Hallo, mir kam gerade wieder in den Sinn, dass irgendwer (glaube Psychologe) zu mir sagte, man könnte einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sofern Adhs diagnostiziert wurde.
Nun meine Frage: Hat da jmd Erfahrung? Hat man dadurch irgendwelche Vorteile / Nachteile?
Reicht zum Einreichen ggf. der Wisch auf dem bestätigt wurde das ich adhs habe?
Prinzipiell steht dir „nur“ mit ADHS ein gdb zu, der (wenn ich das grade richtig auf dem Schirm habe) zwischen 30 & 40 liegt.
Es kann jedoch durchaus passieren, dass du niedriger eingestuft wirst.
Ich möchte dir daher, sofern du diesen Schritt ernsthaft für dich in Erwägung ziehst, erst einmal eine Beratung beim VdK, dem ifd oder einer ähnlichen Beratungsstelle empfehlen.
Diese Unterstützen dich normalerweise auch beim stellen des Antrags. Die jeweiligen Bedingungen dafür müsstest du bitte vor Ort klären.
OK, wie sieht das aus wenn eine generalisierte Angststörung und mittelschwere Depressionen zudem diagnostiziert wurden? Weißt du, ob das Auswirkungen auf den Grad hat / haben müsste?
Ist das so die übliche Vorgehensweise? Sind das kostenpflichtige Gespräche?
Wie finde ich heraus, wer mein:e konkreter Ansprechpartner:in ist?
Ganz wichtig meiner Meinung nach: schreib selber in eigenen Worten einen Brief zu dem Antrag dazu, welche Einschränkungen du persönlich durch deine Erkrankungen hast und lege diesen sowie sämtliche Arztberichte dem Antrag bei.
Ich habe es so gemacht auch wenn es immer heißt, das kann man auf Anforderung machen. Nein. Ich habe schon erlebt, dass überhaupt nicht bei Ärzten nachgefragt wurde sondern direkt nur ein ganz geringer GdB entschieden wurde…
Du musst dir das so vorstellen:
Der Antrag geht bei einem SACHBEARBEITER ein. Häufig sind das dann Leute, die keine Ahnung von den Erkrankungen haben und streng nach Katalog abarbeiten. Dementsprechend muss man denen klar machen, wie deutlich man eingeschränkt ist
Zum Ansprechpartner kann ich nicht viel sagen, aber den VdK direkt mit einzubeziehen kann man machen, würde ich aber erst ggf. bei einem Widerspruch. Ob es kostenpflichtig ist weiß ich daher nicht, habe den Antrag ohne durch bekommen.
Ohje. Okay - gut zu wissen. Ich würde das tatsächlich auch lieber wen Erfahrenes für mich machen lassen.
An dieser Stelle erstmal einen ganz lieben Dank für die ausführliche Rückmeldung. Werde mich da in nächster Zeit mal drum kümmern, habe mir das fest vorgenommen.
Der Vdk würde dann mit mir gemeinsam den Antrag stellen - sich dann aber auch ggf für einen Widerspruch einsetzen, hab ich das richtig verstanden?
In wie fern spielen Ärzte dabei eine Rolle? Muss ich beispielsweise meinen Psychiater mit ins Boot holen?
Eine Rechtsschutz hab ich wohl. Aber ob mich das wirklich weiter bringt, kann ich in dem Fall nicht beurteilen…
Das ist natürlich super. Glaube ; dazu fehlt mir die Geduld. Wenn ich das richtig gesehen habe, wir das ja gefühlt 100 Seiten?
Na gut, vlt sollte ich mir das demnächst nochmal in Ruhe anschauen…
Wer sagt das? Nur weil es bei dir so war bedeuter das doch nicht, dass es immer so ist? Das was du schreibst sollte sich halt in etwa mit den Berichten decken.
Wieso meinst du, dass du so genau weißt, wie es richtig geht? Hast du denn den GdB bekommen wie du ihn wolltest?
