Habt ihr einen GDB Status - wenn ja, wie habt ihr den bekommen und was nützt es?

Ja - siehe Topic.

Habt ihr einen GDB?
Wer hat euch den verschafft, wie geht man vor und was hat’s euch im Berufsleben gebracht?

Ich habe einen unbefristeten SBA mit einem GdB von 60. Allerdings nicht wegen ADS, sondern AS. Beantragt habe ich den selber beim entsprechenden Amt.

Wichtig ist, dass die eigenen Ärzte einen dabei unterstützen und aussagekräftige Berichte ans Amt schicken. Ich habe zusätzlich noch einen ausführlichen „Jammerlappen“ geschrieben, in dem ich anhand von Beispielen genau beschrieben habe, wo ich Probleme habe und was genau am AS mich belastet und für Leidensdruck sorgt.

Da ich arbeitslos bin, hat mir der SBA arbeitstechnisch überhaupt nichts gebracht. Einziger Vorteil: Man lässt mich seitens des Jobcenters jetzt weitgehend in Ruhe und lädt mich nur noch alle Vierteljahr zu einem Routinetermin ein. Demnächst soll ich noch mal zu einer Rehaberaterin (ist jetzt neu in meinem Jobcenter und muss natürlich ausprobiert werden), aber die wird mir genauso wenig helfen können wie die Dame der Reha-Abteilung der AfA (wo ich wegen meiner vielen Einschränkungen wieder rausgeflogen bin; Kommentar: „So einen Nischen-Nischen-Arbeitsplatz wie Sie brauchen, gibt es nicht! Ich kann Ihnen leider nicht helfen und bin damit raus!“). Mag sein, dass ein SBA hilfreich ist, wenn man bereits in Arbeit ist, aber wenn man arbeitslos ist, hilft er einem nicht wirklich weiter.

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Ich habe nach Antrag bei der Stadt mit den Beigefügten Diagnosen und Befundberichten 20% wegen ADHS bekommen. Das nützt garnichts. Hätte mir vielleicht mehr Mühe beim Antrag geben können.

Bist du dann nicht gleichgestellt und erhälst steuerliche Vorteile?

Gleichstellen lassen kann man sich erst bei einem GdB von 30.

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Ah, danke für die Info!

Ich habe einen GdB von 30%, wo allerdings ADS noch nicht drin ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte man mit 50% (bzw. Gleichstellung) über einen längeren Zeitraum Master-BAföG erhalten. Auch wäre die Altersgrenze dafür angehoben. Da ich aber mein Studium gerade pausiere und kürzlich beschlossen habe, bald mehr Stunden zu arbeiten, strebe ich das verlängerte BAföG nicht mehr an.
Bei Wiederaufnahme des Studiums wären allerdings die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich von Interesse für mich. Dafür muss dann aber ADS mit aufgeführt sein im GdB Bescheid.

Ich habe 40 bekommen, aber Widerspruch eingelegt. Habe jetzt einen detaillierten Brief/Widerspruch geschrieben , weswegen ich mich schwer behindert fühle. Habe demnach 50 beantragt.
Umfasst unter anderem meine Vergangenheit, Gegenwart und was über den Beruf. Aber ganz ohne betteln oder jammern. Einfach so wie es ist. Habe da drei Tage lang dran geschrieben.

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Danke für die Berichte.

Also von meinem Neurologen krieg ich gar nix, das kann man vergessen. Er hat wohl auch ganz einfach keine Zeit dafür.

Selber etwas schreiben und sich vom Arzt die Plausibilität bestätigen lassen wäre eine Möglichkeit… Das hatte ich schon einmal gemacht um mich von der Hamburger Studiengebühr befreien zu lassen.
Dem Arzt war es damals nur einen Stempel & Unterschrift von ihm wert. Er hatte es nichtmal gelesen… :roll:

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Du brauchst dir nicht im Vorhinein etwas von ihm ausstellen lassen. Im Antrag führst du deine Diagnose(n) auf und die Ärzt_innen, die diese gestellt haben bzw wo du deswegen in Behandlung bist/warst. Die Berichte der Ärzt_innen werden später vom Versorgungsamt/der Stadt eingeholt.

