Hallo zusammen ![]()
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Zur Zeit empfinde ich eine Mischung aus Verwirrung, Wut und Ratlosigkeit. Und je länger ich mich mit dem Thema verfasse, desto zorniger werde ich. ![]()
Es geht diesmal um meinen Sohn.
Kurzfassung: Mein ältester Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis. GdB 100, Merkzeichen G und B. Das Landesamt will ihm nach dem Nachprüfungsverfahren nicht nur den GdB auf 50 herabsetzen, sondern auch noch die Merkzeichen G und B aberkennen. Und das in meinen Augen völlig grundlos.
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Etwas ausführlicher** (aber hoffentlich dennoch übersichtlich^^’):
Mein Sohn bekam vor 10 Jahren seinen Schwerbehindertenausweis. Sein Zwillingsbruder erhielt seinen wenige Jahre später. Es gab nie Probleme deswegen.
Gab es neue Diagnosen, teilten wir diese mit und schickten entsprechende Berichte. Doch dieses Jahr ist es eine schiere Katastrophe! ![]()
ANFANG des Jahres (Januar) schickte das Landesamt Formulare, die wir für beide Jungs ausfüllen und mögliche Änderungen vermerken sollten. Haben wir getan.
Nach Monaten (Mai) fragten wir vorsichtig nach dem Stand der Dinge. Da keine Reaktion folgte, rief ich solange an, bis ich jemanden erreichte.
Angeblich lagen die Berichte aus der Schule noch nicht vor. Laut Laut Schule wurde aber alles zugesandt. Man war aber so nett, die Berichte erneut zuzusenden.
Wochen später, im JUNI erhielt ich dann die Rückmeldung, dass alles angekommen sei, aber wir weiter geduldig sein sollen.
Wir waren geduldig und Ende Julia erhielten wir ein Schreiben, das uns darüber informierte, dass unser jüngerer Sohn sein GdB behielt und wir noch geduldig sein sollten, weil das Nachprüfungsverfahren bei seinem Bruder noch laufen würde. Wir waren geduldig bis August, dann fragte ich erneut vorsichtig nach dem aktuellen Bearbeitungsstand. Diesmal kam die Antwort zwar schneller, wurde aber langsam etwas “pampig”.
Ach ja, die Schwerbehindertenausweise waren inzwischen längst abgelaufen, seit April etwa, und andere Behörden fragten schon gelegentlich nach den neuen Ausweisen.
Auf jeden Fall sagte man, dass wir im Falle unseres jüngsten Sohnes längst bescheid bekommen hätten, die Überprüfungs des älteren Bruders aber noch andauern würde. WIr könnten aber vorläufige Ausweise beantragen.
Zu diesem Zeitpunkt dachten wir noch, es könne ja nicht mehr lange dauern. Nach weiteren 2 MONATEN beantragte ich dann doch die provisorischen Behindertenausweise.
Es dauerte fast einen WEITEREN MONAT, bis ich zumindest die Lesebestätigung der E-Mail erhielt!
Aber dann ging es plötzlich ganz schnell.
Am 01.12. wurde meine E-Mail, in der ich die vorläufigen Ausweise beantragte, geöffnet.
Am 05.12. erhielten wir dann dieses freundliche und höchst persönliche Schreiben vom Landesamt:
Anhörung
Guten Tag Erziehungsberechtigte/r 04.12.2025
bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird,-der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Die Auswertung der im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens in der Angelegenheit nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Ihres Kindes XXX XXX eingeholten ärztlichen Befundunterlagen hat eine wesentliche Besserung der Störungen der körperlichen und geistigen Entwicklung ergeben.
Es ist daher beabsichtigt, den maßgeblichen Feststellungsbescheid wie folgt zu ändern: Der Grad der Behinderung (GdB) wird mit 50 bewertet.
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des/der Merkzeichen(s) G, B können nicht festgestellt werden.
Die Funktionsbeeinträchtigung/en wird/werden wie folgt bezeichnet:
Teilleistungsschwächen / Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, (Einzel-GdB: 50)
Autismus-Spektrum-Störung (Einzel-GdB: 30)
Der neue Feststellungsbescheid wird auf § 48 SGB X gestützt. Danach ist, soweit in den Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eine
wesentliche Änderung eintritt, der frühere Bescheid aufzuheben und eine Neufeststellung zu treffen. Die dieser Maßnahme zugrundeliegenden Unterlagen sind beigefügt.
Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu diesen Tatsachen zu äußern.
Im Anhörungsverfahren kommt die Erhebung eines Widerspruchs nicht in Betracht, weil die Anhörung noch keine Entscheidung darstellt. Entsprechend bezeichnete Schriftsatze werden als Gegenäußerung gewertet.
Neuer Name: Seit dem 01.07.2025 tragen wir den Namen XXXX
Ihre Ansprechpersonen bleiben gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
diverse Unterlagen
Kein Wort zu seinem AD(H)S!
In einem Gutachten ist von “erfreulicher Entwicklung” die Rede. Es gäbe eine erhebliche Verbesserung seines Zustands.
Aber es geht ihm nicht besser. Im Gegenteil, es wird mit ihm immer schwieriger!
Ich werde nun erstmal seine Ärzte kontaktieren und um ihre Meinung bitten und nebenbei ein passendes Antwortschreiben formulieren und zu den Äußerungen Stellung nehmen.
Irgendwie habe ich auch das Gefühl, die Behörde würde auf Zeit spielen. Seit fast einem Jahr kriegen sie es nicht hin und nun scheint jemand mal ganz eilig die Akte mal überflogen, relevante Berichte und Diagnosen ignoriert und ein Schreiben voller inhaltlicher Fehler verschickt zu haben. ![]()
Hat jemand von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen machen müssen? Wie seid Ihr dieser Situation begegnet?