Medikinet an Arzt zurückgeben

Hey zusammen!
Mein Psychiater hat mir Medikinet verschrieben. Ich sollte mich richtig einstellen, mit Medikamentenplan, also regelmäßig erhöhen. Hab auch die nächst höhere Dosis als Rezept mitbekommen und abgeholt.
Nun sagte mir der gute Mann beim letzten mal, ich soll ihm die Medikamente zurückgeben, da ich sie noch nicht genommen habe.
Der Grund ist: Ich bekam Bupropion, habe es längere Zeit gekommen und auch nach ca. 9 Wochen noch solche Nebenwirkungen gehabt, die einen normalen Alltag nicht möglich machten (u.a. bin ich ständig eingeschlafen, hatte noch weniger Appetit als eh schon und wurde untergewichtig), er hat mich Null ernst genommen. Meinte das könne gar nicht sein. Habe zudem Herzprobleme, pfeife mir nicht gern etwas unbeobachtet rein.
Nun zurück zur Frage: Ist es korrekt, dass ich ihm das Mittel aushändigen muss? Ich habe schließlich auch zugezahlt. Ich verstehe die Intention dahinter (Verkauf und so).

Bisher war ich nicht bereit für das Mittel (war auch längere Zeit krank und da mute ich meinem Körper sowieso kein neues Mittel zu), aber grundsätzlich bin ich schon offen dafür (mit richtiger Betreuung).

Verstehe ich nicht, wieso er es haben will. Was du gekauft hast, gehört dir, und du solltest es wenn dann in der Apotheke abgeben, damit die es fachgerecht entsorgen können.

"Das (ungebrauchte) Medikament wird dem Patienten voll in Rechnung gestellt. Ein Weiterverkauf ist nicht HMG (Heilmittelgesetz) – konform.

Also, das einzige, was ich mit so einem Medikament noch machen kann ist … es entsorgen."

Ich würde definitiv den Arzt wechseln.

4 „Gefällt mir“

Hallo Penelope,

das verstehe ich nicht - du bekamst Medikinet verordnet, und dann hast du es doch nicht genommen? Warum?

Du hast Bupropion nicht vertragen, aber warum solltest du Medikinet dann auch nicht vertragen? Das weißt du doch erst, wenn du es versuchst.

Daher würde ich an deiner Stelle Medikinet wie geplant beginnen.

Verkauf und so? Wieso das denn? Möchtest du das Medikament verkaufen?

Wie auch immer, das ist nicht das Problem des Arztes. Ich an deiner Stelle würde das Medikinet behalten bis du dazu kommst es doch zu nehmen.

4 „Gefällt mir“

Hat keine rechtliche Grundlage. Einmal an den Patienten abgegebene Medikamente sind rechtlich in dessen Eigentum übergegangen.

Rückgaben wären gemäß den Betäubungsmittelgesetzen problematisch, da Btm strengen Kontroll- und Dokumentationspflichten unterliegen.

Auch die Weitergabe von Patient an Patient der die gleichen Medikamente sonst verschrieben bekommt: Sehr problematisch rein rechtlich.

Ein Arzt kann nicht einfach Medikamente von Patienten nehmen und sie weitergeben. Es ist alles zu dokumentieren und die Weitergabe an weitere Patienten auch problematisch.

Auch die Abgabe an Apotheken ist problematisch: Selbst die Übernahme der Btm vom Kunden zur Entsorgung muss dokumentiert werden durch die Apo.

Also entweder über den Hausmüll entsorgen oder behalten. Bei der Entsorgung über den Hausmüll die losen Pillen in ein nasses Küchenpapier wickeln und in den möglichst leeren Container schmeißen.

Ich nehme regelmäßig Medis ein die kein Btm sind. Es gab einen Engpass, der traf mich aber nicht. Ich wollte meinen Vorrat spenden an Leute die das Medikament wirklich brauchen. Der Arzt fand den Gedanken gut, aber er darf das nicht annehmen.

