Schule und ADD (Aufsichtsbehörde) stellen sich bei Nachteilsausgleich quer und Lehrer stellen Lügen auf - Klage beim Verwaltungsgericht?

Hey zusammen,

Mir ist bewusst dass das hier ein Forum über ADHS und keine Rechtsberatung ist, aber ich weiß momentan nicht wirklich weiter. Ich bin Schüler der 11. Klasse in der MSS auf einem „inklusivem“ (sehr ironisch) Gymnasium in RLP und habe erst seit ein paar Jahren meine ADHS Diagnose, habe aber nie einen Nachteilsausgleich beantragt, was sich geändert hat nachdem ich von einem Freund wusste, dass er auch einen (bzw. eine Zeitverlängerung) wegen ADHS bekommt und nachdem ich jedes Mal Stress bei Klausuren und HÜs (Hausaufgabenüberprüfungen / Tests) hatte, schon mein Leben lang, und nachdem ich immer öfter bemerkt habe dass Mitschüler teilweise 6-7 Seiten in Schönschrift schreiben, während ich gerade noch so 4 mit fast unlesbarer Schrift und unter wiederholtem Stress schaffe. Zuerst gab es gar keine Begründung zur Ablehnung einer Zeitverlängerung im Beschluss der Kurslehrerkonferenz, Erst 2-3 Monate nach dem Einreichen der ausführlichen Widerspruch in dem auch eine Akteneinsicht in die Protokolle der Konferenz gefordert wurde (welche ignoriert wurde) bekamen wir eine einseitige Antwort bzw. Ablehnung mit der Begründung „ich gebe laut den Beobachtungen der Lehrer immer rechtzeitig fertig“, was nicht nur eine völlig sinnfreie Begründung ist (da man ja schwer länger schreiben kann), sondern auch noch völlig falsche Behauptung ist. Später wurde der Widerspruch auf diese Ablehnung dann auch von der ADD (Schulaufsichtsbehörde in RLP) mit einem 10-seitigen Schreiben abgelehnt mit zitierten Gerichtsurteilen aus anderen Bundesländern, der rechtlichen Tatsache dass ADHS selbst kein „ausgleichsfähiges Dauerleiden“ darstellt und dass ADHS nicht heilbar ist und daher von Anfang an die persönliche geistige Leistungsfähigkeit prägt. Außerdem stützen sie ihre Ablehnung auf angeblichen nicht protokollierten „übereinstimmigen“ Beobachten der Lehrkräfte dass ich sogar die Zeit bei Klausuren/Arbeiten seit langem regelmäßig oft nicht vollständig ausschöpfe/nutzen würde (wodurch ich dann Anforderungen umgehen würde, statt dass eine Chancengleichheit geschaffen wird), was schlichtweg falsch bzw. eine komplette dreiste Lüge ist und selbst wenn es stimmen würde, sagt das nichts darüber aus wie ich mich während der Klausur gefühlt habe oder wie gestresst ich war. Und das obwohl viele Lehrer sich selbst über mein unlesbares Schriftbild bei mir beschweren, vor allem gegen Ende der Klausuren (woran könnte das wohl liegen?). Die noch unbekannten Kosten des ADD Verfahrens - von denen nie eine Rede war und auf die nie hingewiesen wurde und es auch nie so gewirkt hat als ob es Kosten gäbe - sollen wir jetzt auch noch übernehmen. Die Schreiben kamen größtenteils von mir, wurden aber von meinen Eltern unterschrieben und häufig aus der Sicht meiner Eltern geschrieben, um die Rechtmäßigkeit zu sichern. Der einzigste zugesicherte Nachteilsausgleich, der gewährt wurde („ein separater Raum“), bringt mir nicht wirklich viel, da ich grundsätzlich mit dem Umfeld bei Klausuren keine Probleme habe, auch weil selbstverständlich niemand redet oder sonstige Ablenkungen/Unruhestiftungen stattfinden.

