ADHS-Medikation und Verkehrskontrolle – Rechtslage bei Fahrerlaubnis?

Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgende Situation, die offenbar immer wieder vorkommt (aktuell betrifft es mich auch leider!!):

Personen mit ADHS, die ärztlich verordnete Medikamente wie z. B. Methylphenidat (z.B. Medikinet) oder Amphetaminpräparate (z.B. Elvanse) einnehmen, geraten in eine Verkehrskontrolle und werden positiv auf Amphetamine getestet. Obwohl die Einnahme legal und ärztlich verordnet ist, wird der Fall an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Dort reicht eine einfache ärztliche Bescheinigung über die Verordnung anscheinend nicht aus. Stattdessen erhält der behandelnde Arzt einen umfangreichen Fragebogen mit sehr konkreten Fragen, unter anderem:

  • Ob Nachuntersuchungen erforderlich sind

  • Ob aus ärztlicher Sicht Bedenken gegen die Fahreignung bestehen

  • Ob die ADHS-Diagnose die sichere Führung eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigt

Viele Ärzte möchten oder können diese Fragen nicht abschließend bewerten und schreiben sinngemäß, dass sie die Fahreignung nicht beurteilen können. In der Folge ordnet die Fahrerlaubnisbehörde häufig eine MPU an, die dann schnell über 1.000 Euro kostet.

Meine Fragen Personen die eine Fahrerlaubnis besitzen und ADHS-Medikamente einnehmen:

  • Wie ist hier aktuell die Rechtslage im Fahrerlaubnisrecht?

  • Hat jemand praktische Erfahrungen, wie man präventiv vorgehen kann, um solche Situationen zu vermeiden?

Ich freue mich über sachliche Hinweise zur Rechtslage und über Erfahrungsberichte.

So da haben wir das Problem?!

Ärzte verstehen oder wollen die Fragestellung nicht richtig verstehen!

Die Fragen haben eigentlich den Grund zu erfragen, ob sie dich auch vor der Medikation für fahrtauglich gehalten haben (Epilepsie etc. würden das verneinen), ob du unter der Medikation für fahrtauglich eingestuft wirst oder der Arzt z.B. dich schlecht eingestellt oder unter schlechtlaufender Medikation für nicht fahrtauglich hält.

Würde er eines von beiden mit ja beantworten hättest du dich zu keinem Zeitpunkt hinters Steuer setzen dürfen.

Ich nehme ja Stimulanzien allerdings auch Opioide, die gerade hochdosiert wurden (vervierfacht) somit habe ich bei Opioiden grundsätzlich min 14 Tage Fahrverbot bzw. muß 14 Tage die gleiche unveränderte Dosis einnehmen, daß von einem Gewöhnungseffekt ausgegangen werden kann und weder Müdigkeit, benommenheit noch ein mögliches „high sein/berauscht sein“ geschehen kann womit ich logischerweise nicht fahrtauglich bin.

Und das gleiche fragen sie quasi von deinem Psychiater ab, der das nicht beantworten wollte bzw. behauptet er wüsse es nicht/ könne es nicht genau einschätzen

Katastrophe für die Praxis

Du solltest dich zügig an den Adhs Deutschland.de wenden vielleicht haben die als Verein der auch für sowas Kämpft Hilfsmöglichkeiten oder sowas ggf. solltest du zügig zu einem Verkehrrechtsanwalt, der der Praxis nochmal deutlich die fragen vereinfacht übersetzt und versucht das sie bescheinigen das du für nicht benebelt → verkehrs und fahrtauglich bescheinigt wirst weil auch die Adhs keine negativen Auswirkungen dank gut eingestellter Medikation hat

Ich wäre auch der Praxis sehr böse wenn sie mit einem Anwaltsschreiben nicht bereit sind klar zu sagen das du fahrtauglich bist und die Medikation aus ihrersich bei dir keine gegenteiligen Anzeichen zeigen.

Warum verordnen sie es dann?

Find ich krass daneben von der Praxis

Ist die Frage ob sie das so überhaupt verstanden haben.