6 „Gefällt mir“

Ja aber ich habe leider keinen Ansprechpartner, sollte ich doch Probleme bekommen. Das macht mir Kopfzerbrechen. Werde ja nicht ernst genommen. Bei Bupropion hat er auch gesagt „einfach nehmen“ setzte mich dann ins Auto und mir wurd ganz anders…

2 „Gefällt mir“

Eben nicht! Da braucht er bei mir keine Bedenken haben.
Das ist halt nur sein Grund, warum er es wiederhaben möchte. Weil ich könnte.

2 „Gefällt mir“

Wie gesagt, es gehört dir. Du hast es in der Apotheke gekauft. Punkt. Wenn du es entsorgen willst, dann in der Apotheke abgeben.

3 „Gefällt mir“

Ich kenne Medikinet Adult/Retard und Bupropion. Bupropion nehme ich auch gegenwärtig. Von Medikinet A/R bin ich damals weg zu Elvanse.

Im Vergleich war Bupropion bei unangenehmen Nebenwirkungen deutlich intensiver. Größter Faktor waren die ersten 3 Wochen Schlafstörungen, aber mit abnehmender Tendenz. Im Vergleich zu anderen Antidepressiva war Bupropion wiederum “harmlos”.

Bupropion hat einen Nachteil: Es gibt nur zwei Dosierungen. 150 und 300 mg. Da ist nichts mit herantasten wie andere Antidepressiva. Im Ausland gibts teilweise auch die Dosierung mit 75 mg. Im Vergleich dazu dosiert man Stimulanzien wirklich feinfühlig ein. Man steigt also nicht mit 30 mg Medikinet, sondern bspw. mit 5 oder 10 mg und steigert nach 1 Woche oder lässt sich 1 Woche mehr Zeit.

Die Nebenwirkungen beim Medikinet A/R spielten die ersten 2 Wochen bisschen eine Rolle, aber eben nur gelegentlich, nicht permanent. Gelegentlich traten leichte Kopfschmerzen, etwas Schwindel, leichte Übelkeit auf. Der Rebound war auch etwas Thema, aber gut kontrollierbar. Im Vergleich zu Bupropion beeinflusste mich das deutlich geringer.

Das ist natürlich die Erfahrung mit meinem Körper. Du bist jemand anderer. Ich will hier auch keine Werbung für irgendetwas machen.

Wichtig ist bei Stimulanzien wie Medikinet ein Verzicht auf die Stimulanz Koffein die ersten Eindosierungswochen. Ansonsten triggert Koffein unnötige Nebenwirkungen in der Stimulanz-Stimulanz-Kombi. Wichtig bei dem Präparat ist auch die ausreichende Nahrungsaufnahme vor/mit der Medikinet-Einnahme. Ansonsten wirkt es schlecht, also zu kurz und flutet ggf. zu stark an. Banane, Schokoriegel, ein Becher Joghurt ist zu wenig. Die Infos in diesem Absatz vergessen gefühlt 70% der Ärzte.

Stimulanzien gelten im Vergleich zu anderen Psychopharmaka als tatsächlich nebenwirkungsarm, besser verträglich und zeigen schneller Wirkung. Man muss sie auch nicht ausschleichen, man kann sie direkt absetzen ohne die Absetzerscheinungen wie sie Antidepressiva wie Venlafaxin, Sertralin oder auch viele Schlafmittel (bei abruptem Absetzen erscheinen) haben. Sprich: Medikinet R/A hat Auswirkungen auf 8 h. Viel öfter haben Leute eine Wirkung von nur 4-5 h. Also ein überschaubarer Zeitraum im Vergleich zu Antidepressiva.

Ich würde es also wirklich mal probieren. Vielleicht an einem ruhigen Tag ohne Pläne wie Arbeit, Hausarbeit oder Autofahren. Entspannt Frühstücken, das Sofa reservieren und Binge-Watching.

Wir haben hier im Forum sehr vielen Leuten mit nicht so guter ärztlicher Begleitung geholfen durch den Austausch. Einen anderen Facharzt dafür zu finden ist schwer.

Sollte wirklich etwas mit dir dann sein, kannst du zu deinem Hausarzt oder, wenn er nicht verfügbar ist, den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen (Notruf/Notarzt ist meistens übertrieben).

