Kurz und schmerzlos, ich - weit über 18, vorher nie Medikamente bzgl. adhs habe auf dem Rezept folgendes stehen:
Metylphenidat, Ratio, 10mg
Metylphenidat, Ratio, 20mg
Die 20mg wurden bestellt, alles gut
Bei den 10mg gibt es Lieferschwierigkeiten, deshalb anderer Hersteller (1A Pharma) (auch alles ok für mich) - aber es wurde als unretardiert ausgegeben. (Die retardform dieser Firma ist nur in 18, 36 und 54mg verfügbar)
Diese 10mg sind aber laut Packungsbeilage nur zugelassen für Kinder und Jugendliche, verschreibbar für Erwachsene nur als Off Label use (was nicht geschehen ist).
Da ich noch in der Einstellungsphase bin kann ich mit der unretardierten Version vermutlich nichts anfangen (Arzt diese Woche nicht erreichbar), die Apothekerin ist meines Erachtens überfordert und erkennt darin kein Problem.
Jetzt also die eigentlichen Fragen: darf die Apotheke rechtlich betrachtet aus den 10mg retardiert einfach mal unretardiertes nicht für mich zugelassenes ausgeben? Überseh ich da was, ist die retardierung nicht so krass oder hab ich wirklich den ‚Jackpot‘ geknackt und die unfähigste Apothekerin im Umkreis gefunden?
Nur fürs Protokoll: mir ist schon klar das die nichts ausgeben können was nicht verfügbar ist, aber so ne Änderung der Therapie greift schon weit ein?
Hi Chaprika,
gibt es eine andere psychiatrische Praxis, die Du diesbezüglich konsultieren kannst? Egal, ob die Apothekerin das darf, Du brauchst ja was anderes und dafür muss Dir jemand ein entsprechendes Rezept ausstellen.
Ich komm mit dem was ich daheim habe und den 20ern schon über die Runden, das ist nicht das Problem.
Meine Hausärztin schreibt zur Not auch ein neues Rezept aus - wird mir bei nicht Lieferbarkeit aber nichts helfen, es sei denn andere Apotheken haben andere Lieferanten. Aber auch da wird sicherlich die Frage sein was mit der eigentlich verschriebenen Packung ist. Sind sogar 100er Packungen
.
Ich hoffe aber noch immer das die Apotheke das irgendwie in den Griff kriegt.
dürfen die nicht. zudem die krankenkasse dass der apotheke nicht vergüten wird. bei btm-rezepten gibt es strenge regeln die jeder apotheker kennen muss. tauschen dürfen die nur gegen gleichfunktionale generika.
die rücknahme ist tricky bei btm.
da die musik die krankenkasse bezahlt, würde ich mich da telefonisch melden. aber eher nachdem du das mit dem arzt geklärt hast.
ein telefonat mit der in deinem bundesland zuständigen apothekenkammer/aufsicht ist auch okay. hast du eine rezeptkopie/foto?
bis zur klärung würde ich mit der einnahme warten.
Ich würde auf jeden Fall das, was Du nicht brauchst, zurück zur Apotheke bringen. Wie erheblich die Wirkunterschiede zwischen retardiert und unretardiert sind, war der Dame in diesem Moment garantiert nicht bewusst. Vielleicht findest Du einen Weg, ihr das auf freundliche Weise zu erklären und verhinderst so, dass ihr das nochmal passiert
.
Wenn Dir das zeitlich reicht, besprich es doch mit Deinem Arzt, wenn er wieder da ist. Es gibt doch so viele MPH Präparate, vielleicht kann er Dir eine gute Alternative anbieten.
Ah ok, wusste nicht, dass man die Packung nicht zurückgeben darf… schade
Es ist alles lieferbar aktuell (oh wunder😀)
Das was du bekommen solltest, war ein Ritalin-Adult-Generikum.
Ritalin Adult ist lieferbar, genauso auch die Variante von AL (Aliud). Die Variante von Ratio in 100er Größe ist normal verfügbar. Bei Ratio gibts die 28er und 56er VE aktuell nicht.
Wenn eine große Packung nicht verfügbar ist, dürfen Apotheken in Rücksprache mit dem Kunden eine kleinere Packungsgröße (aber keine größere) herausgeben. Dazu gab es keinen Grund.
Ritalin Adult 10mg gibts mit maximal 56 Kapseln
AL & Zentiva ebenfalls, aber auch mit 50 Kapseln
Somit kann dir ein Arzt 2x AL oder Zentiva mit 50 Kapseln verordnen. Nimm ruhig die PZN mit:
17594498 (AL) oder 17243250 (Zentiva)
Die PZN ist die Pharmazentralnummer, also eine Artikelnummer die für jede Arznei und Packungsgröße existiert. Mit der PZN kommt man weniger durcheinander beim Rezepterstellen. 
