Schwerbehindertenantrag Erhöhung GdB sinnvoll?

Hallo,

ich habe aufgrund eines schwereren Autounfalls und dessen Folgen 50 GdB.

Es sind neurologische (kein Geruchssinn), orthopädische (Wirbelsäulenschäden) und psychische Erkrankungen (Depression) anerkannt.

Nun war es damals mit diesen Behinderungen ein langer Kampf von erst 30 auf 40 und final auf 50 GdB zu kommen. Als Erhöhungsanträge, Widersprüche. Das hat dann 8 Jahre gedauert. Nun hab ich seit 16 Jahren unbefristet 50 GdB.

Aufgrund zweier Situationen bei den zwei letzten Arbeitgebern, bin ich wiederholt von den jeweiligen Schwerbehindertenvertretungen gefragt worden, ob ADHS unter den anerkannten Behinderungen steht. Bisher nicht. Es wäre in mehreren Dingen vorteilhaft, wenn es zB um ADHS-spezifische Probleme an der Arbeit geht oder auch zB um ein BEM. Es wäre dann einfacher, wenn das entsprechende Amt ADHS als weitere Behinderung im Bescheid anerkannt hätte, man es also schriftlich hätte. Wobei mein Psychiater das problemlos auch so, unabhänhig von einem Antrag, bestätigen würde.

Nun wurde ADHS erst 2017 diagnostiziert. Es kann sogar sein, dass der Unfall das ADHS komplett ausgelöst hat.

Nun reizt es mich schon, einen Antrag zu stellen, möchte aber nicht nachher weniger GdB haben, sondern die 50 behalten. Es soll wohl immer schwieriger geworden sein und noch immer schwieriger werden, entsprechende GdB zu erhalten, die man noch vor +15 Jahren RELATIV leicht bekommen hat. Es geht mir auch nicht um mehr GdB, da die zusätzlich auch nichts bringen, es sei denn, ich würde ein Merkzeichen haben oder bekommen, was aber nicht ist und nicht sein wird?!

Was meint Ihr bitte?

Auf jeden Fall Antrag stellen, weil die unbefristeten 50 GdB können mir nicht genommen werden?

Kennt sich damit jemand richtig gut aus?

Danke.

Grüße

Hey @spid ich habe nicht wirklich eine Antwort für dich, nur so ein Gedanke.

Geht es nicht letztendlich nicht um die Einschränkung, die wir aufgrund einer Erkrankung haben?

Und in deinem Fall ist die Depression bereits anerkannt, lässt sich da nicht etwas „anbauen“ mal so ganz platt gefragt.

Bestätigen kann ich auf jeden Fall, das es sehr viel schwieriger in der Anerkennung geworden ist🤨

Selbst habe ich zur Zeit 90GdB auf fünf Jahre aufgrund einer Krebserkrankung, davor 30GdB unbegrenzt.

Wenn ich die Remission überlebe, werden sie mir wohl auch wieder etwas streichen, aber ich habe weiterhin Einschränkungen, nur eben andere und die verschwinden auch nicht.

Hat sich bei dir irgendwas verbessert, von den Dingen, wofür es die 50GdB gab?

Nächtliche Grüße💤

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Danke Dir und gute Besserung!

Bei mir hat sich bzgl. der anerkannten Behinderungen nichts verändert.

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Dankeschön :rose:

Dann dürfte dir doch auch nix aberkannt werden, im Umkehrschluss, da sind doch eher Beschwerden dazugekommen.

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Hi,

Wenn ich nen unbefristeten GdB von 50 hätte, würde ich nicht dran rütteln wollen. Das kann bei einem Neufeststellungsantrag nämlich auch nach hinten los gehen.

Du kannst auch runtergestuft werden, wenn Deine Einschränkungen heute anders bewertet werden, als damals bei der Erstfeststellung. Nach 15+ Jahren auch nicht völlig abwegig. Bei dem Neufeststellungsantrag werden alle Einschränkungen erneut geprüft, nicht nur das was hinzugekommen ist.

Deinem Arbeitgeber musst Du gar nicht erzählen, weshalb Du den GdB hast. Der Bescheid geht ihn nichts an. Und wenn Du den vorlegen sollst, kannst Du die Diagnosen unkenntlich machen.

Wenn es darum geht, deinen Arbeitsplatz an Deine Einschränkungen anzupassen, dann reicht es, wenn du in dem Gespräch die Einschränkungen nennst. Die Diagnose musst Du nicht preisgeben. Freiwillig kannst Du natürlich alles sagen, aber Du musst halt nicht und deswegen darf Dir auch kein Nachteil entstehen.

Bist Du Mitglied im VdK? Dort kann man sich als Mitglied kostenlos zu solchen Dingen beraten lassen. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Alles Gute!

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Danke Dir für Deine informative Antwort. Sehr interessant. Ist ja quasi so, wie ichs mir gedacht habe.

VdK ist ein guter Hinweis!

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Du mußt immer wieder mit einem Neuantrag rechnen, daß sie die herabstufen weil sie denken, daß die Behinderung besser geworden ist.

Wenn du nicht die Garantie hast daß du mit Sicherheit um 20% schlechter dastehst wie vorher, niemal einen unbefristeten Schwerbehindertenstatus prüfen lassen!
Es wird wirklich alles geprüft und neu bewertet, das alte und das neue
Da du die Prüfung freiwillig eingeleitet hast dürfen sie dir auch plötzlich einen GdB von 40 oder 30 geben, weil sie meinen das es dich nicht mehr so behindert, denn du gelernt hast damit umzugehen.

Ich würde ab zum VDK, der Sozialverband ist darauf gut spezialisiert, generell für Sozialrecht (Krankenkasse, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, Rente, Soziale Hilfen jeder Art). Kostet viel weniger als ein normaler Anwalt, denn sie sind nur für ihre Mitglieder da.

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Achso und wenn du bei deinem Artbeitgeber einen GdB angibst und Schwerbehindert bist, darf niemand nach einer Diagnose fragen aber du kannst, wenn du denkst du mußt das kund tun, quasi jede unterjubeln, denn den Bescheid mit den Auflistungen darf und sollte nie jemand sehen nur die grüne Karte als Nachweis. Das reicht und berechtigt dich

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Dann stell ich am besten keinen neuen Antrag!? :wink: