Intuniv/Guanfacin: Studien Phase 3 gesucht

Hallo,

TLDR: Suche Phase 3 Studien für Intuniv bei Erwachsenen über die japanische Phase 3 Studie hinaus.

Zum Hintergrund:

Ich ringe gerade mit dem MD wegen off label Kostenerstattung für Intuniv bei Erwachsenen.

Der MD fordert neben den üblichen sonstigen Begründungen (schwere der Krankheit, Unzumutbarkeit sonstiger Medikation) auch Studien zur Wirksamkeit bei Erwachsenen, bevorzugt Phase 3 Studien.

Die japanische Phase 3 Studie habe ich wie gesagt gefunden.

Ist das Medikament sonst irgendwo für Erwachsene zugelassen oder gibt es publizierte Phase 3 Studien?

Ich meine in den USA ist es für Erwachsene zugelassen, eine entsprechende Phase 3 Studie habe ich aber nicht gefunden.

Vielen Dank! :folded_hands:

Das ist alles, was ich auf die Schnelle dazu zusammenkratzen konnte.

Zusammenfassung

Guanfacin bei Erwachsenen mit ADHS – Evidenzlage (Fokus: Japan, Phase-3-Studien)

Kurzfassung

Es existieren Wirksamkeitsdaten bei Erwachsenen mit ADHS für Guanfacin Retard (guanfacine extended-release, GXR / Intuniv®).
Die stärkste Evidenz stammt aus Japan, wo GXR auch für Erwachsene zugelassen ist. Grundlage sind randomisierte, placebokontrollierte Phase-3-Studien.


1. Zentrale Phase-3-Studie (Japan)

Studiendesign

  • Randomisiert, doppelblind, placebokontrolliert
  • Phase III
  • Erwachsene (≥ 18 Jahre) mit ADHS (DSM-5)
  • Dosisoptimiert, Behandlungsdauer 10 Wochen

Primärer Endpunkt

  • Veränderung des ADHD-RS-IV Gesamtscores (Adult Prompts)

Ergebnisse (Wirksamkeit)

  • Signifikant stärkere Reduktion der ADHS-Symptomatik unter Guanfacin ER im Vergleich zu Placebo
  • Effekt zeigte sich sowohl im Gesamtscore als auch konsistent über Subskalen

Sicherheit / Verträglichkeit

  • Erwartungsgemäße Effekte eines α2A-adrenergen Agonisten
  • Häufigste Nebenwirkungen:
    • Somnolenz / Sedierung
    • Fatigue
    • Blutdruck- und Pulsabnahme
  • Sedierung wurde in der regulatorischen Bewertung explizit berücksichtigt

Bedeutung

  • Diese Studie stellt den zentralen Wirksamkeitsnachweis (Phase-3-RCT) für Erwachsene dar
  • Diente als Hauptgrundlage für die japanische Zulassung

2. Phase-3-Langzeit-Extension (Japan)

Design

  • Offene Langzeit-Extension der Phase-3-Studie
  • Erwachsene mit ADHS
  • Fokus: Langzeitsicherheit und -verträglichkeit

Ergebnisse

  • Keine neuen sicherheitsrelevanten Signale
  • Anhaltende Verbesserung der ADHS-Symptomatik gegenüber Baseline

Einordnung

  • Methodisch keine Placebokontrolle → eingeschränkte Aussagekraft zur Kausalität
  • Wichtig für Langzeit-Sicherheitsbewertung

3. Post-hoc-Analysen der Phase-3-Daten

  • Auswertungen nach Subgruppen (z. B. ADHS-Subtyp, Geschlecht, Altersgruppen)
  • Wirksamkeit zeigte sich robust über Subgruppen
  • Detailliertere Analyse von Nebenwirkungen (v. a. Sedierung)

4. Weitere Erwachsenendaten (außerhalb Phase-3)

Frühere kleine RCT (IR-Guanfacin)

  • Kleine randomisierte Studie bei Erwachsenen
  • Hinweise auf Wirksamkeit
  • Nicht Phase-3, begrenzte Aussagekraft