Kürzlich Post bekommen.

Habe einen Grad von 60 für 5 Jahre bekommen.

ADHS + Depression: 50
Asthma + OSAS: 30

OSAS ergibt automatisch 20. Beim Asthma ähnlich, hab mich da nicht genauer eingelesen.

Hauptding ist aber Depression.

Das Verfahren dauerte knapp ein halbes Jahr. Meine Beeinträchtigungen habe ich selbst umfangreich beschrieben (teils mit Beispielen) und in Zusammenhang gebracht. Diagnosen alleine brinngen wenig. Eine Diagnose alleine behindert nicht - Beeinträchtigungen tun es! Ich erwähnte auch medikamentöse Nebenwirkungen. Ansonsten reichte ich die mir vorliegenden ärztlichen Unterlagen ein.

Das Amt musste also bei den Ärzten nichts anfordern, haben es aber dennoch ohne meine Vollmacht getan und sich bei mir auch noch gemeldet, weil angeblich die Ärzte nicht antworten würden. Wenn die Ärzte das machen würden, wäre es ein Verstoß gegen Schweigepflicht und DSGVO. Das Amt hat von mir Anschiss bekommen.

Ob ich in Widerspruch gehe, weiß ich nicht. Mit einem Grad von 60 habe ich nicht gerechnet. Dies sind immerhin 1440€ die ich beim Einreichen der Steuererklärung theoretisch zurückbekomme. Das ist der Hauptaspekt der Geschichte. Die paar Euro die ich ggf. für den Eintritt spare - ja gut. Macht nicht viel aus.

Arbeitsmäßig will ich die Vorteile nicht nutzen. Da gibt es 5 Tage zusätzlichen Urlaub sowie einen besonderen Kündigungsschutz, welcher das Papier aber nicht wert ist.

Weitere Ansprüche:

-Lohnkostenzuschüsse
-Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
-früherer Renteneintritt: Spielt in meinem Alter keine Rolle
-Persönliches Budget: Kompliziertes Thema.

Ich werde mich jetzt beim EUTB erkundigen.

Im privaten Umfeld werde ich versuchen das Thema auszulassen…Stichwort Oversharing. Wir wissen ja, wie die Mehrheit eingestellt ist. Sonst würde es auf der Welt anders aussehen.

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Herzlichen Glückwunsch
Mach bloss keinen Widerspruch! Hauptwache 50 %!

Warum möchtest du denn auf die fünf tage urlaub verzichten im job? Oder hast du eventuell im job nichts zu der erkrankung erzählt bislang? dann macht es natürlich sinn ( würde das auch nicht kommunizieren im Beruf, Insoweit verständnis)

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Ich habe zahlreiche Vorgesetzte in der Vergangenheit gehabt, welche Personen mit GdB50+/Gleichstellung als Ballast gesehen haben. Haben die direkt aussortiert als Bewerber. Die Zuschüsse sind denen die Bürokratie nicht wert. Und dann sind Leute mit GdB potenziell öfters krankgeschrieben und 5 zusätzliche Urlaubstage…wie sollen die das den Kollegen erklären.

Auch bei Kollegen hörte ich schon, wie sie es als unfair empfanden dass jemand mehr Urlaubsanspruch hatte.

Kommt am Ende also auf die Umgebung an. Die erste negative Äußerung hörte ich als Praktikant in der Personalabteilung.

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In Ö ist das alles vermutlich ein bißchen anders, aber ich habe einen GdB von 70, allerdings ohne adhs-Diagnose, davon wusste ich damals noch gar nichts :see_no_evil:

Da es sehr ungewöhnlich ist, dass ich diesen so überhaupt und ohne Befristung bekommen habe, werde ich da auch nicht mehr dran rühren.

