ADHS und Geschäftsfähigkeit

Hallo,

vllt ne blöde Frage, aber gibt es Fälle, in denen ADHSler als nicht oder beschränkt geschäftsfähig eingestuft wurden, weil man vllt dazu neigt, nicht ganz die Wahrheit zu sagen bis hin zu der Tendenz, arglistig zu täuschen, zu betrügen …?

Danke.

Gruß

Bud

Ist dir das wegen ADHS unterstellt worden oder einfach so vermutet worden ?
ADHS wird ja ebenso das Gegenteil nachgesagt wegen der Impulskontrolle die fehlt und einem so manche Warheit dann rausrutscht.

Im Bezug zu ADHS habe ich das so noch nicht gehört???

Ich bin nicht betroffen. Wollt ich einfach mal so aus Neugier wissen.

Ich kenne es aber, neben der Impulsivität, selbst von mir, dass ich … sagen wir mal … auf meinen eigenen Vorteil bedacht bin. :smiley:

Hallo Bud,

jeder Erwachsene ist grundsätzlich erst einmal uneingeschränkt geschäftsfähig. Die Entzug der Geschäftsfähigkeit ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Da muss schon eine sehr schwere psychische oder kognitive Beeinträchtigung vorliegen.
ADHS gehört ganz sicher nicht dazu! Wenn häufiges Lügen zum Entzug der Geschäftsfähigkeit führen würde, wären wir sicherlich ein Volk von Geschäftsunfähigen. :wink:

Betrug und arglistige Täuschung sind Straftatbestände, aber sicherlich kein Grund jemandem die Geschäftsfähigkeit zu entziehen.

Mir fällt da spontan eine orangene Politikerpersönlichkeit ein …

Lügen und Täuschen im Sinne von selbstwertdienlichen Darstellungen bei ADHS mit „narzisstischer Auslenkung“ oder auch als Vermeidungsstrategie - doch, das kann ich mir vorstellen. Kenn ich auch aus der Familie.
Das ist eben kein bewusstes Lügen, sondern man biegt sich die Dinge passend zurecht und glaubt sie auch selbst…

Es gibt ja auch das „Störungsbild“ der Pseudologie, des notorischen Lügens. Wie und ob das mit ADHS zusammenkommt - vielleicht als komorbide Störung? Keine Ahnung. Aber in jedem Fall therapiebedürftig, wenn man nicht anders kann.

Ja, das wäre schon nett, könnte man notorische LügnerInnen entmündigen… aber das ist definitiv nicht so.

Ich verstehe gar nicht wie man mit ADHS lügen kann :?: :wink:

So wie ich meine Sachen verlege
So verpeilt wie ich manches Mal bin
So wie ich so vieles vergesse
So wie ich manchmal den Zusammenhang oder den Überblick verliere
So wie ich manches mal zu schnell plaudere

Mein Gehirn würde mit Lügen genaus so umgehen :lol: :lol:

Hallo,

Geschäftsfähigkeit wird nicht formell entzogen, sie liegt entweder vor oder nicht, sie kann auch eingeschränkt sein. Ist jemand wegen einer gesundheitlichen Störung (ADHS genügt dafür natürlich nicht) nicht geschäftsfähig, ist ein Geschäft nicht rechtswirksam, auch ohne dass jemand das so festgelegt hätte. Schwieriger ist natürlich, das auch zu belegen, insbesondere im Nachhinein.

Das Problem haben öfters Angehörige von dementen alten Menschen, die beim Aufräumen der Unterlagen feststellen, dass sich der alte Mensch schon jahrelang sehr nachteilige Verträge hat aufschwatzen lassen. Natürlich ist er dann schon ein paar Jahre dement gewesen, aber wenn es darüber keine ärztlichen Einschätzungen, die vor dem Vertragsabschluss abgefasst wurden, gibt, hat man ein Problem.

Die einzige formelle Einschränkung, Geschäfte wirksam selbst abschließen zu können, ist in unserem Rechtssystem ein Einwilligungsvorbehalt, der allerdings auch immer mit einer rechtlichen Betreuung verbunden ist. Dafür muss sich aber eigentlich immer auch der oder die Betroffene selbst geschädigt haben, also das Kind in den Brunnen gefallen sein, das macht kein Richter wegen einer nur angenommenen Gefahr. Und es muss auch immer ein psychiatrisches Gutachten vorliegen, das diese Maßnahme empfiehlt.

@Falschparker:
Was genau habe ich falsch beschrieben?

