Attentin Off-Label nach jahrelanger Behandlung

Ja… Off label ist immer eine Crux…. grundsätzlich heisst es, dass off Label bei (sehr) schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen verordnet werden kann, wenn keine alternative Therapie vorhanden oder diese nicht verträglich…

lebensbedrohlich ist ADxS nach dieser Definition nicht! Und ob es als sehr schwerer Verlauf durchgeht… das müsste eben individuell bewiesen werden, aber die Kassen sind hier knallhart, insbesondere, da es ein BtM ist…

mit einem netten KJPP vorher darüber reden, sich 1-2 Packungen Reserve verordnen lassen und dann Zeit für eine Umstellung mitbringen… alternativ eben privat bezahlen…

Off label im Antidepressiva (AD) und Antipsychotika (AP) Bereich gehen bei Depressionsdiagnosen und Schizophrenie / Psychosediagnosen meist ohne Probleme durch… einfacher zu argumentieren… wenn der/die Betroffene die Verordnungsfähigen AD oder AP durch hat, dann muss man nur auf Suizidgefahr hinweisen (meist bei mittelgradigen bis schweren Depressionen, bei leichten Depressionen sind eigentlich keine AD vorgesehen/empfohlen…) und das wissen die Kassen…

grundsätzlich heisst es, dass off Label bei (sehr) schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen verordnet werden kann

Nein, tatsächlich ist das lebensbedrohlich zur reinen Off-Label Verordnung durch einen Arzt kein Kriterium, nicht notwendig und steht auch so in keinem Gesetz, Urteil oder Richtlinie.

Tatsächlich schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss der speziell von Experten gebildet wird auf Bundesebene und Off-Label-Kriterien und Empfehlungen festlegt auf seiner Website dazu folgendes:

(Quelle: Off-Label-Use – Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten - Gemeinsamer Bundesausschuss )

Unter Off-Label-Use wird der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen, Patientengruppen) verstanden. Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt.

Sprich: es gibt für die reine Verordnung (z.B. auf Privatrezept) keinerlei der von dir genannten Anforderungen oder Einschränkungen in dem Ausmaß.

Ein anderes Thema ist die Erstattungfähigkeit durch die GKV.

Dazu schreibt das Deutsche Apothekerportal:

(Quelle: Off-Label-Use - DeutschesApothekenPortal )

Die GKV übernimmt die Kosten für einen Off-Label-Use nur in Ausnahmefällen.

Eine Expertengruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertet die Datenlage zum Off-Label-Use bestimmter Wirkstoffe. In Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie sind Wirkstoffe bzw. Arzneimittel gelistet, die in bestimmten Indikationen für eine Off-Label-Anwendung zulasten der GKV verordnet werden können.

Zusammenfassung: genau zuerst von mir zitierte Expertengruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ermittelt und prüft gesondert und stellt eine Liste zusammen, welche Medikamente und Wirkstoffe schonmal in der Arzneimittel-Richtlinie Off-Label zulasten der GKV verordnet werden können.

Wenn das Mittel nicht entsprechend eingestuft oder bewertet ist, gelten folgende Grundsätze für die GKV:

Auf Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) sowie eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts lassen sich für die Erstattungsfähigkeit von off-label verordneten Arzneimitteln, die nicht in Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt werden, folgende Vorgaben ableiten:

-Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.

-Evidenzbasierte Behandlungsalternativen fehlen.

-Kriterien für die GKV-Leistungspflicht müssen erfüllt sein (z. B. keine Lifestyle-Arzneimittel).

-Das Arzneimittelgesetz muss eingehalten werden.

-Es muss eine positive Nutzen-Risiko-Analyse vorliegen.

-Der verordnende Arzt muss ausreichend qualifiziert sein.

-Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten muss eingehalten werden.

Es muss sich also mitnichten um eine “lebensbedrohliche” Erkrankung handeln (was wäre denn auch die medizinische und juristische Definition davon?).

ADHS gilt - spätestens ab einem mittleren Schweregrad als “lebenseinschränkend” (Beruf, Soziales, Familie, Beziehung, Lebenserwartung, Süchte etc. pp.) und es ist auch die Eintragung eines GdB (Grad der Behinderung) möglich.

Dass der Rest erfüllt sein muss ist klar. Und ja, dass es keine anderen erfolgsversprechenden Therapien geben darf bzw. diese ausgeschöpft sein müssen (!) bedeutet nur dass MPH u. LDX nicht den hinreichenden Therapieerfolg brachten, nachdem diese probiert wurden.

wenn keine alternative Therapie vorhanden oder diese nicht verträglich…

Richtig, siehe oben :+1:

lebensbedrohlich ist ADxS nach dieser Definition nicht!

Wie gesagt - sowohl diese Anforderung ist nirgendwo zu finden und entspricht nicht den Fakten und die Definition was “lebensbedrohlich” sein soll, wäre bei chronischen Erkrankungen und Störungen juristisch und medizinisch sehr interessant.

