Herabsetzung des GbB nach Nachprüfungsverfahren (Schleswig Holstein)

Hallo zusammen :slightly_smiling_face:

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Zur Zeit empfinde ich eine Mischung aus Verwirrung, Wut und Ratlosigkeit. Und je länger ich mich mit dem Thema verfasse, desto zorniger werde ich. :face_with_symbols_on_mouth:

Es geht diesmal um meinen Sohn.
Kurzfassung: Mein ältester Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis. GdB 100, Merkzeichen G und B. Das Landesamt will ihm nach dem Nachprüfungsverfahren nicht nur den GdB auf 50 herabsetzen, sondern auch noch die Merkzeichen G und B aberkennen. Und das in meinen Augen völlig grundlos.
**

Etwas ausführlicher** (aber hoffentlich dennoch übersichtlich^^’):
Mein Sohn bekam vor 10 Jahren seinen Schwerbehindertenausweis. Sein Zwillingsbruder erhielt seinen wenige Jahre später. Es gab nie Probleme deswegen.
Gab es neue Diagnosen, teilten wir diese mit und schickten entsprechende Berichte. Doch dieses Jahr ist es eine schiere Katastrophe! :exploding_head:

ANFANG des Jahres (Januar) schickte das Landesamt Formulare, die wir für beide Jungs ausfüllen und mögliche Änderungen vermerken sollten. Haben wir getan.
Nach Monaten (Mai) fragten wir vorsichtig nach dem Stand der Dinge. Da keine Reaktion folgte, rief ich solange an, bis ich jemanden erreichte.

Angeblich lagen die Berichte aus der Schule noch nicht vor. Laut Laut Schule wurde aber alles zugesandt. Man war aber so nett, die Berichte erneut zuzusenden.
Wochen später, im JUNI erhielt ich dann die Rückmeldung, dass alles angekommen sei, aber wir weiter geduldig sein sollen.

Wir waren geduldig und Ende Julia erhielten wir ein Schreiben, das uns darüber informierte, dass unser jüngerer Sohn sein GdB behielt und wir noch geduldig sein sollten, weil das Nachprüfungsverfahren bei seinem Bruder noch laufen würde. Wir waren geduldig bis August, dann fragte ich erneut vorsichtig nach dem aktuellen Bearbeitungsstand. Diesmal kam die Antwort zwar schneller, wurde aber langsam etwas “pampig”.

Ach ja, die Schwerbehindertenausweise waren inzwischen längst abgelaufen, seit April etwa, und andere Behörden fragten schon gelegentlich nach den neuen Ausweisen.
Auf jeden Fall sagte man, dass wir im Falle unseres jüngsten Sohnes längst bescheid bekommen hätten, die Überprüfungs des älteren Bruders aber noch andauern würde. WIr könnten aber vorläufige Ausweise beantragen.
Zu diesem Zeitpunkt dachten wir noch, es könne ja nicht mehr lange dauern. Nach weiteren 2 MONATEN beantragte ich dann doch die provisorischen Behindertenausweise.
Es dauerte fast einen WEITEREN MONAT, bis ich zumindest die Lesebestätigung der E-Mail erhielt!

Aber dann ging es plötzlich ganz schnell.

Am 01.12. wurde meine E-Mail, in der ich die vorläufigen Ausweise beantragte, geöffnet.
Am 05.12. erhielten wir dann dieses freundliche und höchst persönliche Schreiben vom Landesamt:

Anhörung

Guten Tag Erziehungsberechtigte/r 04.12.2025

bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird,-der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Die Auswertung der im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens in der Angelegenheit nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Ihres Kindes XXX XXX eingeholten ärztlichen Befundunterlagen hat eine wesentliche Besserung der Störungen der körperlichen und geistigen Entwicklung ergeben.

Es ist daher beabsichtigt, den maßgeblichen Feststellungsbescheid wie folgt zu ändern: Der Grad der Behinderung (GdB) wird mit 50 bewertet.

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des/der Merkzeichen(s) G, B können nicht festgestellt werden.

