MPU ADHS, Entzug wg. Cannabis vor 4 Jahren - jetzt Diagnose

Guten Tag,

es gibt bereits einige Themen dazu, mein Sachverhalt ist aber leider etwas umfangreicher..

Vor knapp 5 Jahren wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Ich hatte Cannabis eingenommen, habe dieses regelmäßig konsumiert und bin gefahren. Es wurden keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Laut Messung gelegentlicher Konsum. Das Cannabis habe ich eingenommen, weil es mir damals sehr schlecht ging (Agoraphobie bzw. Angst, Depressionen, Migräne und Tics) und SSRI keine Abhilfe brachten, also habe ich einfach weitergekifft, weil mir das am besten geholfen hatte. Nach dem Fahrerlaubnisentzug habe ich mir das Cannabis in Dauermedikation ärztlich verordnen lassen.

Ich habe dann erst 2 Jahre später einen Neuantrag (2022 gestellt und sollte eine MPU unter Dauermedikation machen, welche ich nicht bestanden habe, da laut Psychologin nicht alle Alternativen ausgeschöpft waren (waren sie wirklich nicht.. keine tatsächlich zum Ende gebrachte Psychotherapie, keine Physiotherapie, keine alternative Migräneprophylaxe). Ich habe also meinen Antrag zurückgenommen und die Sache ruhen lassen.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat folgende Verhalte fahreignungsrelevant in der Akte stehen: Agoraphobie, Depressionen, Migräne - Cannabisdauermedikation. Ansonsten ist die Akte sauber.

In den letzten 3 Jahren habe ich mich dann immer mehr mit mir beschäftigt, meine Zeugnisse studiert und verschiedene Psychiater besucht. Es wurden viele Dinge ausprobiert (Citalopram, Escitalopram, Opipramol, versch. Neuroleptika), brachte alles nichts. Erst als wir auf ADHS gekommen sind, habe ich Ritalin probiert, starken Rebound erfahren und bin dann auf Elvanse. Seit Elvanse gehts mir quasi super. Ich hatte seit 1,5 Jahren keinen Migräneanfall mehr, keine Depressionen, keine Angst. Ich kann so durch Menschenmengen laufen, fühle mich gut.

Die Frage ist nun, wie ich vorgehen soll. Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde hatte ich schon.

Soll ich die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der bereits bekannten damaligen Komorbiditäten (während nicht fachgerechter Behandlung) offen von meiner ADHS Diagnose und der Medikation in Kenntnis setzen und das fachärztliche Gutachten einreichen? Reicht das vielleicht schon und ich muss keine ganze MPU machen? Mein Arzt hat mir schon zugesichert, dass er mir eines ausstellt, aus welchem auch hervorgeht, dass die Komorbiditäten und auch die Migräne wohl auf mein damalig falsch behandeltes ADHS zurückzuführen seien und ich seit nun 1,5 Jahren quasi Symptomfrei, stabil und sicher bin - keine nennenswerten Nebenwirkungen habe. Auch werde ich dann wohl einen Urintest dort machen, damit er auch meine Abstinenz von Cannabis bescheinigen kann - jedenfalls für den Zeitpunkt und 6 Wochen rückwirkend (aus rechtlicher Sicht)…

Oder, weil Cannabis nun legal ist - soll ich davon gar nichts erwähnen, einfach nur sagen, dass es mir wieder gut geht (wegen den in der Akte geführten Komorbiditäten) und ich kein Cannabis mehr einnehme?
Problem: Wenn mir eine Abstinenz auferlegt wird, weil meine Fahrt damals ja unter illegaler Einnahme stattfand und die damalige Dauermedikation bekannt ist, werde ich diese wegen Elvanse nicht bestehen. Ich wüsste auch nicht, was ich zur Begründung nennen soll, warum es mir wieder gut geht nach 2-3 Jahren nun seit dem letzten Antrag und der Dauermedikation mit Cannabis.