Die nehmen das wegen der Dokumentationspflicht erst gar nicht an. → Hausmüll.:wink:

2 „Gefällt mir“

Ich hab auch Medis gewechselt, ich habe es a) noch nie zurückgegeben b) darf er die Medis gar nicht verlagen, denn die Kasse und du haben es bezahlt, daß wäre theoretisch sogar Abrechnungsbetrung im Gesundheitswesen, wenn es weitergegeben würde und nicht durch dich verwahrt/ vernichtet wird
c) wieso will er die überhaupt haben?
d) ist er in vielen Dingen so übergriffig??

Such dir einen Arzt bei dem du ein besseres Gefühl hast und der sich besser mit den Medikamenten auskennt, ich denke mit solch einer Basis kannst du weder entspannt nochsicher sein

5 „Gefällt mir“

Weil es BTM sind ? Also ich entsorge seit Jahren abgelaufene / nicht mehr genutzte Medis in der Apotheke. Die haben bisher alles angenommen, von Bronchientabletten über Buscopan bis hin zur Anit Baby Pille.

3 „Gefällt mir“

Die entsorgen Medikamente auch nur im Restmüll. Da gibt es keine anderen Optionen.

Früher war das glaube ich eine klare Rege, weil Müll auf Deponien landete. Mittlerweile wird Restmüll „thermisch” verwertet (verbrannt).

Die nehmen es halt an weil sie keine Lust auf Diskussionen mit den Kunden haben. :wink:

Gesundheit: Entsorgung von Arzneimitteln.

2 „Gefällt mir“

Gut zu wissen :joy:

Meine Güte!

Eine Packung zurück geben? Damit du das nicht verkaufst? Da würdest du ja voll den Reibach mit machen. Ich wüsste gar nicht wie ich das machen soll. Ich werde nie von möglichen Endkunden oder Zwischenhändlern angesprochen.

Dabei habe ich hier ne Tüte voller angefangener BTM rumstehen. Das Ergebnis von 3 Kindern, die verschiedene Varianten ausprobieren mussten, bis es passte. Dabei wurde auch nicht immer Rezeptgenau gearbeitet.

Ich habe schon überlegt, ob ich das mal probiere. Hoffnung auf Diagnose ist bei mir gering, Verdacht eindeutig, Leidensdruck mittel, aber es ist so ein bunter Haufen und weit bringen würde es mich nicht…

Wenn es abgelaufen ist, kommt es in den Hausmüll zum Verbrennen.
Wenn die Kinder Neues brauchen, rufe ich beim Doc an, inwieweit die dokumentiert, wieviel Tage genau rum sind seit dem letzten Rezept, weiß ich nicht.

Die Apotheke hat immer Probleme beim Bestellen, weil mittags keiner da ist, wenn der eine Lieferant kommt, sie BTM aber persönlich entgegen nehmen müssen…

4 „Gefällt mir“

Vielleicht will der Arzt die ja verkaufen :wink::rofl:

6 „Gefällt mir“

„Süßes oder saures!”

Hier habt ihr ganz viele bunte Süßigkeiten liebe Kinder.:rofl:

3 „Gefällt mir“

Ich bin jetzt mal kleinlich: Wieso dem Arzt die Medikamente zurückgeben? Du hast doch vom Arzt keine Medikamente bekommen, sondern nur ein Rezept.
Du könntest also allenfalls das Rezept zurückgeben, weil Du nur das von ihm bekommen hast.

Das Rezept kannst Du aber nicht zurückgeben, weil Du es eingelöst und in der Apotheke dafür die Medikamente bekommen hast. Die Medikamente hat Deine Krankenkasse bezahlt und Du die Zuzahlung - der Arzt hat nichts davon bezahlt und überhaupt keinen Anspruch auf die Medikamente.

Wenn der Arzt die BTM für seinen Praxisbedarf haben möchte, muss er sie sich als Praxisbedarf auf einem BTM-Rezept selbst verschreiben. Schreibt das Gesetz so vor. „Vom Patienten einkassieren“ ist dafür nicht vorgesehen.