Unabhängig vom adhs kann ich bestätigen, was @BrainBuzz geschrieben hat: es war ausschlaggebend, dass ich bei der Begutachtung und auch schriftlich sehr ausführlich beschrieben habe, inwiefern mich meine Diagnosen tatsächlich einschränken und was ich dadurch nicht kann. In meinem Fall auch, warum und inwiefern sich meine Diagnosen gegenseitig verstärken.

Ich habe es bei der Arbeit gesagt, allerdings erst nach der Probezeit :see_no_evil: da bringt es mir nur bedingt was, 2 Tage Urlaub mehr im Jahr, Kündigungsschutz wird in Ö erst nach 4 Jahren relevant und auch da ist das Wort viel zu hoch gegriffen. Natürlich kann man trotzdem gekündigt werden. Mir war es in meinem Fall trotzdem wichtig, weil es immer wieder Leistungen gibt, die ich nicht in der Form erbringen kann wie andere und ich möchte da nicht lügen müssen.

Steuerlich bringt es bisschen was, bei manchen Eintritten merkt man es, ja. Bei manchen Beihilfen in Ö bekommt man mit Behindertenstatus auch mehr.

Mein Hauptgrund, warum ich das haben wollte, war eigentlich der: sollte ich irgendwann nicht mehr arbeiten können - was ich nicht hoffe - wird mir der GdB beim bürokratischen Hürdenlauf bzgl. sozialer Absicherung aus meiner beruflichen Erfahrung her ein wenig helfen.

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Das finde ich mehr als traurig.
Unfair? Klar doch. Man kann die Kollegen ja zurück fragen, ob sie gern die ganzen Einschränkungen haben wollen, die zum GdB geführt haben. Ich wette, DAS wollen sie dann doch lieber nicht. Aber die „Vorteile“ neiden, die man deswegen hat. :rage:

Ich hab nen GdB von 50, befristet bis Ende des Jahres. Noch ohne ADHS, weil bei Beantragung noch keine Diagnose. Da bei mir automatisch überprüft wird, werde ich ADHS dann angeben und hoffe, dass ich damit die 50 behalte.

Ich verzichte nicht auf meine Rechte. Die 5 Tage zusätzlichen Urlaub nehme ich in Anspruch und dank Einsatz der Schwerbehindertenvertretung habe ich jetzt auch ein schönes Einzelbüro. :adxs_daumen:

Bei mir droht aber auch kein Jobverlust, wenn ich „unbequem“ werde. Ich habe eher die gegenteilige Erfahrung gemacht: Wer „unbequem“ ist, bekommt eher was er will, weil niemand unnötigen Stress an der Backe haben möchte.

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Ich bin auch mal gespannt, wie mein GdB aussehen wird, Antrag läuft, hat sich allerdings wegen eines auf dem Postweg verloren gegangenen Brief verzögert. Allerdings kann ich wohl, nach einem halben Jahr noch einen Verschlimmerungsantrag stellen, da noch neue Diagnosen hinzu gekommen sind. Außer der jetzige Antrag geht schon auf die 50, dann wäre es vielleicht zu überlegen, den so zu lassen.

Ich drücke dir die Daumen!
Habe 4 Mitarbeiter mit SBG 50+ in meinem Team und bin froh dass ich bei Ihnen mehr Spielraum habe, sie zu schützen, zB bei angeordneten Überstunden.

Daher, SBG 50 erhalten bzw erreichen :adxs_daumen:

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Tipp an dieser Stelle:

7 Cent pro Seite mit Sendungsnachweis. Besser als Einschreiben. Da kann dann nichts verloren gehen, außer in der Behörde dann selbst. Letzteres wäre ein Datenleck und ein Verstoß gegen die DSGVO.

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War ja vom Arzt zum Amt, da hatte ich keinen Einfluss drauf, wie es versendet wird. Trotzdem danke.

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Die Menschheit ist geprägt von Ignoranz und Unverständnis. Sozialneid ist ein spannendes Thema, da gibts leider keine Lösung.