Hey, da die GKV Attentin für Erwachsene ja nicht bezahlt, wäre meine Frage, ob jemand Erfahrungen diesbezüglich über Psychiatrische Institutsambulanzen gemacht haben? Die haben ja meist mehr Spielraum..
Wie ist es bezüglich der Rezepturen NRF 22.4 / 22.9? Hat jemand Erfahrungen dazu?
Erfahrung ja, aber das war in den 2000-er Jahren, als es Attentin noch nicht gab und wir Erwachsene sowieso alles, auch Ritalin, selbst bezahlen mussten, da verordnete mir mein damaliger Psychiater mal das Rezeptur-Amfetamin. Auf Privatrezept natürlich.
Ich bin nach wenigen Wochen wieder zurück zum Methylphenidat, was für mich besser passte.
Mein Sohn kriegt Attentin auf Kassenrezept, ist aber noch keine 18.
Was nicht zugelassen ist zur Behandlung kann grundsätzlich nicht verordnet werden, außer es ist zwingend notwenig, weil es
a) keine anderen Behandlungsmöglichkeit, dann müsste ein Arzt dies bescheinigen und einen Offlable Use Antrag mit dir sehr explizit begründet warum genau diese Medikament etc.
b) alle zugelassenen Medikamente haben nicht funktioniert oder gewirkt, das vom Arzt bescheinigt werden und Offlable Use Antrag wie oben.
Medikamente oder Wirkstoffe die nur für die Behandlung von Kindern zugelassen ist hat für Erwachsene keine Zulassung und gilt somit als nicht zugelassen - somit gibt es weder Spielraum für in ärztlich liegender Hand. Der Arzt muß bereit sein eine ausführliche Bescheinigung auszustellen was und warum die zugelassen Medikamente nicht zielführend, keine ausreichende Wirkung, keine (gute Verträglichkeit etc.).
Je ausführlicher, je detaillierter jedes versuchte Medikament über die dazugehörigen Zeiträume und was z.B. in der ersten Woche noch nicht an Nebenwirkungen vorhanden war aber in Woche 8 und ganz vieler solcher Details. Je detailierter, expliziter was alles aufgetreten ist und unerträglich ist aber auch z.B. in welchen Bereichen eine Verbesserung wichtig wäre weil so aktuell kein Leben hinnehmbar, lebenswert ist oder die berufliche Existenz gefährdet ist/wäre etc.
Je weniger Text, je weniger detailliert und nicht alle Versuche dokumentiert und den Offlable Use Antrag ohne solche ganz langen und pingeligen Bescheinigungen sind desto schneller kann Kasse und MDK den Antrag ablehnen und auch für eine später für die Klage ist das auch nicht so gut, denn im Zweifel muß ja eben alles gut begründet sein, auch warum alle versuchten ADHS Medikamente nicht funktioniert haben oder keine ausreichende Tagesabdeckung erreicht werden konnte und warum gerade das neue Medikament (Attentin) aus Sicht des Arztes eine vielversprechende Möglichkeit böte bzw. das es als Selstzahler gute Ergebnisse brachte aber eben nicht dauerhaft selbst geleistet werden kann.
Je genauer die Begründung ist desto leichter spätestens für den Richter alles nachvollziehen zu können und einen passenden Gutachter zu bestellen weil sehr viel oder alleserdenkliche ja versuvht worden ist und der Kläger hatte gar nicht b mehr viel versuchen können um sein Leiden durch Adhs Symptome lindern zu können/ lindern um arbeitsfähig bleiben zu können…
Liebe Kathy, ich danke dir für deine Belehrung, kann dich aber insoweit beruhigen, als das Medizinrecht mir nicht fern liegt
Daher sind deine Ausführungen insoweit auch nicht abschließend, weil auch nicht zugelassene Wirkstoffe bspw. im Rahmen von Studien (§ 35c SGB V) verordnet werden dürfen.
Zudem haben Ambulanzen durchaus mehr Spielraum, da sie mit den Kassen ganz anders abrechnen und auch nicht so stark gebunden sind wie niedergelassene Fachärzte was die Zulassung, Regress etc. betrifft.
Zu guter letzt sei noch gesagt, dass ein Arzt natürlich auch zulasten der GKV ein nicht zugelassenes Arzneimittel verordnen darf, im Zweifel aber Regress-Forderungen der Kasse bekommt.
Soviel nur zur kleinen Korrektur deiner absolut klingenden Ausführungen