Am liebsten wäre ich ehrlich, dass ich eben vieles unternommen habe danach auf Anraten der Psychologen von der MPU-Stelle, mich korrekt diagnostizieren lassen habe nach den gescheiterten Medikationen mit versch. SSRI und nun mit Elvanse stabil und sicher bin. Aber ich habe Angst, dass mir das Elvanse (weil das ja BtM ist) nun noch schlimmer gewichtet wird, als das Cannabis damals. Oder, dass mir nahe gelegt wird, ich solle keine Stimulanzien nehmen und auf Atomoxetin wechseln, was für mich nicht in Frage kommt, weil ich von Elvanse auch wg. antidepressiver Wirkung zusätzlich sehr gut profitiere und ich die gleiche Dosis seit mehr als 1,5 Jahren schon einnehme, ich merk davon quasi nichts mehr, nur, dass ich klar bin.

Oder soll ich einen Anwalt dazu befragen?

Gibt es hier jemanden mit einem ähnlichen Verlauf oder Erfahrung?
LG

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Hi @hamsterbacke und herzlich willkommen! :adxs_wink:

Ich fürchte, um die MPU wirst Du nicht drumrumkommen, wenn die schon angeordnet wurde. Und lügen oder verschweigen würde ich nichts. Vermutlich wird man Dir ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung aufdrücken, das Du auch noch selbst bezahlen musst. Dein behandelnder Arzt darf das aber nicht machen. Das muss dann ein Verkehrsmediziner ausstellen.

Mit Elvanse bist Du immer positiv auf Amphetamin. Wenn Du das verschweigst, dann bist Du bei der nächsten Verkehrskontrolle wieder dran, wenn Dich jemand für auffällig hält. Wenn Du dann ein Gutachten hast, dass Du mit Elvanse fahrtüchtig bist, dann kommst Du aus der Nummer eher wieder raus. Und dann bitte niemals Mischkonsum! Also kein Alk und kein Cannabis, wenn Du fahren willst. Elvanse ist bis zu 5 Tage positiv im Drogentest.

Anwaltliche Beratung ist sicher nicht verkehrt. Aber bitte beim Anwalt für Verwaltungsrecht („Führerscheinrecht“), nicht Anwalt für Verkehrsrecht (die die kennen sich nur mit Fahrverboten wegen Punkten, Alkohol und sowas aus, meist aber nicht mit Führerscheinentzug und MPU. Führerscheinrecht ist Verwaltungsrecht).

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Hast dj dir von der Xührerscheinstelle mal Lke Verkehrspsychologem bzw. Vorbereitungsstelken geben lassen?

Wieso warst du nicht dort damals schon hin, als du den Antrag zur MPU gestellt hast?

Das wirst du ohne Vorbereitungskurs sowieso nicht hinbekommen, denn die (wenns keine große Institution ist) wissen ja bestimmt worauf es ankommt, ggf. findest du einen MPU Vorbereiter in der Liste, der selbst eine solche Vergangenheit mit Führerscheinverlust, ggf. Alkoholismus, Führerschein zurück und jetzt Vorbereiter ist. Solch eine Person könnte dich dann gut sortieren, dir erklären was wichtig ist, was du nicht sagen bzw. machen darfst etc.

Eine MPU wird bestimmt so angelegt sein, daß sobald sie hören, daß du keinen Vorbereitungskurs besucht hast, dich nicht genug mit dir und deiner Vergangenheit auseinandergesetzt haben könntest.

Zur Not alle von so einer Liste anrufen und fragen was sie dazu bewegt hat MPU Vorbereiter zu werden/ zu sein. Da werden viele wahrscheinlich Ausflüchte benennen und der ein oder andere einräumen Suchtstoffe genommen und damit Mist gebaut zu haben…

Anwalt könnte ggf. falsch aufgefasst oder falsch ausgelegt werden, nach dem Motto der will Rabatz machen statt aufarbeiten

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Bei Drogen ist nix vermutlich, da mußt du zu 100% einen Abstinenznachweis bringen und die Frage ist immer wie. Bei Alkoholiker kommt dann ein Anruf oder ein Brief mit fixem Datum und Zeit, wann die Person zum Pusten antreten muß, ein Bekannter mit Drogen konnte sich aussuchen, ob er die Haare wachsen läßt und sich verpflichtet diese weder zu bleichen noch zu färben für die Haarprobe oder die Prüfstelle/Labor schickt nen Brief/ ruft an mit Datum und Zeit wann zur Blutentnahme anzutreten ist. Verschieben darf du glaube ich 1 mal aber klar begründet sonst bescheinigen sie nicht die 6 Monate Abstinenz/Freiheit , denn die müssen ja auch viele Auflagen erfüllen und das dann auch noch forensisch dokumentieren und nachweisen sonst erkennen sie es gar nicht an. Das Labor wird sich da auch auf nix einlassen, denn sonst werden die strafrechtlich hart bestraft und verlieren ihren Ruf.

