Hallo
Ich habe folgendes Problem, ich hole an einer Abendschule meinen Haupt und Realschulabschluss nach, ich habe aufgrund meines ADHSes einen Nachteilsausgleich beantragt.
In den Verwaltungsvorschriften meines Bundeslandes zu dem Thema steht
Auf der Grundlage des Antrags sowie der fachärztlichen Stellungnahme trifft die Klassenkonferenz oder Jahrgangskonferenz eine Feststellung über Art, Umfang und Dauer des erforderlichen Nachteilsausgleichs. Diese Feststellung wird mit den Betroffenen und im Falle der Minderjährigkeit auch mit den Eltern abgestimmt.
Punkt 5.
Der Nachteilsausgleich kann insbesondere
die Veränderung des räumlichen und zeitlichen Rahmens,
die Verwendung technischer Hilfsmittel,
mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise oder
eine individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation
umfassen.
Nun gibt es auch einen Maßnahmenkatalog in dem Beispiele stehen für MÖGLICHE(nicht PAUSCHAL nötige) Maßnahmen um chronisch Kranke zu unterstützen.
Der Klassenlehrer möchte mich wieder auf meinen alten Sitzplatz setzen mit der Begründung das ich ja einen Nachteilsausgleich beantragt habe, und ja deswegen pauschal einen lehrerzentrierten Sitzplatz brauche.
Das ist aber falsch weil es sich um MÖGLICHE und nicht um NÖTIGE Maßnahmen handelt und wie die Verwaltungsvorschrift das vorsieht, die Feststellung des Nachteilsausgleiches mit mit ABGESTIMMT…nicht übergestülpt, nicht aufgedrückt nicht aufgezwungen sondern eindeutig ABGESTIMMT werden muss.
ADHS ist nicht gleich ADHS und chronisch Krank ist nicht gleich chronisch Krank.
Wer kann mir diesbezüglich ein paar Tipps geben?..