Probleme mit Verordnung Methylphenidat durch Hausarzt wg. Kassenärztlicher Vereinigung

Hallo. Ich habe gestern von unserer Hausarztpraxis die Info bekommen, dass sie von der KVB darüber informiert wurden, dass sie Methylphenidat nicht (mehr?) verordnen dürfen. Bislang hat der Psychiater unseres Sohnes dem Hausarzt die verordnete Dosierung gefaxt und damit durfte er es verschreiben. Hat das noch jemand so erlebt? Weiß jemand, welche Rechtsgrundlage dahinter steckt?

Das war bei mir auch so, dass es plötzlich nicht mehr ging. Meine Hausärztin wäre sogar gerne noch wenigsten für Notfälle gerne eingesprungen.

Es gibt da klare Regeln

Schau mal hier

Warum könnt ihr das Rezept vom Psychiater nicht direkt bekommen?

Willkömmchen :adxs_wink:

Es gibt viele MPH Präparate da draußen.
Um welches geht es genau?


Ach so, es geht also nur darum, dass der Hausarzt es nicht mehr verschreiben darf (lt. Krankenkasse).

Lt. KVB - Kassenärztliche Vereinigung (hier: Bayern), das sind die über die die Kassenärzte abrechnen. Die KK selbst prüft da nix :slight_smile: Klugscheissermodus aus

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Bei BTM gibt es auch für die Kassenärzte besondere Vorschriften und bei den ADHS Medikamenten wird noch zwischen Facharzt und Hausarzt unterschieden . Nicht jeder Kassenarzt darf BTM verschreiben.

Ärzte können im Bezug zur BTM Verordnung überprüft werden inc Regressansprüche

Nee, passt und hast völlig Recht :adxs_daumen:

Hab‘sch kürzlich nämlich erst noch was für zusammengetragen, weil ich Infos brauchte, wie das mit den Regress Forderungen usw. in der Praxis abläuft und welche rechtlichen Dingsbums da alle reinspielen - weil es in der Praxis so unterschiedlich gehandhabt wird..

Wobei ich mich in diesem Fall hier nun frage, warum es nicht mehr geht. Vielleicht wird der Psychiater nicht mehr 1x im Quartal, oder Halbjahr besucht :adxs_kp:

Zumindest wäre es Leitlinien-getreu.
Aber die sind ja am Ende auch eher nur Empfehlungen.

Vielleicht ploppte da bei einer Prüfung mal die Frage auf und der Hausarzt mag das nicht mehr.
Beim ersten mal gibts angeblich noch Welpenschutz, aber danach ist es ne Weile vermerkt und kann theoretisch sofort zu Regress führen :adxs_kp:

Es heißt ja laut https://www.g-ba.de/downloads/83-691-855/AM-RL-III-Verordnungeinschraenkungen_2023-11-11.pdf

das ein Hausarzt in Ausnahmefällen verordnen darf und das ist ja schon ein sehr dehnbarer Begriff.

Ist die Ausnahmen einmal im Jahr im Notfall oder weil der Arzt zu weit weg wohnt. ???

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Also theoretisch ist es so, dass der Arzt das schon darf. Jedoch muss er es auf Nachfragen für die KV plausibel begründen können. Das macht Arbeit, kostet Zeit und es kann passieren, dass der KV die Begründung nicht reicht.

Meiner Hausärztin ist es bez. ADs wichtig, dass regelmäßig Berichte von der Psychiaterin kommen.

BTM schreibt sie mir nicht auf. Sie würde das nur tun, wenn zB meine P im Urlaub ist.

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Wir können das Rezept schon vom Psychiater bekommen, dann muss ich aber alle vier Wochen 30 km fahren. Das allein wäre nicht das große Problem, aber aufgrund der ständigen Lieferengpässe ist es jeden Monat ein Hin und Her zwischen Apotheke, mir und dem Arzt, was er genau aufschreiben soll, und wenn ich dann weiß, was lieferbar ist, dann brauche ich das Rezept schnell, denn es kann sein, dass es am nächsten Tag nicht mehr lieferbar ist. Das stelle ich mir mit der Klinik (der Psychiater ist in der Kinderklinik) schwer vor. Ich hatte gelesen, dass ein Beispiel für AUsnahmen der „ländliche Raum“ ist und das ist ja hier mehr oder weniger der Fall. Ich wollte bei der KVB anrufen, aber die sprechen nicht mit Patienten :frowning:

Ja, die KVB hat den Arzt darüber informiert, dass er als Hausarzt das nicht verschreiben darf.

Ich hab mich ja scon durchs Web gewühlt, versucht, die Verordnungsleitlinien zu verstehen und irgendwas konkretes zu finden, was die Voraussetzungen dafür sind, dass ein Arzt verordnen darf, aber das ist alles eher unkonkret. Ich finde z.B. auch nirgendwo, dass es immer nur für einen Monat verschrieben werden darf. Ich würde einfach gerne mit jemandem sprechen oder schreiben, der die genaue Rechtsgrundlage kennt und der KVB und oder dem Arzt sagen kann, dass er sehr wohl verschreiben darf :slightly_smiling_face:

Ich bekomme meine Medikamente auch vom Hausarzt nachdem die privat Psychiaterin mir diese als Medikation im Arztbrief aufgeschrieben hat. Aber bei dir gehts ums Kind glaube ich? Vielleicht zusätzlich nochmal strenger?
Ist das bei euch /den anderen hier erst kürzlich so streng?

