ADHS Kinder - Beantragung Pflegegrad

Hallo Zusammen,
mein Sohn , 7 Jahre , ist wie ich auch ADHS diagnostiziert und nimmt bisher (noch) keine Medikamente. Dies wird aber bald angegangen. Ich bin mit 46 Jahren diagnostiziert worden und medikamentös gut eingestellt. Habe auch einen GdB von 30 inzwischen. Ich selbst habe seit der Diagnose meine Arbeitsstunden drastisch reduziert und arbeite nur noch 15 Stunden pro Woche. Ich habe zwei Kinder, von denen einer ebenfalls ADHS diagnosiziert ist und die 1. Klasse besucht. Hier treten natürlich schon Probleme auf…
Ich überlege, für meinen betroffenen Sohn einen Pflegegrad zu beantragen

Nun zu meinem Anliegen: ich lese im Netz und finde überall andere Antworten. Wo und wie beantrage ich am sinnvollsten einen Pflegegrad für ein Kind? Und muss ich sämtliche Unterlagen und Berichte vorab zusammen suchen oder kann ich den Antrag erst einmal so stellen?

Ich danke Euch vorab für Eure Tipps und Hilfe.

Mein anderer

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Das müsste dir eigentlich die Behörte/Institution bei der der Antrag gestellt wird auch erklärt werden, was an Beantragungen möglich ist, was das bedeutet (Vorteine, Nachteile Auswirkungen etc.

So fit wie die ist keiner

Danke dir. Ich wollte aber auch wissen, bei welcher Behörde er beantragt wird oder ob das über die Krankenkasse läuft?

Nicht bei einer Behörde und genau genommen auch nicht bei der Krankenkasse, sondern der Pflegekasse. Ist aber natürlich die gleiche.

Auf der Internetseite deiner Kasse (bzw. der deines Sohnes) kannst du den Antrag online stellen oder auch herunterladen. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag vor dem Monatswechsel dort eintrifft - also noch bis übermorgen 24 Uhr. Also am Besten per E-Mail, Fax oder persönlich abgeben, falls es bei euch eine Geschäftsstelle gibt. Und der Antrag ist keine große Sache, drei oder vier Seiten, wo du meist etwas ankreuzen musst, Name und Geburtsdatum deines Sohnes und seine KV-Nummer sind ja vermutlich schon voreingetragen, wenn du es online machst. Beim heruntergeladenen PDF eben zusätzlich eintragen, steht ja auf der Krankenkassenkarte drauf.

Denn der Antrag wirkt immer zurück auf den Monatsersten, und es wäre ja schade, einen Monat zu verschenken.

Nein, Unterlagen und Berichte musst du nicht einreichen, es gibt immer einen Hausbesuch vom Medizinischen Dienst. Dann ist es natürlich geschickt, aussagekräftige Berichte parat zu haben, aber noch nicht bei der Antragstellung.

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Die Pflegekasse ist eine staatliche Behörde mit Versicherungspflich @ Falschparker. Es ist auch mit Behördenstruktur.

Theoretisch müsstest du einen fristwahrenden Antrag stellen und hineinschreiben, daß du den erst nach einem Erläuterungsgespräch/ Informationsgespräch über die möglichen Leistungen der Pflegekasse diesen Begründen kannst bzw. Begründung folgt

Ich muss mich mit dir nicht über Begriffe streiten. Die Pflegekasse ist eine Sozialversicherung.

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staatliche sind dann Behörden

Vielen Dank für eure Hilfe.
Bitte keinen Streit meinetwegen hier. Eure Antworten helfen mir alle weiter. Danke.

Hallo :slight_smile:

Im Prinzip wurden deine Fragen ja bereits beantwortet, daher nur noch Ergänzungen: du kannst dich bei deiner Kranken- bzw. Pflegekasse auch vorab telefonisch beraten lassen und den Antrag telefonisch stellen. Du bekommst zwar dennoch Formulare zugeschickt, jedoch gibt der Tag des telefonischen Antrags als Antragsdatum. Bei einer positiven Entscheidung gilt der Pflegegrad ab dem Antragsdatum.

