ADHS, Ämter und Co.

Hallo,

da das in einigen threads hier Thema ist - wie geht man es denn an, wenn man sich wegen ADHS dauerhaft nicht (richtig) arbeitsfähig fühlt/ist und sich Hilfe vom Amt wünscht und/oder einen GdB etc.?

Bei mir hat sich ja meine Arbeitsperformance als Selbstständige mit MPH und Ritalin deutlich verbessert - damals noch in meinem Einzelbüro in der alten Stadt. Aufgrund der Trennung und wegen Corona ging bei mir dann in der neuen Stadt alles so richtig den Bach runter. Ich habe auch zuvor schon gemerkt, dass ich trotz Medikation nicht in der Lage dazu bin, hier in der neuen Stadt mit jemandem überhaupt nur in einem Büro zu sitzen (bin hier in einer großen Bürogemeinschaft gestartet). Die Ablenkungen sind trotzdem zu groß und ich habe während der Arbeit nicht mal mit meiner Büromitbewohnerin gequatscht. Es war einfach so, dass oft jemand rein kam, der/die was von ihr wollte, es ständig an der Tür oder auch mal ihr Telefon klingelte, ein anderer Büromitkollege die Angewohnheit hatte, sich im Büroflur zu unterhalten und dabei viel und laut zu lachen etc.pp. Alles ganz liebe Leute, aber Arbeiten war dort für mich quasi nicht möglich, zumal ich mir in der alten Stadt mit dem Beginn der Medikation Routinen angewöhnt hatte, die in der Bürogmeinschaft dann nicht mehr umsetzbar waren… Ebenso wichtig ist für mich die örtliche/räumliche Trennung zwischen privta und beruflich. In meine Wohnung möchte ich kommen, um mich zu entspannen und nicht, um dort auch zu arbeiten…

Ich bin ja nun dabei, meinen Beruf komplett aufzugeben und mich umzuorientieren. Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich weiß z.B. überhaupt nicht wie man das angeht, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. Das Amt, ich lebe derzeit aufstockend von ALG II, weiß bisher nichts von meiner Diagnose… Wie geht man denn damit um ggü. dem Amt und der Versicherung?

In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen möchte ich natürlich auch nicht landen. Was ich unbedingt brauche, ist definitiv ein Beruf, in dem ich nicht zu 95% am Schreibtisch sitze. In einem solchen Beruf würde ich mich dann vermutlich auch nicht mehr so „behindert“ bzw. eingeschränkt fühlen.

Habt ihr Tipps? Wann ist es sinnvoll dem Amt die Diagnose mitzuteilen etc. und wie geht man das alles am besten an? Ich habe am Montag ein telefonisches Beratungsgespräch beim Jobcenter und bin z.B. unsicher, ob ich denen die Diagnose mal mitteilen sollte. Ich habe meine aktuelle berufliche Situation per Mail geschildert und dass ich gern die Ausbildung zum Sporttherapeuten machen würde…

Schau mal bei ADHS Deutschland ob du da fündig wirst bzw. ob es dort Ansprechpartner gibt.

Es gibt in jeder Stadt unabhängige Beratungsstellen von z.B. AWO, DRK, Caritas etc., die genau bei solchen Sachen helfen.
Ansonsten vom Jobcenter zu Jobcenter, vom Berater zum Beraten gibt es leider große Unterschiede. Es gibt solche mit Verständnis und solche, die es gegen dich verwenden können.

Solche Sachen hätte ich persönlich erst nach der SCHRIFTLICHEN Genehmigung der Ausbildung wenn überhaupt mitgeteilt.

Danke für eure Tipps!

@allmighty, das Amt weiß noch nix von der Diagnose… Und ich werde die nun auch am Montag bei der telefonischen Beratung erstmal definitiv nicht mitteilen. Vielleicht bewilligen die mir die Ausbildung im Sportbereich ja auch „einfach so“…

Ohne Gutachten usw. und Praktikum usw. zahlen die keinen Cent! Selbst wenn du das Gutachten hast und es spricht für dich heißt das noch lange nichts…

Halte die Diagnose zurück!

Guten Morgen

Ich finde, man sollte A) von Fall zu Fall abwägen und B) auch immer schauen, was einen wo „was bringt“.

So zu Beispiel beim Versorgungsamt wegen dem GdB. Da muss man ja auch die „Einschränkungen“ angeben und nachweisen. Bringt dort ja auch mitunter deutliche Vorteile.

Beim „Amt“ (Jobcenter), liegt die Lage ein wenig anders. Ist man „08/15“ Leistungsempfänger sollte man das m.E.n. nicht unbedingt „an die große Glocke“ hängen. Der „normale“ Sachbearbeiter kann damit eh nix anfangen, ist kein Fachmensch für seelische Erkrankungen und kann so ein „Hinweis“ durchaus „gegen“ einen Leistungsempfänger verwenden (Mein SB weiß, daß ich Einschränkungen haben, aber nicht genau welche).

Anders sieht das meiner Meinung nach aus, wenn man zum Beispiel lange AU ist und mit Hilfe vom JC „etwas machen möchte“ (Was aber leider gar nicht so einfach ist). Oftmals überprüft das JC eh nach einer gewissen Zeit die Leistungsfähigkeit mit Hilfe des Ärztlichen Dienst. Aber auch bei gewissen „Umschulungen“ muss im Vorfeld (Über den Berufspsychologischen Dienst) überprüft werden ob der Leistungsempfänger dafür „tauglich“ ist. Da sollte man m.E.n. durchaus mitarbeiten. Das gilt auch für die s.g. Rehaabteilung. Dort arbeiten in der Regel geschulte Mitarbeiter, die mit gewissen „Einschränkungen“ durchaus etwas anfangen können.

Gegenüber einem normalen Sachbearbeiter, würde ich aber auch niemals detailliert über meine Einschränkungen „aufklären“.

Guten Morgen,

ich würde zunächst empfehlen einen GdB zu beantragen. In Niedersachsen geht das zum Beispiel online beim Landesamt für Soziales.
Hierzu ist es sinnvoll, mit dem Arzt dies vorher einmal zu besprechen und dass dieser wirklich auch bis ins Detail die Probleme kennt und die ggf. Probleme in Bezug zur Berufsunfähigkeit / Minderung.
Wenn es 30-45 gibt → Antrag auf Gleichstellung (am besten JETZT in der Corona-Zeit, weil die Arbeitsagentur braucht lange um die Antrage und einen Fragebogen zum Chef zu schicken).
Wenn es 50+ gibt gut.

Erst dann würde ich alles weitere angehen. Hilfen oder erleichterungen sind erst ab dem Schwerbehindertenstatus greifbar.
Spreche aus Erfahrung „Ahh ohne SB-Ausweis oder Gleichstellung können wir Ihnen nicht helfen“.