AuDHS GdB - Landesamt für Soziales

Hallo, ich brauche eure Tipps und Tricks eventuell,

Ich habe beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt.

Grundlage des Antrags waren u. a. folgende ärztlich gesicherte Diagnosen:

-ADHS mit Anpassungsstörungen (gesichert)

-Autismus-Spektrum-Störung / Asperger-Syndrom (gesichert)

-Zusätzlich lagen weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen vor (z. B. körperliche Erkrankungen).

Erster GdB-Bescheid (20 GdB erhalten)

Nach Prüfung erhielt ich einen ersten Bescheid.

Beim Durchsehen fiel auf, dass wesentliche Diagnosen nicht im Bescheid aufgeführt wurden, insbesondere:

-ADS ohne Hyperaktivität??

meine 2te Gesicherte Diagnose: Autismus Asperger war ebenso nicht aufgelistet, obwohl mein Hausarzt dies eingetragen hatte.

Der Bescheid war dadurch aus meiner Sicht inhaltlich unvollständig und fachlich fehlerhaft.

Gegen diesen ersten Bescheid habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis,

dass die oben genannten, ärztlich gesicherten Diagnosen im Bescheid fehlen und nicht berücksichtigt wurden.

Zweiter GdB-Bescheid (nach Widerspruch 30 GdB)

Nach dem Widerspruch wurde ein weiterer Bescheid erlassen.

Auch dieser Bescheid war erneut fehlerhaft, da die relevanten Diagnosen

weiterhin nicht korrekt, oder sogar Krankheiten Angegeben die ich gar nicht habe!

oder gar nicht im Bescheid aufgeführt wurden.

Die tatsächliche gesundheitliche Gesamtsituation wurde dadurch erneut nicht vollständig abgebildet.

Laut Sachbearbeiterin wird das schreiben zu 2/5 zurückgewiesen.

-Psychische Störungen 20 GdB ?

-Asthma 10 GdB ?

es wurde angegeben :

-V.A Autismus Spektrum Störung

Ebenso wurde in dem schreiben kein ADHS erwähnt?

Die Sachbearbeiter haben den Aktuellesten Arzt Brief, mit allen Gesicherten Diagnosen, und verkacken es dennoch Zwei mal?

Ich versteh langsam das alles nicht mehr, wie können solche unfähige Leute dort arbeiten?

Kann eventuell jemand gleiches Berichten?

Ich muss wohl jetzt vor das Sozial Gericht gehen.

Hi @Just-IN

Den GdB bekommt man nicht für Diagnosen, sondern für die Einschränkungen, die diese Diagnosen mit sich bringen. Hast du genau aufgeschrieben, wie Dich jede einzelne „Diagnose“ in Deinem Leben einschränkt?

Wo hat Dein Hausarzt das eingetragen? In Deinem Antrag oder in seiner Stellungnahme?
Welche Diagnosen der Hausarzt in seiner Stellungnahme schreibt, ist fürs Amt irrelevant. Das dürfen die gar nicht mitbewerten. Die dürfen nur das bewerten, was Du in Deinen Antrag geschrieben hast.

Hast Du den Antrag und das Widerspruchsverfahren allein gemacht? Dann wäre es jetzt Zeit, sich von jemandem beraten zu lassen, der sich damit auskennt (z.B. beim VdK, Rechtsanwalt) - sonst gehst Du vor Gericht auch baden.

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Moin,

mein Arzt hat dies ausgefüllt in meinem dabei sein.

Ich selbst habe den Antrag Alleine beantrag für mein ADHS, Autismus, Soziale Phobie, Angststörung.

Dies steht auch auf den Arzt Briefen alles als Gesichert.

Bei dem Widerspruch habe ich erklärt wie ich Privat “leide” viele beispiele genannt wo mich das ADHS, Autismus etc Hindert..

Jedoch haben die das 2x nicht hinbekommen, immer andere Krankheiten angegeben die ich nicht habe?

Bin im VDK, jedoch ist dieser Geschlossen bis Januar, die Frist ist am 19.1.26 hinüber, keine ahnung ob da eine Woche dem VDK ausreichen würde.

