Probleme mit dem Klassenlehrer wegen Nachteilsausgleich

Hallo

Ich habe folgendes Problem, ich hole an einer Abendschule meinen Haupt und Realschulabschluss nach, ich habe aufgrund meines ADHSes einen Nachteilsausgleich beantragt.

In den Verwaltungsvorschriften meines Bundeslandes zu dem Thema steht

Auf der Grundlage des Antrags sowie der fachärztlichen Stellungnahme trifft die Klassenkonferenz oder Jahrgangskonferenz eine Feststellung über Art, Umfang und Dauer des erforderlichen Nachteilsausgleichs. Diese Feststellung wird mit den Betroffenen und im Falle der Minderjährigkeit auch mit den Eltern abgestimmt.

Punkt 5.

Der Nachteilsausgleich kann insbesondere

die Veränderung des räumlichen und zeitlichen Rahmens,
die Verwendung technischer Hilfsmittel,
mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise oder
eine individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation

umfassen.

Nun gibt es auch einen Maßnahmenkatalog in dem Beispiele stehen für MÖGLICHE(nicht PAUSCHAL nötige) Maßnahmen um chronisch Kranke zu unterstützen.

Der Klassenlehrer möchte mich wieder auf meinen alten Sitzplatz setzen mit der Begründung das ich ja einen Nachteilsausgleich beantragt habe, und ja deswegen pauschal einen lehrerzentrierten Sitzplatz brauche.

Das ist aber falsch weil es sich um MÖGLICHE und nicht um NÖTIGE Maßnahmen handelt und wie die Verwaltungsvorschrift das vorsieht, die Feststellung des Nachteilsausgleiches mit mit ABGESTIMMT…nicht übergestülpt, nicht aufgedrückt nicht aufgezwungen sondern eindeutig ABGESTIMMT werden muss.

ADHS ist nicht gleich ADHS und chronisch Krank ist nicht gleich chronisch Krank.

Wer kann mir diesbezüglich ein paar Tipps geben?..

Nun ja, ich würde es ihm anhand eines Beispiels verdeutlichen: wenn ich Träger eines Behindertenausweises bin, habe ich als Beispiel das Recht auf einen Sitzplatz im Bus. Ich darf davon also gebrauch machen, muss das aber natürlich nicht und kann trotz meines Ausweises stehen. Der Busfahrer wird nicht rumgehen und mich auf den Sitzplatz drücken, denn dazu hätte er zum Beispiel kein Recht.

So haben sie als Lehrer die Pflicht aufgrund meines Nachteilausgleiches (und ich das Recht) mir die Dinge zu ermöglichen, die meinen Nachteil ausgleichen, sofern ich davon Gebrauch machen möchte. Allerdings haben sie, wie der Busfahrer kein Recht, mich auf Grund meines Nachteils zu Maßnahmen zu zwingen. Sie würden gewiss, auch nicht darauf bestehen, dass wenn ich eine Mathe Klausur trotz Verlängerungsausgleich, 10 min früher abgebe, dass ich die verbleibenden 10 min noch nutzen muss.

Daher ist es bei solchen sachen immer gut mit dem gesunden Menschenverstand heranzugehen (obwohl ich mir diesen Satz sparen würde)

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Also wenn der Platz für dich nicht zum Nachteil ist, würde ich den Platz einfach annehmen. Der Lehrer hat sich wenn auch mit „Halbwissen“ Gedanken gemacht und wollte dir glaube ich nur entgegenkommen. Er hat schließlich auf deinen Nachteilssausgleich reagieren wollen und ist bestimmt verwirrt, wenn es doch nicht so „schlimm“ ist.

Allerdings finde ich die Erklärung mit dem Behindertenausweiss und Sitzplatz auch eine gute Erklärung.