Gute Fachanwält*innen für Sozialrecht zu finden ist nicht einfach, wenn es durch jemanden bearbeitet wird, der alle Rechtsgebiete abdeckt, fehlen in der Regel die Detailkenntnisse im SGB.
Wir haben immer darauf bestanden, dass eine Beschreibung beigefügt wird. Arztberichte sind ein Muss, aber da es um Teilhabeeinschränkungen geht, müssen die auch ausführlich dargestellt werden. Denn ich kann 30 Diagnosen haben, aber dennoch nicht in meiner Teilhabe eingeschränkt sein.
Man sollte sich halt vorher informieren, was darunter zu verstehen ist und darauf Bezug nehmen: wo sind meine Probleme im Alltag, wo kann ich nicht wie normtypische Menschen leben und welche negativen Folgen hat das?
Kann es sein, dass du deshalb so „schlecht“ eingestuft wurdest, weil du „nur“ ADHS hast?
Denn ich habe immer noch die Info, dass ADHS ohne Komorbiditäten in Deutschland - wenn überhaupt- nur für 30% in der Einstufung reicht und auch nur dann, wenn man sehr stark eingeschränkt ist.
Nachgefordert werden kann es nicht, Du bist nicht verpflichtet, sowas beizulegen. Aber normalerweise macht es spätestens beim Widerspruchsverfahren Sinn, und dann vor allem bei „ähnlichen“ Diagnosen.
Die Einzel-GdB werden nicht aufaddiert, wenn die zugrundeliegenden Erkrankungen ähnliche Auswirkungen haben wie z.B. Depression und ADHS. Beides führt dazu, dass man unkonzentriert ist, reizüberflutet, antriebslos etc - sprich im Regelfall bekommst Du den GdB von einer Erkrankung, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich die Sachen gegenseitig negativ verstärken und einen höheren Gesamt-GdB rechtfertigen. Dies geht oft nicht aus den Arztberichten hervor, von daher ist eine Schilderung der Beeinträchtigungen im Alltag hilfreich.
Hast Du hingegen z.B. eine Depression und eine starke Gehbehinderung, sind zwei vollkommen verschiedene Bereiche betroffen, mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, hier sind dann eher ein höherer GdB möglich.
Nein, das Formular hat keine 100 Seiten. Guck mal auf der Internetseite deines Bundeslandes und such nach Schwerbehindertenausweis. Dann findest du entweder ein PDF zu Herunterladen oder sogar eine Internetmaske, wo du alles eintragen kannst, deine Krankheitsbilder, deine Ärzte, Krankenhausaufenthalte usw. Das ist ziemlich einfach.
Schwieriger ist, seine/n Ärzt/in dazu zu kriegen, dem Amt das zu schreiben, was sie lesen wollen.
Oder ein Anschreiben dazu zu formulieren, das die entscheidenden Stichwörter enthält. Falls, wie @Daydreamer sagt, sie gar nicht bei den Ärzten nachfragen.
Allerdings habe ich das bei Schwerbehindertenanträgen noch nie erlebt, in meinem Bundesland werden die Ärzte immer angeschrieben.
Hi
Also als Person über 25 kannst du einen GdB bis zu 50 kriegen, je nachdem, wie stark deine Teilhabe beeinträchtigt ist. 50 würdest du nur kriegen, wenn dein Arzt befundet, dass du trotz Therapie immer noch Integrationsprobleme hast. Wenn du unter 25 bist, geht es sogar bis 100 (frag mich nicht warum).
Nachlesen kannst du das ganz genau in der VersMedV Anhang B - das ist der Leitfaden, nach welchem eingestuft wird.
Und das ist auch der Grund warum ich den Antrag stelle.
Allein die Einschränkungen dadurch (hab die Woche über dem Arzt das geschildert und der hatte mir bestätigt dass das alles vom MS kommt) sind so dermaßen gewaltig mittlerweile… (Möchte ich jetzt hier im einzelnen nicht öffentlich schreiben, bei Rückfragen gerne privat.)
Es ist sogar davon auszugehen dass die Depressionen allein davon massiv verschlechtert werden.