Darf mein Chef diese Information ohne mein Einverständnis weitergeben?

Als Arbeitgeber würde ich entgegnen, dass die Mitteilung gem. § 26 BDSG unabhängig von einer Einwilligung zulässig war, da erforderlich zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, ggf. zum Ziel effektiverer Inklusion.

Ob es in Deinem Sinne ist, sich über die Erforderlichkeit der Offenlegung auseinanderzusetzen in der jetzigen Lage … Ich weiß es nicht. Wir waren und sind ja alle nicht dabei und kennen die Details nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr Konzentration von Deiner Arbeit abzieht in einer ohnehin schon kritischen Gesamtsituation. Nicht zuletzt mit Blick auf:

Warum jetzt datenschutzrechtliche oder gar grundrechtliche Prinzipien reiten gegen jemanden, der „auf Deiner Seite war“, als es darauf ankam.

1 „Gefällt mir“