Mit Medikament ins Ausland reisen (Auto)

Eigentlich nicht. Du nimmst ein Medikament mit, und das auch nur in der Menge, wie es für dich verordnet ist. Wie kann da ein Verdacht auf Schmuggel im Raum stehen?

Nur ein Verdacht auf „Bescheinigung nicht geholt“. :adxs_grins:

Zusätzlich muss der Verdächtigende wissen bzw. daran denken, dass diese Bescheinigung nötig ist. Das sagst du ihm ja auch nicht von dir aus.

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Das stimmt so nicht => Bescheinigung offiziell im Schwengenraum Ligitimation. Du kennst die Drogengesetze in dem anderen Land nicht und dort wurde es dir nicht verordnet also sind das für sie DROGEN.

Das Führen der Bescheinigung legitimiert dich das als Medikament welches du brauchst anerkannt zu bekommen.
Das ist nur eine Schengenraumerleichterung für die Reisefreiheit, KEIN RECHT!!!

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So sehe ich das auch. Jetzt habe ich nur noch nie gehört oder gelesen, dass irgendwer wegen Drogenschmuggels in sagen wir mal Frankreich verurteilt wurde, weil er seine Schmerzmittel dabei hatte ohne Formular.

Wäre mal spannend zu erfahren, was dann tatsächlich am Ende da rumkommt. Es wird bestimmt schon oft passiert sein, ob nun unbewusst oder bewusst das Formular nicht mitgeführt wurde.

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Hier hat sich noch niemand gemeldet, der/die bei Grenzübertritten innerhalb Europas Ärger bekam oder auch nur nach der Bescheinigung gefragt wurde. Obwohl das immer wieder Thema ist.

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Das Gesetz ist eindeutig aber es wird sich niemals jemand melden der vorbestraft oder wie ein Verbrecher behandelt wurde und sehr viel Geld für Anwälte und co ausgegeben hat

Wieso denn nicht? Das hat doch nichts mit Vorstrafen zu tun. Ich würde auf jeden Fall berichten, wenn ich (hoffentlich nicht) mal in diese Situation kommen sollte.

Das Gesetz ist grundsätzlich eindeutig, im Sinne von wie der Anfangsverdacht (!) behandelt wird. Darüber hinaus wird es sehr unkonkret. Ich halte es eher wie die anderen hier und glaube, dass da dann individuell sehr wohl unterschieden wird.

Welchen Sinn hat es, ein Beispiel: Eine alte Dame die ihr Rheumaleiden seit Jahren mit verschriebenem Opiat lindern muss und nun nach Österreich in den Urlaub fährt, wie einen Verbrecher zu behandeln. Sie war davor nie im Ausland, kannte daher das Formular nicht und jetzt? Da wird 100% ein großer! Unterschied gemacht, ob sie nun das Formular nicht kannte und ihre Medikamente dabei hat, oder ob Sie 20g Kokain dabei hat. Ganz fallengelassen wird es vielleicht nicht, aber nachdem man den verschreibenden Arzt etc. mit eingebunden hat, was wird da rauskommen? Eine Geldstrafe von 200€?

Wir sprechen bei Österreich über Österreiche Gesetze, Spanien spanische Gesetze etc
Probier es aus und gib bescheid

In erster Linie sprechen wir über EU-Recht. Ich nehme mal an, dass es im gesamten EU Raum sowohl Opiate für Schmerzen als auch MPH für ADHS verschrieben wird. Damit wird sich das jeweilige Landesrecht nicht massiv unterscheiden, da es dort sicherlich gewisse Leitplanken durch die EU gibt. Das deutsche Recht wird da mit Sicherheit auch mit reinspielen, da du als Patient auf dein Medikament angewiesen bist.

Aber es macht ja keinen Sinn drüber zu disktutieren wenn sich hier keiner richtig auskennt bzw. mal selbst eine Erfahrung gemacht hat. Vielleicht meldet sich ja irgendwann mal jemand dazu, der konkrete Antworten hat :+1:t2:

Falsch, die Eu regelt, daß wenn du dich an die Dokumente und an die EU Vorschriften hälst mit deutschen Medis undbehelligt in andere EU Staaten reisen darfst, ganz gleich welche gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sie für Medikamente haben. oder gar wenn die Medikamente dort keine zulassung haben oder gar sogar verboten sind und unter Drogenbesitz zählen!

