ADHS und Schwerbehinderten Einstufung

Hallo Leute,

ich bin wirklich verzweifelt gerade. :frowning:

Ich bin von meiner Frau getrennt und wir haben zwei Kinder (10 und 4 Jahre alt) wovon der 10 Jährige seit mehr als 1 jahr mit ADHS Diagnostiziert wurde und auch Medikamentös eingestellt wurde und der 4 Jährige wohl auch ADHS hat aber man noch keine Diagnostik durchführen möchte.

Unser Problem gerade ist das trotz der Medikamenten Einstellung unser älterer Sohn sehr schwer zu Händeln ist. Er ist so Hyperaktiv und plappert einen den ganzen Tag die Ohren voll das einem Schwindelig wird. Hinzu kommen die üblichen ADHS Symptome die das ganze noch erschweren. Unser kleiner ist genau so und mitlerweile gehen wir wirklich zu grunde daran und sind nur noch erschöpft vom alltag.

Wir haben für den großen eine Schwerbehinderung beantragt und haben nun ein Schreiben erhalten das er mit 30% eingestuft wurde.
Wir sind der Meinung das dies viel zu wenig ist und sollen jetzt eine ausführliche Begründung hierfür einreichen.

Im Internet findet man sehr viele die nur 30% erhalten haben wenn man (nur) ADHS vorweissen kann aber ich bin der Meinung das ADHS sich ja auch bei jedem Menschen etwas unterschiedlicher auswirkt und ich möchte nicht das es bei meinem Sohn so verharmlost wird wie es bei mir damals wurde und ich jetzt dadurch noch Starke Deppresionen, Sozialphobie und Angststörungen habe.

Ich möchte das meinem Kind von beginn an alles an Hilfe gegeben wird was er braucht um seinen alltag oder sein Leben mit ADHS zu vereinfachern.

Hat einer von euch schon sollche erfahrungen gemacht bzw. hat Tipps was man machen könnte oder was viel wirkung Zeigt damit man nicht jetzt 2 Jahre darum kämpft eine Höherstufung zu erhalten und am Ende wird es abgelehnt und die ganze Mühe und kraft die man reingesteckt hat war für die Ent?!

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In wiefern wird ihm mit dem GdB geholfen oder sein Leben vereinfacht?

Ihr könntet bei der Krankenkasse noch Pflegegrad beantragen.

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Also rein vom Mitlesen her, ist es bei Erwachsen durchaus üblich, dass die 50% GdB erst nach dem einlegen eines Widerspruchs gewährt werden.

Für eine ADHS Diagnose alleine bekommt man die aber nicht.
Hat Dein Kind noch weitere Diagnosen, die ihn im täglichen Leben stark einschränken?
Was sagt sein Arzt dazu?

Und welche Art von Hilfe erhoffst Du Dir für Deinen Sohn durch den Status als Schwerbehinderter?

Finanzielle erleichterung und mehr Schulische Rücksicht.
Man hat ab 50% viel mehr Finanzielle unterstützung wie z.B. für eine Haushaltshilfe, Nachhilfe usw. zur verfügung.

Zunächst mal tut es mir leid, dass ihr durch das ADHS eurer Kinder so gefordert sei.

In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden 3 Schweregrade unterschieden. Diese beruhen anscheinend wiederum auf dem Entwicklungsquotienten. Der wird berechnet aus Entwicklungsalter durch Lebensalter x 100. Ist so ein EQ mal bestimmt worden? Was sagt denn der Kinderarzt oder Kinderpsychiater dazu? Es geht ja, denke ich, bei dem GdB nicht um die Belastung der Eltern, sondern die Einschränkungen des Kindes. Ihr könntet euch auch beim VDK beraten lassen, das ist nicht so teuer.

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Oke und hat Dein Sohn weitere Diagnosen die ihm bei dem Antrag helfen könnten eine höhere Einstufung zu bekommen?

Naja, beeinträchtigt ist er durch sein Hyperaktiv sein und seine Stimmungschwankungen die bis aus meiner Sicht zu einem anfang einer Kindlichen Deppresion führen.

Er äußert z.B. sehr oft das ihn niemand mag und alle ihn hänseln weil er anders ist und das er oft nur ausgenutzt wird weil er sehr offen zu jeden ist. Das macht ihn immer sehr Traurig.
Hinzu kommt dann noch das soviel durch seinen kleinen Kopf geht das er die einfachsten sachen vergisst wie z.B. sich den Po abwischen, das abziehen der Toilette allgemein, er wirft dauern Gläser um oder verschütet etwas, er möchte etwas sagen aber die sätze ziehen sich so enorm in die Länge das er am ende vergisst was er sagen wollte.

