Im nächsten Jahr kommt ein Klinikaufenthalt auf mich zu, unter anderem wegen Depressionen, Angststörung und Persönlichkeitsstörung, ggf Verdacht auf Autismus.
Da ich auch erhebliche Probleme mit Alltäglichen Dingen habe und damit überfordert bin, habe ich mir Gedanken gemacht und über eine rechtliche Betreuung gemacht. Ich habe einen sehr guten besten Kumpel, dem ich soweit auch vertrauen würde, der auch entsprechende Vollmachten hat. Allerdings möchte ich ihn nicht überfordern, da denn auch einiges zu tun wäre. Gelesen habe ich, das es auch Betreuungsvereine gibt. Falls hier der ein oder andere, sei es als Betreuer oder als Betreuter Erfahrungen teilen kann, würde ich mich freuen. Auch das Thema Kosten wäre für mich interessant, ich hatte selbst einmal vom Nachlass meiner Oma, die Kosten für ihre Betreuerin bezahlen müssen. Kann mich da aber nicht so genau dran erinnern.
Ich kann zwar auch einiges und bin auch nicht auf den Kopf gefallen, aber jemand, der mit tatkräftig helfen könnte, würde mir gegebenfalls eine Entlastung bringen.
Ich selbst habe zwar keine Ahnung von dem Thema, jedoch hat vielleicht @Falschparker eine Idee dazu
Ansonsten würde ich mich jedoch erstmal fragen, warum du das für dich für relevant hälst?
(Klar, das von dir benannte. Ist mir schon bewusst )
Wäre nicht eine Art „Alltagshelfer“ evtl passender?
Rechtliche Betreuung klingt für mich vom Bauchgefühl erstmal nach Entmündigung.
Das kann wiederum, je nachdem, entsprechende (negative) Konsequenzen nach sich ziehen.
Hi, du solltest für dich definieren was du brauchst.
Ein „rechtlicher Betreuer“ muss vom Gericht bestellt werden und vertritt dich in Rechtsangelegenheiten, wie Vertäge schließen, Anträge stellen. Er arbeitet i. d. R. Ehrenamtlich und bekommt Auslagen erstattet. In besonderen Fällen werden „Profis“ engagiert, gegen Entgelt. Wenn du nur Hilfe bei Anträgen brauchst, kann das dein Freund aber auch mit einer Vollmacht erledigen.
Als Betreuung werden manchmal die Hilfsleistungen nach SGB ( Sozialgesetzbuch) genannt. Z. B. Hilfen im häuslichen Umfeld bei Papierkram, Organisation des Haushalts, Begleitung zu Behörden oder Ärzte. Wie der Vorkommentator schon angemerkt, oft „Alltagshelfer“ oder Alltagshilfe genannt. Gezahlt wird das i. d. R. Von der Krankenkasse, abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen.
Am besten du wendest dich an den Sozialpsychiatrischen Dienst, z. B Caritas oder Diakonie in deine, Wohnort. Dort kann man dich über die Hilfsmöglichkeiten informieren. Oder du bittest in deiner Klinik um Hilfe, welche bestimmt auch einen Sozialen Dienst hat.
Auf jeden Fall hoffe ich, dass es dir bald besser geht.
Eine Gerichtliche Betreuung würde ich wieder dringend vergessen, denn wenn man das einmal hat und nicht mehr will, dann wird es sehr schwer, weil das im Umfeld bei Ärzten etc. herumschwirrt, ggf. die Berufsbetreuer dann das Mandat nicht abgeben wollen, es kommt dann auf den Richter etc an. Dazu gab es auch mehrere Reportage beim WDR. Die Leute mußten sehr hart und lange kämpfen und du bist ja Herr deiner Sinne, du bekommst es nicht auf die Kette das zu organisieren.
Es gibt Hilfangebote vom Gesundheitsamt, es gibt Hilfsangebote wie Bewo, wo man mit den Sozialarbeitern gemeinsam an sowas dann arbeiten kann. Es gibt Angebote von der Krankenkasse etc. und all diese Dinge sind nicht so invasiv eingreifend, wie eine Gesetzliche Betreuung. Zur Not suche dir eine Beratung bei einem Therapeuten, doch so einfach ist nicht unbedingt gesetzliche Betreuung und es gibt auch keine Garantie. Der Gesetzliche Betreuer verfügt dann auch über dein gesamtes Vermögen und kann quasi damit machen was er will ohne, daß du das wirklich beeinflussen kannst, denn dazu ist er dann befugt…
Entmündigungen gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr.