Jetzt habe ich die Situation das beginnend nächsten Montag schon die nächste stressige Klausurenphase beginnt wobei in den nächsten 2 Wochen schon 3 zeitaufwändige Klausuren geschrieben werden, was auch nicht gerade toll ist, da das Nachschreiben nachdem ich sie schonmal geschrieben habe wahrscheinlich unmöglich wäre, d.h. ich könnte schon wieder meine eigentliche Leistung „zu Blatt“ bringen…

Ich werde in ca. 2-3 Wochen bei meiner Psychotherapeuten auch noch den WISC-V Intelligenztest inkl. Feststellung der Verarbeitungsgeschwindigkeit durchführen, da ich bis jetzt auch bei meiner Diagnose noch nie einen gemacht habe. Dieser könnte dann eventuell noch eine Diskrepanz zwischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit objektiv beweisen und die falschen Aussagen der Lehrer könnten bspw. durch Zeugenaussagen meiner Eltern (nachdem ich bei ihnen häufig über mangelnde Zeit nach den Klausuren berichte) falsifiziert werden. Ein Schreiben von meinem Psychiater mit Stellungnahme wäre wahrscheinlich auch hilfreich. Dann könnte entweder ein erneuter Antrag zum Nachteilsausgleich bei der Schule von vorn gestellt werden oder (falls alles innerhalb eines Monats geschieht) Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, was ohne Anwalt aber wahrscheinlich schwierig wäre bzw. der Erfolg unklar und damit ein weiteres Kostenrisiko.

Hier habe ich euch auch nochmal alle Dokumente anonym und mit geschwärzten personenbezogenen Daten zum Nachlesen (falls jemand Ahnung, Zeit oder Interesse hat) hochgeladen: https://gofile.io/d/cYcZ8s

Was meint ihr was ich noch machen könnte oder kennt ihr jemanden der Ahnung von Schulrecht und Verwaltungsrecht hat? Meiner Meinung nach sind die Entscheidungen definitiv nicht gerecht und ich fühle mich ungerecht behandelt - von der Schule und der ADD (bei der es sich so anfühlt als ob diese eher gute Drähte zu der Schule und Schulleitung hat und deshalb nicht komplett neutral agiert). Und gerade hin zum Abitur will ich auf jeden Fall bis dahin eine Zeitverlängerung haben.

Entschuldigt den sehr langen und ausführlichen Post, aber ich weiß momentan nicht wirklich weiter. Wart ihr oder falls ihr Kinder habt eines eurer eigenen Kinder schon Mal in so einer Situation bei der sich die Schule und Behörde querstellen?

Viele Grüße!

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Wieviel länger Zeit würdest du dir denn erhoffen?

Hast du ein paar Klausuren die du Beispielhaft heranziehen könntest wo du verdeutlichen kannst, dass eine Note sich durch mehr Zeit dann verbessert hätte.

Vielleicht ist die Einschätzung der Lehrer , dass du auch mit länger Zeit deine Noten nicht signifikant verbessern könntest und sehen deswegen keinen Sinn darin ???

Ist es in allen Fächern so oder nur in bestimmten Fächern / Themen oder bei Vorgaben im Format?

Wenn ich auf meine Schulzeit zurückblicke hätte ich vor allem im Fach Deutsch eine Zeitverlängerung benötigt , aber zugleich auch einen Schreibstop bei Aufsätzen, damit ich die Verlängerung zur Korrektur auch nutze. Ich glaube aber das ich bei Aufsätzen , dann noch mehr geschrieben hätte und letztendlich bei ½ h länger vor selbigen Problem gestanden hätte? :thinking:

In Englisch hätte mir nichtmal ne Zeitverlängerung was gebracht , weil ich dafür nichts getan habe.

In den Fächern mit kreativ freiem Denken und viel Spielraum wo ich Bezug zu Rechtschreibung und Schriftbild verlor , da wäre etwas mehr Zeit bestimmt hilfreich gewesen.

