BU Versicherung

Hallo zusammen,

Meine Tochter hat eine Adhs Verdachtsdiagnose in der Krankenakte stehen. Nun habe ich gelesen das man damit keine BU mehr bekommt. Unsere Kinderärztin hatte uns nur darauf hingewiesen wenn sie eine tatsächliche Diagnose stellen würde. Und das hat sie uns leider erst nach stellen der Verdachtsdiagnose mitgeteilt.

Ist es denn wirklich so das man keine BU mehr mit einer Verdachtsdiagnose bekommt?

Vg RoRo

Ich kenne mich mit Versicherungen nicht aus, aber würdet ihr denn sonst jetzt schon eine BU-Versicherung abschließen? Geht das bei Kindern?

Was wäre sonst die Alternative, keine Diagnose oder Behandlung ja wahrscheinlich nicht?

Habe mich auch schonmal kurz gefragt, was Diagnosen, Behandlungen usw. langfristig - also später im Erwachsenenalter - für Konsequenzen haben. Letztendlich fordert mich das hier und jetzt aber so sehr, dass ich den Gedanken wieder verdrängt habe :grimacing:
Und es nützt ja auch nix, bzw. oft hat man ja auch gar nicht die Gelegenheit das vorher ‚zu planen‘, sondern die Unterstützung/Therapie/Diagnostik ist halt notwendig…

Ja, das geht bei Kindern. Hat meine Mutter damals gemacht. Wenn wir jetzt noch die Unterlagen wiederfinden könnten… -.-

Also ich habe auch gelesen, dass es ab 6 Jahren möglich ist. Natürlich benötigt sie das jetzt noch nicht aber es wäre ärgerlich , wenn es später nicht mehr geht.

Bei Verdachtsdiagnosen weiß ich nicht, aber allgemein kann trotzdem eine machen. Nur mit Einschränkungen. Also eine BU würde dann vermutlich nix mit bounout und so abdecken, aber wenn das Bein ab ist, würde sie schon wirken.

Ist auch mit Behandlungen so. Wenn man wegen der Psyche in Behandlung war, gibt es eine Zeit von 5 Jahren oder so, wo die nix wegen der Psyche übernehmen

Also mit Diagnose auf jeden Fall nicht. Haben mir zig Versicherungen die letzten Jahre erzählt. Zumindest nur mit Einschränkungen, die decken dann glaube ich viele psychische Sachen nicht ab -.- Also ich würde raten, auf jeden Fall vor der offiziellen Diagnose eine abzuschließen.
Ein Versicherung Makler hat mir zB gesagt, bei denen würde ich nur eine BU bekommen, wenn ich mindestens 10 Jahre keine Medikamente mehr nehme. Was für mich gar keinen Sinn macht, denn ohne Medikamente bin ich definitiv anfälliger dumme Sachen zu machen bei denen ich vielleicht dann die BU bräuchte als mit :laughing:

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Ich kanns garantiert nur zu Tierkrankenversicherungen und den Ablauf sagen, grundsätzlich hat aber jede Versicherung ja das gleiche Interesse, das Risiko leisten zu müsssen zu mindern und dann auch möglich viele Ausschlüsse im Zweifel zu tätigen.

Ausschlüße sind Gründe für Erkrankungen bei denen nicht geleistet werden muß.
Grundsätzlich meine ich sollten psychische Erkrankungen 5 Jahre rückwirkend erfragt werden können Erkrankungen wie Krebs müssen es viel problematischer machen wo so wie ich das juristisch aus Dokumentationen herauszubekommen war, wird wohl bei Krebs davon ausgegangen das diese Erkrankung ein lebenslanges Risiko und zu lebenslangem Versagen auch für Kinder nach geheilter Krebsbehandlung unmöglich ist BU und andere absichernde Versicherungen wie Lebensversicherungen abzuschließen und der Gesetzgeber da leider bisher keine einschreitende Lösung versucht hat.

Leider findet auch keine Risikoabwertung für gut eingestellte Erkrankungen erfolgt was auch einer eigentlich zu großen Benachteiligung gleich kommt

Tatsächlich kann das zum Problem werden.

Wir haben einen Finanzberater kennengelernt, der empfiehlt so früh wie nur möglich eine BU für das Kind abzuschließen, denn so hat man die besten Bedingungen und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig -ist auch schon vor dem 6. Lebensjahr möglich.

Auch eine Verdachtsdiagnose gilt leider evtl. als Vorerkrankung. Du hättest aber die Möglichkeit mal die Patientenakten anzufordern.

