Hallo Ihr Lieben,
Ich frage diese Frage für einen Freund meiner Tochter: Er hat diagnostiziertes ADHS und dieser Fakt hat wirklich einen großen Einfluss auf sein Leben. Super schlau, bekommt aber schulisch nicht viel auf die Reihe. Kein Wunder, da er nachts kaum schläft, dafür aber dann tagsüber in der Schule. Hat zB jetzt die Probezeit auf der FOS nicht bestanden, was echt schade ist, intellektuell könnte er dies ohne Weiteres.
Er würde gerne Medikamente nehmen, das hatten die Ärzte auch sehr empfohlen. Die Eltern lehnen es aber beide ab. Nicht dass die sich jetzt sonderlich schlau gemacht hätten, die haben eher ein grundsätzliches Problem mit Medikamenten aller Art.
Er ist knapp 17. Muss er warten, bis er 18 ist oder kann er das in seinem Alter schon selber entscheiden, ohne dass die Eltern das überhaupt mitbekommen?
Danke und viele Grüße!
Nicht unbedingt, wäre wohl die Lösung, die am wenigsten Probleme macht.
Spannend ist, er muß vom Arzt als einwilligungsfähig eingestuft werden, was i. d. R. so ab 14/15 Jahre kann man ein Kind durch den Arzt als einwilligungsfähig einschätzen lassen. Dabei geht es darum, das der Minderjährige die Behandlung, den Behandlungsverlauf aber auch die möglichen negativen Folgen einer solchen Behandlung versteht. Dann darf der Arzt nach seinem Ermessen entscheiden bzw. könnte bei lebensbedrohenden Erkrankungen zur Absicherung auch das Vormundschaftsgericht anrufen, damit dieses dann die elterliche Sorge für den Bereich der Behandlung aussetzt/ einschränkt.
Der Junge kann sich Unterstützung beim Jugendamt suchen, damit auf die Eltern eingewirkt wird in die Behandlung einzuwilligen um das Leiden ihres Kindes zu lindern und könnten dann gemeinsam das Vormundschaftsgericht anrufen, indem dort schriftlich um die Einschränkung der elterlichen Sorge für die medikamentöse Behandlung aussetzt/einschränkt.
Er kann selbst das Vormundschaftsgericht anrufen und in der schriftlichen Anrufung sein Leiden, seine Probleme schildern, was es für die Zukunft bedeutet, dazu vom Arzt einen Arztbrief mit der Diagnose, eine Stellungnahme zu der Situation, dem Leidensdruck und das aus seiner Sicht eine medikamentöse Behandlung mit Stimulanzien aussichtsreich und auch voelen Empfehlungen und auch aus Erfahrungen hinreichend zu erleben ist, daß sich nach der Eindosierung eine deutliche Verbesserung des Leidensdruckes bishin zu einer vollständigen Auflösung des Leidensdruckes erwarten läßt und der Junge dann ein zufridenes ‚normales/gäniges/übliches‘ Leben führen läßt. Der junge Mann gut die geringen möglichen Negativauswirkungen erfaßt hat und auch bereit ist diese bei der hohen Wahrscheinlichkeit der Linderung seiner AdhS Symptome zu ertragen.
Da dürfte dann kein Vormundschaftsgericht gegen ihn entscheiden.
Es ist belegt und auch hinreichend bekannt, daß es keine Andere Erkrankung gibt bei der Medikamente eine so hohe Linderungs- bzw. „Heilungsaussicht“ zu verzeichnen hat.
Ich hänge da mal so ein paar Seiten mit der eineillungsfähigkrit an
schulmedizinische Therapieunterlassung
Einwilligungsfähigkeit und Nutzen Risikoabwägung
Vielleicht hilft es ja ein wenig
Vielen Dank! Ich fürchte, auf die Eltern des Jungen kann keiner einwirken, sie sind allgemein etwas schwierig und behandeln ihn teils auch nicht altersadäquat. Der kulturelle Background stellt die Familie sehr in den Vordergrund, es wäre für ihn daher völlig undenkbar, das Jugendamt oder Gericht gegen die Familie zu involvieren.
Vielleicht kann er ja seinen Arzt überzeugen, ihm das Medikament zu geben, bei der Diagnosestellung war ja noch jünger, da wäre das eher nicht in Frage gekommen. Jetzt sieht das Ganze natürlich noch mal anders aus.
Liebe Grüße
Ab 14 Jahren dürfen Mädchen ohne Einwilligung/Kenntnis der Eltern abtreiben (lassen).
