Kein Job wegen Medikation

Ja aber man braucht halt auch die Medikation. Dass du schreibst „der Ärztin versprechen“ klingt, als würde man versprechen jetzt auf Drogen zu verzichten und clean zu bleiben. Hier geht es aber um Medikation.

Das ist ein psychiatrisches Gutachten, da ADHS ja als psychische Störung klassifiziert wird. Und die Ärztin ja scheinbar bezüglich ADHS und Medikation keine Empfehlung gegeben hat.

Stellt euch vor das würde ein Diabetiker machen . Die Medikation ist dazu da um genommen zu werden und die Medikation nicht zu nehmen, damit würde man ja das falsche Bild zu ADHS noch mehr bedienen.

Ich würde auch gegen an gehen , du kannst doch eh nichts mehr verlieren.
Vielleicht finden in dem Laden eh alle die Tante doof und du würdest gar Respekt bekommen wenn da mal einer gegen gewinnt.:sweat_smile:

Lasst uns alle geballt mit ADHS und Medikation zu ihr gehen und die soll alle Arbeitsuntauglich deswegen schreiben , die würde sich aber wundern wieviel Menschen, die fest im Beruf stehen das betrifft und danach jagen wir ihr unsere Arbeitgeber auf die Matte :sweat_smile:

Wenn du eh nichts verlieren kannst wäre der direkte Weg zu dem der dich einstellen will vielleicht wirklich noch eine Option.
Kann ja nicht sein, dass du wegen ihrer Unwissenheit den Job nicht kriegst .

Kann das Gesundheitsamt da vielleicht auch was machen ???

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Der Job ist bei der DB als Projektingenier. Die Ärztin ist von der IAS. Praktisch ein Dienstleister für Unternehmen Arbeitsuntersuchungen etc. durchführt. Hat also direkt mit meinem potenziellen „Arbeitgeber“ erstmal nicht direkt zu tun. Habe mit der Personalabteilung telefoniert und sie haben durchscheinen lassen das die Ärztin sich gerne mal Unbeliebt macht. Im Falle einer Klage würde ich smoit nicht direkt gegen meinen Arbeitgeber schießen. Momentan bin ich noch am überlegen und werde mir an verchieden Stellen mal Rat holen. Ich bedanke mich auf jede Fall für deinen Input und deine ausführliche Nachricht.
Zu deiner Frage: Ich habe langfristig nicht vor aus meiner Diagnose ein Geheimnis zu machen. Vielleicht vorerst im Einstellungsprozedere (wenn sich das jetzt ohnehin nicht sowieso erledigt hat). Ich warte auf einen Rückruf meines Psychiaters welcher mit mir das Thema weiter angehen möchte. Er hat in dieser Sachlage sogar ein privates Interesse.
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.

Ganz viele impulsive Grüße

Paule

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Der AG folgt aber der Empfehlung des Betriebsarztes. Ob er da eine Wahl hat, weiß ich nicht. Die Folgen, wenn aber doch etwas passiert, wird wohl kein AG in Kauf nehmen. Du könntest dann gegen die Absage Widerspruch einlegen. Aber das geht dann eben gegen den AG. ( Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht, weiß er auch gar nicht, weshalb du für untauglich befunden wurdest.)

Ich weiß jetzt nicht, ob du erst den Widerspruch einlegen musst und anschließend gegen den Befund vorgehen kannst, oder ob das unabhängig voneinander geschehen kann.

Und falls es dann gegen den Befund geht, musst du nicht nachweisen, dass du für den Job geeignet bist. Erstmal muss die Ärztin ihren Befund begründen. Beweislastumkehr gibt´s hier nicht.

Sehe ich auch so.

Dann hast du einen Rechtsschutz. Sehr gut. :+1:

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Das ist so nicht Richtig, z.b. hat mein Sohn auf Grund seiner AD(H)S einen GdB von 50% .
Da es sich um eine Neurodiversität handelt hat man hier die Möglichkeit sich eine GdB anerkennen zu lassen. Auch mit einer LRS oder ADS geht das schon. Der Aufwand einen zu bekommen ist minimal, einfach über das jeweilig zuständige Versorgungsamt beantragen und die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben den Rest macht das Amt. (Ärzte anschreiben etc).