Ich kenne das große Chaos wenn man mich für Prüfungsunfähig testieren muß auf Behördenformularen. jetzt beim 4ten mal wo ich es vorbereite geht es endlich die erste 2 mal Panik - Verstand war abwesend vor Panik vor so nem Formular- und das sind viele Arztpraxen seit sie ständig harten Regressen unteriegen manchmal nutzt da auch alles erklären nichts…

Deshalb zur not über einen Verkehrsanwalt auffordern gewisse Bescheinigungen auszustellen

Hallo und herzlich willkommen,

was genau bedeutet denn, es betreffe dich gerade? Du schreibst etwas rätselhaft „viele“ und „häufig“?

Was hast konkret du erlebt?

Und warum wurdest du getestet, welchen Anlass gab es dafür? Einem Test einfach so muss ja niemand zustimmen?

Und ich bekräftige, was @Kathy schreibt - ich wüsste keinen vernünftigen Grund, in so einer Lage auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.

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Die Rechtslage ist zunächst mal die, dass bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Polizei fast nichts ohne deine Zustimmung darf. Du musst Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen, der Zustand von Licht und Reifen darf geprüft werden, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste müssen vorhanden sein. Wenn du letzteres im Fahrgastraum hast, dürfen sie schon mal nicht in deinen Kofferraum schauen. Sie dürfen auch dein Navi oder Handy nicht kontrollieren oder den Innenraum durchsuchen (Privatsphäre).

Selbst bei begründetem Verdacht sind alle äußeren Tests auf Alkohol oder Drogen freiwillig. Dann können sie eine Blutentnahme anordnen. Wie gesagt - begründeter Verdacht… riskante Fahrweise, Schlangenlinien, etc. - konkrete, objektive Tatsachen… Kein begründeter Verdacht besteht bei Kleidungsstil oder Auto-Typ und auch beim Ablehnen eines Tests entsteht der nicht automatisch.

Also wäre die erste Frage: Was wird/wurde dir vorgeworfen, dass du einem Test direkt am Auto zugestimmt hast?

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Übrigens @p33
Zeit ist Geld und Möglichkeit.

Ist der Verwaltungsakt mit Anordnung der MPU erfolgt weiß ich nicht ob das so einfach zurückzudrehen ist als wenn das droht und der Anwalt einschreitet und ggf. mit Fristetbetung die nötigen Bescheinigung herbeigebracht werden können.

Wenn du allerdings auffälliges Fahrverhalten an den Tag gelegt hadt weiß ich nicht wie das aussieht.

Anwalt ist das a und o

Jeder der BTMs zu sich nimmt, ob einfach oder mehrfach unterliegt der Verpflichtung, das egal aus welchem Grund, es ihm nicht gut geht das Führen von Fahrzeugen und Maschinen zu unterlassen hat.

Nur wenn man sich 100% gut fühlt darf man als Patient mit BTM Medikamenten Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Luftfahrzeuge sowie Maschinen zu führen eine andere Handhabung darf und löst in der Regel sofort Zweifel an der Tauglichkeit Kaftfahzeuge und Co führen zu dürfen. (Geht es mir nicht gut und ich fahre Auto als Patient mit BTM Medikamenten muß ich mir sofort den Zweifel an der Fahrerlaubnis gefallen lassen und das passiert immer über eine MPU. Wenn du ggf. schon mal eine Drogenauffälligkeit hast erst recht. Deshalb ja dringendst den Anwalt aufsuchen

Und in dem hier beschriebenem Prozedre ist wieder 'War dir aus irgendwelchen Gründen nicht gut, (Durchfall/Grippe/ komische Kopfschmerzen genügen schon) ist aus Sicherheitsgründen das führen von Kraftfahrzeugen zu unterlassen"

Wer verantwortungsvoll ist würde an solch einem Tag auf das Autofahren zu verzichten (Bei Oxycodon, Morphinen etc. steht es geschrieben und auch bei Elvanse) damit sagen sie deutlich das du dich nicht immer hinters Steuer setzen darfst sondern verantwortungsvoll auf dich und deine jeweilige Verfassung schauen mußt

Ich hab mal den Ausschnitt aus dem Beipackzetten angehangen.