Ich hoffe sehr, dass der Arzt dem Wunsch des 17jährigen unterstützt und ihm beim eindosieren hilft!
Danke! Witzigerweise war genau das mein Argument dem Jungen gegenüber. Ich finde auch, es wäre seltsam, wenn das eine möglich wäre, das andere aber nicht. Aber wer weiß
Also was ich halt fürchte ist halt so das überzeugen nicht unbedingt das Problem ist ja ich glaube der Arzt ist schon überzeugt dass das sinnvoll ist aber eine Arzt haftet hat der Arzt erstmal grundsätzlich ein Problem und ich bin heute Abend nicht so sicher ob das eine normale Gemeinschaftspraxis mitmachen würde ich kann mir vorstellen dass eine Uniklinik soll ich einem Ansturm viel besser gegenübersteht und auch wesentlich entspannter gerade weil sie eine Rechtsabteilung haben sie sind groß sie haben auch Gutachter wirken die haben viele Wirkung ab der normale Arzt das so tut glaube ich nicht deswegen kann ich mir vorstellen dass überzeugen schwierig wird
[Sprache zu Text KI]
PS vielleicht Hausarzt des Jungen bitten eine Empfehlung für Medikamente und eine Einwilligungsfähigkeit schriftlich zu formolieren ggf. noch eine Beratungsstelle aufsuchen wo eine Psychologing den Leidensdruck des Jungen, die fachliche Notwendigkeit für einen Versuch medikamentös zu behandeln und auch Überblicken von Chancen, Risiken und Gefahren zu beschreiben und aus ihrer sicht ihn für einwilligungsfähig für diese Behandlung zu testieren.
Dann ist die Entscheidung keine Einzelentscheidung und nicht die alleinige Verantwortung und Haftung des Arztes. Er kann sich dann stützen, das weitere Fachpersonen diese Lage genauso sehen, daß dann auch den Arzt entlastet auch für den Fall, daß die Eltern ihn anzeigen.
3 Fachmeinung ist
a) vor Gericht nicht sp leicht umzuschmeißen
b) 3 Meinungen, dann wurde nicht leichtfertig entschieden und gehandelt
c) die Wahrscheinlichkeit das das Gericht sich der Meinung anschließt ist hoch
egal ob durch einen weiteren Gutachter oder ohne
Niedergelassene Ärzte habenimmer Angst vor Haftung und dann bezahlenmüssen. Das ist seit sie ständigfür Medikamente und andere Heilbehandlungen durch die KV für die Krankenkassen und die Bugettierung 20.000 bis 100.000 EuR für den Regress bezahlt haben, das sah bis 2003 noch ganz anders aus.
Was meine Ärzte früher sich wagten nicht abgesichert waren trauen sich heute nicht mal mit gerichtlich Titeln gegen eine Krankenkasse.
Ob Frauenärztin oder Hausärztin, wenn ich so sehe wie beide mit dem Regress so hart um ihre Existenz kämpfen mußten, weil 30.000 und 25.000 Euro fast die Existenz eleminiert hätten.
Das vergesst ihr oft und andere Ärzte erleben das bei Kollegen, das macht ihnen oft Angst
das stimmt nicht ganz!
yes kommt auf die einwilligungsfähig an und die muß der Arzt testieren und bei Abtreibung testieren das Beratungsstelle, und 2 unabhängige Arzte wenn sie wirklich überzeugt sind, daß das Mädchrn Folgen und Konsequenzen überblicken und abwägen kann gegenüber dem Nutzen.
Hatte da 40 BGH Entscheidungen gestern gelesen und wichtigste Links zum Verständnis angefügt.
Ich bleibe Jurist und oingelig
Es entscheidet und es verantwortet immer der Arzt.
Das sind gute Punkte, vielen Dank! Ich würde auch keinem Arzt einen Vorwurf machen, der da lieber zurückhaltend agiert. Es macht mich nur verrückt, das mit ansehen zu müssen, der Junge tut mir echt leid.
Recht muß man so fordern => der Junge müsste aktiv werden. Wenn er das warum auch immer nicht tut oder nicht möchte…
In anderen Kulturen gibt es selbst diese Möglichkeit diesen Weg zu gehen nicht, entsprechend offen sind wir schon.
Und Haftung und Geld ist immer mehr bewußt gegen Ärzte forciert worden, so bekommt man sie auch eingeschüchtert und sie ducken sich weg.
Das läuft auch gerade mit der Krankenhausreform, ich kenne geschlossene Krankenhäuser, denen man ihre Spezialisierung untersagt hat und damit insolvent abgewickelt werden mussten. Einen Prof in einer Uniklinik der meinte, daß man an der Kapazitätsgrenze ist und die Menschen aus den geschlossenen Krankenhäuser nicht aufnehmen kann und was aus den Patienten passieren soll.
