Deshalb sag ich ja das man es nie alleine machen sollte. In der Regel haben bzw. sollten die Institution sie unterstützen Ahnung haben, zeitnah sehen sas der Arzt eben bitte den Bericht etwas anders formuliert damit die passende Wirkung erreicht wird, welcher Facharztbericht fehlt oder welchen Arzt man unbedingt noch für eine unterfütternde Wirkung mit ins Bot nehmen sollte etc.
Das schafft ein ungeübter Laie nicht einfach so, erst recht nicht wenn er sich nicht lange drauf vorbereitet hat. Meistens suchen ja das Versorgungsam, die Krankenkasse, Rentenkasse etc. genau den Teil der zu „großflächig“ angekratzt wurde, was nicht genug differenziert und explizit verdeutlicht hervorgehoben wollte etc. um eben genau aus diesen Gründen ablehnen zu können. Die Kassen sind leer und je weniger bezahlt werden muß desto besser. Die Versorgungämter ermöglichen ja erst mit dem GdB bzw. einer gewissen Höhe, daß auch gewisse Sonderrechte und deren Finanzierung von anderen Behörden wie in meinem Raum vom LVR auch getragen werden muß. Entsprechend ist auch ein geringerer GdB durchaus auch für solche Förderleistungen entscheiden z.B. bezüglich Teilhabe, einer 24std Assistenz und einiges mehr. Und klar je geringer der GdB desto expliziter und wesentlich umfangreicher müssen dann gewisse Bedarfe von Ärzten beschrieben und für unumgänglich gehalten werden weil sonst der Mensch z.B. bri einem GdB ja zu mobil sein könnte gegenüber einem Menschen mit einem Gdb von 90.
Irgendwann sagte mir mal ein Filialleiter einer Krankenkasse, daß sie ablehnen müssen, weil von den abgelehnten gerade mal 50% in einen Widerspruch eintreten und die in den Widerspruch gehen auch keine 10% sich trauen zu klagen und somit die Krankenkasse verückt wäre, würde sie nicht ablehnen, das sei sehr viel gespartes Geld…
Ihr müßt euch bitte wirklich vor Augen führen, daß sehr viele Menschen nicht in ein Widerspruchsverfahren gegen, weil sie denken, wenn die so entscheiden, dann steht mir das auch nicht zu/ dann bin ich zu gesund etc und warum auch immer ist das Thema Klage noch sehr viel abschreckender ob bei Betroffenen oder auch bei Ärzten. Ich hab schon Reaktionen bekommen wo ich mit Ärzten sprach und sie meinten was ich tun würde wenn es abgelehnt würde => Klagen! Die bekamen Schnappatmung und meinten, daß ich doch nicht einfach so klagen könnte. Ich wieso. Ja das geht doch nicht und was das kostet etc.
Ich habe eine Freundin die egal wie ich sie seit 10 Jahren immer wieder versuche zum Widerspruch und in die Klage für ihre Heizkosten zu bekommen. Sie heizt mit Gas und die Kosten für ihr Gas zum Heizen und Heißwasser reichen von vorne bis hinten nicht mehr seit Corona. Sie heizt mit Flüssiggas und hat sich entgegen aller beteuerungen in den Nachrichten das ausreichend Zuschüsse zu den Heizkosten bezahlt würden. Sie zahlt monatlich 180 Euro für ihr Gas bekommt vom Amt 70 Euro für ihr Gas zum Heizen. Dort gibt es aber keinen Anschluß zum Gasnetz weil sie so weit im nirgendwo lebt das sich sowas nicht lohnen könnte für ein Stadtwerk. Sie meint der Sachbearbeiter Herr X hat gesagt es steht mir nicht zu, also steht es mir nicht zu, also lass es endlich gut sein Kathy…
Das tut mir weh, weil ich definitiv sehe das einiges mehr gezahlt werden müsste.
Und deshalb bitte nie von Widerspruch und Klage abschrecken lassen, gerade im Sozislrecht werden keine Gerichtskosten fällig, diese Verfahren sind für jeden Bürger kostenfrei und jeder Bürger darf sich selbst vertreten. Der Nachteil ist, daß man eine Rechtschutzversicherung braucht oder eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband, der einen gegen geringe Gebühren vor Gericht vertritt. Übrigens da funktionieren auch Gewerkschaften wie Verdi, diese Mitgliedschaft beinhaltet automatisch eine bedingte Rechtsschutzversicherung im Bereich vom Arbeitsrecht, Sozialrecht und noch ein paar weitere Rechtsgebiete, die man bei Verdie nachschlagen kann und über den DGB bzw. Anwälte vom DGB sich volljuristisch auch vor Gericht vertreten lassen für die aufgeführten Rechtsgebiete.