ADHS wird auch mit erhöhter Suizidgefahr, Unfallgefahr, Suchtgefahr, geringerer Lebenserwartung usw. nachweislich assoziiert.

Und ob es als sehr schwerer Verlauf durchgeht… das müsste eben individuell bewiesen werden

ADHS ist wie gesagt eine schwerwiegende Erkrankung per aktueller Definition.

aber die Kassen sind hier knallhart, insbesondere, da es ein BtM ist…

Was hat das mit BTM oder nicht zu tun?

Im Gegenteil - man könnte auch argumentieren wenn zuvor schon LDX oder MPH (=BtM) per GKV zur Therapie verordnet waren - gerade weil es sich um eine schwere lebenseinschränkende Erkrankung handelt - und die Therapie nicht ausreichend Erfolg brachte, dann ist eher nachvollziehbar für die Kasse dass es hier um keine gesundheitliche Kleinigkeit geht.

Es dürfte bei Attentin eher um den hohen Preis gehen.

Das ist halt für eine GKV schon ordentlich was an Kosten.

Off label im Antidepressiva (AD) und Antipsychotika (AP) Bereich gehen bei Depressionsdiagnosen und Schizophrenie / Psychosediagnosen meist ohne Probleme durch…

AD werden gegen alles mögliche sehr sehr häufig Off-Label verwendet, z.B. Schlafstörungen. Und werden von den GKV i.d.R. übernommen - weil entweder der Arzt einfach “leichte Depression” aufschreibt als Grund, auch wenn das AD z.B. gegen Schlafstörungen verschrieben wurde.

Der Arzt schreibt dann in den Befund halt Schlafstörungen aufgrund leichter Depressionen → AD

Und die Medikamente sind billig - da freut sich die Krankenkasse wenn das für ein paar Euro gelöst ist.

wenn der/die Betroffene die Verordnungsfähigen AD oder AP durch hat, dann muss man nur auf Suizidgefahr hinweisen

Das ist dein Argument? Also laut Google hat Attentin auch laut Studien einen positiven Einfluss auf Depressionen und hilft ggf. auch dagegen - zum Glück braucht man das über den Weg aber nicht machen, weil ADHS an sich schon eine schwerwiegende Erkrankung ist.

Und bei Depressionen mit allgemein leicht erhöhter Suizidgefahr zu argumentieren, aber diese ebenso erhöhte Suizidgefahr bei ADHS zu negieren finde ich schon etwas abenteuerlich ehrlich gesagt.

(meist bei mittelgradigen bis schweren Depressionen, bei leichten Depressionen sind eigentlich keine AD vorgesehen/empfohlen…) und das wissen die Kassen…

Was wissen die Kassen? Ob eine mittelgradige Depression vorliegt entscheidet i.d.R. der Arzt - und sobald du wegen depressiven Symptomen zum Arzt gehst, wird er allein deswegen schon i.d.R. davon ausgehen [können] und aufschreiben, dass es sich um eine mindestens mittelgradige Depression handelt.

Ist so gelebte Praxis.

Sorry für die BesserWisserei - musste ich aber loswerden, da mich das Thema Übernahme von Attentin durch die GKV selbst gerade beschäftigt und es allgemein sehr gut auszusehen scheint.

Am Ende entscheidet die Kasse natürlich auch aus finanziellem Interesse.

Bloß wenn als Alternative zu 180 Euro / Monat für Attentin auf Kosten der Kasse eine Arbeitsunfähigkeit besteht mit 1800 / Monat Krankengeld oder Reha, dann wird die Kasse auch da im besten Fall genau nachrechnen.

Hallo Besserwisser,

zuerst vielen Dank für dein Feedback und genauen Ausführungen, Respekt!

Da ich gerade stressige Tage habe, sieh mir bitte nach, wenn ich nicht unmittelbar inhaltlich antworte, ich brauche dafür ruhigen Kopf. Ich schaue es mir aber nochmal an versprochen! Wahrscheinlich schaffe ich es am WE was dazu zu sagen (oder auch nur ein tumb up…)

Cheers :wink:

Hallo Besserwisser,

ich habe mich nochmal deiner Argumentation angenommen und da hast du insgesamt bei den wichtigen Punkten Recht! Ich habe aber noch Anmerkungen zu einzelnen Passagen gemacht, welche ich in einem pdf hinterlegt habe (so kann es lesen wer will).

Hauptproblem war, dass ich “Verschreibungsfähig” mit “Erstattungsfähig” gleichgesetzt habe, dass war mein Fehler!

Ansonsten dir viel Erfolg beim Durchbekommen deiner Bewilligung!

Antwort auf Post.pdf (66,3 KB)

Meiner Antworten sind in orange auf deine Äusserungen (schwarz). Meine ersten Äusserungen sind blau.