Bafög Antrag abgelehnt - sollte erst nach Genesung weiterstudierten

Liebe Schwarmintelligenz,

ich habe für das 5. Semester meines Studiums Bafög beantragt. Aufgrund meiner ADHS fehlen mir aktuell 30 ECTS, also ein Semester, an Credit Points. Darum habe ich einen Härtefallantrag gestellt mit einem Schreiben meines behandelnden Psychiaters. Der Ablehnungsbescheid enthielt eine Begründung, über die ich mich dann doch sehr gewundert habe.
„Es wird in der Rechtsprechung jedoch auch erwartet, dass sich der Auszubildende bei einer länger andauernden Erkrankung frühzeitig beurlauben lässt, um einen größeren Studienrückstand zu vermeiden, und sein Studium nach der Genesung fortsetzt.“
ADHS ist schließlich keine Erkrankung, von der man nach ein oder zwei Urlaubssemestern genesen ist. Wie würdet ihr hier vorgehen?

Hast du den Härtefallantrag beim Bafögamt gestellt?
Warst du mal bei der Beratung füe chronisch kranke und behinderte Studierende? So etwas sollte es an jeder Hochschule geben. Die können dich beraten über Nträge z.B. auf Verlängerung der Regelstudienzeit, Nachteilsausgleiche, etc. Das ist unabhängig vom Bafäg Antrag eh sinnvoll, wenn du durch dein ADHS Schwierigkeiten im Studium hast

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Hi,
ist das vielleicht gar nicht direkt auf dich bezogen, sondern eine allgemeine Information?

Du solltest zur Beratung.
Ich hatte im Studium nur Diagnosen über Depressionen und Ängste und war damit beim Amtsärztin im Gesundheitsamt, die für Studierende zuständig ist. Ich bekam dann als Nachteilshausgleich weitere Semester in denen ich weiter studieren konnte.

Das hat aber gar nichts mit dem Geld zu tun!

Meine Förderungshöchstdauer beim Bafög hatte ich erhöht, weil ich eine Weile im Fachsvhaftsrat und sowas gewählt war. Die Sache mit der Amtsärztin kam danach, da hatte ich mich damit abgefunden, dass ich kein Bafög mehr bekomme. Ich weiß natürlich nicht, ob du mit einem Schreiben von einer Amtsärztin über den nötigen Nachteilshausgleich auch wieder Anspruch auf BAföG bekommst.

Eine Freundin hat das so gemacht, dass sie ihr Studium in ein Teilzeitstudium umgeschrieben hat, wodurch sie sich quasi selbst mehr Semester Zeit gegeben hat, weil man dann nur eine bestimmte Anzahl an Punkten pro Semester sammeln darf. Man darf also nicht zu viel machen, sonst ist man wieder im Vollstudium. Wobei ich da auch nicht weiß, wie das Bafög-Amt darauf reagieren würde, ob man das überhaupt darf, wenn man Bafög Geld bekommt.

Tut mir leid. Etwas wirr. Nachteilshausgleich ist normalerweise auf das Studium selbst bezogen und nicht auf BAföG. Da musst du dich ganz genau beraten lassen, was alles dir zusteht und was genau du erfüllen musst dafür.

Alles Gute!

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Okay, aber wo genau ist der Zusammenhang zwischen „mir fehlen 30 ECTS“ und „Härtefall“? Ein Härtefall ist

3. Behinderungsbedingte Überschreitung von Alters- oder Förderungsgrenzen

Für gewöhnlich erlischt Dein BAföG-Anspruch, wenn Du das 30. Lebensjahr oder aber Deine zeitliche Förderungsgrenze überschreitest. In besonderen Fällen kannst Du auch hier gegensteuern.

So kannst Du dem BAföG Amt gegenüber einen Härtefallantrag geltend machen, wenn Du aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage warst, das Studium im normalen Rahmen zu Ende zu bringen, Dein Abschluss aber nun aufgrund fehlender Mittel gefährdet ist.

Ist dein Abschluss gefährdet ? Wie lange kannst du denn noch studieren, also wie viele Bachelor Semester sind an deiner Uni erlaubt?
Und was hat dein Psychiater denen geschrrieben?

Wie @Mona85 schon schreibt,

Ich habe auch einen Nachteilsausgleich, der gilt aber nur für das Studium und hat nichts mit dem Bafög, das ich bekomme, zu tun.
Das Bafög Amt weiß auch nichts von meinem ADHS, wozu auch.

Wichtig ist jetzt, gehe zur Bafög Beratung deines Studierendenwerks und gehe zum Behindertenbeauftragten deiner Uni. Gff noch zur Rechtsberatung deiner Uni. Die können dir weiterhelfen. Das hättest du im Idealfall vor dem Antrag machen sollen.

Ich bin ins Teilzeitstudium gewechselt und hatte somit Anspruch auf ALG2(Bürgergeld), weil kein Baföganspruch mehr besteht. Ich bin aber auch eher am Ende meines Studiums und muss nur noch Arbeiten schreiben, an denen ich arg zu knabbern habe. Vorlesung und Prüfung muss ich nicht mehr machen. Das Jobcenter lässt mich auch eher in Ruhe da es für die auch als sinnvoll erscheint ein Studium abzuschließen und dabei sich mit dem ADHS zu beschäftigen als noch extra Arbeit zu suchen. Das kann aber bei dir natürlich auch anders sein, vorallem weil dein Studienende ja noch etwas weiter weg ist.

Ist die Frage mit wem du dich lieber streiten willst?
Und im Teilzeitstudium ist auch einiges anders als im Vollzeitstudium. Lass dich am Besten bei der Uni beraten, erwarte aber nicht dass die dir viel von Bürgergeldanspruch erzählen können. Bei mir hatte weder das Jobcenter noch die Uni wirklich Ahnung wie das alles genau funktioniert.

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Mir ist noch etwas eingefallen. Wenn man keinen Bafög Anspruch mehr hat und im Vollzeit Studium ist, kann man Wohngeld beantragen. Aber Achtung: man bekommt KEIN Wohngeld, wenn man zu WENIG Geld für den eigenen Lebensunterhalt hat.
Ich hatte ein Jahr lang 100€ Wohngeld, musste dazu aber zusätzlich zu dem, was mir meine Mutter und mein Opa gegeben haben zum Leben noch einen privaten Kredit bei Freunden nehmen bis das Amt zufrieden war mit der Höhe einer monatlichen Einnahmen.

@CirillaVonCintra Es ist doch irgendwie so, dass man nach zwei und nach vier Semestern nachweisen muss, dass man eine Mindestanzahl an Punkten hat, sonst verweigern sie das BAföG Geld, weil gesagt wird: du studierst nicht ernsthaft, also wird dein Studium keinen Erfolg haben, also unterstützen wir dich nicht. (Bei mir war es damals noch nicht so. Ich hab das von anderen gehört.)

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Ja, ich musste das nach dem 4. Semester machen. Die ECT Zahl legt die Uni fest, nicht das Bafög Amt. Bei mir waren es mindestens 60 ECTS. Wenn Otterspace 30 ECTS fehlen für das Praxissemester, müsste er /sie aber diese 60 ECTS haben, denn für das Praxissemester braucht man mind. 90 ECTS (zumindest an allen Hochschulen inkl meiner, die ich hier so kenne).
So eine Bescheinigung stellt die Hochschule aus, die schickt man dann dem Bafög Amt. Selbst wenn man nur 55 hat, denke ich nicht dass das Amt einen Aufstand macht… wenn man nur 10 hat, dann wohl eher xD

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