Rufe da sofort an, wenn die wieder erreichbar sind oder schreibe jetzt schon eine Mail, damit Du es nicht vergisst.

Für die Einreichung der Klage brauchts erst mal nicht viel. Da ist das wichtigste, dass die Frist eingehalten wird. Das sollten die innerhalb von einer Woche hinbekommen.

Die Begründung kann später nachgereicht werden und in der Zwischenzeit wird sich dann auch ein Termin für ein Beratungs-Gespräch mit Dir finden lassen.

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Wkesl hast dk denn alleine den Antrag auf einen GdB gestellt? ? ?

Wenn du im VDK bist wieso bist du nicht hin, hast um einen Termin gebeten um dich dann beraten zu lassen und spätestens den Widerspruch hätte ich entweder über den VDK schreiben lassen bzw. wieso hast du den nicht nur fristwahrend mit Begründung folgt durch meine rechtliche Vertretung den Vdk xyz

Ich würde sagen alles mal falsch gemacht was du falsch machen konntest, weil du beim GdB Antrag nicht verstanden hast worum es dort in der Schilderung und auch detailierten Beschreibung der es ankommt.

Das scheinst du auch im Widerspruch nicht verstanden zu haben und bist deshalb auch nicht zu deinen Ärzten, die du angegeben hast und hast mit ihnen gesprochen wie sie ihre Stellungnahme/ Gutachten schreiben sollten.

Der GdB ist kein Diagnosenbattle sondern es ist das Erzählen deiner Alltagslebensgeschichte in einfachen Worten, so daß deine Oma oder jemand fremdes auf der Straße, dem du deinen Berucht in die Hand drückst versteht welche Krankheit du hast und wie sie dich im Alltag, im täglichen Kampf mit dir selbst ausbremstbzw. welche persönliche Hürden dir bei alltäglichen Verrichtungen dabei entstehen.
Du kannst 1000 Menschen mit den gleichen Diagnosen befragen, und wirst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eher wenige gemeinsame Einschränkungen bzw. Alltagsbelastungen finden sondern viel mehr das jeder viel stärker an ganz eigenen Einschränkungen und Schwierigkeiten seinen täglichen Kampf im Alltag bestreitet und eher randläufig ein paar kleine/ beiläufige gemeinsame Bewältigungsschwierigkeiten erlebt. Teils ist es ja der Ausprägung, teils liegt es an unterschiedlichsten Begabungen etc.

Schau dir ggf. zum Verdeutlichen mal 100 Rollstuhlfahrer an, sie sitzen zwar alle im Rollstuhl trotzdem sind sie ja unterschiedlich sportlich, unterschiedlich beweglich können das auch unterschiedlich ausgleichen. Einige wie z.B. Christina Vogel waren schon vor dem Rollstuhl sehr sportlich andere waren das nie wodurch schon die Vorrausetzungen und auch der Aufwand um die gleichen Dinge erledigen zu können dazu noch Begabung, Einstellung, Support vom Umfeld, finanzielle verschiedene Vorraussetzungen etc.

Der GdB soll versuchen die Nachteile durch die individuellen Nachteile auszugleichen bzw. unterstützen den Alltag etwas zu erleichtern und auch das kann vei jedem sehr individuell

Ich bin zwar nicht Just-IN, kann diese Frage aber aus meiner persönlichen Erfahrung heraus beantworten: Weil ich nicht wusste, wie das System funktioniert und dass man alleine kaum eine Chance hat.
Der Antrag ist im Vergleich unfassbar einfach gehalten und wenig kompliziert. Das suggeriert, dass man da wenig falsch machen kann.

