Ja, das bezieht sich nicht auf die Behandlung von Autismus. Denke das hat @ADHSAutismus falsch verstanden.
Bis jetzt findet man in den Kommentaren nichts über die Behandlung von Autismus mit Elvanse - in seinem Webinar spricht er allerdings davon.
Das Webinar ist übrigens sehr empfehlenswert.
Martin Winkler kritisiert vor allem Elvanse mehrfach täglich zu nehmen.
Was er kritisiert - hier im Forum wird oft dazu geraten Elvanse aufzuteilen- dafür ist das Medikament aber nicht zugelassen.
Ich selbst hatte manchmal den Eindruck im Forum, dass Patienten teilweise meinen der Arzt habe keine Ahnung, wenn er nicht wisse, dass man Elvanse aufteilen „soll“.
Ein Arzt muss aber ein Medikament grundsätzlich erstmal so anwenden wie es auch zugelassen ist.
Hätte Elvanse offiziell nicht diese lange Wirkdauer - wäre es auch gar nicht zugelassen worden.
Ein kurz wirksames Amphetaminmedikament wäre Attentin.
Er kritisiert das es hier
Übrigens finde ich die Empfehlungen bzw. fast schon sektenartige “Beratung” von ein / zwei Leuten im ADXS Forum echt an der Grenze.
Wen er damit meint ist mir nicht ganz klar.
Mir selbst ist es jedenfalls immer wichtig aufzuzeigen wofür ist das Medikament zugelassen - und wann geht es um eine Off Label Anwendung. Das muss man differenzieren. Trotzdem gibt es individuelle Off Label Lösungen die für einzelne gut funktionieren.
Martin Winkler selbst behandelt allerdings Autismus Patienten mit niedrigen Dosierungen Elvanse - dafür ist allerdings Elvanse auch nicht zugelassen.
In diesem Thread gehts jetzt um Equasym Retard.
Normalerweise hat der Arzt die Pflicht zunächst die zugelassenen Alternativen zu verordnen.
Zitat:
Voraussetzungen:
- Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beauftragte Experten haben den Wirkstoff in der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie als verordnungsfähig eingestuft
und
- der Wirkstoff ist für ein anderes Anwendungsgebiet in Deutschland zugelassen
und
- das Pharmaunternehmen stimmt dem Einsatz zu.
Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen ist eine Kostenübernahme des im Off-Label-Use eingesetzten Arzneimittels nicht ausgeschlossen. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung zahlt die Krankenkasse auch unter den folgenden Voraussetzungen:
- Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung
und
- keine andere Therapie, die zugelassen ist, ist verfügbar
und
Darum geht es hier nicht.
Die Frage welche Vorteile Equasym Retard im Vergleich zu den aktuell Zugelassenen Medikamenten für die Behandlung hat ist mir durch die Erklärungen nicht klar geworden.