Bei Kindern wird die Pflegebedürftigkeit anders beurteilt als bei Erwachsenen. Das liegt daran, dass Kinder grundsätzlich Pflege (im Sinne von Kümmern, Essen kochen, Haushalt führen, Termine regeln usw) benötigen. Der MD vergleicht also, ob der „Aufwand“ höher ist als bei anderen Kindern im gleichen Alter, die keine Beeinträchtigungen haben.

Den Hinweis, dass es sich bei der Pflege- bzw. Krankenkasse um eine Behörde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) handelt, halte ich für wichtig weil Behörden bei der Entscheidung über einen Antrag einen Verwaltungsakt ausüben. Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen (u.a auch Formvorschriften) die die Kasse einzuhalten hat. Außerdem bedeutet das, dass du die Möglichkeit hast gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen und so eine erneute Überprüfung erzwingen kannst.

Grüße :slight_smile:

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Ich habe einfach bei der Krankenkasse angerufen und sie haben mir den Antrag zugeschickt. Nach dem ausfüllen und einreichen kam der medizinische Dienst und es wurde alles besprochen und auch erst dann die Unterlagen vorgelegt.

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Hallo,
ich habe erst kürzlich einen Pflegegrad beantragt und auch bewilligt bekommen. Diese Woche steht die Begutachtung für meine andere Tochter an. Ich kann dir folgenden Pflegegradrechner empfehlen:

Er ist kostenfrei, will man seine Ergebnisse allerdings ausdrucken, muss man eine kleine, einmalige Gebühr bezahlen. Für mich hat sich das definitiv gelohnt.

Bei diesem Rechner ist der Vorteil, dass es entsprechend des Alters abgefragt wird. Als Beispiel: Wäscht sich die Hände. Klickt man dann auf das Erklärungszeichen, dann steht da, wie genau es für das Alter gemacht wird. Grad der Selbständigkeit, an alle Schritte denken, ohne Aufforderung etc.
Mir hat das sehr geholfen, weil ich bei vielen Dingen dachte, dass es ganz normales Verhalten sei, aber Gleichaltrige ohne ADHS scheinbar anders machen.
Ich hoffe, dass ich das jetzt gut erklärt habe. Zudem bereiten einen die Fragen gut auf das Gespräch vor, denn dort wird dasselbe gefragt. Hier als Beispiel das Anziehen. Die Gutachterin wollte genau wissen, ob eine Aufforderung hilft oder ob man die Sachen hinhalten muss usw.

Viele Grüße

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Vielen Dank für Eure tollen und so hilfreichen Antworten. Das hilft mir enorm weiter. Herzlichen Dank und liebe Grüße in alle Richtungen.

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Es gibt einen Pflegegrad-Rechner für Kinder, der ist anders strukturiert. Bitte nicht den für Erwachsene nehmen!
Wichtig ist darauf zu achten wo überall im pflegerischen Bereich dein Kind mehr Hilfe braucht als ein neurotypisches Kind.
Ich empfehle dir mal alles ganz piepelig genau zu protokollieren; vom aufstehen bis zum ins Bett gehen. Sehr wichtig ist ob du dein Kind ständig erinnern, es engmaschig begleiten oder sogar Sachen übernehmen musst z.B. bei der Körperpflege (Zähneputzen; waschen, Haare kämmen, anziehen…). Wehrt sich vielleicht sogar dein Kind?
Nässt dein Kind oft ein oder isst sehr unsauber und dadurch muss mehr gewaschen & geputzt werden?
Musst du dein Kind viel zu Therapien begleiten? Hat es Probleme beim einschlafen und/oder wacht es oft auf?
Übrigens gehören pädagogische Probleme leider nicht rein (z.B. Schwierigkeitrn die Hausaufgaben zu machen oder Wutausbrüche).
Es gibt auch eine pflegeberatung die man kostenfrei in Anspruch nehmen darf. Sehr wichtig ist es immer vorher zu fragen ob sich die Person auch mit ADHS auskennt; wenn jemand zu euch kommt der sonst nur alte Menschen bewertet könnte es sein dass ihr nicht ernst genommen werdet.