Jaein. Führerschein an sich stellt einen Verwaltungsakt dar, aber der damalige Entzug ist mit Sicherheit über ein Gerichtsverfahren und eventuell eher über ein Strafverfahren wegen unerlauften Eingriff in den Straßenverkehr, oder etwas vergleichbares und dann ist eine Fahrunfähigkeit festgestellt worden. Wahrscheinlich ist dann vom Gericht die Fahrunfähigkeit ggf. mit Strafverfahren festgestellt worden, das an die Führerscheinstelle gegangen, die den Verwaltungsakt → Entzug der Fahrerlaubnis ggf. erfolgtte das schon vorläufig über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geschehen und mit dem Urteil dann auch an die Führerscheinstelle lt. Urteil mitgeteilt, daß bei der Widererteilung/ Antrag der Widererteilung auflagen zur Sicherstellung… zu erfüllen sind. Dann schaut die Führerscheinstelle in die Verwaltungsvorschriften und weiß was sie aufzuerlegen hat und hat das damals auch kund getan und zugestellt

Also das geschah alles kurz nachdem das Fahren unter Cannabis nicht mehr als Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit geführt wurde. Ich hatte also nur 500 € Bußgeld + 2 Punkte bekommen, durfte noch fröhlich weiterfahren und nach 2 Monaten kam der Brief von der Fahrerlaubnisbehörde, dass beabsichtigt wird, mir die Fahrerlaubnis zu entziehen, da ich Konsum und Fahren nicht getrennt habe. Also kein Gericht oder Strafverfahren.

Wegen Drogen.. Ja. Meinst du echt, ich müsste dann trotz der Einnahme von Elvanse noch eine 6 bzw. 12-monatige Abstinenz wegen Cannabis vorweisen, in welcher Amphetamine dann positiv sind? Ich hatte gehofft, dass eben das fachärztliche Gutachten und ein Einmaltest ausreichen würde + Bericht von meinem Arzt inkl. Urinprobe, dass ich halt abstinent bin seit der Medikation.

Damals bei der MPU unter Cannabisdauermedikation war ich einfach im Höhenflug, deshalb habe ich mich kaum vorbereitet. Hatte Kohle und dachte ich kauf mich da einfach durch, bin halt übel aufs Gesicht geflogen mit der Einstellung. Heute ist das anders. Bin nicht nur blank :smiley: , sondern habe mich ja wirklich mit mir beschäftigt und so und ich habe auch echt vor zu so einer Vorbereitung zu gehen wenn ich dann sicher weiß, dass ich eine MPU machen muss und kein fachärztliches Gutachten ausreicht. Nur wenn du sagst bei Drogen.. das war ja damals wegen Cannabis und Cannabis fällt da nun nicht mehr drunter (außer eben bei regelmäßiger Einnahme, gemessen war gelegentlich, aber ich habe halt die ärztliche Dauermedikation mit in der Akte) … Eien Freundin von mir bspw. hatte auch Cannabiskonsum drin und war sehr oft auffällig deswegen. Die hat wegen dem neuen CanG und den Anpassungen den Lappen jetzt 6 später ohne MPU machen können. Sie musste nur persönlich bei der Sachbearbeiterin vorsprechen und sich erklären. Die hat sie einfach gefragt, ob sie denn noch konsumiere und weil das jetzt kein BtM mehr ist, sie keine machen müsste.. Aber sie hatte halt nur 2-3 Strafverfahren deswegen in der Faherlaubnisakte und keine Fahrt unter Einfluss oder Dauermedikation oder sowas..