Ja, soweit richtig… Nur ist es ein Thema, wie verantwortlich jeder Bürger selbst entscheidet, ob er fährt oder nicht fährt und ein völlig anderes, was bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erlaubt ist…

Ich persönlich fahre ohne Medikinet eine Spur riskanter als mit Medikinet. :thinking:

Ich habe jetzt nicht gelesen, dass @p33 „solch einen Tag“ hatte…

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Falsch darum geht es nicht. So lange du dich gut und wie immer fühlst ist fahren mit Stimulanzien kein Problem.

Du hast das Gefühl du bekommst eine Erklärung oder eine Grippe und fühlst dich nicht gut =>
hier besondere Verantwortungspflicht vom Gesetz → dann ist auf die Fahrt zur Sicherheit für alle zu unterbleiben.

Die MPU wird auch exakt auf dieses besondere Verantwortungsgefühl des jeweiligen BTM Patienten prüfen.

Es spielt keine Rolle warum du dich nicht gut fühlst, da du nicht zu 100% ausschließlich kannst das ggf. doch die Medikamente in genau diesem Moment die Fahrtüchtigkeit und wenn nur leicht negativ beeinflussen gilt das als Fahrverbot und wird auch exakt so von Gerichten immer wieder ausgelegt.

BTMs jeglicher Art verlangen ein erhöhtes Pflich- und Verantwortungsbewußtsein ansonsten darf, kann und wird die Fahreignung angezweifelt mit einer MPU.
Durch die MPU muß ja dann für den besonderen Einzelfall quasi nachgewiesen werden wie gut und sicher das Verantwortungsbewußtsein zum Führen von Kraftfahrzeugen überhaupt vorhanden/ ausgeprägt sind.

In Kommentaren etc. ist immer zu sehen das man das lieber zu eng und für lieber ein bis 2 tage mehr ein selbstauferlegtes Fahrverbot statt zu großzügiges Ermessen zum Fahren zu werten ist

Wir teden über Eventualitäten ich haue gerade viel Wissen raus

Deshalb immer zwingend sofort zum Anwalt

a) Anwalt für Verkehrsrecht kann solche Situationen sehr viel besser und genauer einschätzen
b) er kann Akteneinsicht fordern und weiß was wirklich pasdiert ist (Adhs + Stress ggf. bisschen Zeit kann Zusammenhänge ungenau erinnern (muß nicht kann aber))
c) Anwalt kann auch anders Arztpraxen zu Bescheinigungen bitten/ auffordern und Sachverhaltsfragen der Behörden im Zweifel besser in „Normaleres Deutsch“ vermitteln
d) weil im Vorfeld aktiver Anwalt noch mehr bewirken kann als wenn er ganz zum Schluß dazugeholt wird. Ggf. sind dann schon Chancen verspielt

Nie ohne Anwalt zur Anhörung äußern sonst könnte man sich selbst in dumme Dinge reden

Wirklich ein sehr, sehr wichtiges Vorgehen und nicht selbst Kaffeesatz lesen und denken man könne es selbst billiger lösen => wird garantiert teurer

Genau so eine MPU ohne Vorbereitung durch einen Verkehrspsychologen zu machen ist verrückt weil man auf die Fragen schnell reinfälkt weil man sie anders auffasst und anders beantwortet als es gewünscht wird.

Auch das Geld ist sehr gut eingesetzt.

Das ist der größte Kackmist, den ich je gehört habe… Sorry… Da möchte ich mal die diversen Arbeitgeber hören, wenn man anruft, dass man sich heute nicht fahrtauglich fühlt und deshalb nicht kommt…

Ich bin völlig bei dir, dass jemand mit einer BTM-Medikation mehr Verantwortung hat, seine Fahrtauglichkeit einzuschätzen.

Aber die Frage war, was bei einer Verkehrskontrolle passiert. Und da muss niemand irgendwelche Angaben machen, wie das Befinden ist, du musst dein Ziel nicht mitteilen, du musst dein Gepäck nicht zeigen, dein Handschuhfach ist privat, dein Handy ist privat, du musst deine Erkrankungen nicht mitteilen… nichts davon…

Edit: Entscheidend für irgendwelche Maßnahmen ist ein Anfangsverdacht.

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Bei Stimulanzien würde ich jedem raten niemals mit auch nur 1 Dchluck Alkohol zu fahren, die Gefahr das über Alkohol dann auch Stimulanzien zum Probieren werden könnten kann schnell größer werden als man denkt. Nachher hat man auch das verkannt oder es passiert ein blöder kleiner Unfall nur Blechschaden und ggf. kommt plötzlich mehr Ärger als man dachte

Wenn du das meinst.

Sehe ich als Juristin so

halt es für was du willst.

Dein Lappen dein Problem dann.

Ich als Juristin halte mir schon alle Wahrscheinlich vom Hals weils schnell anders aussieht

Ich hatte noch nie eine Verkehrskontrolle, bei der mal eben ein Drogentest gewollt wurde…

Du als Juristin müsstest doch wissen, dass man schon gegen irgendein Gesetz verstößt, wenn man die Wohnung verlässt oder vermutlich sogar, wenn nicht… Aber was genau bedeutet das dann?

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Kann man so nicht unbedingt sagen, es gibt schon „anlasslose Kontrollen“ was genau so dusselig wäre dann Auto zu fahren. Wenn man auf große Festivals, Techno Festivals, Goaparties und co fährt. Wenn man dann dort hinfährt nuß man grundsätzlich damit rechnen, daß der, der am Steuer sitzt kontrolliert wird. Dort werden wild Stichproben gezogen denn die Wahrscheinlichkeit ist doch um einiges größer auf Drogenfahrten sowie Alkoholfahrten zu treffen. Zur Prävention werden die Stichproben gezogen aber sie erlangen auch genug Treffer entsprechend muß man zur Blutprobe per Anordnung wenn man keine feeiwilligen Tests macht weil ja irgendwas verborgen werden soll sonst würde eingewilligt.

Ist aber nicht mein Spezialgebiet, das ist eher EU Recht, Finanz-, Steuer, Wirtschaftsprüfungsrecht, Bilanzrecht, Internationale Steuern, Insolvenzrecht, Zollrechte, Internationale Steuern und solch nette Spielsachen zudem Exportbedingungen, Vertragsrecht, International Privates Wirtschaftsrecht und vieles mehr.

Aber Fühererschein betrifft ja fadt jeden und auch mich und dazu kamen auch immer wieder Fragen entsprechend sucht und ließt man immer mal wieder einiges wenns vor die Füße fällt oder in den Sinn kommt.

Deshalb hatte ich explizit darauf hingewiesen das BTM Medikamenteneinnahme schon diese Hinweise in den Beipackzetteln hat und es schon deutlicher gesehen wird wie man sich zu verhalten hat, wenn einem nicht gut ist/ man sich nicht ganz wohl fühlt.

Niemand weiß ja in dem Moment sicher warum er sich Unwohl fühlt => könnte alles sein ==>> in solchen Fällen soll man verantwortungsbewußt den Tag kein Auto fahren.

Es könnten Medikamente untereinander reagieren, sie könnten anders wirken etc.
Theoretisch soll ein Adhsler auch kein Auto fahren wenn er sich stark aufregt und die Medikamente es nicht runterregulieren, weil in diesem Zustand es nicht gewährleistet ist…

Geht es der Person wieder gut und sie fühlt sich 2 std später wieder pudel wohl dann gute Fahrt.

Deshalb die Aussage unausgesprochenes Fahrverbot. Auch Menschen ohne Stimulanzien sollen sich bei starkem Liebeskummer oder Verlust eines Angehörigen ans Steuer setzen… würde definitiv dann wohl ne Teilschuld geben, aber die Behörde hat halt nicht die Handhabe wie bei BTM wo sie wenn der Zustand der Verkehrstüchtigkeit nicht zu 100% gegeben ist zur Sicherstellung eine MPU anordnen.

Darüber kann man sich streiten wie dinnvoll das ist, aber ist jemand mit Stimulanzien über oder unterdosiert gefahren vielleicht auch zusätzlich 3 Tage ohne Schlaf, dann macht solch eine Befugnis Sinn, damit gewährleistet wird, das niemand gefährdet wird.

Wird jemand nur so angehalten alles ist super und es sprudelt aus extremen Bedürfnis der Ehrlichkeit heraus, daß er Adhs hat und Stimulanzien nimmt nicht.

Doch das können wir hier einfach nicht klären, das muß der jenige für sich klären und bestenfalls einsichtig genug sein, daß der Anwalt die beste und richtigste Beistehung in dem Moment ist um das zu beurteilen und dann egal welchen Bockmist man gebaut hat wirklich ehrlich zum Anwalt sein, damit Rat und Handeln des Anwaltes auch so wirkungsvoll wie möglich für die Abwendung von Problemen ist

Und nicht zu vergessen viele Adhsler inkl.mir sind ein wenig gutgläubig bis naiv machen sich kaum bis keine Gedanken zu den Stimulanzien/Btms und denken weil es ihr Medikament ist was sie verordnet bekommen ist dann alles gut und geklärt.
Gesetzlich ist das gar nicht so doll geregel, es gibt zwar Gesetze und Vorschriften die eine gewisse Legalität und Behandlung garantieren und trotzdem kommt es sehr oft auf den Einzelfall und die Bewertung des Einzelfalles an und sind Vorschriften nicht eingehalten, fehlen Bescheinigungen etc. kanns schnell unangenehm werden und man muß zumindest sich deutlich kümmern das es nicht gegen einen läuft wie z.B. spontan nach Holland mit den Stimulanzien über ein Wochenende fahren ohne die Vorschriften beachtet zu haben und alle Dokumente zu haben.

Klar es wird oft recht locker und angenehm gehandhabt das Nichteinhaltung trotzdem keine Konsequenzen hat, wenn plötzlich dann aber sehr genau geschaut wird ist aber das Problem dann plötzlich da…

Man ist sich einfach weil man es legal bekommt nicht bewußt das mit dem besonderem Rezept auch besondere Vorschriften gelten die eigentlich einzuhalten sind, auch wenn viele noch nie überprüft wurden oder Probleme hatten, aber um die geht es ja nie sondern um die paar die wegen Nichteinhaltung plötzlich Probleme haben… und dann ist es plötzlich ungerecht weil es nie kontrolliert und auch nie eingehalten wurden…

Vielleicht ist dann gelegentlich so ein Post nicht schlecht der etwas mehr Beachtung von möglichen Situationen bietet, die keinem bewußt sind oder das Vertrauen herrscht, daß sich alles regelt

Das wäre Willkür.

Was KEIN begründeter Verdacht ist:
Die Polizei darf bestimmte Maßnahmen nicht allein aufgrund von Vorurteilen oder „allgemeiner Erfahrung“ begründen:
Das Aussehen: Lange Haare, Tattoos oder ein bestimmter Kleidungsstil reichen rechtlich nicht aus. Der Fahrzeugtyp: Ein altes, klappriges Auto oder ein getunter Sportwagen sind für sich genommen kein Verdachtsmoment für eine Straftat.
Das bloße Ablehnen von freiwilligen Tests: Wenn Sie das „Pusten“ oder den Urintest höflich ablehnen, darf das allein nicht als Begründung für einen Verdacht (und damit für eine erzwungene Blutprobe) genutzt werden. Die Beamten müssen zusätzliche Anzeichen finden.

