Anerkennung Grad der Behinderung (Niedersachsen)

Hallo zusammen,

da vielleicht einige von euch darüber Nachdenken einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei ihrem zuständigen Landessozialamt zu stellen, wollte ich einmal berichten, wie es bei mir abgelaufen ist.

Ich hatte zwischen Weihnachten und Neujahr im letzten Jahr etwas Zeit mich mit dem Thema zu beschäftigen. Dabei bin ich auf das Serviceportal des niedersächsischen Landesamt für Soziales gestoßen. Da musste ich kurz mit meinen Daten einen Account erstellen, E-Mail bestätigen und schon konnte ich den Antrag online stellen. Das Ganze hat vielleicht 20 Minuten gedauert. Bei dem Antrag muss man die gestellten Diagnosen und behandelnden Ärzte angeben.

Im Januar habe ich dann eine schriftliche Bestätigung per Post erhalten, dass der Antrag bearbeitet wird und mein Hausarzt bzw. alle anderen Ärzte, die ich angegeben habe, zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Ich musste keine Unterlagen an das Landessozialamt schicken. Es ging alles schriftlich über die Ärzte, die ich angegeben habe. Lediglich der Hausarzt war mit der Anfrage etwas überfordert und hat mich gefragt, was genau er dem Landessozialamt schreiben soll. Habe ihm gesagt, dass er einfach die Diagnose von meinem Psychiater übernehmen kann.

Ich hatte mir in der Zwischenzeit schon viele Gedanken gemacht, ob der Antrag überhaupt bewilligt wird und ob ich im Falle einer Ablehnung Klage vor dem Sozialgericht einreichen werde.

Im Endeffekt kam dann Mitte letzten Monats ein Schreiben vom Landessozialamt mit der Feststellung eines Behinderungsgrades von 20 und einer Bescheinigung für das Finanzamt.

Ich hatte zwar noch überlegt, ob ich wohl mit einer Klage einen Behinderungsgrad von 30 erreichen könnte, um die Möglichkeit zu haben, eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu beantragen. Habe mich aber dagegen entschieden. Die Klage hätte wohl keinen Aussicht auf Erfolg, da ich grundsätzlich keine besonderen Einschränkungen in beruflicher Hinsicht habe. Ein Klageverfahren würde sich zudem wahrscheinlich über mehrere Jahre ziehen und wäre wohl auch mit viel zeitlichem Aufwand verbunden, da ich mich selbst vor Gericht vertreten würde.

Mir ging es in erster Linie um die offizielle Anerkennung der Krankheit als Behinderung. Als kleinen Zusatz gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 384 Euro der bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Fazit: - Das ganze Verfahren hat weniger als drei Monate gedauert
- Der Antrag war sehr einfach Online zu stellen ohne bei dem Amt anrufen zu müssen
- Seine Ärzte am Besten im Vorfeld informieren bzw. sich darauf einstellen, dass Rückfragen kommen
- Steuerfreibetrag ist erst einmal einziger Vorteil bei einem Behinderungsgrad von 20
- Ein Behinderungsgrad ab 30 wird nur bei weiteren Einschränkungen im Job/ Alltag vergeben

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Darf man Fragen, auf welche Diagnosen du einen Antrag gestellt hast?

Im allgemeinen finden psychiatrische Störungsbilder in der VersMed ziemlich schlecht Beachtung und sind meiner Meinung nach nicht mal annähernd gut gleichgestellt zu anderen körperlichen Behinderungen.
Hier werden nicht mal Störungsbilder im allgemeinen genannt, sondern lediglich Symptomgruppen, die für viele Störungen gelten und je nachdem wie stark die einzelnen Symptomgruppen ausgeprägt sind, desto höher die Bewertung. Das was am schwersten wiegt, ist am Ende der GdB. Zusammenhängende, komplexe, in sich übergreifende Symptomatiken, die das Leben maßgeblich beeinträchtigen können, werden nicht beachtet und finden keinerlei Maß dort.
Das betrifft nicht nur ADHS. Auch BPS, Bipolare Störungen, affektive Störungen, oder eben auch ASS.

Um überhaupt einen GdB von 50 zu kriegen, muss du echt schon quasi psychiatrisch so Krank sein, dass du proffesionelle Pflege benötigst.
Finde ich nicht gerechtfertigt.

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Hallo,

hatte für die Diagnose ADHS einen Antrag gestellt. Darauf beruht auch der Behinderungsgrad von 20. Ich habe jedoch auch keine gesonderte Stellungnahme abgegeben, in welcher Form ich beeinträchtigt bin. Daher war es bei mir wohl eine sehr einfache Entscheidung.

Dass psychiatrische Störungsbilder in der VersMed ziemlich wenig beachtet werden, stimmt schon. Das ist jedoch dann der Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschuldet. Dort müsste die VersMed-Verordnung angepasst und die Krankheitsbilder differenzierter abgebildet werden.

Wollte jedoch positiv hervorheben, dass das Land Niedersachsen ein ziemlich unkompliziertes Antragsverfahren etabliert hat. Das hat es mir ziemlich erleichtert, überhaupt einen Antrag zu stellen.

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Das muss nicht sein. Vielleicht ist es auch eine „Glückssache“. Ich kenne ein Kind mit ASS mit 50% (auch Niedersachsen). Professionelle Pflege benötigt es nicht, hat nur eine Schulbegleitung.

Bei Kindern wird da oft nen bißchen anders gewichtet und ASS hat in der letzten Zeit ohnehin mehr Resonanz erhalten.
Kann im Erwachsenenalter jedoch wieder anders sein. Die Ausweise sind zumeist befristet.