Add-on-Studie (GXR + Stimulanzien)

  • Doppelblind, placebokontrolliert
  • Erwachsene mit unzureichendem Ansprechen auf Stimulanzien
  • Kein signifikanter Unterschied zwischen Guanfacin-Add-on und Placebo
  • Beide Gruppen verbesserten sich

5. Zulassungssituation (international)

  • Japan:
    • Guanfacin ER zugelassen für Erwachsene mit ADHS
    • Basierend auf den genannten Phase-3-Studien
  • EU / Deutschland:
    • Zulassung nur für Kinder und Jugendliche
  • USA:
    • Keine Zulassung für Erwachsene (nur 6–17 Jahre)

Fazit

  • Es gibt hochwertige Wirksamkeitsstudien (Phase-3) zu Guanfacin bei Erwachsenen.
  • Die Evidenz stammt primär aus Japan.
  • Außerhalb Japans ist die Datenlage bei Erwachsenen deutlich schwächer und heterogener.
  • Der fehlende Zulassungsstatus in EU/USA ist regulatorisch, nicht evidenzfrei.

Quellen (wissenschaftlich / regulatorisch)

  • Iwanami A. et al., 2020.
    Efficacy and safety of guanfacine extended-release in adults with ADHD: a randomized, double-blind, placebo-controlled Phase 3 study.
    Journal of Clinical Psychiatry / PubMed

  • PMDA (Japan).
    Review Report: Intuniv® (guanfacine extended-release) – Adult ADHD.
    Regulatorischer Bewertungsbericht (Study A3132)

  • Iwanami A. et al., 2020.
    Long-term safety and efficacy of guanfacine extended-release in adults with ADHD: open-label extension study.
    PubMed

  • Naya N. et al.
    Post-hoc analyses of Phase-3 guanfacine ER trials in adults with ADHD.
    PMC / PubMed Central

  • Butterfield M.E. et al., 2016.
    Guanfacine extended-release as adjunctive therapy to stimulants in adults with ADHD.
    PubMed

  • Taylor F.B., Russo J., 2001.
    Preliminary controlled trial of guanfacine in adult ADHD.
    PubMed

Wurden denn bereits alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft und ein Versuch (Off-Label-Use / auf Privatrezept) mit Guanfacin / Intuniv gemacht?

Auf dieser Basis könnte ein Arzt es schriftlich begründen und dem Medizinischen Dienst gegenüber untermauern, dass beispielsweise alle anderen medikamentösen Therapiemaßnahmen nicht die gewünschten Therapieerfolge ergaben - Guanfacin / Intuniv aber wohl.

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Danke, die zwei Japan Studien kenne ich wie gesagt.
(Darf ich fragen, welche KI das war interessehalber? Schön aufbereitet!)

Schade, dann scheint es tatsächlich keine weiteren zu geben.

Alle anderen ist die Frage - zumindest LDX und Medikinet führen bei mir zu sehr hohem Puls.
Intuniv auf Privatrezept wirkt gut.
Ich würde ggf. noch mal gesondert einen Thread aufmachen, was die Argumentation gegenüber des MD für den Widerspruch angeht

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Ich nutze ChatGPT Plus (5.2 Modell) mit Custom-Konfiguration, wie es antworten, Texte formatieren und welche Art von Quellen es bei der Recherche ausschließlich verwenden soll. Dann eben einen entsprechenden Prompt zum Thema.

Beim Antrag und bei Widerspruch sollte eigentlich der Arzt mit ins Boot geholt werden. Der Off-Label-Use soll ja ärztlich begründet werden.

Sonst kann es sich der MD leicht machen und einfach auf den Zulassungsstatus pochen bzw. ablehnen.

Im deutschen Sozialrecht ist die Kostenübernahme eines Off-Label-Use streng geregelt. Unter klar definierten Voraussetzungen kommt es aber in Betracht.

Maßgeblich sind hier wohl die Rechtsprechung des Bundes Sozialgerichts (BSG) und die Vorgaben des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).