Wir haben das bisher auch alles alleine gemacht und sind logischerweise ebenso baden gegangen wie Just-IN. Mein Mann hat die Schwerbehinderung erst zugesprochen bekommen, nachdem er in einer Reha war. Die haben auch nichts anderes geschrieben als er, aber die haben halt einen Stempel unter ihrem Schriebs.
Was bei der Tochter raus kommt, wissen wir noch nicht, aber wenn ich mir heute anschaue, was ich vor Monaten im Antrag geschrieben habe, sehe ich schon den Bescheid mit maximal 20 % einflattern.
Beim Pflegegrad läuft es gerade ähnlich schlecht. PG 1, trotz Widerspruch. Weil uns als Betroffenen eben nicht geglaubt wird. Ich war halt so dumm anzunehmen, dass es reicht, gut zu formulieren.
Aus irgend einem Grund dachte ich, das wird schon. Ich weiß, im Nachhinein sehe ich auch, dass das irrational war. Weil das System eben überall gleich Mist ist. Aber manchmal ist man halt naiv und glaubt, wenn man schön die Wahrheit sagt reicht das schon aus.
Jedenfalls werden wir jetzt auch eine Mitgliedschaft beim VDK abschließen. Oder auch zwei (Familientarife gibt es bei uns nicht). Was hat uns bisher gehindert? Finanzielle Gründe. Pay-to-win ist uns zutiefst zuwider, aber offensichtlich geht es nicht anders. Muss man halt auch erstmal bereifen.

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Ich habe damals einfach meine Asthma Diagnose sowie meine ADHS Diagnose an unseren Kreis geschickt. Habe 30 GdB, reicht erstmal um Ruhe rein zu kriegen, darauf werde ich jetzt in der Klinik aufbauen.

Möchte versuchen 50 zu bekommen und dann Gleichstellung.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Mit GdB 50 brauchst Du keine Gleichstellung mehr - ab GdB 50 bist Du nämlich „automatisch“ schwerbehindert und bekommst einen Schwerbehindertenausweis.

Mit GdB 30 oder 40 wurde „nur“ eine Behinderung anerkannt (aber keine Schwerbehinderung). Damit bekommst Du keinen Schwerbehindertenausweis, aber Du kannst Dich über die BfA einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen, um besseren Schutz im Arbeitsleben zu haben.

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Mir geht’s um die 50… will den Mehrurlaub haben… man muss aus diesem Staat immer das meiste raus holen…

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Ich möchte hier einmal chronologisch schildern, was in meinem GdB-Verfahren passiert ist.

Ausgangslage / Erkrankungen (ärztlich gesichert):
– ADHS mit Anpassungsstörungen
– Autismus-Spektrum-Störung (Asperger)
– Asthma bronchiale
– Bluthochdruck

Typische Symptome im Alltag:
– massive Reizüberflutung, schnelle Überforderung
– Konzentrationsprobleme, Erschöpfung, innere Unruhe
– soziale Unsicherheiten, Anpassungsschwierigkeiten
– Schlafprobleme
– Atembeschwerden bei Belastung
– eingeschränkte Belastbarkeit insgesamt
-bekomme oft Shutdowns bzw Blackouts, kann nicht mehr sprechen.

Ablauf:

  1. Ich habe einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt und alle relevanten Diagnosen angegeben.

  2. Der erste GdB-Bescheid kam zurück – darin fehlten jedoch meine gesicherten Diagnosen ADHS und Autismus vollständig.

  3. Es wurde im Ersten bescheid nur ADS ohne Hyperaktivität angegeben und bekam 20 GdB

  4. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und die Situation erneut detaliert erklärt, mit vielen Beispielen wo mich meine Krankheiten sehr stark einschränken.

  5. Der zweite Bescheid wurde erstellt – leider erneut mit Fehlern, wieder ohne die Berücksichtigung der genannten neurodiversen Erkrankungen.

  6. Erneuter Widerspruch geht nicht, da ich sonst vor das Sozial Gericht müsste.

Aktuell stehe ich also nach **zwei fehlerhaften Bescheiden.
**
Es geht mir einfach darum, endlich wie ein „normaler“ Mensch auch eine faire Chance im Berufsleben zu haben. Ohne ständig ein Attest vorlegen zu müssen. Ohne mich immer wieder rechtfertigen zu müssen, warum mir bestimmte Dinge schwerfallen.

Es ist nicht leicht, mit diesen Erkrankungen in einem System zu funktionieren, das kaum Platz für Menschen lässt, die anders ticken. Man versucht mitzuhalten, sich anzupassen – und scheitert trotzdem immer wieder.

Ich wünsche mir nichts Unmögliches. Ich möchte lediglich den zusätzlichen Urlaub bekommen, den ich für meine mentale Gesundheit brauche, um langfristig arbeitsfähig zu bleiben.