Am besten frage ich wohl einfach offen und ehrlich bei der Behörde an, was von mir verlangt wird und reiche mit der Anfrage gleich schon einen aussagekräftigen bericht von meinem Arzt ein + Nachweis, dass ich aktuell abstinent bin.. Die MPU Begründung hat sich ja mit Änderung der Sachlage dann auch komplett geändert, also müsste eine neue Anordnung erfolgen bzw. ist die alte in der Form nicht mehr standhaft. Oft gibt es da auch Ermessen und die Fahr tist ja 5 her..

Ich hab in einem Monat den Termin beim Arzt und ich versuche schon mal mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht darüber zu sprechen.

Danke euch schonmal

Das Gericht teilt da nix mit. Wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann teilt das Gericht der Führerscheinbehörde nur mit, dass die Fahrerlaubnis mit Urteil entzogen ist, der Führerschein einkassiert und unbrauchbar gemacht wurde (der kaputte Führerschein geht mit der Mitteilung an die Führerscheinbehörde zurück) und wie lange die Sperre für eine Neuerteilung ist. Alles weitere ist Aufgabe der Führerscheinbehörde. Das Gericht macht keine Auflagen zur Wiedererteilung des Führerscheins und hat mit der Neuerteilung nichts mehr zu tun.

Für Gericht und Staatsanwaltschaft ist mit dem Einkassieren und unbrauchbar machen des Führerscheins und den Mitteilungen an Fahrerlaubnisbehörde und nach Flensburg der Drops gelutscht.

Das stimmt so nicht, da wird schon detailliert begründe wenn des der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist und auch warum.

Sonst könnte die Führerscheinstelle keine MPU anordnen.

Begründung heißt hier kein ewiges Urteil google mal, denn alles was wichtig ist zuzüglich sperrfrist.

Diese Mitteilung ob wegen Fahrens und erwischt, ob fahren und Unfall und klar bekommen die durch das Gericht auch die Substanzen und die Konzentrationen genannt und auch ggf. das Ergebnis der Ärztlichen Untersuchung, ob der Arzt Fahrtauglichkeit oder ein Fahruntauglichkeit festgestellt hat.

Das wird alles von der Führerscheinstelle später bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die MPU Stelle weitergegeben, sonst könnte js jeder behaupten er hätte nur Kaugummis mit Nutzhamf gekaut und wäre hier zu unrecht ohne Fahrerlaubnis.

Das wird definitiv mitgeteilt ruf mal die Führerscheinstelle an, gehört ja zur Beweisaufnahme und als Grundlage fürs zur Last legens

@Kathy : Sowas bekommen die schon viel früher, durch den Polizeibericht - da warten die nicht auf Urteil - wird auch regelmäßig abgelehnt, einstweiliger Rechtsschutz in solchen Verfahren, wo schon vor Urteil auf Basis vom Polizeibericht entzogen wird. Das einzige was das Gericht mit der Fahrerlaubnis in solchen FÄllen zu tun hat, ist die letztendlich verhängte Sperrfrist oder Strafe, falls man jemanden totgefahren hat oder halt gefährlich war - da folgt dann eine Meldung vom Gericht an die Behörde.
Es gibt aber auch keine feste „Form“ oder so. Jedes Gericht agiert hier anders und welche Informationen letztendlich da drinstehen, hängt vom Fall und der Strafe ab. Manchmal übermittelt das Gericht auch einfach nur eine Mitteilung über Urteil-Straftatkatalog und Sperrfrist. Den Bericht darüber fordert die Fahrerlaubnisbehörde dann hinterher selber an, wenn man Neuantrag stellt, für die Beurteilung, ob du den wiederbekommst.
Ihr habt also beide recht.

Aber das trifft bei mir alles nicht zu. Ordnungswidrigkeit, keine Sperrfrist.

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Dann über die Staatsanwaltschaft als anklagende Behörde, aber ich guck nochmal genau nach, irgendwo muß das Vorgehen ja als Vorschrift oder Gesetz als Vorschrift zu finden sein.

