Dr. Rother Dortmund

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Mann?

Gehts um den mit niedriger Google Bewertung?
Wenn ja, vielleicht auch mal auf Jameda schauen.

Ansonsten ist es immer ratsam, eigene Erfahrungen zu sammeln und sich durch Bewertungen anderer nicht beeinflussen zu lassen.

Es könnte für dich persönlich am Ende die richtige Person sein und die Chemie passen. Wer weiß das schon :slight_smile:

Eine ausführliche Beratung oder Therapiesitzung von 30-50 Minuten sollte man zumindest nicht erwarten.
Es sind oft eher so 5-15 Minuten und je nachdem gehts eher um medikamentöse Behandlung / Begleitung.

Folgetermine in 1-4 Monaten Abständen sind je nach Region leider auch normal, weil überlaufen. Folgerezepte holt man sich dann eben zwischendurch an der Rezeption ab.

Wenn man sich auf Termine aber ein bisschen vorbereitet und gezielt Fragen stellt / Notizen aufschreibt, kann es auch unter solchen Umständen gut funktionieren.

Die Frage wäre also, warum du einen Psychiater aufsuchen möchtest und was du von den Terminen erwartest.

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Darum geht es nicht.

Er ist Gutachter der DRV und ich war Dort Juli 2024.

Ich konnte das Gutachten, jetzt sehen bzw. lesen.

Das Gutachten entspricht nicht den Tatsachen .

Vielleicht war ja Jemand auch bei dem Herren vorstellig.

Deshalb meine Frage.

Happy Valentine an alle :two_hearts:

dem seine bewertungen haben mich gestern krass getriggert. muss ich mal mit meiner thera drüber reden geht ja gar nicht klar.

gibts auch direkt die passende Rechtsanwaltskanzlei die einen unterstützt wenn man bei dem war. sagt mir youtube.

Es gibt so unglaublich viele Idioten in dem Bereich, dass es wirklich erschreckend ist.

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verlink das hier bitte

Du weißt schon, daß man gegen Gutachten erst recht darin Passagen die nicht der Wahrheit entsprechen angehen kann und wenn man es beweisen kann auch die Streichung der unwahren Passagen erwirken kann. Kostet Kraft kann man aber

Link

Deswegen hat meine Frau erst gar nicht Zugang zur Praxis bekommen.

Ein anderer Patient der 30 Minuten Später erschien, das gleiche.

Seine Frau wurde auch nicht in die Praxis gelassen.

Handy musste ich im Beisein der Sprechstunden Hilfe ausschalten.

Selbst meine Smartwatch auch.

Der Aufenthalt war echt Spooky .

Ich habe schon wieder Herzrasen wenn ich da wieder dran Denke.

Der Herr Doktor saß in einem Dunkel gehatenen Büro .

Hinter einem Riesen Großen antiken Schreibtisch, darauf montiert eine Plexiglasscheibe.

Er hat mich nicht Untersucht und blieb da nur sitzen.

Mich von oben herab fertig gemacht .

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Oh man da bekomme ich vom Lesen schon Herzklopfen, tut mir echt leid, dass dir sowas passiert ist. :people_hugging:

Danke für den Hinweis.

Ich habe die Kanzlei Vormbaum angeschrieben.

Vielleicht habe ich Glück

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leise stellen ok ausschalten unzulässig

Wahrscheinlich kommen sie mit der Art durch ich bin zu bissig und zitiere immer gleich ein paar Paragraphen falls es mal eng wird, Gott sei dank nicht so oft.

Ich wäre wahrscheinlich schon gegangen weil ich das für so unnormal so ungewöhnlich gehalten hätte das mein Störgefühl mir gesagt hätte das es hier nicht um eine ehrliche Diagnose sondern um Macht und Machtmissbrauch geht - so hätte ich es bewertet. Wenn du jetzt noch so Angst hast und in Therapie bist unbedingt mit Therapeuten besprechen und schauen ob das nicht ggf. schon unter psychischer Gewalt ragen könnte. Das mußt du mit Fachpersonal und den verursachten Problem besprechen und ggf ÄRZTEKAMMER EINSCHALTEN ggf. auch andere Wege nutzen aber dazu mit Fachpersonal sprechen das kann man hier nicht auswerten und auch bewerten weil man sich nicht kennt und die fachliche Einschätzung und Bescheinigung fehlt

Therapieplatz ist unmöglich was zu bekommen.