Ich rufe die Apotheken vorher an was lieferbar ist bzw hab auch schon die Apotheke gesucht die mein Medikament lieferbar hatten. Bei meiner Hausapotheke reservieren die es oder bestellen und halten es vor, bis ich mit dem Rezept da bin.
Bei der mir unbekannten Apotheke hat die Praxis ein Fax vom Rezept geschickt und daraufhin habe sie es reserviert und ich bin dann mit dem Rezept dahin .

Meinem Arzt gebe ich ggf vorher durch was grade lieferbar ist

Hat die Klinik keine Stammapotheke.?
Ich kann bei meinem neuen Arzt das Medikament auch direkt in der Apotheke abholen. Er gibt das Rezept dort ab.

Welche Packungsgrösse bekommst du denn verschrieben ?
Ich als Erwachsene habe auch schon mehr verschrieben bekommen . Weiß nicht ob das bei Kindern anders ist oder weil es eine Klinik ist?

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Die Arzneimittel dürfen nur von Spezialist:innen für Verhaltensstörungen bei Kindern und/oder Jugendlichen verordnet und unter deren Aufsicht angewendet werden.

Zu den berechtigten Fachgruppen gehören:

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Fachärztin/Facharzt für Nervenheilkunde, Neurologie und/oder Psychiatrie bzw. Psychiatrie und Psychotherapie

  • Ärztliche Psychotherapeut:innen mit Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (§ 5 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen)

In Ausnahmefällen dürfen auch Hausärztinnen und Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn die kontinuierliche Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen nachweislich gewährleistet ist.

Der Einsatz von Stimulantien ist im Behandlungsverlauf besonders sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere:

  1. Die Dauertherapie über 12 Monate

  2. Die Beurteilung der behandlungsfreien Zeitabschnitte, die mindestens einmal jährlich erfolgen sollte


Hinweis: Eine lückenlose Dokumentation aller Verordnungen und Verlaufskontrollen ist unerlässlich, um den Ausnahmetatbestand für Folgeverordnungen durch Hausärzt:innen zu sichern.

Theoretisch also 1x im Quartal zum Psychiater und sofern keine Anpassung der Dosis notwendig wäre - müsste es in Zusammenarbeit zwischen Psychiater und Hausarzt legitim sein :adxs_kp:

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Das kannst Du auch nicht mehr finden, weil das seit 2023 nicht mehr gilt. Davor war es so, dass es Höchstgrenzen für die Verschreibung von BTM gab und das war ziemlich genau ein Monatsvorrat in der Höchstdosis. Das wurde aber 2023 aufgehoben und jetzt darf der Arzt theoretisch so viel verschreiben wie er will. Der wird natürlich keinen Jahresvorrat verschreiben, dann müsste er wieder was erklären, weil es Missbrauch fördern könnte - aber für 3 Monate ist kein Problem. Macht mein Arzt immer (allerdings für Erwachsene) und der ist eigentlich ein ziemlicher Schisser.

Dazu steht was in der total veralteten Leitlinie.

Ist der Kinderarzt keine Option?

Ich glaube das ist auch eine Nachweispflicht, die der Arzt dann vorweisen können muß.

So hab ich das mit der Uniklinik die bestätigt quartalsweise das ich Morphium brauche, darf es aber nur initial verordnen und muß über Berichte den Hausarzt anweisen eine bestimmt Milligrammzahl mit den Einnahmen ob morgens und abends, morgens, mittags, abends etc. in den Berichten konkretisieren.

Könnte gut sein, das der Hausarzt das auch bei Adhs Medikation braucht als Grundlage und dann nur auf Anweisung weiterverordnen darf, kommen dann keine Facharztberichte mit Dosis und Anwendehäufigkeit, das dann die Grundlage fehlt

Ich würde das eher als 2 mal im Jahr als Minimum und jedes Quartal als Optimum verstehen.

Die Gewährleistung der Aufsicht ist halt min 2 mal im Jahr sowie, das sobald was nicht paßt man dann zusätzlich beim Psychiater aufschlagen muß.

Und dazu muß der Psychiater jährlich nochmal bestätigen das die Stimulanzien weitergenommen werden müssten, spricht das muß dann wenn ich es juristisch nicht falsch auslege, unbedingt auch in den Bericht, daß die Notwendigkeit einer Weiterverordnung von Stimulanzien zur Linderung der ADHS Symptome zwingend erforderlich ist, weil

und dann muß er begründen Stress für Patienten, Soziale Konflikte, Schulische Leistungen etc. zu lindern

So würde ich das verstehen und fehlen die Berichte und diese Weierbegründung könnte es schwierig werden vermute ich