Darf mein Chef diese Information ohne mein Einverständnis weitergeben?

Hey Leute! :slight_smile:
Ich muss euch noch einmal nerven, auch wenn ich weiß, dass ihr es wohl langsam nicht mehr lesen könnt.

Zu meiner Situation:
Ich bin offiziell noch auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt, aber dort wo ich arbeite auf einem sog. „Außenarbeitsplatz“. Nun ist es so, dass ich damals meinen Chef, sogar mehrmals, gebeten hatte, diese Information nicht weiterzuerzählen, weil mir dieser Umstand selber ziemlich unangenehm ist. Das habe ich jedoch nur mündlich mit ihm vereinbart, nicht schriftlich.
Immer wenn ich gesagt habe, dass ich nicht wolle, dass diese Information weitergetragen wird, habe ich nur gesagt bekommen, wie schade man (das sind meine Ansprechpartnerin (nennen wir sie mal Gundula) und selbstredend der Chef) das fände, weil man doch eigentlich super offen damit umgehe.

Ich wollte gestern Abend noch etwas heraussuchen für die Arbeit und habe mich dazu in meinen firmeninternen Chat-Account angemeldet. Ich hatte Gundula halt gefragt, wer an die Kollegin die ich umarmt hatte die Information über meine Situation weitergetragen hat. Dann kam gestern die Antwort, dass es mein Chef war.

Durfte er diese Info an sie weitergeben, oder hat er damit klar meine Privatsphäre überschritten?

Ich danke Euch schonmal für die Antworten :slight_smile:

Bernd

Hallo @Bernd_Knipperdolling!

Das durfte er definitiv nicht. Der Arbeitgeber muss ja sogar das Einverständnis einholen, wenn Kolleginnen oder Kollegen jemanden zum Jubiläum gratulieren möchten bzw. dies firmenintern veröffentlicht werden soll.

Dein Chef hat eindeutig gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.

PS: Solche Informationen darf dein Chef nur weitergeben, wenn es für die Ausübung deiner Tätigkeit wirklich wichtig ist und er muss dafür vorher deine Zustimmung einholen.

Beispiel: Bei einem Betrieblichen Wiedereingliederungsverfahren müssen alle Informationen dazu separat aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht in die Personalakte und dürfen sogar innerhalb der Personalabteilung nur jenen Personalerinnen und Personalerinnen zugänglich gemacht werden, die in dieses BEM involviert sind.

Außer­halb der DS-GVO und des BDSG ent­hal­ten auch Art.2 Abs.1 Grund­ge­setz (GG) und Art.8 Eu­ropäische Grund­rech­te­char­ta (GRC) da­ten­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten, die im Ar­beits­verhält­nis zu be­ach­ten sind.

Art.2 Abs.1 GG, der die „freie Ent­fal­tung der Persönlich­keit“ schützt, be­inhal­tet nach der Recht­spre­chung auch ein Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung, dem zu­fol­ge je­de Per­son selbst über ih­re Da­ten und de­ren Ver­wen­dung be­stim­men kann. Außer­dem lei­tet die Recht­spre­chung aus Art.2 Abs.1 GG ein Grund­recht auf Ver­trau­lich­keit und In­te­grität in­for­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­te­me her. Die­ses Grund­recht ver­langt, dass durch IT-Sys­te­me er­zeug­te bzw. ver­ar­bei­te­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten ver­trau­lich blei­ben und ein heim­li­cher Zu­griff un­ter­bleibt.

Art.8 GRC schreibt darüber hin­aus Fol­gen­des vor:

„(1) Je­de Per­son hat das Recht auf Schutz der sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten.

(2) Die­se Da­ten dürfen nur nach Treu und Glau­ben für fest­ge­leg­te Zwe­cke und mit Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son oder auf ei­ner sons­ti­gen ge­setz­lich ge­re­gel­ten le­gi­ti­men Grund­la­ge ver­ar­bei­tet wer­den. Je­de Per­son hat das Recht, Aus­kunft über die sie be­tref­fen­den er­ho­be­nen Da­ten zu er­hal­ten und die Be­rich­ti­gung der Da­ten zu er­wir­ken.