Der Antrag selbst war nicht schwer – im Gegenteil. Ich habe meine Probleme sehr detailliert beschrieben, mit vielen konkreten Beispielen aus meinem Alltag und Berufsleben.

Dass ich immer wieder Jobs verliere oder große Schwierigkeiten habe, mich sozial einzubringen, passiert nicht ohne Grund. Das sind keine Ausreden, sondern reale Einschränkungen, mit denen ich jeden Tag lebe.

Nur weil die Sachbearbeiter die Unterlagen nicht korrekt anschauen, ich dadurch fehlerhafte Bescheide bekomme, sehe ich es nicht ein wenn mir mehr GdB zusteht das einfach so hinzunehmen.

grüße

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Natürlich ist das großer Mist, wenn die Sachbearbeiter ihren Job nur halb machen und Du deswegen nur Ärger hast. Nur hilft Dir diese Feststellung auch nicht weiter.

Du musst das nicht hinnehmen. Es bleibt Dir halt nichts weiter übrig, als zu klagen.
Und dafür holst Du Dir am besten jemanden an die Seite, der was davon versteht. Sonst gehst Du wieder baden. Nicht weil Du zu doof wärest, sondern weil es bei Gerichtsverfahren Fallstricke gibt, die Du als juristischer Laie einfach nicht kennst und auch nicht kennen musst. Dafür wurde der Anwalt erfunden.

Wenn ich mir die Rechtsprechung zum GdB so anschaue, habe ich den Eindruck, je mehr Diagnosen man auflistet, desto weniger GdB will das Amt bewilligen. Alles, wofür man maximal ne 10 bekäme, kann man auch weglassen. Zählt sowieso nicht beim Gesamt-GdB und man spart Arbeit.

Wie schränkt Dich denn z.B. Bluthochdruck ein? Den kann man üblicherweise medikamentös behandeln und dann ist der kein Problem mehr. Man muss nicht alles aufschreiben, was man hat, sondern nur das, was wirklich massive Probleme bereitet.

Als ich meinen GdB beantragt habe, hatte ich 3 diagnostizierte chronische Krankheiten. Die ADHS-Diagnose hatte ich da noch gar nicht. Angegeben habe ich nur eine Krankheit und allein dafür auf 4 oder 5 Seiten aufgelistet, wie mich das einschränkt - aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Lebensbereichen (Arbeit, Sozialleben, Freizeit).

Für die anderen beiden Diagnosen wäre allenfalls ein GdB von 10 oder 20 rumgekommen. Da habe ich mir die Arbeit gleich gespart. Ich habe mich vorher beim VdK beraten lassen und den Antrag über den VdK eingereicht. Bekommen habe ich auf Anhieb nen GdB von 50. Selbst unsere Schwerbehindertenvertretung war erstaunt. Die wusste nicht mal, dass es „nur dafür“ ne 50 geben kann.

Nach einem Jahr wurde mein GdB von Amts wegen überprüft. Da habe ich dann ADHS zusätzlich angegeben und denen noch mal auf 6 Seiten beschrieben, wie mich beide Krankheiten einschränken und wie die sich gegenseitig negativ beeinflussen. Außerdem habe ich meine Ärzte vorgewarnt, dass die Post vom Amt wegen GdB bekommen. Die haben die Fragebögen vom Amt (im nächsten Routine-Termin) mit mir gemeinsam ausgefüllt.

War offensichtlich ausreichend, dass mich das Amt nicht runtergestuft hat und erst nach 5 Jahren wieder überprüfen will.
Inzwischen habe ich weitere Diagnosen „gesammelt“, die ich dann auch angeben könnte. Ich werde aber nur die angeben, die mich so sehr einschränken, dass es für einen Einzel-GdB von 30 reicht. Der wäre dann beim Gesamt-GdB nämlich relevant und könnte das Tüpfelchen auf dem i sein, um am Ende die 50 zu behalten.

Man kann sich auch bei einer Gewerkschaft zum Thema GdB beraten lassen. Wenn man also bei einer Gewerkschaft Mitglied ist, dann kann man das nutzen. Kostet im Gegensatz zu erinnern Sozialverband nichts extra.

