"Einfache Bestätigung" oder lieber "ausführlichen Bericht" (130€ Selbstbeteiligung)

Moin Zusammen,

meine Schwester ist gerade dabei, ihre eigene Diagnose durchzumachen. Ihre letzte Termin ist in 2 Wochen und sie hat folgende Nachricht bekommen:

Bitte überlegen Sie sich, ob bei Abschluss der Abklärung eine einfache Bestätigung über die diagnostische Einschätzung für Sie ausreicht, oder ob Sie einen ausführlichen Bericht mit Auflistung aller Ergebnisse wünschen. Der ausführliche Bericht würde Sie 130,-- € Selbstbeteiligung kosten.

Ich habe schon online und im Forum gesucht und leider nichts/wenig dazu gefunden…
Wofür braucht man einen ausführlichen Bericht? Soll man das lieber nehmen um zukufssicherer zu sein? Oder reicht so eine „einfache Bestätigung“ auch für andere Ärzte? Sie will später auf jeden fall einen anderen psychiater suchen, da sie gerade über 1h aus München für die Diagnostik pendeln muss. Also Medikamentierung soll hoffentlich eher in München stattfinden

Musste jemand hier schon sowas entscheiden?

2 „Gefällt mir“

Ist das eine Diagnostik die sie selbst zahlt oder läuft es über die Krankenkasse?

Wurden diese Zusatzkosten bei Beginn bzw. vorab kommuniziert?

Alles läuft über die krankenkasse, also keine Kosten außerhalb diesen ausführlichen Bericht. Zusatzkosten wurden auch direkt kommuniziert, ist ja auch optional. Sie hat dann natürlich vergessen zu fragen was der unterschid wäre :smiley: und muss jetzt bis zum nächsten termin entscheiden

2 „Gefällt mir“

Also meine Diagnostik lief auch über die Krankenkasse. Ich habe ein 4-seitiges Gutachten erhalten, wo ausführlich alles drauf steht. Von der Auswertung aller Fragenbögen, bis zur Diagnose bis zur Empfehlung weiterer Behandlung(en). Dafür musste ich keinen Cent bezahlen.

Find ich komisch, aber würde dennoch eher für den ausführlichen Bericht zahlen. Better safe than sorry. Lieber haben als brauchen.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das eine Umsatzmasche ist wo mit der Verzweiflung der Patienten/gezielter - subtiler - Verunsicherung gespielt wird. Ähnlich wie unnötige Versicherungspolicen beim Mietwagen, Urlaubbuchen, Anschaffungen…

Solche Zusatzleistungen werden Ärzten mittlerweile durch Berater empfohlen zur Umsatzsteigerung.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen können angeboten werden. Ich würde mir die einfache Bescheinigung geben lassen. Bei Bedarf kann später auch das teure Ding nachträglich angefragt werden.

Ich habe keinen Diagnosebericht erhalten. Ich habe diverse Kopien von ärztlichen Unterlagen welche an die DRV gingen. Da stehen einige Dinge. Dann den Reha-Entlassbericht. Da stehen auch paar Aspekte.

2 „Gefällt mir“

Würde ich, rein intuitiv, auch so sehen. 130 Euro finde ich unverschämt. Grundsätzlich finde ich es unverschämt, Informationen, die im Rahmen einer bezahlten Untersuchung erhoben werden, nur gegen eine (saftige) Gebühr auszuhändigen. Was soll das?!

Ich bin keine Juristin, aber grundsätzlich hast Du ein Anrecht auf eine Ausgabe der über Dich gespeicherten Informationen. Das sollte auch Solche betreffen, die im Praxissystem gespeichert sind. Das Aufhübschen in Form eines Berichtes wäre dann eigentlich unnötig.

Mir wurde mal von einer Praxis die Aushändigung meiner Labordaten verweigert. Ich solle dafür bezahlen. Offenbar hatten die die Gebühr, die erhoben werden kann, wenn ein Bericht an den überweisenden Arzt verfasst wird, auch von mir erheben wollen. Meinem Verständnis nach ist es rechtswidrig, von der betreffenden Patientin Geld für die Aushändigung der Daten zu erheben, ich hatte mir nach einer Diskussion mit dem Praxispersonal trotzdem die Daten von meinem Hausarzt ausdrucken lassen, weil mir ehrlich gesagt die Ressourcen fehlen, deswegen einen Rechtsstreit anzuzetteln, und das für mich alleine nicht im Verhältnis zum Aufwand steht. Trotzdem werde ich echt wütend, wenn ich darüber nachdenke, wie diese Leute ihre Patient:innen ausnehmen.