Die Funktionsbeeinträchtigung/en wird/werden wie folgt bezeichnet:

  1. Teilleistungsschwächen / Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, (Einzel-GdB: 50)

  2. Autismus-Spektrum-Störung (Einzel-GdB: 30)

Der neue Feststellungsbescheid wird auf § 48 SGB X gestützt. Danach ist, soweit in den Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eine

wesentliche Änderung eintritt, der frühere Bescheid aufzuheben und eine Neufeststellung zu treffen. Die dieser Maßnahme zugrundeliegenden Unterlagen sind beigefügt.

Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu diesen Tatsachen zu äußern.

Im Anhörungsverfahren kommt die Erhebung eines Widerspruchs nicht in Betracht, weil die Anhörung noch keine Entscheidung darstellt. Entsprechend bezeichnete Schriftsatze werden als Gegenäußerung gewertet.

Neuer Name: Seit dem 01.07.2025 tragen wir den Namen XXXX

Ihre Ansprechpersonen bleiben gleich.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

diverse Unterlagen

Kein Wort zu seinem AD(H)S!
In einem Gutachten ist von “erfreulicher Entwicklung” die Rede. Es gäbe eine erhebliche Verbesserung seines Zustands.

Aber es geht ihm nicht besser. Im Gegenteil, es wird mit ihm immer schwieriger!

Ich werde nun erstmal seine Ärzte kontaktieren und um ihre Meinung bitten und nebenbei ein passendes Antwortschreiben formulieren und zu den Äußerungen Stellung nehmen.
Irgendwie habe ich auch das Gefühl, die Behörde würde auf Zeit spielen. Seit fast einem Jahr kriegen sie es nicht hin und nun scheint jemand mal ganz eilig die Akte mal überflogen, relevante Berichte und Diagnosen ignoriert und ein Schreiben voller inhaltlicher Fehler verschickt zu haben. :roll_eyes:

Hat jemand von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen machen müssen? Wie seid Ihr dieser Situation begegnet?

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Ich glaube gleich magst du nur noch auf mich schimpfen, doch das kann gut sein das sie im Recht sind.

Hast du einen Antrag auf Änderung gestellt?
oder wird die Einreichung der Unterlagen jeweils als Neuantrag bewertet und behandelt? ( Immer dann we wenn sich etwas ändert bzw. auch verbessert wird das gewertet)

Problem wenn dauerhaft schwerbehinderung mit GDB 100 asollte man niemals e ok nen Antrag stellen außer da geht nix mehr weil auch jede Verbesserung eine Verringerung des GdB bedeutet.

Anwälte und Sozialverbände verweisen und sollten aufdie Gefahr immer verweisen.

Es wird die tatsächliche aktuelle Situation bewertet und auch dann Unterlagen von allen Ärzten eingeholt und bewertet.

Wenn es zeitlich begrenzt ist muß er sowieso nach dem angegebene Datum neu bewertet werden.

Es kann sein, daß Ärzte Besserungen oder Fortschritte geschildert haben und das die Probleme bereitet

Es hilft nur Widerspruch und ein Anwalt für Sozialrecht ganz gleich ob VDK, andere Sozialverbände oder ein niedergelassener Anwalt für Sozialrecht und dann bedarf es der Akteneinsicht um zu schauen warum was passiert.

Der Widerspruch muß innerhalb eines Monats dort eingegangen sein sonst ist der Bescheid rechtskräftig und nichts mehr am Bescheid zu machen.

Du kannst den Widerspruch auch selbst einreichen mit

Adresse von euch
Adresse und Behörde
Angabe Aktenzeichen

‚Hiermit lege ich friestwahrenden Widerspruch gegen den Bescheid vom und Ak fristwahrend ein. Die Begründung folgt durch meine Rechtsvertretung‘

BZB du wirst erziehungsberechtigt ggf auch die Vormundschaft haben oder? Dann mußt du sagen das du das als rechtliche Vertretung deines Sohnes den Widerspruch fristwahrend einreichst um seine Interessen zu vertreten und die Begründung durch eure rechtliche Vertretung erfolgt.’