(3) Die Ein­hal­tung die­ser Vor­schrif­ten wird von ei­ner un­abhängi­gen Stel­le über­wacht.“

Art.8 GRC stimmt in­halt­lich mit ent­spre­chen­den Vor­schrif­ten des DS-GVO weit­ge­hend übe­rein, ins­be­son­de­re

Quelle: Datenschutz im Arbeitsrecht - HENSCHE Arbeitsrecht

Selbst ohne dein ausdrücklich mündlich ausgesprochenes Verbot, die Information weiterzugeben, hat dein Chef gegen diese Bestimmungen verstoßen.
Du solltest dich in dieser Angelegenheit an den Datenschutzbeauftragten weden. Die meisten Firmen haben externe Datenschutzbeauftragte, die jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin bekannt sein müssen.

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Als Arbeitgeber würde ich entgegnen, dass die Mitteilung gem. § 26 BDSG unabhängig von einer Einwilligung zulässig war, da erforderlich zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, ggf. zum Ziel effektiverer Inklusion.

Ob es in Deinem Sinne ist, sich über die Erforderlichkeit der Offenlegung auseinanderzusetzen in der jetzigen Lage … Ich weiß es nicht. Wir waren und sind ja alle nicht dabei und kennen die Details nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr Konzentration von Deiner Arbeit abzieht in einer ohnehin schon kritischen Gesamtsituation. Nicht zuletzt mit Blick auf:

Warum jetzt datenschutzrechtliche oder gar grundrechtliche Prinzipien reiten gegen jemanden, der „auf Deiner Seite war“, als es darauf ankam.

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Daher mein Verweis auf den Datenschutzbeauftragten. Der wird die Situation am besten einschätzen können.

Bisher hat Bernd ja nur gefragt. Was er aus den Informationen macht, steht ihm ja frei.
Aber als Personalerin kann ich da ganz klar sagen, dass dies nicht zulässig war und schon gar nicht nach einem ausdrücklichen Verbot von Bernd, diese Information weiterzugeben.

Da klopft einem der Datenschutzbeauftragte bzw. die Datenschutzbeauftragte für weitaus „geringere Verstöße“ auf die Finger. Schon die lapidare Antwort, dass man „offen damit umgehen wolle“ ist absolut unprofessionell.

Wir müssen selbst jeden Jubilar und jede Jubilarin um Erlaubnis bitten, wenn wir deren Firmenjubiläum in unserem internen Magazin veröffentlichen wollen.

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Bernd braucht die Hand des Chefs aber noch, zumal dieser sie schon mal ausgestreckt hatte, um ihm in einer Konfliktsituation zu helfen. Helfenden Händen würde ich als ADHSler eher nicht auf die Finger klopfen (lassen). Sind ja selten genug.

Im privaten Beschäftigungsverhältnis - und insbesondere auf einem Außenarbeitsplatz - scheint mir so eine helfende Hand wirkungsvoller als die Charta der Grundrechte der EU.

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@Elementary

Nur darum ging es mir!
Nochmals: Was Bernd mit dieser Infomation macht, ist seine Sache. Aber er hat diese Frage gestellt und ich habe geantwortet.

Jemand, der sich einer mehrfach ausgesprochenen Bitte eines Mitarbeiters widersetzt und damit sogar gegen geltendes Recht verstößt, ist nicht unbedingt eine helfende Hand, nur weil er sich einmal auf dessen Seite gestellt hat. Denn würde er wirklich auf Bernds Seite stehen, hätte er seinem Wunsch entsprochen bzw. ihm den Grund genannt, warum er sich nicht daran halten kann.

Von dieser Warte aus kann man das auch sehen.

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Und wieder einmal frage ich mich, was mit mir los ist, dass ich bei anderen immer immer der Außenseiter und Buhmann bin…
Der rote Faden meines Lebens…

Deshalb nehmen sich hier Leute gestern und heute Zeit für Deine Themen… Weil Du „immer der Buhmann“ bist?

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@Elementary
Nein natürlich nicht! :slight_smile:
Das gabe ich nur spontan grad so geschrieben :sweat_smile: