Ritalin und Verkehrskontrolle

Hallo alle zusammen!

Ich hoffe, das gehört hier hin, wenn nicht, dann tut es mir leid!

Ich bekomme seit kurzem wieder Medikinet verschrieben und stelle mir seitdem eine Frage:
Wenn ich jetzt in eine Verkehrskontrolle kommen sollte und der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Polizei einen Drogentest bei mir durchführen möchte - also so richtig mit Blutabnahme und allem drum und dran - und ich meine Medikinet genommen habe, würde der Drogentest positiv ausfallen? Denn ich habe mal irgendwo gehört, dass der Wirkstoff der Tabletten chemisch gesehen Crystal Meth sehr ähnlich ist - leider wahr ich aber schon immer schlecht in Chemie, daher kann ich das nicht überprüfen!

Und mal angenommen, der Drogentest würde tatsächlich aufgrund der Medikinet positiv ausfallen - könnte ich mich dann einfach so auf meine ADS-Medikamente berufen? Ich meine, an sich könnte das ja jeder behaupten, aber ich könnte ja dann auf meinen Arzt verweisen, der mir das Medikament verschrieben hat.

Weiß da jemand von euch mehr?

Und ich weiß, dass das unglaublich unwahrscheinlich ist, in eine Verkehrkontrolle zu geraten, in der dann ein Drogentest angeordnet wird, aber das interessiert mich eben, daher wollte ich mal nachfragen! :smiley:

Danke schonmal für die Antworten!

Also ich hatte am Anfang immer eine Kopie von meinem Rezept in der Tasche. Nur um sicher zu gehen dass ich für den unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle belegen kann was ich nehme und wer es verschrieben hat (bei dem Auffahrunfall habe ich die Frage „nehmen sie Drogen“ natürlich mir „nein“ beantwortet da ich es als MEDIKAMENT habe… bisher hat aber niemand genau nachgefragt.

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Ich hatte damals bei meinem Arzt direkt einen ADHS Ausweis bekommen.
Davon habe ich ein Photon auf dem Handy und wenn ich dran denke mache ich mir auch immer eine Photo vom Rezept .
ADHS-Ausweis – ADHSpedia

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Da ich selbst man in dem „Bereich“ gearbeitet habe, war mir das zu Beginn meiner Medikation auch sehr wichtig… MPH ist ja schließlich (so rein vom Wirkstoff her) nicht ganz „ohne“ und nicht ohne Grund nur auf BTM-Rezept erhältlich. Zudem ist es ja durchaus so, dass es sicherlich (individuell) „Einfluss“ auf eine menschliche Physis nehmen kann (Wobei ja eigentlich in der Behandlung eines ADS immer davon ausgegangen wird, dass es sich eher „positiv“ im Straßenverkehr auswirkt - Stichwort: Bessere Impulskontrolle).

Mein Psychiaterin aber auch die Ärzte in der Diagnose-Ambulanz wo ich war, haben deckungsgleich berichtet, dass MPH (natürlich nur bei „sachgemäßer“ Einnahme) bei einer Kontrolle (Blut) wohl nicht auffallen dürfe. Da so eine Kontrolle aber von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, hab ich persönlich mir ein Schreiben von meine Psychiaterin geben lassen, aus dem hervorgeht, dass ich MPH aufgrund des ADS verschrieben bekomme und auch regelmäßig einnehme…

Just vor einer Woche bin ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle „geraten“ und hab -auch aus Eigeninteresse- mal bei den Beamten ganz freundlich nachgefragt bzw. gesagt, dass ich MPH nehme… Dem einen war das überhaupt kein Begriff, der andere konnte damit was anfangen, hat mir aber versichert, dass der Schrieb von der Psychiaterin (sofern nicht noch andere gravierende Auffälligkeiten dazu kommen) zumindest hier bei uns (Ruhegebiet/NRW) ausreichen würde, um da keinen „Stress“ zu bekommen.

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Super, dann weiß ich schonmal etwas mehr Bescheid. Ich werde auch mal bei meinem Arzt anfragen, ob er mich auch so ein Schreiben anfertigt.

Vielen Dank! :slight_smile:

Okay, das ist natürlich auch eine gute Idee mit dem Rezept! Danke für die Antwort! :slight_smile:

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@SilvanaLuna
Entweder eben ein Schreiben vom Facharzt, den s.g. ADS-Ausweis (Diesen auch vom Facharzt ausfüllen lassen) oder eben die Kopie des Rezept. Wobei ich persönlich ein „Rezept“ -auch als Polizeibeamter*in- als „schwächstes“ Argument bei einer Verkehrskontrolle ansehen würde.

Ansonsten… Ist halt ganz gut (Und wenn es wirklich nur für „den Fall der Fälle“ ist) etwas „dabei zu haben“/„in der Hand zu haben“. Im Nachgang so etwas zu belegen ist -aus eigener Erfahrung- nur eine (unnötige) „Rennerei“… Ich sach ja auch immer: So wie es in den Wald schallt… :wink:

Wenn man drüber (die Medikation) ganz offen & vernünftig spricht, dann sollte das im Grunde keine Probleme geben… :+1:

Letztendlich kann man ja auch noch alles nachreichen um den Nachweis zu bringen.
Wo ich auch drauf achte ist, wenn ich in angrenzende Ausland für mehrere Tage fahre nur die passende Anzahl an Tabletten mitzunehmen.

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Man sollte auch nicht WENIGER als auf dem Attest steht bei Auslandsreisen mitnehmen… hat bei mir mal dazu geführt, dass die meine Tabletten gezählt haben…

Ja, das ist eine sehr gute Idee.

Wenn ich inzwischen irgendwo hinreise, selbst wenn es nur für einen oder zwei Tage ist, nehme ich generell nur noch die abgezählte Anzahl der Tabletten mit, die ich auch einnehme.
Früher habe ich nämlich dummerweise die ganze Packung mitgenommen und dann auch schonmal einen Blister Tabletten irgendwo liegen lassen.

Das ist natürlich richtig doof, deswegen nehme ich jetzt wie gesagt generell auch nur noch die abgezählte Anzahl mit.

Meine Ärztin gibt mir jedes Mal einen „Behandlungsplan“ mit, also einen kleinen Zettel, wo genau draufsteht wie oft ich was nehmen soll. Das ganze mit Stempel und Unterschrift und sie hat mir explizit gesagt, dass ich das immer dabei haben soll als Bescheinigung z.B. für die Polizei. (Berlin)

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Hallo,
hier mal das maßgebliche:

Obwohl dies augenscheinlich nur Alkohol zu betreffen scheint, ist jede Substanz damit gemeint.
Kurzum: Alles genau nach Anweisung einnehmen und ein Rezept (Kopie) dabei haben.

[size=50](Sicherheitshalber würde ich empfehlen den Führerschein nicht dabei zu haben. Junge und übermütige Polizisten unterstellen einem trotzdem gerne mal ein Drogenmissbrauch, veranlassen einen Bluttest und nehmen den Führerschein - das Kärtchen - weg. Dies bedeutet aber auch, dass zeitweilig die Fahrerlaubnis entzogen ist, bis der Bluttest die Gewissheit bringt. Können schon so 2-3 Tage sein bis man wieder fahren darf. Wenn der Führerschein nicht vor Ort ist - das Kärtchen nicht weggenommen werden kann, wird im schlechtesten Fall nur die weiterfahrt für 24 Stunden untersagt.)[/size]

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