Ich muß im Rahmen zur Feststellung des GdB zum Amtsarzt.
Voran ich hab vom Versorgungsamt einen GdB von 40% zugesprochen bekommen.
Rezidive mittelgradige bis schwere Depressionen und Degenerative Wirbelsäulenerkrankung mit chronischen. Schmerzsyndrom.
Das ADHS wurde überhaupt nicht berücksichtig und nicht mit den Depressionen in Zusammenhang gebracht.
Ich wollte über die Schwerbehindertenvertretung eigentlich nur eine Gleichstellung erwirken, diese meinten aber ich solle die 50% anstreben.
Also Widerspruch eingereicht und nun muß ich zum Amtsarzt.
Hat da wer Erfahrung mit?
Ich will mir jetzt erstmal Notizen machen wie mich das ADHS im leben beeinträchtigt.
Ich hab die Befürchtung das mir das Wort im Munde umgedreht werden könnte. Die Woche will ich auch noch mal Rücksprache mit der Schwerbehindertenvertretung halten. Allerdings haben die jetzt auch nicht so die Ahnung von dem Feld.
Der Doc hat nicht die besten Bewertungen. Selbst als einfacher freier Therapeut.
Wirklich viel Papierkram etc. hab ich natürlich auch nicht. Im Rehabericht wird da auch nicht sonderlich drauf eingegangen. Immerhin hab ich die Diagnose ja auch erst seit Anfang des Jahres und mache ja jetzt selber erstmal die Erfahrung wo mich das ADHS in der Vergangenheit und auch heute beschneidet.
Da ich ja damals jeglichen Gemütszustand für normal gehalten hatte.
Hat jemand Erfahrungen, kann mir wer Tips geben?
ich hab den Termin jetzt erstmal in den Januar vertagt. Ich will da nicht unvorbereitet reingehen.
Ich würde an deiner Stelle beides anstreben - Anhebung auf 50 GdB und Gleichstellung parallel - das sind nämlich zwei verschiedene Sachen. Vielleicht kannst du den Gleichstellungsantrag noch stellen, unabhängig vom Widerspruch.
Meine persönlichen Erfahrungen mit Amtsarzt und solchen Leuten sind ganz schlecht. Eine sehr demütigende Situation jedesmal. Ich habe zwar GdB 50 (zuerst nur 30) auch im Zusammenhang mit ADHS, ich hatte aber auch ein Krankenhaus mit Sozialdienst und einen gerichtlichen Betreuer an meiner Seite. Die haben diese Doppeltaktik gemacht in meinem Namen.
Warst du zu der Zeit geschäftsfähig? Oder was war mit dem gerichtlichen Betreuer?
Ich bin Geschäftsfähig… Allerdings ganz ehrlich. Ohne meinen Mann wäre ich mit Sicherheit heute Arbeitslos, in Insolvenz, etc.
Mein Finanzen erledigt er. Allerdings nur im Hintergrund. Er wollte mir diese Autonomie nicht nehmen und es ist Demütigend. Auch ist es für eine Ehe nicht so toll wenn der Ehemann auf einmal der Vormund ist. Entsprechend kann ich das nicht nachweisen. Ich bekomme wöchentlich Taschengeld. Und mein Mann finanziert mich auch sehr häufig weil ich mit Geld nur sehr schlecht umgehen kann.
Auch was Haushalt angeht etc. wenn mein Mann mich nicht ständig damit konfrontiert würde ich im Müll untergehen.
Die ganze Zeit steht auch im Raum das ich in TZ arbeiten soll, weil ich von der Arbeit echt geschafft bin, was das Sozialleben beeinträchtigt und unsere Ehe.
Ich habe aber echt angst die Autonomie zu verlieren und dieses Gefühl von einem anderen Menschen abhängig seien zu müssen ist jetzt schon …
Wahrscheinlich schon. Das wäre denn Deine Vertrauensperson. Gerade ein Angehöriger und ganz besonders Dein Mann kommt dafür besonders in Frage. Vorher ankündigen.
Das Bundessozialgericht hatte 2022 in einer Revision einen Fall auf dem Tisch und dort prinzipiell zu Gunsten der zu begutachtenden Person entschieden, aber die Entscheidung im Einzelfall an das Landessozialgericht Niedersachsen zurückverwiesen. B 9 SB 1/20 R Ich kann spontan nicht finden, was das LSG daraus gemacht hat.
Eine rechtliche Betreuung käme nur in Frage, wenn Du selbst und auch mit anderen zur Verfügung stehenden Ressourcen Deine Dinge nicht mehr besorgen kannst. Das ist bei Dir aber nicht der Fall, weil Du zumindest mit Hilfe Deines Ehemannes alles Nötige regeln kannst.
Ich war einmal bei einer Gutachterin vom Arbeitsamt und einmal bei einem Gutachter wegen meiner Erwerbsminderungsrente. Beide Termine waren ok.