Theoretisch kannst du auch in eine Gewerkschaft die hat dann mit Arbeitsrecht und Co zum Sozialrecht umfassendere Techtsangebote

Einfach gestaltet bedeutet aber nicht einfacher verstanden/ einfacher verstehen können.

Das man grundsätzlich Ärzte braucht die belegen was man angibt sollte selbstverständlich sein, denn man muß mach Antragstellung alle behandelnden Ärzte mit Adressen angeben und von der Schweigepflicht entbinden…

Das es Vorrausetzungen gibt und diese geprüft werden müssen solte klar sein, denn selbst mit einem GdB geht es zu Lasten der Solidargemeinschaft, ob das Sonderrecht gibt die frteilt werden, Steuervorteile, Steuererleichtungen und vieles mehr → letztlich wird das vom Staat und somit von uns allen getragen…

Die Anträge sind bewußt so leicht gemacht, das auch menschen mit nur wenig Bildung nicht an der Hürde der Antragstellung schon scheitern.

Zumindest beim Versoungsamt, bei dem der GdB beantragt wird ich meine aber auch alle Behörden die für soziale Leistungen und finanzielle Leistungen zuständig sind sind verpflichtet
a) grundsätzlich zu Pflichten und Rechten von Leistungen zu beraten *was ist es, wem steht es zu, könnten noch andere Leistungen in Frage kommen etc) zu beraten/ aufzuklären

b) sie sind verpflichtet wenn ein Bürger nicht verstanden hat was mit den Leistungen, Voraussetzungen, Pflichten etc. diesen Dinge auf sein bitten/ Fragen um Erklärung diese in für ihn verständlicher Art mit Worten ggf. Beschreibungen zu erklären

c) sie müssen grundsätzlich bei der Antragstellung unterstützen was soweit wie bei jedem Widerspruch explizit erwähnt wird die schriftliche Antragstellung für den Antragsteller von den Behördenmitarbeitern/ Beamten übernommen und mit Fachgragen alle wichtigen Informationen vom Antragsteller erfragt. Anschließend ausgedruckt und ihm vorgelesen oder zur Lesumg gereicht, erfragt ob due Sachverhalte richtig erfasst sind, falls nicht korrigiert und der Antragsteller braucht später nur die richtige Niederschrift unterschreiben und es wird der Eingang des Antrages bestätigt.

Die Behördenmitarbeiten brauchen und werden auch nichts vergessenes/ ausgelassenes von sich aus darauf verweisen werden sie vom Antragsteller nach xyz gefragt oder ob dieser Antrag gesondert gestellt werden muß dann muß der Behördenmitarbeiter wahrheitsgemäß antworten und darf nichts verschweigen.

Leider werden wahrscheinlich solche Möglichkeiten zu wenig von allen in aanspruch genommen

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Natürlich war mir klar, dass man Nachweise erbringen muss. Es ist ja auch kein Akt, die entsprechenden Namen und Adressen einzutragen.

Was ich meinte war, dass da nirgends steht: du kannst schreiben was du willst, das ist eigentlich egal, wenn du nicht durch eine dir übergeordnete Stelle vertreten wirst und die am besten noch den Antrag für dich stellt. Wir glauben dir erst, wenn du mit Rechtsbeistand kommst. Ansonsten könnte ja jeder kommen und meinen, er sei bedürftig.

Definitiv. Ich wusste das auch nicht. Wir sind bisher zu Beratungsstellen gegangen, aber nicht zur Behörde selbst.

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Wieso übergeordnete Stelle?

VDK oder Sozialverbände sind keine übergeordnete Stelle.

Vielleicht liest du nochmal in Ruhe durch was ich geschrieben habe. Ich wriß nicht wo du dich hast beraten lassen, wenn du keinen Sozialverband (privatrexhtliche Vereine zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder mit Volljuristen meist Vorgespräche und Antragstellung mit ehrenamtlichen Menschen)

Ich wußte nicht ist schwierig und Stellen mit denen man söricht stellen sich ja vor, doch wer dort nicht fragt auch beim Versorgungsamt bekommt auch keine Antwort bzw. selten.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich lese mir gut durch was du schreibst, aber ich habe ehrlich gesagt auch Schwierigkeiten, alle Aussagen richtig zu deuten, wenn zu viele Tippfehler oder vermutlich unbemerkt gebliebene Autokorrekturen drin sind.

