Fragen zu Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Guten Morgen zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur Feststellung des GdB (NRW) nachdem vor kurzen mit meinen 33 Jahren starkes ADHS festgestellt wurde. Da ich mich zu dem Thema auch professionell beraten lassen werde, braucht ihr nicht „zu ausführlich“ antworten. Dafür ist mir eure Zeit zu wertvoll. Jedoch brennen mir schon ein paar Fragen unter den Fingern die mich grundsätzlich interessieren.

1 - Gibt der GdB den Zustand mit oder ohne Medikamente an?
2 - Wie entscheidend sind die ICD-10 Codes? Aktuell bin ich mit F90.0 und F32.1 krankgeschrieben. Vor der Medikation war es eine F32.2. Das was sich in den ICD-10 Code (noch) nicht widerspiegelt ist, dass ich bereits 2022-2023 bei einer Psychotherapeutin war mit den Überweisungsgrund „Emotionaler Störung“. Sie hat festgestellt und würde das sicherlich auch meinem Psychiater Berichten, dass meine Emotionen/ sozialen Bindungen stark gestört sind. Und ich gehe davon aus, dass die F90.0 dann erweitert wird. Auch der „Beginn in der Kindheit“ könnte durch entsprechende Beurteilungen auf Zeugnissen plausibel begründet werden.
3 - Ich beginne demnächst eine stufenweise Wiedereingliederung bei meiner Arbeit. Das wird von einer externen Firma für Gesundheitsmanagement begleitet/mitorganisiert. Bei meiner Ansprechpartnerin habe ich nächste Woche auch ein Gespräch bezüglich des Antrags der Feststellung des GdB. Sie würde auch den Antrag mit mir ausfüllen etc. Gibt es dabei etwas zu „beachten“? Also wäre es besser das mit meinen Hausarzt(?), Anwalt oder einer anderen neutralen Stelle zu tun? Ich habe mich bis letzte Woche noch nie mit dem Thema beschäftigt und würde gerne „dumme Fehler die man vorher hätte Wissen wollen“ vermeiden.
4 - Ich bin seit 2009 über 8 mal umgezogen, habe alle 2 Jahre meinen AG gewechselt (habe gehört, dass es für viele ADHS’ler typisch ist), habe sehr viele Hobbys kurz angefangen und dann liegen lassen und sehr viele kurze Beziehungen gehabt die durch fehlende Bindung von mir immer beendet wurden. Finden solche subjektiven und privaten Dinge bereits einen Platz in dem Antrag oder werden diese später erläutert?

Ich weiß es gibt hier auch schon andere Threads zu dem Thema, aber ich konnte keine richtigen Antworten für meinen Kontext finden. Daher wäre ich für kurzes Feedback sehr dankbar.

Viele Grüße

1 „Gefällt mir“

Hallo @adhs89,

das Thema wird hier schon ausführlich behandelt:

Ja das Thema habe ich gesehen, jedoch habe ich dort keine Antworten bezüglich meiner ersten Beiden Fragen gefunden.
Zu 3 und besonders zu 4 gibt es -wenn ich es richtig gesehen habe- verschiedene Meinungen, die dann aber auch nicht richtig zu meiner Frage passen.

Du musst entsprechende Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben und das Amt fordert dann von den von dir angegebenen Ärzten Berichte an.

Nach diesen berichten wird entschieden.