Hast du überhaupt die Frage richtig gestellt?
Juristisch machen mache Worte schon einen großen Unterschied !
Hast du deren Antwort dann auch wirklich verstanden?
Alleine schon deine Aussage, daß bei Amfetamin im Blut … droht, ist noch kein Entzug und auch kein Vollzug ! ! !
Das ist ja in Deutschland grundsätzlich nicht anders! Es geht um Maßnahmen zur Eindämmung von Drogenlonsum/ Missbrauch
Es geht einmal um illegale Substanzen und zum anderen um legale Substanzen (Medikamente) die a) nicht ordnungsgemäß b) nicht berechtigt c) illegal beschafft und konsumiert auch in Deutschland unter Strafe und Führerscheinentzug stehen. Entsprechend gibt es ein Ermittlungsverfahren das dann auch dir mot Nachweisen Gehör verschaffen muß. Passiert meist durch Aussage bei der Polizei, Kopie der Verordnung mit Dosissteigerung ggf noch mit einem Medikationsplan und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes. Bei Morphinen genügt dann der Nachweis wie lange man unverändert auf seiner Dosis ist. Bei Morphine hat man bei Dosisanpassung automatisch 14 Tage Fahrverbot.
Theoretisch kannst du ständig sogar ohne Wissen Bestandteil in einem Ermittlungsverfahren sein, daß bedeutet erst mal nur das man etwas über dich erfahren hat/ man behauptet hat/ gegen dich ausgesagt wurde, daß du etwas nicht gesetzeskonforme getan haben sollst.
Habe ich das durch Überfliegen richtig verstanden sond unsere Strafgesetzbücher recht ähnlich und laut dem was ich gefunden habe waren zumindest die Drogengesetze liberaler als das der Niederländer und das Thema Metamfetamine ist auch für alle Länder um Tschechien herum ein Problem geworden, weshalb an den Gesetzen nachgearbeitet wurde.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-7-2010-1106_DE.html#:~:text=In%20Tschechien%20ist%20seit%20Beginn,h%C3%B6her%20als%20in%20den%20Niederlanden!
https://www.hast-ak.com/de/strafrecht/strafrecht-in-der-tschechischen-republik/
*Fazit:
Ein Ermittlungsverfahrendient dazu medizinisch berechtigte Personen mit legal verschriebenen Medikamentn [ BTMs (auch Amfetaminen) ] von nicht berechtigten Personen von zugelassenen BTM Medikamenten (Missbrauch) sowie illegaler beschaffter BTM Medikamenteoder gar illegalen Drogen unterscheiden zu können.
Du solltest sicherheitshalber aber dich informieren wie lange du das jeweilige Stimulanzienmit seiner Dosisnehmen mußt, um zum Führen von Fahrzeugen berechtigt zu sein.
Bis du berechtigt, hast alle tschechischen Bedingungenzum Führen von Fahrzeugen mit BTMs/ Amfetamien erfüllt und kannst das über Bescheinigungen und Verordnungen nachweisen, dann sollte ein solches Ermittlungsverfahren eingestellt werden. *
In Deutschland würde man einstellen nach §170 II StPO ein und in Tschechien wird es ähnliche Verfahrensweisen geben.
Man geht dem nur nach um sicher zu gehen, daß nichts verbotenes passiert ist, quasi.