Es stellt doch niemand in Frage, dass man beim Stellen dieser Anträge Diagnosen und Ärzte angeben muss und dann begründet, warum man glaubt, Anspruch auf einen GdB zu haben.

Das Problem ist, dass oben auf dem Antrag der Disclaimer fehlt, dass man je nach zuständiger Stelle keine Chance auf ein faires Verfahren hat. Man MUSS vorher wissen, welche Behörde der Erfahrung nach kaum positive Bescheide ausstellt und dass man von genau der richtigen Stelle (welche auch immer das sein mag) Beratung benötigt oder auch vertreten werden muss oder die Angaben nur zählen, wenn sie z.B. von einer Rehaeinrichtung kommen. Es spielt offenbar gar keine Rolle, was man als Betroffener schreibt und angibt. Egal, wie plausibel das ist oder dass man sich beraten lassen hat.

Versucht man es allein, also ohne Rechtsbeistand oder Klinik, bekommt man gesagt, dass man doch hätte wissen müssen, dass das nichts wird.
Nein, hätte man nicht. Es mag bei Leuten, die mit dem System schon zu tun hatten, zum Grundwissen gehören. Wer das alles zum ersten Mal macht geht nicht davon aus den Klageweg gehen zu müssen.
Das ist ein Fehler im System und kein Fehler beim Antragsteller. Das zu behaupten ist aus meiner Sicht Schuldumkehr.

Wenn man ließt, was @Just-IN geschrieben hat, dann wird deutlich, dass Beratung in Anspruch genommen wurde und es auch Unterstützung seitens der Ärzte gab. Das sollte ja eigentlich ausreichen. (@Just-IN Hast du inzwischen Klage eingereicht?)

Ich habe weiter oben geschildert, dass mein Mann 30 % bekommen hat und nach dem Rehaaufenthalt 50 %, obwohl die keine neuen Infos in ihren Bericht geschrieben hatten. Hier zählte lediglich, dass der Antrag über die Klinik lief. Auch hier wieder der anekdotische Beweis, dass dem Betroffenen bei gleicher Sachlage weniger geglaubt wird als der dem Antragsteller „übergeordneten Stelle“. Übergeordnet deshalb, weil sie ja offenbar mehr Gewicht hat.

Ich bin mir sehr sicher das du nicht verstanden hadt was ich gesagt habe (Vom Sinn/Inhalt nicht den Worten)

Ich verstehe das du angefressen bist und ggf. auch am Limit bist.

Vielleicht mag nochmal jemand versuchen meinen Text in anderen Worten zu erklären.

Du hängst dich an Diagnosen und Berichten auf, doch ich verstehe/ sehe das immer noch so, daß es nicht um Diagnosen oder um ein „Diagnosenquartet“ geht wo die Masse der Diagnosen etwas schlagen sondern um reale alltägliche Einschränkungen und Beeinträchtigungen.
Du machst wahrscheinlich an der Masse der Diagnosen ggf. auch dem was du alles an PFLEGE aufwenden muß diese Ungerechtigkeit aus.

a)Ärzte haben sich zu sehr auf Diagnosen beschränkt weil es sehr viel weniger zu schreiben ist als einen Fließtext in dem für jeden „normalen Bürger“ beschrieben wird was und in welchem Ausmaße die Beeinträchtigungen sind
b) kann es gut sein das du pflegerischen Aufwand, Beschwerden von Lehrern oder Therapeuten oder vergleichbares als Beeinträchtigung siehst - dem ist aber nicht so weil für das Versorgungsamt zählt eigentlich hauptsächlich die alltägliche Einschränkung im Umfeld, wieviel die Person kann und einiges mehr. Das ist sehr gut im Gesetz definert und das Versorgungsamt ist berechtkgt sogar verpflichtet auch auf andere Hilfeleistungen, Pflegeleistungen etc. zu verweisen, denn Beeinträchtigung bedeutet nicht Aufwand Pflegebedarf oder vergleichbares.