Beim Arbeitsamt habe ich meine Beschwerden geschildert und wurde ich für mindestens 6 Monate nicht arbeitsfähig eingestuft. Deshalb habe ich dann den Rentenantrag gestellt.
Der Gutachter von der Rentenversicherung hat Reha und anschließend Teilerwerbsminderung empfohlen und das hat dann für mich auch geklappt.
Ich würde mich beim GdB nicht so sehr auf das ADHS versteifen. Habe den Eindruck dafür bekommt man meistens nur wenig. Sag einfach, du bist stark unkonzentriert und kannst deshalb xy nicht. Wenn sie das dann auf die Depression schieben kann dir das ja eigentlich egal sein, Hauptsache du bekommst den GdB. Um die 50 zu bekommen brachst du “mittelgradige soziale anpassungsschwierigkeiten”. Schwierigkeiten im Arbeitsleben zählen da auch rein.
Ich musste schon zum Amtsarzt, weil mein Dienstherr mich loswerden wollte (Beamtin). Der Arzt war o.k., auch wenn ich bis heute nicht weiß, was seine Fachrichtung war.
Jedenfalls hat er mir den Arsch gerettet und war eindeutig gegen eine vorzeitige Pensionierung. Amtsärzte sind also nicht alle total doof. Allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt noch keine F-Diagnosen. Das mag da auch mit reingespielt haben.
Hast Du dazu nichts in Deinem Antrag geschrieben? Das ist das Wichtigste, was man dem Amt schicken muss. Die ganzen Diagnosen, Atteste, Arztberichte usw. sind eher fürn Poppes - die belegen nur, dass Du Dir die Diagnosen nicht ausgedacht hast und in Behandlung bist. Das Amt will ganz genau wissen, welche Probleme Du hast - also welche Einschränkungen bei Dir persönlich aufgrund der Krankheiten bestehen.
Wenn dem Amt Dein mitgeschickter Papierkram nicht reicht, holen die sich normalerweise Stellungnahmen von Deinen behandelnden Ärzten ein, die Du beim Antrag angegeben hast. Da empfiehlt es sich, die Ärzte vorab zu „Briefen“.
Kann allerdings auch sein, dass die da keinen Bock drauf hatten und „nach Aktenlage“ entschieden haben. Fordere Dir unbedingt die Unterlagen, aufgrund der die Entscheidung getroffen wurde. Dafür reicht ein Dreizeiler ans Amt.
Formulierungsvorschlag
*"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Übersendung von vollständigen Kopien sämtlicher Unterlagen, die der Entscheidung vom XX. zugrunde liegen.
Eine ausführliche Begründung meines Widerspruchs vom XX. werde ich spätestens X Wochen nach Erhalt der Unterlagen einreichen. Bis dahin bitte ich darum, von einer zurückweisenden Entscheidung abzusehen.
Mfg
Bine82*
Ich habe meine ganzen Einschränkungen fürs Amt aufgeschrieben, meinen Ärzten beim nächsten regulären Termin eine Kopie davon in die Hand gedrückt und sie schon mal vorgewarnt, dass da demnächst Post vom Amt wegen GdB kommt. Wurde dankend angenommen.
Würde ich auf jeden Fall machen und auch drauf bestehen, dass die Person beim Gespräch dabei ist. Das zeigt doch schon mal sehr eindrücklich, dass Du in solchen Situationen alleine überfordert bist.
Hattest Du das alles in Deinen GdB-Antrag auch reingeschrieben?
Ja, es ist demütigend, wenn man bei einer Behörde schriftlich oder beim Arzt die „Leichen aus dem Keller holen“ muss, die man seit Jahren, sehr sorgfältig vor allen nicht im Haushalt lebenden Mitmenschen, da versteckt hat. Aber es bringt halt nichts, nur die Hälfte zu schreiben/erzählen und den Rest wegzulassen, weils peinlich ist - schließlich sind das doch genau die Gründe, weswegen Du den GdB beantragt hast. Den beantragst Du ja nicht zum Spaß.
Der Amtsarzt macht nur seinen Job - und das ist in dem Moment herauszufinden, womit Du in Deinem Leben Probleme hast und wie stark die sind. Der hat persönlich nix davon, egal ob er Dich „durchfallen“ lässt oder einen GdB von mindestens 50 befürwortet. Der bekommt sein Geld so oder so jeden Monat pünktlich aufs Konto. Dafür ist er Amtsarzt geworden.
Was befürchtest Du?
Entmündigen kann Dich der Amtsarzt nicht. Das kann niemand, weil es in Deutschland keine Entmündigungen mehr gibt.
Der Amtsarzt darf seine Stellungnahme nur an das Amt schicken und nirgendwohin sonst und die Behörde darf auch niemandem mitteilen, was in dem Gutachten des Amtsarztes steht. (allenfalls noch ans Gericht, wenn Du klagst. Auch das Gericht darf die Akten nicht einfach so in der Gegend rumschicken.)
So lange Du Deinen Kram mit Hilfe Deines Mannes geregelt bekommst, hast Du nichts zu befürchten.