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Ich lese nu r Bruchstücke mir ist das zu viel Text

Besser heißt nicht das du weniger Arbeit mit ihm hast besser bedeutet er kann mehr. Konnte er vorher nicht gehen und kann das schrittchenweise ggf. sich selbst die Zähne putzen dann sind das Verbesserungen weil er eigenständig kann das qird nicht von der Pflegesicht sondern von der Eigenständigkeit gesehen.
Beim GdB von 100 ist er …

Ich versuche es über das Bild eines Autounfalls zbildlich zu verdeutlichen.
Er ist dann ein Totalschaden und quasi nir noch ein Haufen unbrauchbare Trümmer und könnte nicht mehr instandgestzt werden

Könnte das Auto mit vielen Beulen und einer kaputten Achse wieder instandgesetzt werden das möglichst die Funktionen zu gebrauchen sind dann ist das ein Werkstattproblem.

Sprich dann ist das ein Fall mit Betreuung über z.B. das ‚Persönliche Buget‘, Pflegekasse und Co aber nicht für besonders viele GdB weil sie bei zu deutlicher Verbesserung eine Bevorteiling/ Bevorzugung gegenüber anderen in seiner Situation sind

Ps
Ich würde für den anderen Sohn sollte der GdB dauerhaft sein/ unbefristet nie wieder Unterlagen einreichen bessert sich was wird es aberkann und i. d. R. werden nur die letzten beiden Jahre berücksichtigt

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@Kathy Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden sie aufgefordert, Formulare auszufüllen und Unterlagen einzureichen.

@MamoChan Gibt es bei euch eine sozialrechtliche Beratungsstelle? Oder gleich einen Anwalt oder einen Anwältin? Also einfach jemanden, der oder die genau weiß, was sich das Amt erlauben darf, welche Fristen einzuhalten sind und auf welche Formulierungen es ankommt.

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Zielt die der Thread denn nicht auch auf das Fehlen der ADHS ab?

Ich vermute, dass da mal wieder jemand der Meinung war, dass sich ADHS auswachse? Ist dein Kind 21 Jahre alt geworden?

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Anwalt und Gas…das ist eine Behörde…

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Hm, bin ich tatsächlich allein mit dieser Erfahrung? :hushed_face: Ein Wenig hatte ich ja gehofft, jemand hätte Ähnliches erlebt und könnte davon berichten. :sweat_smile:

Keine Sorge, ich schimpfe nicht. :wink: Ja, es hätte gut sein können, dass die Behörde im Recht ist. Aber in diesem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass es nicht der Fall ist.
Es wurden:

  • Diagnosen und Arztberichte ignoriert
  • Aussagen aus dem Kontext gerissen
  • sich inhaltlich selbst widersprochen.

Hinzu kommt das ungewöhnliche Timing. Seit fast einem Jahr passierte so gut wie nichts, und nun, nachdem man meine letzte E-Mail einen Monat nicht geöffnet hat, kommt plötzlich 3 Tage nachdem die Lesebestätigung eintraf, dieses Schreiben.

Nein.
Wir wurden aufgefordert, im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Angaben zu machen. Beide Söhne betreffend.

Hätte man das getan, wäre das Ergebnis vermutlich anders. Aber die letzten Diagnosen wurden entweder ignoriert oder falsch ausgelegt. Ebenso den schulischen Entwicklungsbericht, der ihn in allen Bereichen schlechter einschätzt. Ich vermute, dass der prüfenden Amtsärztin entgangen ist, dass er keine Regelschule, sondern eine Förderschule für körperlich motorische Entwicklung besucht.

Erstmal kommt es zu einer Anhörung. Der eigentliche Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen könnte, ist noch gar nicht raus. Auch ein Punkt, der mir irgendwie suspekt ist.