Ich persönlich würde das „Angebot“ nicht annehmen, kann aber nichts dazu sagen, wofür der ausführliche Bericht evtl. nützlich oder sinnvoll sein könnte.

??? Warum muss sie das bis zum nächsten Termin entscheiden?! Kennt Ihr diese Banner auf Webseiten mit „mega–spar–Angeboten“, bei denen man innerhalb der nächsten zwei Stunden zugreifen muss, um sich den Rabatt zu sichern? Das war gerade meine erste Assoziation dazu… Wenn ich 130 Euronen bezahle, erwarte ich, dass man mir auch erklärt, was das erworbene Produkt für einen Nutzen hat. Ich würde der Praxis eine e–mail mit sämtlichen offenen Fragen schreiben. Wenn Du eine brauchbare Antwort erhältst, hilft Dir das vielleicht bei der Entscheidung, falls die für die Beantwortung der Fragen auch eine Gebühr erheben möchten, weißt Du bescheid…

2 „Gefällt mir“

Zudem es ein Verstoß gegen die DSGVO wäre. Das regelt dass personenbezogene Daten auf Anforderung auszuhändigen sind.

Wird dies verweigert, kann man das kostenlos und ohne Anwalt beim Landesdatenschutzbeauftragten anzeigen/melden.

2 „Gefällt mir“

Lass doch deinen Hausarzt einen Bericht anfordern , da müsste dann ja etwas mehr drin stehen wie nur eine Diagnosebestätigung .

1 „Gefällt mir“

Diese „einfache Bestätigung“ muss ja mindestens, alles beinhalten was einem anderen Facharzt erlaubt zu beurteilen ob die Diagnostik legitim ist oder nicht.

(und auch der Krankenkasse bzw. den externen Gutachter. Falls die Krankenkasse so etwas benötigt. Bei Therapieverlängerungen muss ja auch ein externer Gutachter ran. Ich denke die Krankenkasse selbst bekommt das garnicht zu sehen)

Da kann also nicht nur drin stehen Frau XY hat ADHS F.90 irgendwas und gut.
Vllt bekommt sie bei dem ausführlichen Bericht noch zusätzliche Informationen, wie sie in den einzelnen Fragebögen und Gesprächen bzgl der maßgebenden Bereiche detaliert abschneidet.
Wenn das natürlich Mehrarbeit beinhaltet, könnte das legitim sein, dafür Geld zu verlangen.

Es wäre natürlich mehr als fair und auch klug, wenn man dazu auch Informationen erhält, was genau in dieser ausführliche Bericht beinhaltet und was diese einfache Bestätigung.

Ich glaube nicht, dass es, vor allem als Kassenleistung, Sinn macht zu erwarten, dass Ärzte mit ADHS Diagnostiken den großen Reibach machen können. Wir würden nicht ewig auf einen Platz für eine ADHS Diagnostik als Kassenleistung warten, wenn dem so wäre.

Kann Deine Schwester nicht einfach mal eine Email schreiben und nachfragen was denn in genau in dem ausführlichen Bericht alles drin steht und was in der „einfachen Bestätigung“ ?

Leider gibt es keine Standardisierung, wie so eine Diagnose in Papierform aussehen soll.

EDIT: Eine Selbstbeteiligung wäre es, wenn der ausführliche Bericht in Teilen von der KK bezahlt werden würde. Dem ist aber nicht so. Der Bericht bekommt halt dann noch zusätzliche Seiten und Absätze. Es ist also eine reine Privatzahlung.

EDIT2: Ich weiß nicht ob Deine Schwester bereits einen Psychiater in München hat, der ihr dann die Medikamente verschreiben würde.
Vllt wäre es aber zu überlegen, die Medikamente am Anfang noch bei der Diagnosestelle sich verschreiben zu lassen, bis sie sicher einen Psychiater in München gefunden hat.
Selbst einen Psychiater nur für die Medikamente zu finden, kann ja auch eine größere Herausforderung darstellen und einiges an Zeit fressen.
Es wäre ja blöd wenn sie mit bestehender Diagnose noch ein halbes Jahr oder länger warten muss, bis sie mit den Stimulanzien anfangen kann.

Für die Diagnostik werden Abrechnungsziffern verwendet. Ansonsten sieht die Krankenversicherung nur ICD 10 Diagnoseschlüssel, keinen ausführlichen Bericht des Diagnostikers (Datenschutzdings).

Für weitere Behandlungen nach der Diagnose sehen die auch nur den ICD Kram.

———

Therapie Gedöns:

Grundsätzlich bedarf es bei einem Antrag auf KZT kein Gutachterverfahren. Könnte aber auf Wunsch trotzdem eingespannt werden durch die KV.

