Nachteilsausgleich an Universitäten

(Diese Info hatte ich hier scheinbar noch nicht gepostet…)

Bisher wurde vielen Studenten ein Nachteilsausgleich mit dem Hinweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ verwehrt.

Die Deutschen Studentenwerke (DSW) haben dazu ein Rechtsgutachten beauftragt:

Rechtsgutachten zu Nachteilsausgleichen | Deutsches Studentenwerk

die Sache mit dem Nachteilsausgleich ist eine zwiespältige Angelegenheit… z.B. dass man wegen Schreibkrampf bei ADHS einen Laptop in der Klausur benutzen darf, ja, Zustimmung!.. dass man aber als Student wegen ADHS im Gegensatz zu allen anderen Prüfungsteilnehmern mehr Zeit in der Klausur bekommt: (abgesehen von Grundschule 3. Klasse oder von mir aus auch 5. oder 6. Klasse) ganz klar Nein, das wäre eine gesamtgesellschaftlich völlig inakzeptable Diskriminierung von allen anderen Studenten…

…außerdem nicht vergessen: die medikamentöse Therapie ist auch eine Form von Nachteilsausgleich bei ADHS

Dazu vielleicht noch, ein Urteil von Ende letzten Jahres in Sachen ‚Dauerleiden‘…
<LINK_TEXT text=„Weiterleitungshinweis … mGEQhGGi0s“>https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://jura-online.de/blog/2019/12/09/ovg-munster-adhs-berechtigt-nicht-zum-prufungsrucktritt/&ved=2ahUKEwivqdvusOrmAhXKPsAKHaUyDK4QFjADegQIBhAB&usg=AOvVaw2Eyutaf-0h9KmGEQhGGi0s</LINK_TEXT>

In jedem Fall muss es eine sorgfältige Einzelentscheidung sein… ist m. E. schwer umsetzbar, denn jemand der den Menschen und seine Handicaps gut kennt, müsste es mit dem jeweiligen Fachbereich und den jeweiligen Dozenten ausmachen… sonst kommt sicherlich schnell Unmut auf Seiten der Stinos auf…

Ich habe tatsächlich eine Zeitverlängerung bei der Masterarbeit bewilligt bekommen :juhuu

Mein Antrag auf BAföG nach Ablauf der Förderhöchstdauer (nach § 15 Abs. 3 Nr. 5) ist aber natürlich noch nicht durch. Das dauert wahrscheinlich noch länger als die üblichen Anträge dort.

Den „Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung“ musste ich beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen.
Ohne jetzt jemandem Angst machen zu wollen: Die haben das erst ziemlich infrage gestellt.
Die Symptome wären ja die eines jeden ADHSlers (naja, man muss ja auch 5/6 haben…), von Wikipedia abgeschrieben (äh, nein?! Selbst eine SEO-firme Germanistikstudentin findet hier keine große Auswahl an Synonymen!), etc. Und ich sei ja schon so weit gekommen (in 12 Jahren statt 5 - wow…!).
Auch der „Beauftragte für Studierende mit Behinderung“, der mich dann geradezu verhört hat, war sehr skeptisch.
(Funfact: Seine Qualifikation war 10 Jahre Erfahrung in der „Anamnese“ (<< machen nur Ärzte!!!) von ADHSlern - aber eigentlich hat er nur was Soziales studiert und sitzt im Rollstuhl… facepalm Seinen Aussagen nach zu urteilen war er allerdings absolut nicht auf dem neuesten Stand der ADHS-Diagnostik!)
Kann sein, dass es geholfen hat, dass ich die Diagnose mitten während der bereits laufenden, 4monatigen Prüfung bekommen habe…
oder dass sie wegen Corona freiere Hand haben bei Fristverlängerungen…
und ich wegen Corona nebenbei arbeiten musste, weil mein Mann in der Eventbranche (unangemeldeterweise) grad nich so viel verdient wie geplant…
oder dass ich schon seit 12 Jahren auf dem 2. Bildungsweg studiere…
oder dass mein halber Nervenzusammenbruch am Telefon meinen Leidensdruck angemessen zum Ausdruck gebracht hat… - Who knows…?