In Fächern oder Klausuren , wo ich nichts für getan habe und da ggf. durch eine Zeitverlängerung ein besser Note bekommen hätte wäre es aus meiner Sicht nicht gleichberechtigt gewesen.

Dort wo ich richtig für gepaukt habe und was ich konnte und wo mich mein ADHS blockiert hat wäre es gleichberechtigt gewesen.

Also wenn du nochmal neu begründest, würde ich versuchen anhand von Klausur Beispielen konkreter zu werden und dich zunächst auf Fächer beziehen wo du dir Sicher bist das du mit einer Zeitverlängerung was rausholen kannst.

Natürlich wäre es schön wenn grundlegend Stress durch Zeitverlängerung reduziert wird , aber es soll ja im wesentlichen da ansetzen wo die Noten darunter leiden und wo die Zeitverlängerung ein sichtbares Ergbeniss bringt.

Es ist ja auch nicht so, dass du komplett nicht ernst genommen wirst, sondern man würde dir ja auch einen separaten Raum zur Verfügung stellen , was ich auf jeden Fall annehmen würde, weil da nunmal weniger Ablenkung ist.

Vielleicht sprichst du auch nochmal die eine oder andere Klausur mit deinen Lehrer durch damit du nachvollziehen kannst worin die sich genau begründen was dir dann helfen kann weitere Argumente zu finden oder aber auch zu erkennen ob eine Zeitverlängerung vielleicht nichts rausholen würde. wiederum könnte der ein oder andere Lehrer vielleicht auch durch das Gespräch nachvollziehen was dir eine Zeitverlängerung bringen könnte.

Ob meine Antwort dir jetzt überhaupt was bringt weiß ich nicht . Zumal ich jetzt auf nichts rechtliches eingehen konnte.

Hallo phi-di,

ich bin Lehrerin in einem anderen Bundesland und kenne die Diskussion um einen Nachteilsausgleich daher aus anderer Perspektive.

Wenn ich über deinen Antrag mitzuentscheiden hätte, wäre ich verwundert, dass du ihn erst jetzt stellst, wenn du die Diagnose schon ein paar Jahre hast. Wie bist du bislang klar gekommen? Was hat sich jetzt geändert, dass du unbedingt einen NTA brauchst?

Wie lange hast du noch bis zu den Abiprüfungen? So wie ich es kenne, ist es wichtig, dass die NTAs vorher schon bestanden, sonst werden sie für die Abschlussprüfungen ggf. nicht genehmigt.

Wie hat es dein Freund hinbekommen? Ist er an einer anderen Schule?

Hast du zu einer der Lehrkräfte, die über deinen NTA entscheiden, einen guten Kontakt und könntest ihn oder sie darauf ansprechen? Gibt es an eurer Schule sonst jemanden, den oder die du zur Unterstützung hinzuziehen könntest. Ich würde dir wünschen, dass sich das schulintern regeln lässt. Alles andere klingt nach sehr viel Aufwand.

Viele Grüße
A.

Das tut mir sehr leid, was du gerade durchmachst. Ich kann dich sehr gut verstehen.

Ich bin im Moment in der gleichen Situation. Meinen beiden Kinder wird auch nicht der NTA gewährt, den sie im Moment bräuchten.

Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Schule, das Schulamt immer am längeren Hebel sitzt. Aber ergibt durchaus auch Lehrer und Schulen, wo Verständnis und Unterstützung vorhanden sind. Darum ist unser persönlicher Weg, wenn uns nur Steine in den Weg gelegt werden, die Schule zu wechseln.

Was du noch probieren könntest:

  • sich an die Beratungslehrkraft der Schule wenden
  • den Schulpsychologischen Dienst mit ins Boot holen
  • Ein Atest von einem Kinder- und Jugendlichenpsychiater besorgen
  • Einen Anwalt einschalten

Aber! Selbst dann kann es sein, dass du an der Schule nicht weiterkommst.