Jein, ich hab meine Aussage oben allgemeiner gefasst. Die müssen die Packung vernichten wegen Arzneimittelsicherheit und BTM-Regelung. Die Packung wurde ja schon geöffnet und entsiegelt. Eine Weitergabe an andere Kunden ist damit raus, aber auch eine Abgabe an den Arzt ist nicht einfach.
Der Arzt hat ja nichts falsches gemacht und eine Apotheke hat zu wissen was zu tun ist.
An der Verfügbarkeit hat es ja nicht gelegen.
Ich hab die gleiche Packung wie @Chaprika im Schrank:
Hallo,
das war offensichtlich ein Irrtum der Apothekerin.
Wegwerfen würde ich die unretardierten Tabletten an deiner Stelle nicht. Ich zum Beispiel nehme morgens und mittags jeweils eine Kapsel und abends noch eine halbe Tablette unretardiertes MPH - eine dritte Retardkapsel würde zu lange wirken.
Und du könntest auch statt einer Kapsel zu 10 mg zweimal eine halbe Tablette (also 2x 5 mg), aber in kürzerem Abstand, nehmen, das gibt dann ungefähr den gleichen Effekt. Theoretisch, d. h. du musst es ausprobieren.
Also bei MPH darf man auch Generika rausgeben wenn nicht aut idem angekreuzt ist?
Sonst müsste sich der Apotheker ja an die PZN Nummer halten die auf dem Rezept vermerkt ist.
Es kommt vor, dass „Neueinsteiger“ ab und zu überrascht sind, dass sie zur Eindosierung vom Arzt dann doch unretardiertes MPH bekommen haben.
(Soll die Eindosierung wohl für viele erleichtern)
Interessant finde ich, dass man scheinbar auch verschiedene Dosierungen des selben Medikamentes auf einem BTM Rezept verschreiben darf. Das wusste ich bisher nicht.
Also die Rezepte waren richtig, die Apothekerin war am Ende einfach überfordert mit den Packungsgrößen verschiedener Hersteller.
100er waren vergriffen, der Hersteller auf dem Rezept hat als nächstgrößere die 56er Packungen - diese waren ebenfalls vergriffen, auch bei alternativen Herstellern.
Sie kam trotz meiner Hinweise aber nicht darauf nach 50er Schachteln von anderen Herstellern zu suchen, hat dann in Eigenregie das Rezept ändern lassen und meinte das ginge schon.
Ende vom Lied: die falschen ausgehändigten Tabletten nimmt der Hausarzt ‚zurück‘ und stellt das Rezept über die 10mg neu aus mit zweimal 50 Stück. Das kann dann der besser qualifizierte Apotheker plötzlich bestellen…
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Das ist doof für Dich und hoffentlich bekommt die Apothekerin deshalb nicht allzugroße Probleme, weil BTM Blabla…
Da ich am Ende ja bekomme was ich bekommen sollte - ob nun zwei 50er Packungen oder eine 100er spielt ja keine Rolle - bin ich eigentlich sehr zufrieden, abgesehen von der Rennerei und den 2-3 Stunden die ich damit verbracht habe.
Was die Apothekerin betrifft muss ich ehrlicherweise sagen: ist nicht mein Problem, sie wollte nicht zuhören, war resistent gegen jeglichen Hinweis und hat bis zuletzt nicht eingesehen dass das ihr Verschulden war.
Ob ihr Chef ihr da jetzt auf die Finger klopft oder nicht ist zum Glück nicht meine Angelegenheit. Ich werde lediglich sämtliche zukünftigen Rezepte in einer anderen Apotheke abgeben. Fehler zu machen ist nur natürlich, das ist auch am Ende alles lösbar wie man sieht - aber dazu stehen und vielleicht auch eine Entschuldigung auszusprechen wäre durchaus angebracht gewesen 
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Bei mir gab es am Anfang auch einige Probleme, da ich bei der Hausarztpraxis und Apotheke wohl die Erste Erwachsene mit ADHS und der Medikation war.
Meine Hinweise mit dem Hintergrundwissen aus dem Forum wurde auch nicht als relevant erkannt. Aber mehr wie mehrmals darauf hinweisen kann man nun mal nicht. Es war natürlich auch voll nervig, weil ich ja auch beide vor nachträglichen Stress bewahren wollte.
Wenn dann jemand einfach macht und der Sache nicht nachgeht , dann ist es halt so.
Nun sind alle fit in der Thematik und Apotheke entschuldigt sich immer wenn was wegen BTM komplizierter läuft , obwohl die wissen dass ich weiß dass es komplizierter ist .
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