Kann er aber nicht. Das ist leider eine Tatsache. Es hat keine relevante Besserung gegeben und was seine Eigenständigkeit angeht, hat es eher Rückschritte gegeben, was auch in dem schulischen Entwicklungsbericht festgehalten wurde. Die Behörde hat sich aber nur die positiven Punkte herausgesucht und aus dem Kontext gerissen. Ja, er hat am Sportunterricht teilgenommen und auch den Schwimmunterricht besucht, was aber an einer Förderschule mit einem extrem hohen Bereuungsschlüssel nicht mit einer normalen Regelschule zu vergleichen ist. Die Klassen sind extrem klein und es gibt fast 1:1 Betreuung. :confused:

Das wird nicht möglich sein, schließlich haben wir eine Mitwirkungspflicht, an die im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens gesondertt hingewiesen wurde. :hushed_face: Ich nehme mal an, mit einer Weigerung, neue Unterlagen einzureichen, würden wir uns weit mehr Ärger einhandeln.

Nein, er war Anfang des Jahres noch 13 Jahre alt. Die Diagnose ist gesichert, wurde aber allen Anschein nach übergangen. Ich werde die gesamte Akte anfordern, schon um nachvollziehen zu können, wieso die letzten Berichte nicht berücksichtigt wurden.

Hat etewas gedauert, bis ich den verstanden habe. :sweat_smile: Aber ja, anscheinend wird man auf anderem Weg dabei nicht viel erreichen. :frowning:

Achso, weil davon habe ich schon öfter gehört.

Es ist wohl leider so, dass nur die gesellschaftliche Teilhabe ausschlaggebend ist für die Beurteilung des GDB und nicht ausschließlich die Behinderung oder die Anzahl der Behinderungen. Trotzdem gibt es für jede Behinderung einen gewissen Wert, der berücksichtigt werden muss, aber nicht um die volle Punktzahl ergänzt werden muss. Ich finde das problematisch, weil mal wieder ADHS nicht ernst genommen wurde. Tatsächlich gibt es sogar deutliche Hinweise darauf, dass Teilleistungsstörungen in Bezug auf ADHS einer anderen Kausalität unterliegen als „ausschließlich“ umschriebene.

Ich würde bei euerer Ärztin in einem freundlichen Tonfall nachfragen, wie sie das einschätzt und mittels Schulberichten etc. auf die zusätzliche Beeinträchtigung z.B. durch Impulsivität oder Konzentrationsdefiziten aufmerksam machen. Evtl. könnte auch noch ein aktueller, fachlich korrekt durchgeführter Konzentrationstest hilfreich sein.

„Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Ge-
sellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen
der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ih-
rer wechselseitigen Beziehungen festgestellt” (1.2.4 SGB IX § 152 Abs. 3)

Wenn du willst, schicke ich die Quelle?

Die Frage bei Merkzeichen G und B ist ja, kann euer Sohn sich im öffentlichen Raum selbstständig bewegen, d. h. läuft er alleine Wege bis zu zwei Kilometer, oder wäre er ohne euch stark gefährdet?

Und zwar Wege, die er nicht täglich benutzt.

Und könnt ihr ihn alleine ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen lassen?

Nachprüfverfahren bedeutet das er eh nur zeitlich befristet qar und bevor sie ihn wegnehmen ihrer Pflicht nachkommen dir/ euch Gehör zu verschaffen.

Vielleicht hast du auch nicht die Ärzte vorbereitet, aowas hab ich immer gemacht oder mache das wenn ich gerichtlich von der Schweigeöflicht entbinden muß.

Die brauchen nur zu rlsig und unüberlegt oder manches vergessen nicht erwähnt zu haben.

Ändert nix, Rechtsberatung und mit Ärzten sprechen auch die Lage erklären. Fristen kann man wegen neuer Facharzttermine und Wahrnehmung der Rechtsberatung verschieben darauf müssen und werden sie eingehen.

Behinderung (Diagnose spielt null Rolle) weil mit gleicher Diagnose der eine nix kann und andere recht nirmal leben.

