Woran scheitert es denn im Studium?
Hattest du Nachteilsausgleiche beantragt im Studium?
Du weißt, daß Nachteilsausgleiche im Zweifel auf dich zugeschnitten werden müssen, wenn du a) den Antrag auf den Nachteilsausgleich stellst b) du das mit Therapeut/Psychiater schriftlich so begründet bekommst, das jede Verwaltungskraft beim Lesen versteht, wo die Probleme liegen.
Psychiater hassen es, weil sie gerne Diagnosen oder Diagnoseschlüssel auflisten, doch Diagnosen sind nicht individuell und erklären auch nicht wo dein Bedarf des Ausgleiches liegt und in welcher Form/ mit welchem Hilfsmittel zu die gleiche Prüfungsleistung ablegen kannst.
Beispielsweise durch eine Schreibzeitverlängerung - ich schreibe alle Klausuren mit 100% mehr Schreibzeit => für 1 Stündige Klausuren habe ich 120 min, dazu hab ich einen separaten Raum wo ich mit max 3 Personen schreibe.
Du kannst, wenn du es begründest statt einer schriftlichen Leistung den Nachteilsausgleich auf eine Ablegung als mündliche Leistung beantragen, mit mehr Pause, in größerer Schrift und vieles mehr - es muß halt beantragt und durch Facharzt oder Therapeuten schriftlich begründet, erläutert und bestätigt werden.
Man kann das ganze auch in Teilzeit beantragen, so dass du nicht so viel in der Uni sitzt und ausbrennst.
Und wenn ich mich nicht ganz irre, wenn du arbeitslos und an psychischen Erkrankungen leidest müsste dir Jobcenter und/ oder Agentur für Arbeit sogar ein Coching finanzieren bei dem herausgearbeitet wird
a) was kann ich mit meiner Behinderung schaffen /wofür bi ich wirklich geschaffen
b) wie finde ich den neuen Bereich u. kann mich etablieren
c) wie kann ich in solche Bewerbungsgespräche gehen und es am besten vermitteln
d) wie trete ich am besten auf, wie kommuniziere ich das als am selbstverständlichsten (Sonderbedarfe)
e)Bewerbung und Lebenslauf am besten für meine Bedarfe und das was ich geleistet habe aufbereiten
f) kann ich ggf. mit meinen Bedarfen auch dual studieren gehen
Ich glaube solche Dinge könnten dich weiterbringen und ggf. mal prüfen mit einem Sozialverband sprechen und prüfen, ob dir eine Schwerbehinderung mit GdB zusteht und dir beim Beantragen helfen lassen. Da man eine Schwerbehinderung nicht angeben muß (dann auch kein Anspruch auf Sonderrechte) aber auch keine Nachteile. Erst ab Offenlegung gibt es ein Anrecht auf die Mehrbedarfe, was man aber hat, hat man und kann das ggf. ja später ausspielen und zum Vorteil nutzen