Viel Schreibkram seitens des Arztes.


In der Theorie:

  • Es dürfen keine zugelassenen Therapiealternativen verfügbar oder zumutbar sein oder:

    • sie sind kontraindiziert (z. B. kardiovaskulär, psychiatrisch),
    • sie waren unwirksam trotz adäquater Dosierung und Dauer,
    • sie wurden wegen schwerer Nebenwirkungen abgesetzt.

Bei Erwachsenen mit ADHS bedeutet das typischerweise:

  • Stimulanzien (Methylphenidat, Lisdexamfetamin) dokumentiert:

    • unzureichend wirksam oder
    • nicht verträglich oder
    • kontraindiziert.
  • Atomoxetin ebenfalls ohne ausreichenden Erfolg oder nicht verträglich.

Eine vollständige, gut dokumentierte Therapiekaskade ist hier zentral.

  • Begründete Aussicht auf Behandlungserfolg
  • Positives Nutzen-Risiko-Profil im individuellen Fall

Das zusammen mit den Studien und zulassungsrelevanten Infos aus Japan dürfte die Chancen steigern.

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Auf jeden Fall. Da aber leider nur so mäßig engagiert (die erste Stellungnahme lediglich ad hoc zur Abschrift in’s Diktiergerät gefaselt), würde ich erst einmal selbst die Bausteine der Argumentation des Widerspruchs zusammentragen.

Atomoxetin habe ich tatsächlich noch nicht probiert, vielleicht muss ich das auch noch zwischenschieben vorher? Wobei da ja auch ein Pulsanstieg zu erwarten ist, reicht das als Ausschlussgrund dann noch nicht? Sonst gibt es da ja auch noch genug aber Nebenwirkungen, die in Betracht kämen…

Und Buproin muss man nicht auch noch probiert haben? Weshalb die drei?

Jetzt sind wir doch schon mitten im Thema Widerspruch :sweat_smile::see_no_evil_monkey:

Danke

Bist du in einer „normalen Facharztpraxis“ angeschlossen oder auch einer Uni?

Sonst eine Uniklinik anschreiben im Adhs Bereich und um Unterstützung bezüglich Stellungnahme/ mögliche Studien etc. bitten. Ist wahrscheinlich schneller und effektiver auch falls du klagen mußt weil der Richter bestimmt eine Uniklinik gerne mit Bericht lesen wird und ihrer Meinung

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Bin für die Medikation beim niedergelassenen Neurologen.

Und - die machen sowas? Auch ohne, dass man da Patient ist? Echt jetzt?

Du könntest anfragen und deine Praxis im Zwekfel um Hilfe für Studien bitten oder Berkchte die das ggf. unterstützen.

Unikliniken behandeln, forschen und Lehren was auch ihr Auftrag ist sowie in schwierigen Fällen Mitbehandlung oder gar die Behandlung zu finden wenn alle üblichen Therapieen versagen warum sollten die Länder sonst Unikliniken, Grundlagenforschungen und Forschung dort finanzieren?

Sie können keine Wunder haben ggf. von Fällen gehört oder selbst schon gehabt ggf. auch Ideen über Therapien teils haben sie auch weniger Angst offlable zu verschreiben oder sich mit Krankenkassen oder MDK zu zanken. Geht nicht für jeden Fall wegen der Mwnge der Patient sondern nur in ganz besonderen/ besonders schweren Fällen und Wissen und Studien teilen sie für gewöhnlich wenn sie es haben bei einer Anfrage mit konkretem Grund im Zweifel schrieb der Kasse oder des MDK mitschicken…

Hast ja nix zu verlieren, eigentlich kannst du nur gewinnen

Stimmt schon, aber wenn sich zum Beispiel wie an der Charité Berlin die Warteliste ein Mal im Jahr öffnet - und sofort voll ist, hab ich da recht wenig Hoffnung, dass die sich um den Schriftkram eines Widerspruchs scheren…:confused:

Les nochmal was ich geschrieben habe, ich glaube du nimmst gerade nicht alles wahr