Ein Betreuter ist nicht entmündigt, sondern grundsätzlich voll geschäftsfähig, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Ein Betreuer muss entsprechend dem Willen des Betreuten handeln (sofern der Betreute sich damit nicht ernsthaft selbst schadet).
Definitiv nicht. Über das Vermögen kann ein Betreuer nur verfügen, wenn er die Vermögenssorge hat. Die muss er aber nicht zwangsläufig bekommen. Ein Betreuer kann auch nur für ganz bestimmte Aufgabenkreise bestellt werden. Z.B. nur „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“.
Die Frage ist halt, wobei brauchst Du @Maik konkret Hilfe?
Schöner wille schau dir doch viele schlechte Erfahrungen an.
Es gibt genug und alleine, daß man sich dieser Gefahr aussetzt würde ich mir deutlich überlegen. Wenns dann schief geht und man nicht mehr heraus kommt…
Juristisch ist immer alles toll geklärt egal was das Gesetz sagt, sage ich dir als Juristin - Realität ist oft anders, oft mit vielen Ausnahmen, anderem was eigentlich sein sollte, doch ohne Dritte, die sich einsetzen… Das fängt schon bei den Patientenverfüungen an und geht auch über Zustände in Heimen und dem Ruhigstellen von Patienten, was das gesetz für die Wirtschaftlichkeit von Einrichtungen nicht vorgesehen ist, aber dann von Ärzten und Gerichten abgesegnet werden, weil das Heim sonst nicht handlungsfähig wäre, Krankenhäuser hebeln sehr oft Patientenverfügungen ohne lebensverlängernde Maßnahmen gerichtlich aus, denn man kann ja so oder so Argumentieren und dann kommen da noch ein paar Kleinigkeiten dazu und schon gibt es kein zurück.
Das sind bittere Tatsachen, die es laut Gesetz gar nicht geben darf, gibt es zu hauf…
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, vielleicht solltest Du ersteinmal die Caritas, Diakonie oder andere Anbieter anschauen, die ambulant betreutes Wohnen anbieten. Ich persönlich würde mir dreimal überlegen, ob ich mich in die Obhut eines gesetzlichen Betreuers gebe. Ich hatte mal einen und bin ihn kaum mehr los geworden und mit sehr Hilfe anderer
Ich bin zwar auch ans ambulante betreute Wohnen angebunden, aber ich habe persönliche Gründe, weswegen ich auch die gesetzliche Betreuung in Betracht ziehe.
Theoretisch. Wenn du die geister rufst und einige Zeit hadt kann das, wenn der Betreuer es dann anders sieht oder will schnell anders aussehen, denn in der Regel weiß er dann wie er das einleiten kann und wie er dich dann in die passenden Situationen bekommt bzw. warten muß, bis er normales umdeuten kann, daß das Gericht seiner Expertise dann glaubt. Sind die Geister da…
Da ist denken und können sowie Praxis inberhalb von 2 bis 3 Jahren anders.
Ich würde es nicht tun, google mal nach den negativen Berichten wo Kinder dachten, sie wären der Verwaltung nicht gewachsen, ein Gesetzlicher Betreuer wäre besser → und was sie heute das sehen, wie hilflos sie waren und das gibt es auch von mass von Menschen die dachten über eine Betreuung besser aufgestellt zu sein. Zumal dann auch Ärzte etc. eher zu den Betreuern als zu dir stehen, denn Ärzte wollen und führchten sich gegen gesetzliche Autoritäten aufzustellen. Das tun nur ganz wenige Ärzte und stützen ihre Patienten, die meisten werden nie gegen den Betreuer sprechen und man weiß ja nie wen man bekommt. Dazu was wenn der super Betreuer krank wird und dauerhaft ausfällt und dann jemand vom Gericht an seine Stelle tritt, der ganz anders, nucht bemüht ist und wenig arbeit möchte, spätestens dann…
das muß man immer mitbedenken zumal es genau andere Wege gibt, die genauso bequem und viel weniger einschneidend und weitreichend sind. (Warum bein amputieren, wenn ggf. die Einnahme von Antibiotika hilft? (Sinnbild))