Seit 2021 sind digitale SHGs den analogen gleichgestellt. Wenn ihr eine online Selbsthilfegruppe organisiert, in welcher sich regelmäßig mind 6 Personen treffen, könnt ihr Förderungen beantragen.
Die Mitglieder muss man aus Datenschutzgründen nicht namentlich nennen.
Wichtig ist allerdings, das die Gruppen offen sind und grundsätzlich bereit sind, neue Mitglieder aufzunehmen.