ich habe heute Mal ein spezielles Anliegen rund um mein zukünftiges Leben in der Schweiz - mit ADHS.
Aktuell habe ich folgende Medikation (Morgens/Mittags/Abends)
Elvanse 50 MG 1/0/0
Elvanse 20 MG 0/1/0
Mirtazapin 30 MG 0/0/1
Mit dieser Medikation fahre ich sehr gut und stehe mittlerweile fest im Leben, daher sind die für mich unerlässlich.
Zum Oktober werde ich beruflich in die Schweiz ‚auswandern‘, habe auch vor dort zu wohnen… Ich wohne allerdings sehr grenznah.
In DE waren die Medikamente, Untersuchungen und Beratungen kein Thema, da dies die gesetzliche Krankenkasse zahlte. Hat einer von euch Erfahrung wie es in der Schweiz ist? Da zahle ich mich ja dumm und dämlich…
Und kriege ich überhaupt die oben genannte Medikamente ohne weiteres (klar, Diagnose stellt meine Neurologin hier aus)
Wäre es sinnvoll mich zusätzlich in Deutschland bei der Barmer zu versichern und hier die Medis zu beziehen ?
lange her dass du dieses Thema eröffnet hast, aber mich beschäftigt gerade was ähnliches. Ich habe deinen Beitrag durch die Suchfunktion gefunden und dachte, ich frage jetzt einfach mal nach wie es sich bei dir entwickelt hat.
Ich bin Anfang 2024 in die Schweiz gezogen, habe meine Diagnose und die Medikation mit Elvanse in Deutschland erhalten. Der Bezug von Elvanse ist bei mir kein Problem, verschrieben bekomme ich es easy…aber die Krankenkasse stellt sich quer es zu bezahlen.
Ich habe bereits eine neue Diagnostik in der Schweiz gemacht, trotzdem kein Erfolg. Sie schreiben, dass Elvanse für die vorliegende Indikation und aufgrund der Vortherapie ausserhalb der Limitation der Spezialitätenliste (Offlimit-use) ist, und deshalb keine Leistungspflicht besteht.
Ich habe eigentlich wenig Lust mit anderen Medis zu experimentieren, weil mir Elvanse gut hilft und ich es gut vertrage. Aber ich bin mittlerweile echt verzweifelt (zahle es bisher selbst) und wäre gerne davon entlastet.
Wie war das denn bei dir und wie ist dein Stand jetzt?
Vielleicht magst du ja mal berichten.
Hallo @LilaLuft ich bin neugierig, wurde Dir denn in Deutschland zuerst MPH verordnet?
Ist das quasi in der Schweiz ähnlich, dass die Kassen wollen, dass zuerst MPH versucht wird und erst wenn dieses nicht ausreichend wirksam ist Elvanse?
Die Begründung, dass es bereits längere Zeit bei Dir sehr gut wirkt, alleine reicht der Kasse aber nicht?
Bei mir war es so; ich hatte in DE jegliche Medikationen ausprobiert, Elvanse war das letzte Mittel, damals war es noch nicht von der Kasse bezahlt, weswegen mein Arzt ein Antrag schrieb.
Bei meinem Umzug in die Schweiz habe ich ein Brief von der Neurologin anfertigen lassen, wo sie ärztlich rechtfertigt warum ich das Medikament brauche (was auch der Realität entspricht). Dann habe ich den Schweizer Ärzten noch meine Akte gegeben und das Thema war gegessen.
In deinem Fall bezieht sich die Krankenkasse auf den sogenannten „Off-Label-Use“, was bedeutet, dass das Medikament außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (Indikationen) verschrieben wird. Auch wenn es medizinisch sinnvoll sein kann, übernehmen die Krankenkassen in der Schweiz in solchen Fällen oft keine Kosten, da sie an die Vorgaben dieser Liste gebunden sind. Selbst wenn du das Medikament in Deutschland problemlos bekommen hast, gelten in der Schweiz andere Regularien, was die Übernahme von Medikamentenkosten angeht.
Kostenübernahme könntest du wie folgt planen:
Medizinischer Antrag: Dein behandelnder Arzt in der Schweiz könnte einen besonderen Antrag an die Krankenkasse stellen und medizinisch begründen, warum die Einnahme von Elvanse für dich notwendig ist, trotz des „Off-Label-Use“. Manchmal können Krankenkassen eine Ausnahme machen, wenn die medizinische Notwendigkeit ausreichend dargelegt wird.
Zweitmeinung: Es kann hilfreich sein, eine Zweitmeinung von einem anderen spezialisierten Arzt in der Schweiz einzuholen, insbesondere von einem Psychiater, der Erfahrung mit der Behandlung von ADHS hat. Das könnte deine Chancen erhöhen, die Kostenübernahme doch noch zu erreichen.
Willkommen in der Schweiz!
Hast du dich generell schon mit unserem kranken Gesundheitssystem auseinandergesetzt? Weisst du, wie das funktioniert mit Franchise und Selbstbehalt? Auf einem Teil der Kosten wirst du immer sitzen bleiben.
Bezüglich Medis kann ich dir leider nur so semi weiterhelfen. Ich nehm seit April Medikinet MR. Irgendwann fand ich im Kundenportal meiner KK eine „Kostengutsprache“ fürs Medikinet. Heisst also, dass das nicht automatisch übernommen wird?! Ich hatte gedacht schon, es war mir aber auch ziemlich egal und bis jetzt hab ich wegen meiner hohen Franchise sowieso alles selbst bezahlt. Grundsätzlich sollte in der CH die Behandlung mit MPH gestartet werden, Elvanse gibt es nur als Second-Line Behandlung.
Es ist ausserdem nicht ganz einfach, einen passenden Psychiater zu finden. Bzw. in gewissen Orten überhaupt einen Hausarzt zu finden. Wohin genau ziehst du denn?
Wenn du sonst Fragen zur Schweiz hast, kannst du dich gern melden.
@LilaLuft Zu den kriterien der schweiz hab ich mal folgendes gefunden (auch mein arzt betonte dass die symptome unbedingt VOR dem 12 lebensjahr datiert sein müssten, damit die kk das anerkennt- vielleicht stand das nicht explizit bei dir drin - und erst concerta ausprobiert werden müsse).
Blockzitat
Elvanse® (Lisdexamphetamin-Dimesylat) Mitteilung an die Krankenversicherung zur Medikamentenabgabe von Elvanse®
Limitatio: Kinder und Jugendliche:
Nur zur second-line Behandlung des ADHS, d.h. bei Unverträglichkeit, Kontraindikation oder nicht Ansprechen von Methylphenidat im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie. Wenn Patienten über 1 Jahr hinaus behandelt werden, so hat eine erneute Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit durch einen Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie oder Pädiatrie mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS zu erfolgen.
Blockzitat
Erwachsene:
Nur zur second-line Behandlung des ADHS, d.h. bei Unverträglichkeit, Kontraindikation oder nicht Ansprechen von Methylphenidat im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie.
Die Diagnosestellung und initiale Verordnung hat durch einen Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie oder Pädiatrie mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS zu erfolgen. Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen.
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben. Wenn Patienten über 1 Jahr hinaus behandelt werden, so hat eine erneute Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit durch einen Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie oder Pädiatrie mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS zu erfolgen.