Ich wollte noch einmal um eure Unterstützung bitten, da ich bei diesem Punkt etwas überfordert bin
Ich fange im Oktober eine Ausbildung als MTL (Früher MTA/Medizinisch-technischer-assistent) und habe dafür schon einen Arzt-Termin. Die Ausbildung ist teil des öffentlichen Dienstes, weswegen nochmal ein paar mehr Sachen abgeklärt werden müssen.
Meine Frage ist:
Soll ich denen von meiner Autismus-Diagnose und meiner ADHS erzählen? Ich soll zur Untersuchung Arztberichte mitbringen, dalls chronische Erkrankungen vorliegen.
Ich habe Angst davor, dass mir der Ausbildungsplatz entzogen wird, wenn man feststellt, dass ich ein „schwieriger“ Mensch bin und man stattdessen einen gesunden einstellen wollen würde. Wäre sowas eigentlich überhaupt erlaubt?
Wissen eure Arbeitgeber etwas von eurer Diagnose?
Ich will mich in Ruhe auf diesen neuen Abschnitt in meinem Leben freuen, aber ich werde den Gedanken nicht los, dass ich entweder lüge oder meinen Ausbildungsplatz verliere, wenn ich es nicht tue…
Ich werde mir danach eine lange Auszeit vom Forum nehmen, da ich sonst alles, was ich wissen wollte, in diesem Forum gefunden habe und ich quasi danach „weiterziehen“ will
Ich bedanke mich deswegen auch schonmal für alle schriftlichen Gespräche, Dikussionen und den Austausch auf dieser Platform.
Der Betriebsarzt hat Schweigepflicht, wie alle Ärzte sonst auch. Ihm kannst du das erzählen. Aufgrund einer Behinderung darf erstmal keine Ausbildung abgelehnt werden, außer du stellst damit eine Gefahr für dich oder andere dar. Zum Beispiel willst du eine Ausbildung zum Dachdecker beginnen und bei der Einstellungsuntersuchung stellt sich heraus, dass du unter erheblichen Kreislaufproblemen leidest. Dann dürfte der Betriebsarzt sagen, dass du für den jetzigen Zeitpunkt nicht tauglich bist. Er darf dem AG aber nicht mitteilen warum.
Diese Frage zielt in die Richtung, die Schwerbehinderten Vertretung mit ins Boot zu holen. Es gab/gibt ein Kontingent, wonach Beschäftigte mit Einschränkungen, besonders gefördert/eingestellt werden.
Damit ist dein Spielraum doch bereits begrenzt und wenn du in einem medizinischen Bereich anfangen wirst…vielleicht machst du dir auch einfach zu viele Gedanken
ich habe vor den in den nächstem Tagen zu beantragen, weil jetzt langsam wieder mehr Ruhe eingekehrt ist.
Die Unterlagen habe ich mittlerweile auch alle beisammen.
Ich lese mir dazu mal etwas durch und versuche mir weniger Sorgen/Gedanken zu machen
Danke! Ich lese es mir gleich mal durch
In den Unterlagen, die ich zu meinem Ausbildungsvertrag bekommen habe, ist eine Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt mit dabei. Sie werden also „definitiv davon erfahren“.
Ich will diese Ausbildung einfach so so so gerne machen, da beruhigt mich auch nicht die Aussage, dass Bewerbungen von Schwerbehinderten gerne gesehen werden.
Ich denke mir dann „ja, okay, aber da gehts ja auch um „richtige“ Arbeit. Bei mir gehts ja um eine Ausbildung und vielleicht bilden die lieber jemanden aus, der gesund ist“ 🫨
Deinen (künftigen) Arbeitgeber gehen Deine Gesundheitsdaten nichts an. Die Schweigepflichtentbindung musst Du nicht unterschreiben, wenn es darum geht, dass der Amtsarzt Untersuchungsergebnisse/Diagnosen dem Arbeitgeber mitteilen will.
Du musst den Anamnesebogen für den Amtsarzt wahrheitsgemäß ausfüllen und evl. Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der Amtsarzt sich dort Unterlagen beiziehen kann.
