Wenn es Zweifel gibt, dass er eine reguläre duale Ausbildung schaffen kann, schaut mal, ob das Arbeitsamt nicht vielleicht eine Ausbildung in einem Berufsbilsdungswerk ermöglichen könnte.
Dazu legt man natürlich seine Diagnose(n) offen, reicht Berichte und Diagnosen ein. Evtl. auch noch mal aktualisierte Berichte von Arzt und/oder Therapeut. Dann gibt es ein Gespräch mit einem Arzt und separat nochmal eins mit einem PSychologen.
So wie Du Deinen Sohn beschreibst, könnte er schon in diesen Bereich fallen.
Wenn man seine Probleme, die man bisher hatte, glaubhaft machen kann und die Motivation zu einer richtigen Lehre und das Arbeiten danach erkennbar ist, dann kann das Arbeitsamt eine Unterbringung im Internat für eine Ausbildung samt zusätzlichen Hilfs- und Lernangeboten ermöglichen.
Ich weiß jetzt nicht, wie es bei über 18-Jährigen ist. Aber es gibt auch verschiedene Formen des betreuten Wohnens, die bei unter 18-Jährigen vom Jugendamt finanziert werden.
Da gibt es Jugendhilfe Wohnen, heilpädagogisches Wohnen und vieles mehr… man wohnt je nachdem in enger betreuten Internaten oder in kleinen Wohngruppen.
Also das solltet Ihr mal googeln.
Ich vermute, dass das dann vom Sozialamt finanziert wird.
Also Ausbildung durch die AfA und betreutes Wohnen durch das Sozialamt.
Hierfür muss man dem Arbeitsamt glaubhaft machen, warum das betreute Wohnen wichtig ist. im heipädagogischen Wohnen können glaube ich auch gewisse Fertigkeiten im Zwischenmenschlichen geübt werden. Die beruflich nötigen Skills werden im BBW dann im beruflichen Bereich vermittelt.
Die Agentur für Arbeit muss für die Zuweisung an ein Berufsbildungswerk (BBW) eine „Behinderung“ feststellen, das kann bei ADHS eine psychische Behinderung sein. Hierbei handelt es sich nicht um dasselbe wie einen GDB.
Es geht um eine Art Behinderung, die bewirkt, dass man, obwohl man auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnte, für die Ausbildung erstmal geschützte Bedingungen braucht.
Vielleicht könnte Dein Sohn da sehr gut aufgefangen werden und Du wärest entlastet für Deine Ausbildung.
Es dauert halt seine Weile, bis man diese Termine bekommt. Und normalerweise laufen diese Ausbildungen auch ab August/September. Aber es gibt auch kürzere vorbereitende „Maßnahmen“, in die man vielleicht noch unterjährig einsteigen könnte.
Einfach mal die Hotline vom Arbeitsamt anrufen und durchfragen. Oder den bisherigen Berufsberater fragen, wie man in den „Reha-Bereich“ kommen kann. Oder direkt ins Arbeitsamt gehen und mal nachfragen… einen Termin ausmachen und dann schauen, dass man Termine beim medizinischen und psychologischen Dienst bekommt.
Der „Reha“-Bereich ist der Bereich, in dem es um Menschen mit vom Arbeitsamt festgestellten „Behinderungen“ geht, die das AfA für die Zuweisung zu solchen Maßnahmen vornimmt. Dort heißen die Berufsberater „Reha-Berater“.
Toitoitoi!!!