Ich fürchte der Wind und der Druck werden rauer seufz vielleicht auch die Unsicherheiten der Ärzte.
Da stimme ich dir zu und würde sogar sagen, dass der Rechtsstaat und die bereitgestellten Rechtswege und Mittel Teil unserer Kultur sind. Auch wenn vieles leider nicht so angenehm umgesetzt ist und viel Verbesserungspotential besteht, ist „der Staat“ ja nicht irgendein abstrakter Gegner, von dem man unbedingt unabhängig sein muss, sondern wir sind auch selbst der Staat. Aus irgendeinem falschen Stolz oder Loyalität die Chancen nicht zu nutzen führt eher zu ihrem Abbau als wenn die Chancen genutzt werden. Mein familiäres Umfeld hat einen sehr niedrigen sozioökonomischen Status; nicht mal solides Arbeitermilieu, eher mit Minijobs usw. durchgeschlagen. Staatliche Hilfen waren ausschlaggebend dafür, dass ich den Bildungsaufstieg geschafft habe und „über meine Familie hinauswachsen“ konnte (soziale Mobilität). Meine Familie hat mich unterstützt und sich nicht quergestellt, aber sie allein hätten mir das nicht ermöglichen können. Und das finde ich ist Teil unserer Kultur und Gesellschaft, dass wir nicht allein auf die Gunst der Familie angewiesen sind und noch andere Chancen haben. Wenn die Eltern bei dem Jungen blockieren und ihm für das Nutzen dieser Möglichkeiten emotionalen Druck machen, sabotieren sie schlichtweg seine Entwicklung und Zukunftsperspektiven hier bei uns.
Mir macht das echt Angst, wenn Totsparen und Privatisierung immer weiter zunehmen und irgendwann jeder nur noch seines Glückes Schmied sein soll. Dann werden Recht und Gesetz nur noch hauptsächlich dafür instrumentalisiert, sich gegenseitig in die Pfanne zu hauen (Haftung und Geld).
Hi @ebelaw
Sowas ist schwer auszuhalten, aber über welchen Zeitraum sprechen wir hier, bis zur Volljährigkeit?
Bei allem, was @Kathy da an Möglichkeiten beschreibt, wäre es eventuell das kleinere „Übel“, den 18ten abzuwarten.
Dann wäre es auf den innersten Kreis der Familie beschränkt, niemand müsste/könnte sein Gesicht verlieren und es läge dann ja sowieso an dem Jungen, wie offensiv oder auch nicht, er damit umgeht.
Nur so ein Gedanke
Hatte ich auch schon vorgeschlagen.
Es wird auch, ganz gleich welche eine Entscheidung getroffen werden müssen = nix tun warten
andere medizinische Experten einbeziehen
oder rechtliche Wege
Und egal welcher Weg es ist, keiner wird leucht und einfach @Silberlocke
und ich finde auch jeder Weg/ jede Entscheidung ist ok. Zumindest konnte man aus Möglichkeiten wählen und entscheiden, auch wenn es keine Glückseeligkeit verspricht
Vielleicht magst du noch ein wenig Zuspruch leisten @Silberlocke ich bin eher nüchtern was geht, wie es geht und was unterstützt wirken kann
Danke, es kann sehr gut sein, dass er das einfach aussitzen wird. Es ist nur so, dass er demnächst seine absolute Traumausbildung beim absoluten Traumarbeitgeber anfangen wird - und ich hoffe, dass er das nicht vermasseln wird. Es ist ja nicht nur das Unkonzentriertsein und das plötzliche Einschlafen, sondern auch die Impulsivität, die mich daran zweifeln lässt, ob er nun wirklich lange genug „den Mund halten“ kann, er regt sich bei so was so schnell auf, das kann halt echt auch schiefgehen. Und das wäre schade.
Schwierig, da gebe ich dir recht. Wenn du bereits ein wenig im Forum gestöbert hast, wirst du aber auch gemerkt haben, daß selbst die Eindosierung kein Spaziergang ist und vor allem mit offenem Ende…
Ok, dann geht es ja richtig um was, nur vielleicht sollte dann, wenn auch nur für einen Moment, über Offenheit nachgedacht werden.
Offene Karten gegenüber dem Arbeitgeber. Was auch immer für dich ein Traumarbeitgeber ist, dann könnte dieser ja ein offenes Ohr für seine Problematik haben.
Läge so etwas im Bereich des möglichen?