Das ist nicht mein Rechtswissen, hat halt nix mit Steuern, Unternehmensrechten, Insolvenzrecht etc zu tun. Sowas muß ich dann suchen.
Verwaltungsrecht für das Grundprinzip was wie und warum, welche Regeln, welche Art der Klagen auch kein Problem und dann noch Grundrechte ggf. mit Verwaltungsvorschriften für einen Geschäftsbetrieb wie in Corona und ob er zum erliegen kommt..
Doch Führerschein hab ich mal bei einem Bekannten und beim Mann einer Arbeitskollegin mitbekommen

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Alles gut, man lernt nie aus. Du glaubst nicht wie oft ich selbst im eigenen Berufsfeld Dinge 10x wieder nachschlagen muss :smiley:

Genau deshalb und weil es mich betrifft, habe ich mir nun die Mühe gemacht:

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen 2022 Grundsatz 1 Abs. 1,3; EGGVG §§ 13:

Allgemeine Vorschriften, Grundsatz1:
„In Strafsachen sind Gerichte und Staatsanwaltschaften […] zur Mitteilung personenbezogener Daten von Amts wegen an öffentliche Stellen für andere Zwecke als die des Strafverfahrens, […], befugt.“

„Darüber hinaus ist im Einzelfall eine Mitteilung auch dann zu machen, wenn sie […] wegen eines besonderen öffentlichen Interesses unerlässlich ist.“

Wichtiger bzgl. eingestellten Verfahren / ohne Urteil - trotzdem übermittelt:
„Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – bekannt werden, sind […] Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Anhaltspunkte für Erkrankungen oder Mängel,[…], nach der Anlage 4 zur FeV vorliegen. […]“.

Und das alles i.V.m. den Vorschriften zur Speicherung, Übermittlung und automatisierter elektronischen Übermittlung nach den §§ 4, 59, 28, 30a StVG.

In Fakt läuft es also so ab: Polizei legt Vorgang an, Staatsanwaltschaft übermittelt, Polizei kann schon vorher je nach System festlegen, dass das fahreignungsrelevant ist (ähnlich wie die Personenrolle „ist Täter von“, „ist Beschuldigter“, „ist Zeuge“, die von der Polizei vorausgefüllt wird - oft bemängelt wg. Vorverurteilung eines Beschuldigten im Rahmen DSGVO) → automatische Übermittlung oder manuell durch Polizei / Staatsanwaltschaft. Wenn das nicht erfolgt, macht es das Gericht.

Quellen:
http://verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13072022_BMJRB4143104000010004.htm

  • bitte sich hier das „Ende der Vorstellung, hamsterbacke verbeugt sich“-Meme vorstellen - :smiley:

Um mal zurück zum eigentlichen Thema zu gehen:
Ich werde mir also auf euer Anraten schon mal reinziehen, wo und was für ein Vorbereitungskurs für mich in Frage kommen würde, hole mir einen ordenltichen Bericht über meine Besserung vom Arzt und frage dann ganz vorsichtig der Behörde mit den Unterlagen an, was von mir verlangt wird.
Dankööö. Ist auf jeden Fall gut darüber mit Leuten zu schreiben statt einfach draufloszurennen wie vor paar Jahren.

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Hast du ggf. einen Arzt der das ggf. heute im Nachgang als instinktive Selbstmedikamentation auslegen würde?

könnte sein, das der MPU Vorbereiter das nahelegen könnte.

Klar das man das im Vorbereitungskurs dann aufarbeiten muß bzw. dem Prüfer das dann so sagen muß

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Ich muss das nicht googeln. Ehrlich nicht. Ich weiß, was das Gericht der Führerscheinstelle und dem Kraftfahrtbundesamt mitteilt.

Weiter möchte ich mich jetzt hier nicht outen.

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Ach, ausgelegt werden muss da eigentlich nichts. Ich hab schon einen riesigen Bericht von vor 4 Jahren, dass das eine Selbstmedikation war, weil nichts geholfen hat und ich danach in die ärztliche Verordnung gegangen bin, also das ist alles sauber dokumentiert worden, da hab ich viel Wert drauf gelegt :slight_smile:

Der Psychologe bei der MPU muss halt nur sicher sein können, dass sich das mit den Selbstversuchen nun seit Elvanse also erledigt hat und ich da therapietreu bin - was ich ja auch bin, kiffe auch nimmer, gar nicht.