Lange Wartezeit alle voll ausgelastet hier in der Umgebung.

Ich muss ein Gegengutachten beantragen.

Das habe ich jetzt selbst herausgefunden und zwar bei der Krankenkasse.

Der VDK macht garnix ich Dachte die sind Gut lol.

Und die würden das Beantragen.

Ich hatte gedacht die hängen sich voll rein….ein Witz ist das.

Ich muss mich um alles selbst kümmern

Ich habe den Anwalt angeschrieben .

Mal schauen ob der Lust hat .

Happy Valentine

Das ist aber normal mit dem selbst kümmern. VDK und Sozialverbände unterstützen wie bem Antrag der Rente, bei Klagen etc. doch die Vorleistung und bis es soweit kommt muß man immer selbst. Das ist normal.

Ist die Frage ob sich das mit dem Gegengutachten lohnt oder ob man sich nicht wenn auch weiter weg ein anderes Gutachten über die Adhs machen läßt was wahrscheinluch weniger kraft kostet.
.Im Prinzip war der Fehler ja beim Arzt zu bleiben statt das Gutachten abzubrechen

Die werden ja nicht zentral registriert und ein neues positives Gutachten ermöglicht dann ja trotzdem Mediikation und Therapien

Brauche Beides

Wozu das Gegengutachten?

Hast du das direkt überall bekanbt gegeben? Statt zu schauen was man tun kann?

Normalerweise kennt niemand das Gutachten, da der Arzt der Schweigepflicht unterliegt ist es ihn strengstens verbot von sich aus silche Dinge dritten vekannt zu geben…

Somit würde es für gewöhnlich reichen einen anderen Arzt für ein neues Gutachten zu wählen

Ich klage beim Sozialgericht, da sollte man ein neutralen Gutachter bemühen.

nennt man Gegengutachten :wink:

Bestellt aber foch das Gericht meines Eissens sucht das Gericht doch den unabhängigen Gutachter aus

Wenn du vor dem SG klagst, klagst Du ja gegen die Entscheidung der DRV, die auf dem Gutachten basiert. Wenn Du Argumente anführst, die Zweifel an der Richtigkeit der gutachtlichen Feststellungen aufkommen lassen, was nicht wirklich schwer und mit einfachen Worten schon möglich ist, wird das SG ein Sachverständigengutachten (auf Kosten der Staatskasse) nach § 106 SGG einholen.

Das Gericht bestellt dabei regelmäßig Gutachter, die durchweg in dem jeweiligen Fachgebiet kompetent sind und fundierte sozialmedizinische Feststellungen, und nur auf die kommt es ja an, treffen. Diese Gutachten sind regelmäßig für den Ausgang des Rechtsstreits ausschlaggebend..

Aber selbst wenn dieses deine Rechtsauffassung nicht stützen sollte, hast du immer noch die Möglichkeit hiergegen ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG erstellen zu lassen, wofür Du allerdings im Voraus zwar die Kosten zu übernehmen hast (sofern dir nicht PKH zustehen sollte), aber dafür auch den Gutachter benennen darfst. Geht das Verfahren daraufhin zu deinen Gunsten aus, wird dir deine Vorleistung erstattet - entweder von dem/der Beklagten oder wiederum aus der Staatskasse.

Geh‘ also bloß nicht hin und veranlasse selbst ein Gutachten, auf den Kosten dafür bleibst Du regelmäßig sitzen, da es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits im Sinne des SGG bzw. des § 63 SGB X handelt und deshalb vom unterlegenen Sozialleistungsträger nicht zu erstatten sind.

Am besten fährst Du also den Weg über das Sozialgericht, den Du ja wohl schon gewählt hast oder in Erwägung ziehst. Bon chance!!

Ach ja, den Begriff „Gegengutachten“ wirst Du im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit eher selten oder besser gesagt nicht finden. Es wird einfach von Gutachten oder Sachverständigengutachten gesprochen. :wink:

:waving_hand: g_v_d