Und er wurde auch nicht eingewiesen?
Das ist ja manchmal der Grund, warum nich verurteilt wird…
Nein. Der Umfang und das Ausmaß von Notwehr wäre zwar bei 60 Hieben und Stichen auf den ersten Blick weitaus überschritten.
Aber das ist mit dem Notwehrexzess nach § 33 StGB erklär- und entschuldbar.
Das Ganze wurde so geschildert, dass das Opfer O zum Täter T gekommen ist um was Finanzielles zu klären. Dabei wäre es zum Streit gekommen. O hätte dann völlig unerwartet und hinterrücks versucht, mit dem versteckt mitgebrachten Taschenmesser auf T einzustechen. Es wäre dann zum erbitterten Kampf gekommen, T hätte O das Messer entreissen können und in Panik auf ihn eingestochen.
Den Spuren nach hätten sich das Geschilderte so zugetragen haben können. Den Schilderungen widersprechende Beweise gab es nicht. Daher Freispruch aus Mangel an Beweisen, im Zweifel für den Angeklagten.