Um ein Beispiel zu geben kenne ich einen Rechtsanwalt der körperlich extrem beeinträchtigt ist, weil er an der einen Hand 2 Finger leicht bewegen kann, der geist funktioniert zu 100% er führt Gerichtsprozesse benötigt allerdings eine 24 std Assistenz, die im Nebenraum auch nachts ruht und zu jederzeit sofort behilflich ist ganz gleich ob es dann ständig wieder aufrecht und für ihn richtig und stabil hinsetzen ist, die ihm Getränke in einen großen Becher mit Strohhalm einschänken, die Hand von Maus auf Joystick Spezialrollstuhl wechseln, bei allen menschlichen Verrichtungen komplett zur Seite stehen, ihn kratzen z.B. auch im Gerichtssaal Papiere holen, austauschen, in Akten blättern, abheften, den Telefonhörer abheben, Nummern wählen und ganz viel mehr und trotz all dieser körperlichen „vollausfälle“ (Mund kann vewegt werden, ein wenig der Kopf und 2 Finger der rechten Hand) hat er auch nicht den höchsten Grad der Behinderung mit max Merkzeichen trotzdem kostet die rund um die 24std 7 Tage die Woche zu jeder Sekunde des Tages damals schon weit über 30.000 Euro monatlich.

Aber dieser pflegerische Aufwand wird so nicht im GdB wiederzufinden sein, denn dafür gibt es Pflegegrade, Pflegestufen etc. Zudem hat jeder Behinderte/ Beeinträchtigte das Recht so zu leben wie er möchte und an seine Bedarf angepaßt muß es pflegerische Möglichkeiten und Möglichkeiten zur Sozialen Teilhabe geben.

Der GdB ist z.B. da um den speziell benötigten Parkplatz (Rollstuhlparkplatz/Behindertentoiletten an Raststätten etc mut Spezialschlüsdel, einen gewissen steuerlichen Vorteil für die alle deutlich preislich mehraufwändigen Güter (Zuzahlung Spezialauto, Zuzahlung. Medikamente, Zuzahlung z.B. Assistenzhund, spezielle Hygieneartikel und vieles mehr) ein wenig abzumildern, das Sonderbedarfe im Öffentlichen Verkehr, zum Besuch kulturell sozialer Teilhabe (Weihnachtsmarkt, Theater, Kino und ganz viel mehr)

So ein Ausgleich kann und wird auch nie 1 zu 1 den Aufwand oder Kosten für Kino, Kurzurlaub, einfach mal durch die Stadt mit jemandem bummeln zwischen Beeinträchtigtem und gesunden ausgleichen oder gleichstellen sondern nur abfedern, anerkennen, wohlwollend hervorheben das auch der Beeinträchtigte ein geschätztes Mitglied dieser Gesellschaft ist.

Ich glaube ich verzettel mich.

Ist bitte einer so nett und versucht es mit einfacheren/ für sie leichter verständlichen Bilder meine Inhalte wiederzugeben und worauf es beim GdB ankommt und das es viele Hilfeleistungen gibt die alle einzeln betrachtet und in Anspruch genommen werden sollen und auch geleistet werden und nicht alles im GdB aufgefangen wird und auch nicht aufgefangen werden kann, denn hier müssen alle möglichen Beeinträchtigungen körperlich wie geistig mit alken Beeinträchtigten Menschen in der EU - wenn nicht sogar über die UN vergleichbar gemacht werde, damit ebennicht ein Menscheines anderen Landesmit einer anderenHautfarbeund anderen Ethnie z.B. einem deutschen beeinträchtigten Menschen bevorzug oder benachteiligt wird. Man ist sehr bemüht das eben kein Mensch mit Beeinträchtigung benachteiligt/ schlechter sondern so gerecht als irgendwie möglich gleichgestellt sein soll um die größtmöglich gerechte Ausgleichung seiner Benachrichtigung/Beeinträchtigung erfahren. Und ihm soll es möglich sein auch in Würde möglichst gerecht unterstützt zu werden (Ausgl. Beeint.)