Soweit ich das hier verstehe, geht es weder um ein Festival noch um sonst irgendeine „verdächtige“ Situation. Dann reden wir aber nicht mehr von einer allgemeinen Verkehrskontrolle, sondern von Personenkontrollen.

Du musst auch bei einer anlasslosen Kontrolle nur Fragen zur Identität beantworten, aber du musst keine Angaben zur Sache machen (z. B. „Woher kommen Sie?“, „Was haben Sie heute Abend gemacht?“).

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Das ist keine Willkür, wer bei Verdacht nicht freiwillig Proben abgibt kann dann über eine Richterliche Anordnung dazu gezwungen werden. Es reicht das 2 Polizisten ein leich schlängerndes Fahren beobachtet haben, aden Wagen angehalten haben ubd im Gespräch während der Kontrolle zu einen für sie gefestigten/ erhärteten Eindruck gekommen sind um einen freiwilligen Test baten und dieser abgelehnt wurde.

Willkür wäre es nur wenn er einen Test verlangen würde weil der Fahrer eine Frau oder Ausländer war und deshalb davon auszugehen ist das diese Öersonengruppen grundsätzlich im zu Drogenmissbräuchen neugen würde etc. Sobald jemand verdächtig wirkt nicht ganz klar und nüchtern mit seinen Sinnen vor ihnen in der Kontrolle zu stehen ist das ein vegründeter Verdacht dem nachgegangen werden kann aufgrund hoheitlicher Aufgaben zur Fürsorgepflicht im Straßenverkehr/ der Verkehrsüberwachung.

Ließt du was ich schreibe oder Phantasierst du.

Ich habe nur zusätzliche Möglichkeiten/ Situation auf deine Nachricht erörtert nicht mehr auf p33. Langsam empfinde ich das du Streit provozieren willst indem du Inhalte bewußt verdrehst und von der ursprüngliche Antwort von p33 wegdiskutierst! !

Lesen, denken und provozieren unterlassen??!

Grundsätzliche verallgemeinernerte Möglichkeitsaufzeigungen deutlich differenziert zur Fragestellung sehen?!!

Dann ist aber das schlängelnde Fahren oder nicht ganz klar wirken der Anlass und nicht die Ablehnung des Tests.

Alles Andere wäre ein Zirkelschluss: Der Test ist freiwillig, aber das Ablehnen des Tests ergibt einen Anlass, dass eine Blutuntersuchung berechtigt wäre? Dann ist der Test nicht freiwillig.

Es braucht schon lange keine richterliche Anordnung mehr für eine Blutentnahme auf der Wache.

Das entscheidet wahrscheinlich der Schichtleiter aufgrund der Darstellung der Beamten vor Ort.

Ob Vorgehensweisen Sinn machen oder unfair sind, steht auf einem anderen Blatt.

Lehnt ein Fahrer den Schnelltest und körperliche Tests vor Ort ab - aber die Beamten sind der Meinung, man wäre irgendwie auffällig - dann wird möglicherweise ein Arzt zwecks Blutentnahme zur Wache bestellt.

Ob es wirklich sooo leicht ist, weiß hier keiner.
Aber theoretisch ist ein Grund schnell gefunden. Schlimmstenfalls hat man sich halt geirrt - aber sicher ist sicher :man_shrugging:

Eigentlich haben wir hier im Forum ja auch schon ein ellenlanges Thema dazu, wo sowas schon x-mal diskutiert wurde.


Ich würde mich da an Empfehlungen von Anwälten halten.

  • jegliche Tests vor Ort freundlich ablehnen, ansonsten Klappe halten, um sich nicht angreifbar zu machen

  • kommt es zur Anordnung einer Blutentnahme

    • dann erst auf der Wache dem Arzt gegenüber mitteilen, dass man ADHS Medikamente nimmt

    • dazu idealerweise ein paar Rezeptkopien, eine Bescheinigung vom Arzt (sofern vorhanden), oder einen Medikationsplan vorlegen (den gibts in der Regel, wenn man 3 oder mehr Medikamente einnimmt bzw. hat dann - glaube ich - Anspruch darauf)

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