Behinderungsgrad mit ADHS

Ich merke inzwischen trotz der Medikation mit den Medikinet 20, wie sehr
mich ADHS beeinträchtigt bzw. von „normalen“ Menschen unterscheidet.

Alleine die Konzentrationsschwäche, das Vergessen, die Tagesmüdigkeit
oder Aufschieberei.

Ich habe nun gehört, man kann mit ADHS einen Behinderungsgrad zugesprochen
bekommen und einen Ausweis beantragen.

Meine Fragen dazu wären:

Wer kann die Einschätzung des Behinderungsgrades machen?

Habe ich Nachteile bei der Jobsuche?

Was für „Vorteile“ oder Sonderregelungen kann man mit
Behinderungsgrad 50% erwarten?

Die Abschlussprüfung ist ja bald und ich möchte ehrlich gesagt nicht
im jetzigen Unternehmen bleiben. Gab da so paar Zwischen fälle usw.

Und außerdem wurde ja bereits jedem anderen von einer Abteilung
ein Angebot gemacht, nur mir nicht. Also werde ich so wie es aussieht
einfach irgendwo hin gesteckt, selbst wenn es nicht der gelernte Beruf ist.

Übrigens, dürften die das überhaupt?

Habe da so viele offene Fragen.

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Also erstmal würde ich dir empfehlen auf deinen Ausbildungsleiter zuzugehen und zu fragen wie das bei dir mit Übernahme aussieht, da du bisher nichts gehört hast.
Du solltest nicht den fehler machen und einfach davon ausgehen dass die dich übernehmen werden. Egal wie gut du bist.
Und lass dir im Idealfall was schriftliches geben!
Nur was geschrieben steht zählt am Ende! :wink:

WG dem GdB das läuft über das Amt.
Je nach Bundesland könnte das etwas anders ablaufen.
Befrag dazu bitte Mal Google.
Einfach nach „Antrag Schwerbehinderung dein Bundesland“ suchen.
Ist aber nichts was von jetzt auf gleich geht.
Im „Idealfall“ hast du nicht nur eine ADHS Diagnose…
Aber mach dich schon Mal darauf gefasst dass du den angestrebten Grad (wenn ich dich richtig verstanden habe 50) nicht auf Anhieb bekommst.
Dann hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen usw…

Kann sich also etwas ziehen.

Will dich damit nicht entmutigen sondern dir nur keine falschen Hoffnungen machen dass das in 5min erledigt ist.

Les dich bitte auf der Seite der zuständigen Behörde ein, dann bist du schon Mal was schlauer.
Wenn du da noch offene Fragen hast, raus damit. :slight_smile:

Vielleicht wäre ein rechtlicher Betreuer etwas für dich, so einen habe ich auch. Der hat sich damals um alles gekümmert (Behördliches, eine Zeit lang Finanzen), als ich es nicht konnte. Habe auch GdB 50.

Damals war mein ADHS noch nicht mal bekannt :sweat_smile:. War wegen Komorbiditäten. Allerdings, so wäre meine Einschätzung, gucken die ja auch, wie stark man beeinträchtigt ist. Und rein ADHS und dann noch „ganz normal“ erwerbstätig - glaube nicht, dass man da eine Schwerbehinderung zugesprochen bekommt.

Glg Chaos

Hallo @ADHS-Chaot,

Ich kann ZappelPhilipp nur zustimmen, gehe bitte proaktiv auf deinen Ausbilder zu, denn - wenn man dir noch kein schriftliches Angebot gemacht hat - ist man wohl noch in der Überlegungsphase.

Denn zu deiner Info:
Zum einen darf dich der Betrieb nicht ohne einen festen Arbeitsvertrag bzw. ohne deine Zustimmung „irgendwohin“ setzen und
andererseits muss dir dein Betrieb, für den Fall, dass sie dich nicht übernehmen, eine schriftliche Erklärung über das Ende deiner Ausbildung und die nicht erfolgte Übernahme aushändigen, da du ansonsten ein automatisches ein Recht auf unbefristeste Weiterbeshäftigung hast.
Das Ende des Ausbildlungsverhältnisses muss der Betrieb aktiv erklären.

Aber wie gesagt: Die Infos in deinem speziellen Fall kann dir nur dein Ausbilder geben

Und was den Behinderungsgrad betrifft, so ist das in Deutschland für ADHSler ohne Komorbiditäten wohl fast unmöglich. Selbst die sogenannte Gleichstellung wird meistens abgelehnt.

Falls du es schaffst, hast du besseren Kündigungsschutz, 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr und im Fall einer Kündigung muss das Integrationsamt eingeschaltet werden.

Nachteile können dir bei der Jobsuche dadurch nicht entstehen, da du es nicht angeben musst.
Wenn man von den Vorteilen des Behinderungsgrades profitieren möchte, muss der Arbeitgeber jedoch davon erfahren.

Ok, Ausbilder fragen muss ich eh noch wegen was anderen.

Ansonsten vermute ich schon, dass ich noch andere Sachen zusätzlich habe.
Also was ich persönlich für mich spüre, ist das Problem mit dem Einschlafen
und daraus resultierend die Müdigkeit über Tag, also ich schaffe nicht so viel.