Das sind nur ein paar beispiele.
Die Ärtzin selbst sieht das sehr locker, er ist ja noch ein Kind das wird schon noch irgendwann…
weitere Diagnosen gibt es leider nicht.

Hey @Catasya

Mit GdB kenne ich mich nicht aus, aber seid ihr sicher dass die Medikation gut passt? Aus deiner Beschreibung bekomme ich das Gefühl, dass da diesbezüglich vielleicht noch einiges möglich sein könnte…

Sicher dass es „nur“ ADHS ist und nicht noch Autismus ? Also AuADHS?

Liest sich für mich so - mein Bruder ist Autist, ich hab ADHS. Er bekam seine Diagnose mit 5 und direkt 50% Ausweis und H für Hilflos. Er bekommt bis heute (20) Pflegegeld, ist gar nicht so wenig Pflegegrad 3 550€ ca davon zahlt er sein WG Zimmer, es gab eine Familienhilfe die ein paar Jahre lang meinen Bruder und mich mitgenommen hat für Ausflüge und Co ( damit unsere Eltern mal einen Samstag ihre Ruhe hatten und Dinge, die liegengeblieben sind, in Ruhe aufholen konnten) einfach Entlastung für die Eltern, außerdem gabs mehrere Schulbegleitungen, und (das war aber nur für die Jugendlichen hier im Landkreis) hat er mal 500€ bekommen einen Sommer lang und davon konnte er so Freizeitaktivitäten „buchen“, Freizeitpark, ein Wanderwochenende mit der Jugendgruppe usw.

Gab´s für mich wohlgemerkt alles nicht, damals noch undiagnostiziert …aber gut, nur mit ADHS hätte ich das wohl eh nicht bekommen und einen Behindertenausweis brauche ich persönlich auch nicht, ich bin nicht behindert und habe keine gravierenden Einschränkungen, die es mir schwierig/unmöglich machen zu Studieren, zu arbeiten usw. dahingehend brauche ich also keine Staatliche Unterstützung. (wobei…auf das Pflegegeld meines Bruder bin ich schon etwas neidisch :rofl: würde davon auch gerne meine Miete zahlen…)

Dieses Verhalten hatte mein Bruder auch, auch als er schon größer war, Toilette war echt schwierig bei ihm bis er bestimmt 12 war… da ist er ewig nicht „stubenrein“ geworden

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Also ich kann ja verstehen, dass die Situation vor euch kaum auszuhalten ist. Aber bist du dir eigentlich bewusst was ein Pflegelgrad bedeutet das, was du beschreißt, würde man als auffälliges anstrenges Schwerpfund woches Kind bezeichnet. Was hat Grundsätze Derzeit so noch nicht Wahnsinn mich hier mit Sperling um zu tun. Weil er ist as 10? Das heißt man kann davon ausgehen btest vielleicht spät entwickelt könnte noch Frieden. Entwicklung passieren ja jetzt mal von mir aus, dass er in 3 Jahren auf einmal aufholt was er jetzt noch nicht kann. Sollen ja auch messen im Verhältnis zu anderen Menschen. man hat auch diese Zusammenrechnung etwas angepasst und wenn du überlegst, dass ein Schwerkranker Mensch mit Chemotherapie und allen Drummen Dran. Wer wirklich nen Pflegediens nach Hause braucht kaum laufen kann. man gerade Behinderung von 50 60 derzeiten bekommt denke ich, man muss ich da auch ein wenig wirklich mit anderen Sachen vergleichen davon aus, dass sie sagen werden, dass es ein Option ist das ihre Dulk was ihr andere und wenn ja trotzdem Medikamenten dich so zukörpert? Was grüßt der für Medikamente? Wann bekommt er sie? Und wann klappert er aus? Seid ihr sicher, dass ihr die richtige Medikamente habe. Seid ihr sicher dass diese medikamente ihn wirklich unterstützen? Und nicht nachher noch Symptome zum Beispiel verschlummert. Jemand Mediät. Mir persönlich hat Millimet alleine eigentlich auf Konzentration meiner Adhd Symptome extrem zerstört? Verfilchen viel in Ulti, viel Aggressive wären mikammen. Ich habe einfach das Paparat gewechselt. Italien hat das überhaupt nicht gemacht. Kommt dann zu meinem Revan vor oder wenn es anrufe. Zwischendurch kombiniere ich das wenn ich keine Strupon habe wie im Urlaub oder ähnliches, wo ist etwas Legit zum Rütterlie nehmen ich gerade ein wenig mehr Impuls habe und dann ich komplett gezögert in der Ecke Sitze um gar nicht quark bekomme. Nicht einfach ist. Wie sachsch, stehe ich, aber das hat nichts mit Behinderung zu tun. Selbstständig öffnen können selbst wenn ich aufklo dein Sohn geht in der Normale Schule dein Sohn liegt nicht den ganzen Tag im Bett. Mein Sohn hat keine Spastik. Guck mal bitte so im Internet, was Menschen alles zu Behinderungen haben und was die dann los wenn Sie jetzt zu den letzten 5 6 Jahren den Krater Behinderung beantragen. Vor einem Statuscreen. Als ich meinen Status bekommen habe., da lag ich schon im Sterben, habe ich wirklich deutlich mehr. Und trotzdem nur eknen Grad der Behinderung von 70 (Schwerste chron. Depressionen, Lunge versagte fast komplett (Erstickungsanfälle schon im Sitzen) max 4 Schritte gehen können, keine Treppe hoch oser runter können, Lymphysystem versagte und ist immer noch ein riesen Problem, schwerstes Astma, schwerste Migräne und ganz viel mehr noch) [Rechtschreibung mit Sprache zu Text Ki]

