Kann man auch bei einer Adhs Diagnose Pflegegrad für erwachsene stellen?
Wenn du so verpeilt bist, dass du Hilfe brauchst. Aber einfache ADHS reicht da nicht aus, da muss schon eine (Folge-)Störung dazu kommen.
Also, ich würde sagen eher selten.
Die Frage ist ja welche Grundlage das sein soll.
Für einen Pflegegrad mußt du NACHWEISLICH deinen Alltag in irgendeiner Weise nicht mehr alleine regeln können wie, daß du dich nicht mehr selbstständig Waschen, Duschen kannst, die Haare kämmen, Tähne putzen, Duschen etc kannst, du nicht mehr selbstständig bzw. mit leichter Hilfestellung deine Toilettengänge verrichten kannst, du so bettlägerisch bist, daß somit ein selbstgeführtes Leben nicht mehr möglich ist. Du mußt dazu die jeweilige Schwere der Bedürftigkeit nachweisen, dazu gibt es die Pflegestufen, oder du müsdtest bachweisen lassen, daß du dement bist und dadurch kein selbstbestimmtes Leben mehr führen kannst und dadurch für viele Bereiche der körperlichen Pflege, Medikamentenstellung etc Hilfeleistungen zwingend nötig sind um quasi die haptische Existenz zu sichern. Das ganze wird durch den MDK der Krankenkassen zusätzlich in einem Besuch überprüft und zuvor muß das mindestenz ein Arzt in der Regel schon festgestellt und empfohlen haben.
Wird mit ADHS schwierig diese Hürden zu überwinden, eher mußt du schauen ob nicht eher andere Leistungen aus dem Bereich psychische Erkrankungen wie z.B. BeWo (Betreutes Wohnen) über die Sozialträger der Länder das passendere Angebot sind, teils gibt es auch örtlich noch zusätzlich andere Angebote die man in Anspruch nehmen könnte.
Bei der Beurteilung, ob man einen Pflegegrad bekommen kann, spielt zum Beispiel auch eine Rolle, ob man dazu in der Lage ist ein adäquates Sozialleben zu führen, ob man Ängste hat etc.
Google mal „Pflegegrad Fragebogen“. Den kannst du für dich testweise ausfüllen und dann selbst die Punkte zusammenzählen und gucken, ob und in welchem Pflegegrad du landen würdest. Wenn du deiner Einschätzung nach einen bekommen würdest, könntest du den Fragebogen mitnehmen zu deinem Arzt / deiner Ärztin und das dort besprechen. Eine abschließende Beurteilung wird dann aber bei einem Hausbesuch (oder wenigstens Telefonat) durch den MDK vorgenommen.