Dann hat sich durch die damalige Medikation eine Essstörung chronifiziert, die
so aussieht, dass ich tagsüber gar nichts esse, wodurch die Leistung ebenfalls
abfällt und ich dafür abends oder sogar nachts esse.

Ich wache sogar extra auf, um irgendwas zu essen und wenn ich nichts
finde, wache ich alle 30 Minuten auf, um nochmal nachzuschauen.

Und dann halt die depressiven Phasen. Ich habe wirklich mehrfach während
der Ausbildung gedacht, ich kann das alles nicht mehr und alle hassen
mich usw. Das Mobbing in der Berufsschule war da nicht sonderlich hilfreich.

Ich weiß aber nicht, was da noch für unbemerkte Nebenerkrankungen bei sind.

Dazu müsste ich ja vom Spezialisten noch mal eine aktuelle Diagnose
haben, aber da muss man ja erst mal einen finden.

Wie ist das denn, wenn man 50 hat und es wegen der Vorteile im
Bewerbungsgespräch angibt?

Wird dann eher abgelehnt oder wirkt sich das nicht unbedingt drauf aus?

Behinderte / Schwerbehinderte dürfen bei sonst gleicher Eignung nicht aufgrund der Behinderung abgelehnt werden. Anti Diskriminierungsgesetz

Des weiteren muss ein Gleichstellungsbeauftragter beim Gespräch anwesend sein.

Sorry, dass ich dich da korrigieren muss, aber eine Gleichtstellungsbeauftragte hat nichts mit der Gleichstellung von Behinderung zu tun, sondern mit der Gleichstellung von Mann und Frau. Und eine Gleichstellungsbeauftragte ist auch nur im Öffentlichen Dienst mit Dienstellen ab 100 Mitarbeiter/-innen verpflichtend.

Für behinderte Beschäftigte ist das Integrationsamt zuständig und die sind im Bewerbungsverfahren noch gar nicht dabei, da viele Bewerberinnen und Bewerber ihren Behinderungsgrad gar nicht angeben und diesen recht lange verheimlichen, um keine Nachteile im Bewerbungsverfahren zu haben.

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Danke für die Korrektur :slight_smile:

Und sorry für den Fehler :flushed:

Das kann man so pauschal nicht sagen. Denn Menschen mit Diabetis und Herzschrittmacher haben oft auch einen Behinderungsgrad und sind meistens voll einsatzfähig. Aber jemand, der die Ausbildung gerade abgeschlossen hat, würde ich eher davon abraten, den Behinderungsgrad anzugeben.

Muss dich aber Grade Mal spontan was dazu fragen…
Weißt du wie lange etwa ein Widerspruch gegen einen Bescheid bzgl GdB dauern kann und ob / wenn ja ab wann es Mal legitim wäre nachzufragen?

Sry falls OT :wink:

@ZappelPhilipp:

Darin kenne ich mich leider gar nicht aus. Falls man diesbezüglich aber Hilfe benötigt, ist der VdK die richtige Anlaufstelle. Die haben Juristen, die im Falle eines Widerspruchs weiterhelfen können.

Aber man sollte dann schon Mitglied werden.

Danke dir :slight_smile:

Was meinst du damit Meinst du die Antwort vom Amt? Bei mir waren sie relativ zügig mit der negativen Antwort, ca. 1 Monat. Aber es ist vom Fall zu Fall ziemlich unterschiedlich, daher gibt es keine pauschale Frist.

@ADHS-Chaot
Es gibt hier ein Thread, wo sehr viel darüber berichtet und geschrieben wurde.
Ich habe zwar sofort 40% bekommen, allerdings habe ich neben meinem Adhs, eine Zwangsstörung und gelegentlich Depressionen. Momentan bin ich am Klagen, weil ich der Meinung bin, dass ich mindestens 50% behindert bin. Mein Arzt ist der Meinung, ich sollte min. 70% bekommen :adxs_confused:
An deiner Stelle würde ich zunächst mit deinem Psychiater sprechen, er muss sich mit sowas auskennen, denn sie schreiben ja öfters Berichte usw., außerdem wird sich das Amt eh mit ihm in Verbindung setzten, es sei denn du gibst ihm im Antrag nicht ein.

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@allmighty nein, ich meine die Reaktion auf meinen Widerspruch.

Meinen Psychiater konnte ich da leider nicht involvieren da ich zur Zeit des Widerspruch einreichen Grade erst zu dem gewechselt war…

Bin Mal gespannt was da so kommt… Haben mir auf Anhieb 20% angeboten… Schon interessant dass angeblich meine Skoliose nichts zählt…

Mal sehen ob mein schöner Brief was gebracht hat. Warte nun auch schon über n Monat.

Erst mal müsste ich ja nen Arzt haben, das ist ja das schwierige.

Aber ich werde erst mal mit dem örtlichen Verhaltenstrainer
reden, was der meint.

Ganz dumm wird der wohl auch nicht sein. :wink:

Wer beschreibt dir die Medikamente?

Im Antrag wird nur nach Ärzten gefragt, nicht mal Psychotherapeuten können da eingegeben werden. Du kannst natürlich ohne Arzt einen Antrag stellen, muss aber trotzdem den Arzt/ die Ambulanz etc. eingeben, wo deine Diagnose gestellt wurde.