Du hattest geschrieben, der Entzug der Geschäftsfähigkeit ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Durch einen Einwilligungsvorbehalt wird nicht die Geschäftsfähigkeit entzogen, sondern Verträge sind ohne Zustimmung des oder der rechtlichen Betreuers/in nicht gültig.

Bei fehlender Geschäftsfähigkeit sind Verträge aber auch so schon ungültig. Der Einwilligungsvorbehalt schafft Rechtssicherheit.

Ja, das ist von außen gesehen eine Spitzfindigkeit.

Ein Einwilligungsvorbehalt ist auch nur zulässig, um den Betroffenen selbst zu schützen. Als es noch die 1992 abgeschaffte Entmündigung gab, war „Verschwendungssucht“ noch eine mögliche Begründung, d. h. die Familie hatte Angst um das Erbe.

Zum Thema Lügen steht was bei ADHS-Pedia:

<LINK_TEXT text=„Weiterleitungshinweis … vIX9CsvKNC“>https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.adhspedia.de/wiki/L%C3%BCgen_und_ADHS&ved=2ahUKEwifpK31rsroAhWSQUEAHatAAg0QFjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw2KNOgRw6PQ-DvIX9CsvKNC</LINK_TEXT>

Hätte ich jetzt nicht mit ADHS in Verbindung gebracht, aber da sieht man mal wieder, dass auch vieles was bei ADHS ‚möglich‘ ist, auf einen selbst dann doch nicht zutrifft… :slight_smile:

@Falschparker

Na ja, ich hatte mich da wirklich etwas undeutlich ausgedrückt. Die Geschäftsfähigkeit wird nicht entzogen, sondern die Geschäftunfähigkeit wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festgestellt.

Aber Verträge sind nicht ungültig, sondern entweder nichtig oder unwirksam. Und hier kommt der von dir beschriebene Einwilligungsvorbehalt zum Tragen.
Ein Vertrag mit einem Geschäftunfähigen ist nichtig, also nicht zustande gekommen.
Der Vertrag mit jemandem, der unter Einwilligungsvorbehalt steht, ist unwirksam, kann aber durch die Zustimmung des Betreuers wirksam werden.
Das ist der Unterschied.

Und es stimmt nicht, dass die betroffene Person sich bereits geschädigt haben muss. Auch wenn das häufig der Anlass ist, so kann man aber die Geschäftsunfähigkeit unabhängig von einen Schaden durch einen Psychiater feststellen lassen.

Die Geschäftsunfähigkeit wird immer mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens erstellt. Ob schon einmal jemand mit ADHS davon betroffen war, weiß ich nicht.

Also das müsste dann aber ADHS mit Demenz, einer schwerwiegenden geistigen Behinderung, Wahn oder Halluzinationen sein. :wink:

Denke ich auch und das ist sehr unwahrscheinlich.

Also es gab damals bei ADHS-Chaoten ein Forenmitglied, dass unter Betreuung stand. Aber das war der Fall nicht primär wegen ADHS, sondern weil diese Person, was ihren psychischen Zustand anging, ein psychisches Wrack war mit chronischer schwerer Depression, etc. etc. und offensichtlich nicht in der Lage war, die einfachsten alltäglichen Dinge zu verrichten, also Einkaufen im Supermarkt, Behördengänge, usw… … ADHS allein ohne schwergradige Komorbiditäten ist niemals ein ausreichender Grund, unter Betreuung zu stehen (früher nannte man das „entmündigt“)

Nochmal zum Ursprungsbeitrag: Wer dazu neigt, arglistig zu täuschen oder zu betrügen, wird in der Regel nicht als geschäftsunfähig angesehen, sondern muss sich für seine Taten strafrechtlich verantworten.

Und natürlich sind da auch ADHS-ler dabei, aber das schützt dann vor Strafe auch nicht. Und auch nicht davor, Schadenersatz leisten zu müssen.

Wer durch Impulsivität und fehlende Übersicht auf die schiefe Bahn gerät, wird wohl etwas mehr Nachsicht bekommen. Aber dann trifft das Attribut arglistig gerade nicht zu.

Jou, kenne ich auch aus meiner Familie. Und habe lange nicht gemerkt, dass ich es selbst mache - was einfach daran liegt, dass ich wirklich keine Ahnung habe, was ich vor 5 Sekunden gesagt habe :lol:
Ich hab sogar mal vergessen, dass wir ein Streitthema schon gelöst hatten - für mich war es, als würden wir zum ersten mal darüber diskutieren :shock: (aktuell weiß ich nicht mal mehr welches und wie)
Also genau so:

Das „Konfabulieren“ aus dem ADHS-Pedia-Artikel, trifft allerdings auf meine Schwiegermutter zu…