Der Gutachter sieht den Text-Teil des Konsiliarberichts. Die Patientendaten etc. sind allerdings anonym.

Die Krankenversicherung sieht hingegen nur die Patientendaten und die des Therapeuten /Konsiliararztes. Nicht aber den Text-Teil bzgl. der Beschwerden, Somatischer Befund, Diagnosen etc.

Bei Verlängerung auf LZT gehts halt um mehr Stunden, also Kohle. Dann läufts ganz sicher über einen Gutachter. Dafür muss der Therapeut dann detailliert berichten und erklären, warum eine LZT genehmigt werden sollte, wie die Aussichten auf Erfolg sind und bliblablub.

Ist trotzdem anonymisiert bzw. landet im verschlossenen Umschlag (PTV 8) beim beauftragten Gutachter. Die KV leitet den Umschlag nur weiter.

Die KV sieht also, wie auch beim Antrag auf KZT, nur die für sie relevanten Angaben.

Den ganzen Kram von PTV 1 - 22 habe ich kürzlich zerpflückt, weil es bei mir um einen Antrag ging und mir alles ausführlich erklärt wurde.

Die genauen Abläufe und vieles mehr findet man u.a. hier:

https://www.kbv.de/html/28551.php

1 „Gefällt mir“

Hallo,

für mich ist die Sache unplausibel und riecht nach Abzocke. Ja, sorgfältige ADHS-Diagnostik macht Aufwand und zwar mehr als die Krankenkassen üblicherweise bezahlen.

Aber einem ausführlichen Bericht liegt immer eine ausführliche Untersuchung zu Grunde. Deren Verschriftlichung kostet ja nicht zusätzlich 130 €! D. h. die Kosten, für die das Geld verlangt wird, sind schon entstanden.

Ich bin ja auch selbstständig, und wenn ich eine Rechnung für sagen wir mal 1.071 € schreibe, dann ist es nicht das Papier und die Tinte und das Ausdrucken der Rechnung, was diese Summe rechtfertigt, sondern das was auf der Rechnung drauf steht.

Oder vielleicht ein besseres Beispiel: Du kaufst eine CD von einem Künstler für 20 €. Die Produktion deiner (!) CD selbst hat nicht so viel gekostet, sondern der Künstler (und die Plattenfirma) will Kosten wieder reinholen, die entstanden, ob du selbst die CD kaufst oder nicht. Aber um das Werk (legal) hören zu können, musst du die CD kaufen.

So scheint es in diesem Fall auch zu sein - die Untersuchung ist gelaufen, aber um das Ergebnis nutzen zu können, soll deine Schwester einen erheblichen Geldbetrag bezahlen.

Wie auch immer, wichtig für sie ist, ob sie das braucht. Das wissen wir hier nicht, weil wir nicht die Ärztin (m/w/d) kennen, zu der sie anschließend hingeht. Es kann sein, dass ihr der einfache Bericht reicht, es kann sein dass der ausführliche notwendig wird, oder es kann sogar sein dass beides nicht anerkannt wird und die Ärztin selbst testen will.

Es kommt auch darauf an, was das Ergebnis ist. Wenn dieses nämlich lautet, deine Schwester habe keine ADHS, sie selbst aber anderer Meinung ist, kann der ausführliche Bericht aufschlussreich sein für die weiterbehandelnde Ärztin, die aus den Einzelergebnissen eventuell andere Schlüsse zieht als die Untersuchenden.

Also ich würde direkt mal mit der Krankenkasse Kontakt aufnehme, ob das Gutachten in der üblichen Zahlung schon abgegolten sein sollte. Dann würde ich mir eine Rechnung ausstellen lassen und erst zahlen, wenn die KK sagt, ist in Ordnung.

Wenn sie erst zahlt, ist die Kohle weg und wenn die Praxis sich nicht auf eine schriftliche Rechnung einlässt, ist auch was faul.

Am besten einfach mündlich ja zum Gutachten sagen, nicht zahlen, die Rechnung nach entgegennahme des Gutachtens bei der KK einreichen und dann die Rechnung entsprechend des Ergebnisses begründet kürzen.

Begründet kürzen der Rechnung hieße etwa: „Die Leistung ist nach Absprache mit der Krankenkasse als Kassenleistung nach GoÄ Nummer BlaBlaBla bereits enthalten und vollumfänglich abgegolten“

1 „Gefällt mir“

Hallo,

das kann ins Auge gehen. Wenn sie ja sagt zu dem ausführlichen Bericht als Privatleistung, muss sie anschließend die Rechnung auch bezahlen.

2 „Gefällt mir“