Probleme müssen explizit für lieschen Müller beim Bäcker lesbar und erkennbar sein, bekommt der Arzt sowas nicht hin ist es eher unwahrscheinlich das sie was anerkennen und werden wahrscheinlich in die Klage schicken durch Ablehnung und als Gegenmittel mit Klageerhebung und lassen das dann über Gutachter prüfen

Heißt so schön ‚Ich kann ihrem Widerspruch keine Abhilfe leisten, weshalb ich ihn ablehne. Gegen diese Ablehnung können sie innerhalb eines Monats Klage erheben…‘

Gesamt-GdS

(a) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar
Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch
alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte
nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die
Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen
der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit
unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
zueinander.
(b) Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen
sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen
Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen
in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben sind.
(c) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung
auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt,
und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen
zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der
Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen
dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte
hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
(d) Um die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer
Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
zueinander beurteilen zu können, muss aus der ärztlichen Gesamtschau
heraus beachtet werden, dass die Beziehungen der Funktionsbeeinträchtigungen
zueinander unterschiedlich sein können:
aa) Die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen
können voneinander unabhängig sein und damit ganz verschiedene
Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen.
bb) Eine Funktionsbeeinträchtigung kann sich auf eine andere besonders
nachteilig auswirken. Dies ist vor allem der Fall, wenn
Funktionsbeeinträchtigungen an paarigen Gliedmaßen oder Organen
– also z. B. an beiden Armen oder beiden Beinen oder
beiden Nieren oder beiden Augen – vorliegen.
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3 Gesamt-GdS
cc) Die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen können
sich überschneiden.
dd) Die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung werden
durch eine hinzutretende Gesundheitsstörung nicht verstärkt.
ee) Von Ausnahmefällen (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit eines
Ohres bei schwerer beidseitiger Einschränkung der Sehfähigkeit)
abgesehen, führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen,
die nur einen GdS von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme
des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, auch nicht,
wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander
bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen
mit einem GdS von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt,
auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung
zu schließen.

O.K. Ich habs nochmal nachgelesen. Was mir aber nicht einleuchtet ist, z.B. dass Impulsivität, typisch für ADHS-C und HI keine zusätzliche Behinderung oder Hilflosigkeit sein soll, weil sie meines Wissensstandes nicht zu den Kernsymptomen von Lernbehinderungen und frühkindlichem Autismus gehören. Impulsivität wurde in den Studien bei ASS i.d.R. nur im Vorschulalter bis maximal Grundschulalter gemessen, z.B. in computergestützten Testverfahren + Eltern- und Lehreranamnese. Das hätte dann schon Auswirkungen im Straßenverkehr, Unterricht, Sozialverhalten etc.
Ich hab natürlich keine Ahnung, ob die Subtypen in dem Fall zutreffen? Wahrscheinlich nicht.

Ein weiteres Problem könnte sich aus dem Umstand ergeben, dass in Deutschland immer noch das ICD10 gilt, obwohl diese spätestens seit 2022 umgesetzt werden hätte müssen, die postuliert „tiefgreifende Entwicklungsstörung“ und ADHS schössen sich aus (Executiva), obwohl das sämtlichen biologischen/ neuropsychiatrischen Erkenntnissen widerspricht.

Gerade das finde ich ja auch verwirrend. Sämtliche Beurteilungen der Schule und auch der Ärzte zeigen ein gänzlich anderes Bild.
Mein Sohn hat im Grunde keine nennenswerte gesellschaftliche Teilhabe. Er verlässt das Haus, wenn er vom Fahrdienst abgeholt wird, wird vom selben Fahrdienst nach der Schule zuhause abgeholt, und dort bleibt er. Er hat keine Kontakte außerhalb der Familie, ist nichtmal auf Social Media unterwegs. :hushed_face:

Das ist bereits in Arbeit. :wink: Danke. :slight_smile: Ich pfeile nur noch ein wenig an der Fomulierung.

Ein klares “Nein” zu allen drei Fragen. :confused:
Er kann sich im öffentlichen Raum gar nicht bewegen. Er braucht ständige Begleitung, läuft nichtmal die Wege alleine, die er kennt.
Und nein, es ist unmöglich, ihn alleine öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu lassen. :frowning:

Nun muss ich tatsächlich fragen, aber was meinst Du damit? Ich hätte die Ärzte nicht vorbereitet? Was kann man denn noch machen, außer Ihnen alle Berichte zukommen zu lassen?