Bei uns ist es bereits auch zu spät da unser Sohn schon die ADHS-Diagnose hat. Wir wussten es vorher leider nicht.

ich würde mich a) nicht zu doll verrückt machen, denn man müsste schauen und ggf. mit Verbänden gerichtlich mal durchklagen lassen ggf. auch mit den Grünen oder Linken ob Adhs selbst nach 6 oder 10 Jahren bestens eingestellt ei per Medikamente überhaupt einen zdGG
Ausschluß oder Benachrichtigungen im Versicherungswesen rechtfertigen können. Macht man das mit Vereinen, die sowas gerne mal bis vor dem EuGH prüfen um Rechtssicherheit und das Verhalten der Versicherer prüfen lassen um für die Allgemeinheit mehr Rechte gegen solche Konzerne durchsetzen zu können

es kann nicht immer gerechtfertigt sein erst recht nicht wenn 10 Jahre gut eingestellt nichts passiert ist.

Krebs ist was genetisches was anders bewerten werden kann, doch Adhs gut eingestellt kann eigentlich eben die ganzen Folgeerkrankungen nicht auslösen sonst würden Medikamente keinen Sinn machen und dann dürfte sowas wenn es lange gut und stabil eingestellt ist auch nicht zur Versagung von Verbeamtung führen weil das Ausbrennen und Arbeitsunfähig werden bei 10 Jahre stabil eingestellter Medikation dann auch nicht mehr zu erwarten ist - aus meiner juristisch Bewertung doch Rechtsfrieden kann es nur durch gesetzliche Urteile/ Grundsatzurteile geben…

Hallo,

ich denke, hier geht es um Vertragsfreiheit. Da werden Politiker/innen egal welcher Farbe nichts zu sagen haben.

Und diese Firmen rechnen genau nach. Individuell hast du recht - es ist unsinnig, ausgerechnet diejenigen, deren ADHS früh festgestellt und behandelt wird, auszuschließen.

Aber wenn ich mir die ADHS-Versorgung ansehe, wo immer noch viele junge Menschen während der Pubertät oder spätestens, wenn sie zu alt werden für die KJP-Praxis, aus der medikamentösen und nichtmedikamentösen ADHS-Behandlung herausfallen, denke ich die zynische Logik der Versicherungsunternehmen ist berechtigt: ADHS-Kinder sind ein schlechtes Risiko.

Nebenbei: Die Threaderöffnerin stellte in diesem Forum vor 5 bzw. 4 Tagen drei Fragen und wurde seitdem nicht mehr gesehen. Schade.

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Danke für eure Antworten.

Und manchmal schafft man es einfach nicht täglich hier rein. :wink:.

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Alles gut.

Ich hatte befürchtet, wir haben dich mit unseren Antworten bezüglich der Medikamente abgeschreckt.

Ich muss mich nur erstmal sortieren. :slight_smile:

Leider erzählt unsere KÄ mal so mal so und informiert uns gefühlt nicht vollumfänglich genauso wie die Ärztin die, die Diagnostik gemacht hat. Ist eine Gemeinschaftspraxis. Daher benötige ich immer etwas Zeit die Infos zu verarbeiten.

Das stimmt nicht!

Zum einen können Politiker sofern sie dem Bundestag angehören entsprechend für zukünftige Gesetzentwürfe und Gesetze arbeiten.

Die Grünen und die Linken begleiten aber auch wenn sie etwas gegen ihre Einstellung haben finanzieren sie über die Parteikasse teils Privatklaren, gerade weil die Kosten hoch werden können um Betroffene auf dem Weg zu Grundsatzurteilen zu begleiten um weniger Ungewissheit für Betroffene zu haben.

Versicherungen sind sehr dem Gemeinwohl, unzumutbare Härten durch Ausschlüsse an Teilhabe zur Absicherung verpflichtet- schon mal überlegt wie ungleichgewichtig die Machtverhältnisse in Verträgen zwischen Versicherung und Privatkunde sind und das wenn ich deiner Logik folgen würde ausschließlich Versicherungen Verträge zum Nachteil/ zur Benachrichtigung von Verbrauchern aufsetzen würden!

Zudem gibt es das Grundgesetz,was dem Bürger viele Rechte zubilligt aber auch über die EU Rechtsebebene ein Recht auf Vergessen und vieles mehr.
Und das für Krankheiten hat sogar für Verbeamtung und Co deutlich kürzere und egere Grenzen und es lohnt sich immer mal dem nachzugehen, da die Gerichte sehr deutlich auch mit Zeitgeist und neuen Definitionen von Zumutung und zumutbar für Verbraucher festschreiben - sonst könnte ja immer noch der Ehemann Arbeitsverträge wie in den 50er kündigen

Dann würde ich gemäß DSGVO mir einen Datenauszug geben lassen

den müssen sie einmal jährlich kostenlos geben und alles egal was es ist und dein Kind betri3und irgendwo gespeichert, notiert wird aushändigen selbst wenn es noch so persönliche Notizen sind!

Man muss bei der BU Vorabfrage ALLE bekannten Krankheiten und Diagnosen angeben, egal wie lange sie her sind.

Wenn die Versicherungen alle ach so dem Gemeinwohl verpflichtet wären, hätten sie keine Klauseln drin, dass z.B. ab PG 2 einige Unfallversicherer eine Versicherung ausschließen.