Habt ihr einen GDB Status - wenn ja, wie habt ihr den bekommen und was nützt es?

Lösungen sind immer möglich, die Frage ist immer, ob’s gewollt ist. Klar, Sozialneid wird es wohl immer geben, leider…

Hallo Zusammen!

Ich habe meinen GdB bekommen.
GdB 30 für

Punkt 1 :mittelgradige Depression, Angststörung, ADHS, Reizdarm, Schlafstörungen

Und Punkt 2 : Tinnitus ( 4. Grades)

30 halte ich doch etwas für zu niedrig.

Muss mal schauen, ob ich den Widerspruch gehe. Habe ja den Antrag über den VdK gemacht, die würden ja auch beim Widerspruch helfen.

Gruß Maik

Hi, wie in aller Welt habt ihr eure GdB bekommen???
Ich habe ADS, mittelgradige Depressionen, chronisches Asthma, Faktor V Blutgerinnung, dazu seit 50 Jahre (bin 52) nur ein Ohr (keinerlei Unterscheidung zwischen Nutz- und Störgeräuschen. Das in Verbindung mit ADS ist Horror!) und gerade frisch diagnostiziert hypermobiles Ehlers-Danlos (hat direkte Komorbitität mit ADS) mit mittelschwerem Fatigue-Syndrom. EDS sorgt für intensive Arthrose in den Handgelenken
Und ich habe vor 2 Jahren 20 (zwanzig) Punkte bekommen!!! Trotz Widerspruch und 8-seitigem Brief. Vom VDK hieß es dazu: Falscher Sachbearbeiter, das sei in RLP zu oft so.
Was zum Kuckuck muss ich denn noch alles haben???
Auf jeden Fall darf ich jetzt die gesamte HNO- und Asthma-Diagnostik nochmal durchmachen, da Befunde älter als drei Jahre nicht interessieren. Und dann die ganze Prozedur (diesmal mit EDS dabei) von vorne…

Gruß,
Johannes

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Also 20 Punkte sind viel zu wenig, bei mir sind die 30 auch zu wenig, ich warte aber mit dem Verschlimmerungsantrag, bis ich neue Befunde habe.

Hoffe, Du bekommst mit einem weiteren Antrag mehr Punkte, Dir steht sicherlich mehr zu.

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Hi @JJDietz und herzlich willkommen! :adxs_wink:

Offensichtlich einen anderen Sachbearbeiter.
GdB 20 ist ja schon dreist. :open_mouth:

Bei mir läuft gerade die Überprüfung. Ich bin gespannt…

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Was für eine Aussage :adxs_ai: es ist sicherlich schwieriger geworden, was die Anerkennung angeht und zusätzlich die Bearbeitung…

Unglaublich…

:adxs_winy: trotzdem schön, das du uns gefunden hast, @JJDietz Herzlich Willkommen…

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bei mir steht ausdrücklich AdHS wird vom Amt ausgeschlossen ich habe lediglich GDB von 30 bekommen auf Depesssion. Ich habe das Gefühl die Ämter machen das nach Bauchgefühl.
Habe leider auch einen Psychiater der nix richtig schreibt aktuell

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Bei meinem Sohn gab es aufgrund von ADHS auch nichts, bis auf das Papier mit der Ablehnung.
Unser Landkreis soll aber auch stark nachgelassen haben, was die Bewilligung betrifft.

Wir reichen heute den Antrag für die Tochter ein. ADS, ASS, Angst- und Zwangsstörung sowie nicht weiter beschriebene emotionale Störung.

30 würde mir für den Anfang schon reichen. Neuerdings braucht man das hier für den Nachteilsausgleich beim Abi. Fürs Studium kann’s auch nicht schaden.

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Depression „zieht“ beim GdB anscheinend immer. ADHS ist schwierig. Bei Kindern geht es meist noch. Bei Erwachsenen ist mehr als 30 „nur“ für ADHS eher nicht drin und dann bist Du quasi schon lebensunfähig, wenn Du die bekommst.

Ich glaube, die würfeln das aus. :zany_face:

Klar machen die das nach Bauchgefühl. Es gibt ja nur Richtlinien zur Orientierung. Den GdB gibts nicht für die Diagnose, sondern für die Einschränkungen, die damit zusammenhängen. Was am Ende dabei rauskommt hängt davon ab, wie der Antragsteller seine Einschränkungen beschreibt, was der Arzt dazu schreibt und dann auch noch, wie der Sachbearbeiter das wertet. Macht 3 subjektive Einschätzungen, aus denen der GdB gebastelt wird.