Nur bei 100% eingehaltenen Vorschriften und Dokumenten gelten diese Rechte für dich im Eu Ausland als EU Bürger.

Das Schengenabkommen (EU Recht) regelt, daß du unter Formzwang mit den dafür herbeigebrachten Dokumenten, Attesten und Bescheinigungen eben nicht unter das jeweilige Recht des Landes, in das du in der EU einreist unterliegst mit den BTM.
Bedeutet im Umkehrschluß, hälst du dich nicht an die besonderen Vorschriften a) darf dir die Einreise verwehrt bleiben b) du darfst Strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden und dir können auch schlimmere Folgen drohen.

Strafrecht, Arzneimittelrecht, BTM Verordnungen sowie festsetzten aller anderen Gesetzen und Vordnungen unterliegt jedem EU Staat selbst!
EU Staaten sind autonom in ihrer GESAMTEN GESETZGEBUNG

Falls du formzwang nicht verstehst erkläre ich es am leichtesten über den Hauskauf in Deutschland. Egal was du machst oder tust, du bist in Deutschland gezwungen zum Notar zu gehen, die Auflassung zu veranlassen und auch durch den Notar die Grundbucheintragung zu veranlassen mit den beiden Vertragsparteien. Es geht in 2 Zügen.

  1. Zug Käufer verpflichtet sich vertraglich zur Kaufpreiszahlung Verkäufer zur Verschaffung der Eigentumsübertragung. (Auflassung)
  2. Zug Käufer zahlt auf das Treuhandkonto das Geld der Verkäufer veranlasst durch den Notar die Grundbucheintragung.Du kannst keine Grundstücke und Gebäude ohne Notar und die beiden Formzüge rechtmäßig erwerben, alles andere gilt als nie geschehen und ist nichtig.
    So ist es in der EU mit bestimmten Medikamenten, mit bestimmten Waren, so müssen andere empfindliche Themen, Rechte oder Pflichten (Drogengesetze/Verbote, Waffengesetze und anderes gesondert geregelt werden), denn jeder EU Staat hat zu solchen Themen eine andere Meinung so ja auch einige EU Staaten zum Thema Abtreibungen oder ähnliches

Also je nachdem, in welches Land man reist, würde ich persönlich es nicht drauf ankommen lassen.
Im asiatischen und arabischen Raum gibt es teils extrem strenge Gesetze, mal abgesehen von möglichen Sprachbarrieren, die irgendwelche Erklärungen komplizieren.

Aber was mir grad einfällt:
Im Zeitalter der digitalen Rezepte, meint ihr, irgendein Zöllner gibt etwas auf die Aufstellung der Medikamente aus einer Handy-App anstatt Zettel mit Stempel und Autogramm?

Und, an die, die schon mal eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt haben stempeln lassen:
Das wird dann dort sicher alles gespeichert?

Ich frage, weil ich nebenher auch Sportschütze bin und keinen Bock auf Scherereien wegen der so genannten „Zuverlässigkeit“ habe, sofern ich irgendwann endlich mal behandelt werde.
Daher würde ich dann gern möglichst viele Ämter da rauslassen.

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  1. Die Rede war meist von EU- bzw. Schengen-Ländern. Dass man bei Reisen nach insbesondere naher und mittlerer Osten, Singapur oder USA peinlichst alle Regeln einhalten sollte und nach Russland oder Nordkorea besser auch mit Bescheinigung keine BTMs mitnimmt, versteht sich von selbst.

  2. Noch gibt es ja keine digitalen BTM-Rezepte.

  3. Ich schließe aus, dass das Gesundheitsamt oder besser gesagt diese Abteilung des Gesundheitsamtes diese Daten weitergeben darf. Das wäre ein echter Skandal.

