Gesundheitsamt ist sehr speziell. Lotto spielen und gewinnen ist schon erfolgreicher.
Einmal taucht man auf, alles kein Problem… und geht bei der Amptsapothekerin, das nächste mal nur beim Amtsarzt, aber bevor er tätig wird, muß man bezahlen.
Kartenzahlung nur in der zweiten Etage, ohne Bezahlung kein Bescheinigung geschweige, daß man überhaupt sein Anliegen vortragen darf.
Das Anliegen eird vorgetragen 20 min wird man von oben herab vom Amtsarts belehrt was sie alles zu tun hätten, was man an Zeit stehlen würden und so einen Quatsch, daß man doch eher kommen solle, am besten 3 Wochen früher, Bescheinigung darf aber von keiner Partei früher als 7 Tage vor Reiseantritt ausgestellt/attestiert werden…
Du kommst aus dem Urlaub eieder und was hast du im Briefkasten? Na was war es?
Richtig die zweite Mahnung weil man noch nicht die Gebühren für die Attestierung bezahlt hat! Nicht bezahlt? Eigentlich unmöglich denn ohne Zahlung ja kein Attest.
Du denkst du tätigst einen Anruft… tja das muß erst mal geprüft werden nach 10 Tagen bin ich wieder hin, wahrscheinlich alle dement oder an Alzheimer erkrankt, soviel Scholzerinnerungslücken und wirklich a sagt selbst bei der Mahnungsklärung trotz Belegt was anderes wie b.
Ob sie daten speichern, ob sie diese Daten wiederfinden oder Informationen ist mehr als fraglich und ob sie dies auch wirklich intern abrufen können.
So eine Schildbürgergeschichte habe ich auch in einem seit über 4 jährigem Verfahren gegen 2 Behörden, wo nachweislich alles über Anwälte, das Gericht laufen und sich das Gesundheitsamt 7 mal widerspricht, an nichts erinnern kann, mich 5 mal anruft, erst vom oben herab, ich würde Lügen und hätte mich nicht an Regeln gehalten und wäre schuld.
Tage später, das es nicht sein könne und ich lügen müsse… oh man… weitere Tage später, es wäre ein Missverständnis, denn die Sekretärin hätte gewechselt und man hätte da eine Notiz geschrieben, doch das wäre ja jetzt völlig egal, drnn der Professor xxx hat sein Gutachten ja schon längst geschrieben, dem wäre ja nichts mehr hinzuzufügen und auf meine Aussage käme es eh nicht an. Dieses Gutachten würde man zu Gericht abschicken. Das habeich dann mit vielen Notizen der gespräche meiner Anwältin geschrieben, sicherungen und screenschots mit den Rifnummern und Daten sowie Uhrzeiten wurde ebenso mitgeschickt. Es wird sehr spannend wie das Verfahren Anfang bis Mitte diesen Jahres in der Verhandlung verlaufen wird und wie sich das Gesundheitsamt dort Verhalten wird.
Im Gesundheitsamt weiß weder a was b tut, selbst wenn man einen Fehler macht und das mitbekommt wird man dies nicht intern revidieren, denn es kommt auf Losition und auf die entsprechenden Titel an. Im Zweifel ist die Aussage des ranghöheren Arztes durch einen Arzt mit dem Titel und Lehrbefähigung (Professur) mehr wert und höher bewertet als der Arzt der die dienstliche und somit tätsächliche Führungsposition und und rechtliche Befähigung inne hat. Entsprechend wird dies auch Auswirkungen auf die Entscheidungen über die Bewertungen des Zugriffes von Daten und die Bewertung von Daten haben beim Gesundheitsamt haben. In jedem Unternehmen und anderen Behörde hätte es solche Aussagen und solche Aussagestrukturen nicht so gegeben. Durch die vielen Anrufe durch dienstliche Nummern mir Anrufzeiten wird die juristische und gerichtliche Bewertung in einem Gerichtsverfahren sehr spannend und gar nicht mal so eindeutig getroffen werden, obwohl die Fakten und die Theoretische Aktendeutung anders wäre.
Es bleibt spannend