Stimulanzien Verschreibung bei Auslandswohnsitz (nicht Reise)

Hallo,

weiß jemand etwas Verbindliches, ob / wie man sich bei einem festen ersten Wohnsitz im (grenznahen) Ausland in Deutschland (bei bestehender Diagnose) Stimulanzien verschreiben kann, um sie mit an seinen Wohnsitz zu nehmen? Die Sache mit dem Schengen-Formular funktioniert ja nur bei Reise/Urlaub. Um diesen Fall geht es hier nicht.

Eine Amtsärztin hat mir erklärt, dass es wohl selbst für Mediziner bei uns direkt an der deutsch-französischen-Grenze keine Ausnahme von der BtM-Bescheinigung gäbe. Du kannst dir eine größere Menge aufschreiben lassen, wenn diese noch nachvollziehbar realistisch ist. In der Schweiz oder in Österreich würde ich mir glaube eher direkt einen Arzt suchen.

Danke dir :slight_smile:

Das ist klar. Die Frage ist nur - welche Bescheinigung. Da jemand, der im Ausland wohnt, keine Reise dorthin unternimmt, ist das Schengen-Formular für Urlaube hier nicht passend. Es kann auch nicht vion einer deutschen Gesundheitsamt beglaubigt werden, weil das nur für Menschen zuständig ist, die in D wohnen.
Oder funktioniert das bei dir?

Hat da noch jemand praktische Erfahrung?

Naja, das ist eine sehr spezielle Frage. In den meisten Fällen wird jemand mit Wohnsitz im Ausland auch eine Ärztin in seinem Land haben. Zumal wenn sie/er auch eine Krankenversicherung aus seinem Wohnsitzland hat?

Aber wenn die ADHS-Arztversorgung in Deutschland besser und auch alle anderen Fragen der Erstattung usw. geklärt sind, bleibt die Frage mit dem „Mitführen“ eines Betäubungsmittels - in meinen Augen wäre das ein eher theoretisches Problem.

Denn da weder Russland noch die Emirate oder Singapur an Deutschland grenzen und auch noch keines der Nachbarländer aus der EU oder Schengen ausgetreten sind, bleibt ein dies erlaubendes Dokument, selbst wenn es das gäbe, eines das niemand jemals kontrollieren wird.

Das war dir vermutlich klar und nicht deine Frage.

Vermutlich ist das Einfachste der gelegentliche Besuch der ADHS-Arztpraxis in Deutschland und die regelmäßige Rezeptverordnung durch die Hausärztin im Nachbarland?

Vielleicht vor Ort eine ADHS Praxis anrufen und dort nachfragen ob sie den Fall schon kennen.
Bleibt denn die deutsche Krankenversicherung bestehen oder muss man sich privat versichern ?

Leider weiß ich nicht, wie das bei einem Erstwohnsitz im Ausland ist. :man_shrugging: