Die ersten MPH waren von Concerta. Da hab ich auch tatsächlich gespürt, dass es noch zusätzlich paar Reserven bzgl. Impulsivität, Geduld … bietet.
Nun gibt es da nicht mehr oder meine KK zahlt das nicht mehr. Keine Ahnung. Gestern bekam ich Kinecteen. Und das spüre ich auch, aber negativ. Es verursacht ein Unruhegefühl, „es brodelt im Bauch“ und es lässt mich nicht noch mehr ruhiger … werden, sondern eher das Gegenteil!
Wenn ich mit Neuraxpharm auch nicht klarkomme? Dann müsste ich Concerta selbst bezahlen? Kann man als Arzt nicht das Rezept so ausstellen, dass es Concerta sein muss, ohne dass man es komplett bezahlen muss?
Es gibt die Möglichkeit, das Originalpräparat selbst zu zahlen und die Kosten von der Krankenkasse nachträglich zurück zu bekommen. Allerdings natürlich nicht die gesamten Kosten, sondern so viel wie das Generikum gekostet hätte, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Kann es an der Dosis liegen? Ich nehme seit einem Monat Kinecteen und komme sehr gut damit klar. Hatte aber vorher auch Medikinet adult und dann Ritalin adult. Ich hatte die ersten Tage Kopfschmerzen und Schwindel, was dann aber verschwand.
Ich habe Kinecteen bekommen, weil Concerta „teurer“ wäre. Per aut idem, hätte mein Arzt es mir aber verschrieben, wenn ich gewollt hätte.
Den Packungsbeilagen nach zu beurteilen („Runde, bikonvexe, weiße Retardtablette mit einem Durchmesser von ca. xx mm und einer (Abgabe)Öffnung auf einer Seite“) könnten die Generika von AL, 1A und Hexal ebenso das OROS Prinzip nutzen.
Ratiopharm scheint identisch mit Kinecteen (Aufdruck und Aussehen).
Leider können wir die Kosten für CONCERTA 18 mg Retardtabletten, die über den Festbetrag hinausgehen, nicht erstatten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen wir leider nicht anders entscheiden.
Um eine wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen, werden Festbeträge festgelegt. Sie sind die Obergrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel zahlen dürfen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wählt zwischen mehreren Arzneimitteln aus, die in ihrer Qualität und Wirkung vergleichbar sind. Sie bzw. er kann auch ein Arzneimittel verschreiben, das teurer ist als der Festbetrag. Dann müssen Sie den Betrag, der über diesen Festbetrag hinausgeht, selbst zahlen – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. Dies gilt auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt muss Ihnen das jedoch vorher sagen.
Das muss jemand ausprobieren. Ich ging rein nach Fotos und der Beschreibung der „Tabletten“. Wie du sicher schon gesehen hast haben Concerta aufgrund des OROS Prinzips dieses „Ausgasungsloch“.
Ja, aber wie hoch ist der Festbetrag und wie groß die Differenz? Doch nicht 50,34 €?
Wobei, 2x 18 statt 1x 36 mg ist natürlich unsinnig. Da würde ich auf Ritalin oder Medikinet Adult umschwenken. Hast du die beide bereits ausprobiert? (Wirkt natürlich nicht so lange, man muss dann eher nachnehmen.)
Oder von Kinecteen eine Stufe höher könnte eventuell auch funktionieren.
Der aktuelle Festbetrag für Concerta 18mg liegt bei 27,13 Euro. Die Differenz zum Preis 47,30 liegt somit bei 20,17 Euro. So steht’s in der aktuellen Festbetragsliste des Bfarm (die Datenbank haben sie leider abgeschaltet - nun gibt’s old school Listen im PDF Format)
50,34 Euro sind dann also rein rechnerisch 2 x 20,17 Euro und dazu 2 x Rezeptgebühr a 5 Euro.