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Viel Erfolg! :four_leaf_clover:

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Hallo gargemel,

Beantragen kannst du den beim Versorgungsamt, bringt mehr Urlaub, Steuervorteile, ermässigten Eintritt bei einigen Veranstaltungen und we. Du einmal Rente beantragst ist ein Schwerbehindertengrad ab 50 such sehr hilfreich.

Gruß

Tom1

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ADHS wurde bei mir auch nicht “verschlimmernd” angerechnet. Ich hatte davor 40. Die wollen sicher mit allen Mitteln versuchen die Leute unter den “magischen” 50 zu halten.
Hatte den Diagnosebrief und meine Leidensbeschreibung eingereicht.
Kenne ein paar, die unheimliche Unterstützung durch Kliniken/Bekannte mit Kontakten bekamen und 50% erhielten. Ist leider so.

Ich hoffe, ich kann die Fragen bald beantworten… ich warte aktuell auf meinen Bescheid. Dass wird noch dauern…

Was immer hilfreich ist; manche Arbeitgeber stellen bei gleicher Eignung bevorzugt Schwerbehinderte ein. Dann lohnt es sich, es auch schrifltich zu haben :grin:

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Ich habe bereits einen von 40 wegen Depression und chronischen Schmerzen. Das ADHS habe ich jetzt einfach nachgereicht und werde sehen, was passiert.
Generell: Wenn etwas nicht nachvollziehbar ist, legt
Widerspruch ein!
Eine super Hilfe ist bei mir der VdK, ich bin da Mitglied und werde so gut beraten in sozialen Fragen.

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Ich habe ohne größere Probleme hier in Berlin eine Anerkennung von 30 für meine ADHS und Abhängigkeitserkrankung bekommen (sogar rückwirkend über 5 Jahre..) und somit eine jährliche Anrechnung von ca 6xx€ bei der Steuer.

Im Berufsleben selbst bringt sowas sicher nichts außer dass ich vermutlich in meinem Leben nicht mehr Beamter oder Angestellter beim Staat werden oder im öffentlichen Dienst tätig werden kann :slight_smile:

Hatte ich zum Glück auch nicht vor…

Ich habe hier vom Portal berlin.de ein paar PDF-Formulare ausgefüllt, hingesendet und anstandslos Bescheid und Geld (wie gesagt, rückwirkend beantragt) bekommen

Auch der Staat stellt Menschen mit GdB ein.

Er hat ebenso Quoten zu erfüllen.

Allerdings wird man mit GdB nicht verbeamtet.

Ich werde nix beantragen, hab ADS.

Mein Sohn hat mit ADS/ASS 30.

Klar im Berufsleben bringt das doch was oder nicht? Mir sagte man vom Integrationsdienst, dass du bei einem gewissen gdb das Recht auf Gleichstellung hast oder wie das heißt. Dann wirst du genauso behandelt wie ein Schwerbehinderter. Aber das funktioniert soweit ich weiß auch nicht ewig und ist zeitlich begrenzt. Naja und in der Regel sind Firmen zur Inklusion verpflichtet, Menschen mit Behinderungen müssen ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl eingestellt werden. Aber ich hab schon gehört aufgrund der Bürokratie dahinter nimmt man dann doch eher die Strafe dafür in Kauf. Aber auch da ist dann so die Frage ob man das möchte… passend zum Thema Sozialneid und so

Das stimmt nicht, es ist sogar umgekehrt. Die Verbeamtung darf wegen einer Schwerbehinderung nicht versagt werden. Es ist daher leichter, mit einem GdB verbeamtet zu werden als mit einer Krankheit ohne GdB. Einzige Ausnahme ist, wenn bereits absehbar ist, dass die betreffende Person gar nicht dienstfähig ist oder in absehbarer Zeit dienstunfähig werden wird (Prognosezeitraum 5 Jahre).

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Dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren. :slight_smile:

Zumindest in der Vergangenheit ist das bei einigen bekannten ein Ausschlusskriterium gewesen.

Es gab immer wieder mal Urteile dazu. Auf dieser Seite stehen unten ein paar Urteile:

Es darf nicht aus der Diagnose oder der Schwerbehinderung an sich gleich geschlossen werden, dass eine Person nicht geeignet ist für die Verbeamtung, sondern es muss eine individuelle Prognose für die Dienstfähigkeit gestellt werden, die nur die nächsten 5 Jahre umfassen muss. Längerfristige Prognosen sind sowieso schwierig.