<LINK_TEXT text=„https://rp-online.de/leben/gesundheit/n … d-47444093“>Urteil: ADHS berechtigt Erwachsene nicht zum Prüfungsrücktritt</LINK_TEXT>
Nachteilsausgleich zu gewähren, obliegt wohl jeder Uni selbst.
Meist erfolgt der Nachteilsausgleich in Form von Fristverlängerungen zB. bei Haus- oder Forschungsarbeiten.
Bisher wurde vielen Studenten ein Nachteilsausgleich mit dem Hinweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ verwehrt.
Die Deutschen Studentenwerke (DSW) haben dazu ein Rechtsgutachten beauftragt:
<LINK_TEXT text=„https://www.studentenwerke.de/de/conten … erende-mit“>Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule | Deutsches Studentenwerk</LINK_TEXT>
Update: das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: <LINK_TEXT text=„Bildung - Panorama - DER SPIEGEL … ae99b8721d“>Bundesverwaltungsgericht: ADHS-Erkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt - DER SPIEGEL</LINK_TEXT>