Wie schon gesagt, die Berichte und Beurteilungen klingen wirklich negativ und vermitteln ein recht gutes Bild von seinem Problemen. Die Amtsärztin hat aber anscheinend nur bestimmte Punkte herausgepult und sie aus dem Kontext gerissen. Ja, er nimmt am Sportunterricht teil. Aber es ist eine Körperbehindertenschule, deren Sportunterricht nicht mit dem an einer Regelschule vergleichbar ist.
Sein Bruder war bis zum Sommer auf derselben Schule, aber in einer anderen Klasse. Deshalb haben wir ein recht deutliches Bild davon, wie sein Unterrichtstag aussieht.

Eigentlich gar ni ht s o verwirrend wenn man das eher unterteilt in behindert/beeinträchtigt und erkrankt/Erkrankung.

Was ihr war nehmt ist die psychische Erkrankung oder Verfassung diese ist allerdings keine Behinderung und muß quasi davon abgegrenzt werden.

Deshalb gibt es bei Krebs ja auch immer für max 2 Jahre einen Status weil sich auch wieder alles bessern kann und das etwas dynamisches ist ggf. auch etwas situatives.

Eine Behinderung ist halt was dauerhaftes was nicht wieder gut/heile/normal wird und genau um das etwas abzumildern/ auszugleichen gibt es den GdB mit dem man den Alltag erleichtern, den finanziellen Mehraufwand etwas abfedern/ etwas gerechter machen möchte.
.Do wie ihr das gerade hier vermischt wird es umgekehrt oft beim Nachteilsausgleich gemacht, wo dann suadi jemand nicht nur schwerer lernt, sich weniger konzentrieren kann etc. sondern versucht da mit zu vielen Diagnosen zu aggumentieren wo es dann heißt, das eben Behinderungen nicht ausgeglichen werden können → weil diese Beeinträchtigungen eben das Kind nicht geistig in die Lage versetzen die gleiche Prüfung unter den angepaßten Bedingungen abzulegen und deshalb eine Bevorzugung wären.

Also es nutzt nichts außer über den Arzt zu gehen, vielleicht ist ihm ja teils auch gatr nicht so bewußt wie viel Arbeit das Kind macht weil du gesagt hadt, daß es z.B. ganz gut laufe.

Frech gesagt mußt du beim Arzt immer jammern und klangen wie schlimm alles ist wieviel Mühe du hadt wie unselbstständig das Kind ist etc. das der Arzt nie in die Versuchung kommt zu glauben es hätte es sich am Zustand etwas gebessert.
.Und wenn dem allem nicht abgeholfen werden kann besser gestern als übermorgen zum Anwalt, denn manchmal wirkt auch das Wunder wenn der Anwalt die Akte anfordert und wegen der Akteneinsicht eine Fristverschiebung beantragt und ggf. sagt er dir auch was aus dem Arztbericht sich für dich zustimmend ließt für die Behörde die Schlüsse zuließe und ggf. was der Arzt noch nachbescheinigen müsdte damit es die Behörde anders sehen könnte bzw. welche Atteste er wünscht falls Widerspruchs- und Klageverfahren aus seiner Sicht wahrscheinliche nächste Schritte sind und er sich ja dann wapnen muß um eine Strategie dann dafür vorbereiten zu können.

Ihr sagt alle immer schnell nein, doch leider bedeutet nicht immer das was in Schreiben und Attesten auch in Behördensürache was man darin gelesen hat.
.Das kann ich hier nicht beurteilen und möchte ich auch nicht. Noch kamnst du im Handeln/ führen bleiben und dieses Zepter solltest du nicht so schnell aus der Hand geben weil einfach später die Zeit deutlich kürzer ist wenn die Ausschlußfristen gesetzt werden und dann könnte es ggf. stressig werden.

Ich selbst bin eigentlich immer zügig in Widerspruch und Klage habe gesundheitlich auch einige am Lsufen und bin selbst letztens weil ich nicht gut drauf war und nicht richtig gelesen habe falsch abgebogen, das geht wirklich fix… Am meisten ärgerwäe ich mich dann, daß ich das alles dann wieder einfangen muß und der zu leistende Aufwand ungleich größer ist als es gleich richtig gemacht zu haben.

