Mit ADS tauglich für den LKW Führerschein?

Hallo zusammen,

bei Gelegenheit werde ich mich mal noch ausführlicher Vorstellen. Jetzt habe ich aber gerade ein akutes Problem, daher nur die Kurzfassung.
Ich bin vierzig und seit 3 Monaten mit ADS diagnostiziert, es gab früher schon Behandlungen wegen Depressionen aber das immer nicht richtig.
Mit der Diagnose ADS und der Behandlung mit Medikinet läuft es schon deutlich besser, auch wenn gewisse Zweifel noch vorhanden sind.
Ich bin absolut nicht vergesslich, immer überpünktlich und habe auch sonst ein paar der üblichen Symptome nicht.
Ich bin ein sehr vorrauschauender und aufmerksamer Autofahrer und wenn meine Frau das sagt, muss da schon was dran sein. (Was nicht heißt, das sich nicht auch mal zu schnell fahre :wink: )
Zudem bin ich im Besitz der Führerscheinklasse C, für die alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten fällig ist. Diesen Führerschein habe ich nur für privat und bin auch nie beruflich gefahren.
Aktuell brauche ich ihn nicht unbedingt, aber wenn ich zu lange warte, wird er mir entzogen und ich muss die Prüfung wiederholen. Das ist dieses Jahr fällig und ich wollte mir heute
das ärztliche Gutachten von meinem Hausarzt holen. Der hat aber inzwischen die Diagnose von der Psychiaterin bekommen und wird mir jetzt kein Gutachten mehr ausstellen,
da dort eben drinsteht, dass ich Konzentrationstörungen habe und mich von Gesprächen in der Umgebung ablenken lasse usw. zudem kann er das mit dem BTM Medikament nicht verantworten.

Ich hätte nicht gedacht, dass ich so schnell einen negativen Stempel aufgedrückt bekomme. Und natürlich verstärkt das jetzt auch wieder die Zweifel an meiner Diagnose, klar habe ich Konzentrationstörungen, aber nicht so…
Hat noch jemand anderes Erfahrungen mit sowas, oder irgendwelche Tipps? Nächste Woche habe ich wieder einen Termin bei der Psychiaterin, ich hoffe sehr, dass sich das als Missverständnis herausstellt…

Hallo und herzlich willkommen!

Siehe Mal hier:

„Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) schreibt die Eignung als Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen vor. Die-se Eignung setzt die Erfüllung der notwendigen körperli-chen, geistigen und charakterlichen Anforderungen an den Fahrzeuglenker voraus. Es handelt sich hierbei um eine individuell dauerhaft vorhandene Fähigkeit. In Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 Fahrerlaubnisverordnung werden alle Krankheiten, Behinderungen oder Medikamente aufgelis-tet, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen län-gere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht auf-genommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnup-fen, Asthma). Da ADHS nicht in dieser Anlage aufgeführt ist, liegt bei dieser Erkrankung keine grundsätzliche Ein-schränkung der Fahreignung vor, sodass beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Behörde grundsätzlich nichts mitgeteilt werden muss.

Ja, das habe ich beim googlen auch gefunden. Gilt aber eher nur für die üblichen Führerscheine wie B oder A.
Für den C ist eben ein ärztliches Gutachten notwendig und da müssen auch Diagnosen und Medikamente angegeben werden und dann obliegt es dem Arzt zu entscheiden, ob fahrtauglich oder nicht.

Wir haben einen LKW Fahrer hier, vielleicht mag er was dazu sagen @Overthesky

Bei der Untersuchung beim Hausarzt für LKW-Fahrausbildung, Fragebogen ausgefüllt, da ich keine Medikamente nehme, war quasi alles verneint, ADHS muss man da in der Tat nicht angeben (und sollten man BESSER auch NICHT angeben). Kurz ein paar min Bla Bla, Lunge abgehört, Herz einmal, Zack fertig…

PS: Methylphenidat bei ADHS in therapeutischer Dosierung und unter ärztlicher Betreuung fördert die Fahrtauglichkeit und senkt sie nicht… was da an überforderten, uninformierten, in ihrem Horizont beschränkten, denkfaulen, statusdünkelnden Fossilien bei älteren (und leider nicht nur älteren) Ärzten massenhaft unterwegs ist, das regt einen auf einfach nur…

PS: sofern ich mich korrekt erinnere, musste ich noch nen Seh-Test machen beim Augenarzt…

Ja gut, aber wenn du Medikamente nähmest, müsstest du sie auch angeben, und bekämest du dann Schwierigkeiten? Oder kommt das auf den/die Ärzt/in an?