Vielleicht findest du auf der Seite von ADHS Deutschland noch hilfreiche Informationen.

Viel Glück!:four_leaf_clover:

nachteilsausgleich rlp adhs

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Wenn deine Schrift unleserlich ist wegen Zeitmangel, solltest du aber eher erwirken, dass du am PC schreiben darfst.

Wunder mich jetzt ohnehin, dass im Gymnasium Oberstufe bei euch noch rein handschriftlich geschrieben wird. Ich dachte, da schreibt man ohnehin die Arbeiten schon am PC. Ich weiß nur von den WerkstudentInnen, die wir haben, dass zumindest die Matura (Österreich) wohl schon länger am PC abgegeben wird. Kann aber auch schulspezifisch sein.

Denke dennoch, damit kommst du eher durch, da für die Schule kein weiterer Aufwand…

Nun ja in Deutschland haben die meisten Klassen noch diese grünen Tafeln mit den stinkenden Schwämmen und der ekligen Kreide und Heft und Stift ist bei Klausuren noch Standard. Wir in DE sind da denke ich in solchen Bereichen etwas hinterher. Aber eventuell hat sich in den letzten 5 Jahren auch wieder was getan.

Zum einen steht dir keine Akteneinsicht zu, da du kein Rechtsanwalt bist. Sowas können Rrechtsanwälte verlangen verfahrensbeteiligte nicht.

Ohne Anwalt keine Einsicht, außer sie würden es dir freiwillig gewähren.

Wenn du nicht deine Beeinträchtigungen in den Prüfungen beschreiben kannst und die ausgleichenden Bedarfe schriftlich schildern kannst ist das schlecht.

Gehst du hin und hast alles immer mit „Adhs“ begründet ist die Wahrscheinlichkeit recht groß das du es hast aussehen lassen als wäre es eine Schwerbehinderung bzw. eine Beeinträchtigung aufgrund von Schwerbehinderung.

Schwerbehinderung ist eine Behinderung die nicht ausgleichfähig ist sondern eine Erkrankung die ein Fehlen von Fähigkeiten bzw. Eigenschaften begründet.

Das heißt man muß immer sehr vorsichtig im Formulieren und begründen sein, weil ein Nachteilsausgleich nur dann zu gewähren ist, wenn du exakt die gleiche Prüfung zu den für die angepaßten Bedingungen schreiben kannst.

Die Schulaufsicht nutzt aber gerne aus, das es nur mit Adhs als Diagnose/Behinderung begründet ist weshalb sie dir klar gesagt haben das sie den Nachteilsausgleich nicht bewilligen können. Wird ein Nachteilsausgleich wegen eines Fehlens von grundsätzlichen geistigen Ressourcen (Behinderung) wäre das ein bewußtes vorziehen/ besserstellen gegenüber allen anderen Mitschülern und ist deshalb abzulehnen.

Hatte ich selbst schon durch und dann daraus begründen lernen müssen.

Schaut euch nochmal in Ruhe an on ihr nicht falsch begründet habt, weil ihr „zu naiv/zu blauäugig“ begründet habt weil ihr dachtet das die schon auf eurer Seite sind, und stellt lieber nochmal anders genauer auf die Vorgaben den Nachteilsausgleich.

Ich gehe mal stark davon aus, daß so wie ihr begründet habt sie vor Gericht Recht bekommen könnten weil es eher als fehlende Fähigkeiten wie bei geistigen Behinderungen zu werten ist und nicht als besondere Bedarfe weil schnell nervös, viel öfter Texte in Prüfungspanik lesen müssen bevor sie verstanden werden etc

Manchmal reichen für Verwaltungsbewertungen/ juristische Bewertungen einzelne Wörter mehr, weniger anderer Satzbau um diesen Sinn völlig anders werten zu können

Ich wünsche Dir viel erfol bei dem Weg den du wählst