Aber Dinge aus der Ferne ohne Schriftstücke zu beurteilen wäre mehr als vermessen, deshalb versuche ich alle einfallen Möglichkeiten aufzuzeigen und wie man ihnen am besten dann begegnen könnte und trotzdem bleibt leider auch dabei immer die Möglichkeit des Stille Post Effekts wo falsch verstanden werden kann, andere Störmöglichkeiten auftreten können die dann vielleicht auch jeden Rat als falsch ansehen lassen können weil vielleicht auch ein Inhaltsfehler aufgetreten ist. Anwälte für Sozialrecht sind die aktuell beste Anlaufstelle

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Zur Zeit warte ich auf eine Rückmeldung seiner Ärztin, nachdem ich ihr den Text des Schreibens und das Gutachten habe zukommen lassen und um ihre Meinung gebeten, ob sie unseren Sohn ebenso einschätzen würde.

Da bitte ich darum, mir das genauer zu erklären. Inwiefern nehmen wir eine psychische Erkrankung oder Verfassung war, und inwiefern muss die von einer Behinderung abgegrenzt werden? Er hat nachweislich Einschränkungen, die sich auch allen Vermutungen nach nicht oder kaum noch verändern werden.
Es ist eine Tatsache, dass er ohne fremde Hilfe nicht alleine zurecht kommen würde. Sobald er volljährig ist, wird er einen Betreuer brauchen. :confused:

Ja, und genau darum geht es ja. Er wird bei ihm niemals “gut/heile/normal” werden. Er wird Zeit seines Lebens auf Hilfe angewiesen sein. Aber jetzt hat jemand irgendwo eine Besserung hineininterpretiert, wo es keine gibt.

Genau deswegen werden wir ja dazu eine Stellungnahme abgeben. Gerade bin ich aber noch dabei, Rat einzuholen, um diese auch argumentativ zu unterfüttern.
WIr haben nie gesagt, dass es gut laufen würde. Dem zugesandten Gutachten des Amtes nach hat man sich auf einzelne Passagen des schulischen Entwicklungsberichts bezogen, die aus dem Kontext gerissen tatsächlich erstmal gut klingen. Dabei wird aber außer acht gelassen, dass es sich nicht mit einer normalen Schulsituation vergleichen lässt. Er geht auf eine spezielle Förderschule für körperliche Behinderungen, auf der er zieldifferent beschult wird. Zum einen sind die Klassen dort sehr klein, es gibt beinahe 1:1 Betreuung und zum anderen sieht der Unterricht dort inhaltlich völlig anders aus. Wenn es heißt, er würde in die xx.te Klasse gehen, heißt ers nicht, dass er Unterrichtsstoff aus dieser Klassenstufe erhält.
Außerdem sei laut dem Gutachten des Amtes zudem sein “ADHS nicht belegt”, was nicht stimmt. Wir haben eine gesicherte Diagnose und entsprechende Berichte vorgelegt.

Mit dem Amtsarzt haben wir doch gar keinen direkten Kontakt. WIr können nur Formulare ausfüllen, Berichte zusenden und Stellung nehmen. Ich würde eher befürchten, wenn wir den Amtarzt außer der Reihe behelligen würden, könnte es die Bearbeitung eher noch länger verzögern.

Was meinst Du damit, wir würden immer schnell “nein” sagen? WIr kennen uns doch gar nicht. Das ist das erste Mal, dass wir so ein Problem haben und deswegen hier um Rat gebeten und nach ähnlichen Erfahrungen gefragt haben. :hushed_face:
Was gibt es denn da groß zu interpretieren? In den Diagnoseberichten steht die Diagnose klar ausgeschrieben, gemeinsam mit Testergebnissen und dazugehörigen Referenzwerten.
Es wurden kalt und sachlich seine Probleme geschildert und bisherige Behandlungen dokumentiert. Alles sehr sachlich und nüchtern.
Vielmehr lässt das Gutachten des Amtes vermuten, dass hastig gearbeitet und Dinge übersehen bzw. falsch interpretiert wurden. :confused:

Tatsächlich habe ich den Verdacht, dass wir eventuell auch aneinander vorbeischreiben. :thinking:

Ich gab es so erklärt mit dem Abgrenzen wie ich es kann.

a) Du liest es bist du es verstanden hast
b) du bittest KI dir das anders zu erklären
c) du suchst jemanden der es dir besser erklären kann.