Der Amtsarzt kann das End-Ergebnis der Untersuchung in Form von „tauglich“ oder „nicht tauglich“ auch ohne Schweigepflichtentbindung dem Arbeitgeber mitteilen. Dafür muss er keine Diagnosen oder konkrete Untersuchungsergebnisse mitteilen und der Arbeitgeber darf die auch nicht verlangen.
zunächst und am wichtigsten würde ich versuchen, aus den Unterlagen oder gesetzlichen Bestimmungen herauszulesen, was eigentlich der Amtsarzt genau untersuchen will.
Wollen sie nur Drogentests machen? Wollen sie nur chronische Krankheiten ausschließen? Nicht alles ist einfach pauschal erlaubt, zumal es sich um keine Verbeamtung handelt.
Es gibt für solche Untersuchungen meist sehr strenge Vorgaben, was für eine Bestimmte Tätigkeit überhaupt untersucht werden darf und was einen Ausschlußgrund für den speziellen Beruf darstellt. Andere Erkrankungen dürften dann nicht berücksichtigt werden.
So allgemein, falls ADHS dann noch begründet werden muss:
Ich weiß von meiner Untersuchung zur Verbeamtung und chronischem Asthma, dass der Amtsarzt mich interviewt hat, ob ich gut mit meiner Krankheit umgehe. Also habe ich die Leitlinie zu Asthma studiert und alle Angaben zur Lebensführung entsprechend Leitlinienempfehlung beantwortet. das hat funktioniert. Bei mir ging es um etwas anderes, der Arzt musste ja einschätzen, ob ich mit dieser Erkrankung bis zur Regelpensionierung Arbeitsfähig bleibe.
In deinem Fall wird man ja vielleicht wissen wollen, wie gut du medikamentös eingestellt, also wie zuverlässig und belastbar du im Krankenhausarbeitsalltag sein wirst.
Ich würde also die ADHS- Leitlinie im Vorfeld des Arztbesuchs daraufhin abgrasen, dass du damit begründen kannst, dass du Leitliniengerecht behandelt bist, dass du mit deiner spezifischen privaten Lebensführung dafür sorgst, dass du belastbar und konzentriert deine Aufgaben im stressigen Arbeitsalltag erfüllen kannst. (z.B. genügend Pausen, Erholung, nimmst deine Medis regelmäßig entsprechend deiner Einstellung, gehst nicht allzuviel Feiern, wenig Alkohol , Therapie ist bereits möglichst erfolgreich umgesetzt, etc.)
Das ist eine wunderbare Idee! So kann ich mich gut vorbereitet fühlen (weil ich es ja dann auch bin) und mir auch ansehen, woran ich jetzt schon/noch arbeiten kann.
In dem Gesetz steht die gesetzliche Grundlage für deinen Beruf.
Nach § 14 „Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung“ ist unter Nummer 3. der Amtsarzt folgendermaßen verklausuliert:
„nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung ungeeignet ist und“
Das ist der Startpunkt deiner Recherche. Nun würde ich nach Kommentaren zu diesem Gesetz googeln, was eine Eignung für den Bereich ausschließt und schauen, ob ADHS darunter ist.
Ich deute den letzten Satz so, das man mit gut eingestelltem ADHS geeignet ist für den Beruf. Es geht bei der gesundheitlichen Eignung darum, dass Patienten nicht geschädigt werden. Also vornehmlich wohl um Infektionskrankheiten wie Hepatitis. Aber wohl auch darum, dass man den Belastungen so gut standhält, dass man keine Fehler macht, die die Patienten schädigen.(„auch in weniger belastenden Tätigkeitsfeldern nicht möglich“). das ist aber sehr weit gefasst. Demnach müsstest du also generell fast berufsunfähig sein, um den Beruf nicht machen zu können.
Es reicht scheinbar hin, dass dein Hausarzt eine Bescheinigung ausstellt, dass alles tutti ist. Das „sollte“ in der Formulierung zu ärztlichen Bescheinigung öffnet dem Amtsarzt vermutlich einen Vorbehalt, falls ihm die Bescheinigung nicht ausreichend erscheint. das sollte aber nicht generell passieren. eigentlich müsste der Amtsarzt die Bescheinigung akzeptieren und seinen Vorbehalt begründet äußern, wenn er eine Schweigepflichtsentbindung fordert. Ist diese Entbindung, von der du sprichst, die für deinen Hausarzt?
oder wer soll von der Schweigepflicht und zu welchem Zweck entbunden werden?