Ich war bei einer Neurologin. Die sagte mir, sie behandle keine ADHSler, verschreibe auch nichts Diesbezügliches. Obendrein fielen diese Medikamente in die Kategorie BTM, sie dürfe diese gar nicht verschreiben. Eine Neurologin, die dergleichen nicht verschreiben darf? Konnte ich nicht glauben. - Also: Wer darf eigentlich ADHS-Medikamente verschreiben?
Danke - das schafft Klarheit - mir sehr wichtig!
Gerne
Ich glaube, es wird dem Patienten nur einfach nicht immer alles erklärt, warum usw.
Das wäre wahrscheinlich auch zu umfangreich und würde die paar Minuten, die die meisten Ärzte pro Patient zur Verfügung haben, einfach sprengen.
Das führt ggf. zu Verwirrung beim Patienten.
Ist dann natürlich auch doof.
Hatte das zuletzt erst mit meinem Doc, als ich die Frage stellte, warum die Vertretung (andere Praxis) während seiner Abwesenheit keine Btm Rezepte übernimmt.
Eine plausible Erklärung gabs dafür gar nicht.
Das Thema „Regressforderungen durch die Krankenkassen“ brachte ich dann natürlich auch auf den Tisch. Er fand es beinahe albern und auch keine sinnvolle Begründung dafür, Btm nicht zu verschreiben, wenn die Verschreibung doch legitim ist und dem Patienten hilft.
Wie man sieht… es ist von Praxis zu Praxis anders und muss nicht immer Sinn ergeben
Hinter Nicht Dürfen steht manchmal auch ein Nicht Wollen. Finde ich auch legitim, wenn eine Ärztin sagt, ich kenne mich mit etwas nicht aus, das sollen Andere machen.
BTM verschreiben dürfen eigentlich viele Ärzte. Auch viele Allgemeinärzte machen das, nicht wegen ADHS, aber für final Krebskranke, die starke Schmerzmittel brauchen.
Bin ja.obwohl 72…, ein Greenhorn, was all das hier angeht. Hätte ja nicht gedacht, dass das so komplex sich darstellen kann. Jedenfalls mein Dank, ich habe halt einiges zu lernen. Ist ja gut, dass BTM-Medikation kontrolliert ist. Aber schon seltsam, dass da mancher Arzt sich wegduckt. Naja,
Im Prinzip ja. Aber unsere Stimulanzien sind vergleichsweise harmlose Medikamente, im Gegensatz zu so einigen Wirkstoffen, die gar nicht BTM-pflichtig sind.
Wenn also die Intention des Gesetzgebers ist, besondere Kontrollen für die am süchtigsten machenden und gefährlichsten Medikamente haben zu wollen, müssten die Kriterien andere sein.
Mir ist die Farbe des Rezeptes ja gleichgültig. Aber für die Arztpraxis und die Apotheke ist der Aufwand höher.
!
Ich habe einige Jahrzehnte junge Erwachsene (so ca. 17-22 Jahre) unterrichtet - Erwachsenenbildung. Habe dabei erfahren dürfen, wie nachhaltig der Dauerkonsum von Cannabis für Lernverhalten und Lernwilligkeit ist. Etliche haben da in der Schule das Handtuch geworfen. Und nun wird da der Konsum weitgehend legalisiert. Derweil da offenbar die Schrauben bei der Verschreibung von ADHS-Medikamenten angezogen werden. Da ist so manche Fragwürdigkeit zu benennen (ohne nun politisieren zu wollen…).
Cannabis ist recht häufig eine Selbstbehandlung mittels Substanzmissbrauch.