Wäre das mein Arzt, würde es mir ja ziemlich in den Fingern jucken, einfach mal beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (=Aufsichtsbehörde und „Lieferant“ der BTM-Rezepte) zu fragen ( BfArM - Kontakt), ob ein Arzt verlangen darf, dass der Patient ihm das BTM-Arzneimittel aushändigt, welches der Patient mit BTM-Rezept (ausgestellt von eben diesem Arzt für diesen Patienten) in der Apotheke erworben, dann aber nicht eingenommen hat. :clown_face:
Die Antwort würde ich dem Arzt sehr gern vorlegen, wenn er mir nochmal mit diesem Ansinnen käme. :sunglasses:

Dein Arzt kann die Pillen nicht verlangen und ich würde ihm als Patient auch nicht dazu verhelfen, ohne jeglichen Nachweis für den Erwerb, BTM in seiner Praxis (oder sonstwo) zu bunkern.

3 „Gefällt mir“

Bring mich bloß nicht auf Ideen, was ich mit dem ganzen MPH-Zeugs machen könnte, was hier noch rumdümpelt.:adxs_lach:

2 „Gefällt mir“

Ja, genau. Bin auch Mama. Was denkt der denn, dass ich jetzt zwischen Arbeit und Kind von Schule abholen zwielichtige Personen anspreche mit „brauchst du Stoff?“. So viel Menschenkenntnis sollte er schon haben… aber naja.

1 „Gefällt mir“

Selbst die Weitergabe von BTM Medikamenten an Patienten ist so nicht legal. BTMs dürfen grundsätzlich nur von Apotheken, gegen Rezept weitergeben werden. Ein Arzt kann höchstens einem Patienten ein solches Medikament innerhalb der vier Praxiswände einnehmen lassen oder inizieren etc.
Niemand darf BTM-pfichtige Medikamente an eine andere Person weitergegeben, wenn dies nicht in einer Apotheke durch Fachpersonal erfolgt.
Der Weg über die Apotheke ist der einzig legale Weg.
Wenn man es genau nimmt machst Du Dich und auch Dein Arzt damit sogar Strafbar.

2 „Gefällt mir“

Bin bei der Arbeit ergänzend auch noch auf die Seite der bfarm.de - Bundesopiumstelle gestoßen, welche im Prinzip auch nochmals das belegt, was ihr alle schon richtig geschrieben habt :smiling_face: :+1:
Hier nat. BTMs (MPH; LDX) und nicht explizit ADs und Co. Aber bei Letzteren dürfte es sich wohl nicht anders verhalten.

Punkt 45
Wie ist mit nicht mehr benötigten Betäubungsmitteln zu
verfahren?
Restmengen von Betäubungsmitteln (z.B. in Pflegeheimen), die nicht unter
die Ausnahmeregelung des § 5c BtMVV fallen und die von dem
betreffenden Patienten nicht mehr benötigt oder von verstorbenen
Patienten hinterlassen werden, dürfen in keinem Fall für andere Patienten
weiterverwendet werden. Sie sollen vielmehr unverzüglich vernichtet
werden bzw. deren Vernichtung durch eine Apotheke veranlasst werden.
Zur Vermeidung unnötiger Wertverluste sollte die Verschreibungsmenge
dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden und erforderlichenfalls die
„Vorratshaltung“ des Patienten kritisch hinterfragt werden.
Zur BtM-Dokumentation von nicht zur Anwendung gekommenen Betäu-
bungsmittelresten (Bsp. Rest einer halben Ampulle) auf Station enthält die
BtMVV keine detaillierten Regelungen. So sind die allgemeinen
Grundsätze der BtMVV anzuwenden, u.a. ist gemäß § 13 der Nachweis
von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel lückenlos unverzüglich
nach Bestandsänderung für jedes Betäubungsmittel getrennt zu führen.
Sinnvollerweise wird der Name des Empfängers (Patient) nach Vorgabe
des amtlichen Formblatts dokumentiert.

Achso und aus Sicht der Apotheke sieht das dann so aus:

DAP - Deutsches Apotheken Portal

1 „Gefällt mir“