Gesundheitsamt ist sehr speziell. Lotto spielen und gewinnen ist schon erfolgreicher.

Einmal taucht man auf, alles kein Problem… und geht bei der Amptsapothekerin, das nächste mal nur beim Amtsarzt, aber bevor er tätig wird, muß man bezahlen.
Kartenzahlung nur in der zweiten Etage, ohne Bezahlung kein Bescheinigung geschweige, daß man überhaupt sein Anliegen vortragen darf.

Das Anliegen eird vorgetragen 20 min wird man von oben herab vom Amtsarts belehrt was sie alles zu tun hätten, was man an Zeit stehlen würden und so einen Quatsch, daß man doch eher kommen solle, am besten 3 Wochen früher, Bescheinigung darf aber von keiner Partei früher als 7 Tage vor Reiseantritt ausgestellt/attestiert werden…

Du kommst aus dem Urlaub eieder und was hast du im Briefkasten? Na was war es?

Richtig die zweite Mahnung weil man noch nicht die Gebühren für die Attestierung bezahlt hat! Nicht bezahlt? Eigentlich unmöglich denn ohne Zahlung ja kein Attest.

Du denkst du tätigst einen Anruft… tja das muß erst mal geprüft werden nach 10 Tagen bin ich wieder hin, wahrscheinlich alle dement oder an Alzheimer erkrankt, soviel Scholzerinnerungslücken und wirklich a sagt selbst bei der Mahnungsklärung trotz Belegt was anderes wie b.

Ob sie daten speichern, ob sie diese Daten wiederfinden oder Informationen ist mehr als fraglich und ob sie dies auch wirklich intern abrufen können.

So eine Schildbürgergeschichte habe ich auch in einem seit über 4 jährigem Verfahren gegen 2 Behörden, wo nachweislich alles über Anwälte, das Gericht laufen und sich das Gesundheitsamt 7 mal widerspricht, an nichts erinnern kann, mich 5 mal anruft, erst vom oben herab, ich würde Lügen und hätte mich nicht an Regeln gehalten und wäre schuld.
Tage später, das es nicht sein könne und ich lügen müsse… oh man… weitere Tage später, es wäre ein Missverständnis, denn die Sekretärin hätte gewechselt und man hätte da eine Notiz geschrieben, doch das wäre ja jetzt völlig egal, drnn der Professor xxx hat sein Gutachten ja schon längst geschrieben, dem wäre ja nichts mehr hinzuzufügen und auf meine Aussage käme es eh nicht an. Dieses Gutachten würde man zu Gericht abschicken. Das habeich dann mit vielen Notizen der gespräche meiner Anwältin geschrieben, sicherungen und screenschots mit den Rifnummern und Daten sowie Uhrzeiten wurde ebenso mitgeschickt. Es wird sehr spannend wie das Verfahren Anfang bis Mitte diesen Jahres in der Verhandlung verlaufen wird und wie sich das Gesundheitsamt dort Verhalten wird.

Im Gesundheitsamt weiß weder a was b tut, selbst wenn man einen Fehler macht und das mitbekommt wird man dies nicht intern revidieren, denn es kommt auf Losition und auf die entsprechenden Titel an. Im Zweifel ist die Aussage des ranghöheren Arztes durch einen Arzt mit dem Titel und Lehrbefähigung (Professur) mehr wert und höher bewertet als der Arzt der die dienstliche und somit tätsächliche Führungsposition und und rechtliche Befähigung inne hat. Entsprechend wird dies auch Auswirkungen auf die Entscheidungen über die Bewertungen des Zugriffes von Daten und die Bewertung von Daten haben beim Gesundheitsamt haben. In jedem Unternehmen und anderen Behörde hätte es solche Aussagen und solche Aussagestrukturen nicht so gegeben. Durch die vielen Anrufe durch dienstliche Nummern mir Anrufzeiten wird die juristische und gerichtliche Bewertung in einem Gerichtsverfahren sehr spannend und gar nicht mal so eindeutig getroffen werden, obwohl die Fakten und die Theoretische Aktendeutung anders wäre.

Es bleibt spannend

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