Sowas kommt tatsächlich vor.

Bei einer Bekannten, die schon lange einen GdB hatte, wurden anlässlich einer Neubewertung die über 20 Jahre alten(!) Unterlagen von der ersten Beantragung zugrunde gelegt, obwohl sie aktuelle Befunde usw. eingereicht hatte. Die neuen Befunde wurden überhaupt nicht angeschaut. Stattdessen wurde bemängelt, dass keine andere Bewertung möglich sei, weil die Befunde alle so alt sind. :adxs_wand:

Habt ihr Euch die Unterlagen schicken lassen, anhand der die Behörde die Entscheidung getroffen hat? Wenn nicht, dann macht das auf jeden Fall noch. Nur so könnt ihr in der Begründung des Widerspruches die Entscheidung richtig „auseinandernehmen“.

Das würde ich auch wirklich Punkt für Punkt machen und dazu das entsprechende Attest nennen - also „Kind kann XY nicht ohne Begleitung/Anleitung - siehe Attest vom…“

Und was die Schule angeht, würde ich was vom Schulprofil dazulegen (sofern vorhanden/auffindbar) und versuchen eine Stellungnahme der Klassenlehrerin/Schulleitung zu bekommen, in der genau steht wie „normal“ die Beschulung in dieser Schule ist und wie der Lernstand in der aktuellen Klasse im Vergleich mit einem „Normalschüler“ der gleichen Klassenstufe zu werten ist.

Ich wünschte, ich wäre in der Lage, das besser erklären zu können.

Ich denke, was gemeint sein könnte, ist dass sie nicht psychische oder physische Dimension der Entwicklungsstörung alleine und an sich im GdB-Verfahren beurteilen, sondern die soziale Behinderung, also ob er in dem sozialen Rahmen z.B. Vereinsleben, Kontext z.B. Schule, Lebenssituation z.B. nicht mehr gefüttert werden müssen usw., eine nach den Schemata der Amtsärzte bessere Teilhabe hat.

Wieso sein GdB so weit herabgesetzt wurde, kann ich nicht verstehen, aber das lässt sich aus der Ferne ja auch nicht einschätzen.

Hallo!

Ich komme auch aus SH und habe im August ebenfalls die Aufforderung erhalten, einen Fragebogen auszufüllen wg Nachprüfung des GbB.

Mir wurde der GdB unbefristet zuerkannt.

Ich habe mich sofort beim VdK erkundigt, die mir folgendes mitteilten:

  1. Die Befristung des Ausweises ist keine Befristung des GbB. So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt der bisher festgestellte GbB, egal ob der Ausweis abgelaufen ist.

  2. Das Amt kann jederzeit eine Nachprüfung anleiern, egal ob der GdB befristet ist oder nicht.

Ich habe bisher nichts gehört und werde mich aus Grund 1) auch nicht erkundigen. In der Mitteilung des Amtes stand, dass die Bearbeitung dauern kann, weil sie die Berichte bei den Ärzten anfordern. Deswegen habe ich selbst keine Berichte geschickt. Ich habe jedoch eine Liste der Beeinträchtigungen im Alltag zusammengestellt, bei der ChatGPT geholfen hat.

Sollte mein GdB herabgesetzt werden, schalte ich wieder den VdK ein. Natürlich ändern sich chronische Beschwerden nicht. Schön wär’s.

Ich kann den VdK empfehlen. Wie sie sich im Widerspruchsverfahren schlagen werden, weiß ich nicht. Falls sie das nicht gut machen, habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Ich drücke dir die Daumen!

Ich bin zufällig auf diese Website gestoßen. Vielleicht findest du hier ein paar hilfreiche Fallbeispiele: Schwerbehinderung: GdB-Herabsetzung ohne belegte Verbesserung - Gericht stoppt Behörde