Versuchen würde ich es auf jeden Fall :wink:

In dem Rechtsgutachten steht auf S. 93:

D.h. es ist wichtig darauf zu achten, wie man argumentiert. Also dass man klar macht, dass man länger braucht, weil man z.B. durch die Konzentrationsprobleme Arbeitsschritte wiederholen muss (z.B. wiederholtes Lesen der Aufgabenstellung und des eigenen, bereits Geschriebenem).
Oder sich durch das ADHS-bedingt mangelnde Zeitgefühl und Probleme bei der Priorisierung schnell verzettelt - da hilft z.B. keine Tablette, sondern langwierige Verhaltenstherapie, Training und andere Hilfsmittel.
Oder dass man eventuell grundsätzlich vor der Prüfung nicht schlafen kann (weil das ADHS-Gehirn ‚Prüfung‘ gerade als ‚next task in line‘* einstuft statt ‚Schlaf‘), Schlafmangel aber wiederum die ADHS-Symptome verstärkt.

  • (Ich kann vor Terminen (dazu zählt auch zu einer bestimmten Zeit aufstehen um arbeiten zu gehen) meistens kaum schlafen und mich auf nichts anderes konzentrieren, als auf die Fertigstellung der Aufgabe, für die mein Gehirn sich gerade fast fanatisch begeistert, was leider meist nicht der logischen Priorisierung entspricht.)

Ich finde nicht, dass die Medikamente das Defizit voll ausgleichen. (Ich sag’s, auch wenn ich annehme, dass das eine ironisch gemeinte Wiedergabe der gängigen Meinung an den Unis sein soll.) Jedenfalls nicht bei einer späten Diagnose und ohne verhaltenstherapeutische Begleitung.
Und wegen der Zeitverlängerung bei Klausur würd ich das DWS-Rechtsgutachten nochmal durchsuchen.
(Mein Hyperfokus reicht dazu nicht mehr aus, ich muss langsam mal schlafen gehen :nothere )

Schwierig zu beurteilen, was das nun heißt - schließlich wird hier nicht gesagt, welcher Art diese Jura Prüfungen waren. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie der Nachteilsausgleich bei z.B. einer mündlichen Prüfung aussehen sollte.
Abgesehen von der Nervosität und Nacht davor ohne Schlaf waren meine mündlichen Prüfungen ok, weil man bei uns theoretisch ewig Zeit hat sie vorzubereiten (Germansitik/Spanisch).

Recht neues Urteil aus Niedersachsen, inhaltlich allerdings weiter Richtung Münster/ kein Ausgleich bei Dauerleiden: „Es handle sich nicht um eine Erkrankung, die die Darstellung vorhandener Fähigkeiten erschwere. Das ADS bestimme als generelle Einschränkung der Leistungsfähigkeit das normale Leistungsbild des Geprüften. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit stelle daher eine Verletzung der Chancengleichheit dar.“

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE210002443&st=null&showdoccase=1

Muss ja nicht auf Dauer so bleiben…

What?! Erschwert sie NICHT?! Die normale Nutzung der Fähigkeiten besteht also aus einer massierten Abfrage konzentrierten Wissens zu unterschiedlichen Themen in einer Prüfungssituation, was alles zusammen so viel Stress produzieren kann, dass man im besten Fall eine schöne, kleine Blockade bekommt und sich im schlimmsten Fall Zuhause unter der Bettdecke einrollt und gar nicht erst den Versuch unternimmt? WIRKLICH?!

Zugegeben, ADHS selbst ist vll nicht zwingend ein Hindernis, immerhin gibt es - auch hier - ja genügend Leute, die es trotzdem geschafft haben. Allerdings ist ADHS ja auch meist recht gesellig und kommt daher selten allein daher… aber hier sind wir ja wieder - zugegeben - bei den berühmten Einzelfällen.