Wir würden die Dosis gerne erhöhen von 40mg auf 80 denke ich aber dafür hat er nicht das passende Gewicht leider.
Er kommt nach seinem Vater und hat eine sehr gute Verbrennung und hat mit 10 Jahren 34Kg nur auf der wage.
Ich selbst habe immer mein Leben lang sehr mit dem Gewicht gekämpft und bis ich 35 war nur um die 60kg gewogen. Er wird das selbe Problem haben wie ich aber deswegen keine höhere Dosierung erhalten.

Meint ihr, daß es die höhere Dosis macht? Wie oft gebt ihr ihm denn Medikinet? Und wenn es ihm keine Vorteile bringt wieso nicht auf Ritalin wechseln? Ritalin hält länger denn Medikinet- hier höre ich zwar von Ausnahmen aber meine Schwerpunktpraxis hatte schon gesagt, daß in der Regel Ritalin um einiges länger hält denn Medikinet.

Je nach Tageslänge benötige ich 2 bis 3 Gaben Ritalin oder 2 mal retardiert und 1 mal unretardiert. Medikinet hielt bei mir so 4 bis 4,5 std. In den Wirkphasen (Retardkapsel und beim Nachlegen) hatte ich deutlich starke Impulskontrollstörungen und ich nenne es mal so ‚Verhaltenstourette und Benehmenstourette‘ weder ich noch das Umfeld konnte mich ertragen und so kannte ich mich auch vorher nie.
Ich brauche nicht viel Medikinet auf meine Dosis Ritalin um das wieder auszulösen. 20 mg Ritalin und 5 mg Medikinet da kann das in der Kombi schon auf treten. Umgekehrt reich 1 mg Medikinet retard um wenn ich extreme Verstannungen und Zähneknirschen habe das in 20 min zu beheben. Vielleicht reagiert dein Sohn auch schon so extrem auf Medikinet und es ist das falsche Präperat anderer Hersteller mit anderer Retardierung und das Problem ist behoben

Welches Medikament denn?

Hab leider nicht viel verstanden :joy:

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Hi @Catasya

Um „nur“ mit ADHS einen GdB von mehr als 30 zu bekommen, müssen die Einschränkungen schon sehr gravierend sein - und zwar in allen Lebensbereichen.

Um das für Deinen Sohn einschätzen zu können, wissen wir zu wenig.
Du musst das hier auch nicht ausbreiten, sondern für Dich bewerten:

  • Geht er in eine Regelschule? Muss er da begleitet werden - also auch im Unterricht, z.B. wegen Verhaltensauffälligkeiten, die einen Unterricht mit Deinem Sohn in der Klasse sonst unmöglich machen?
  • Hat er einen Nachteilsausgleich in der Schule?
  • Wieviel Begleitung/Betreuung braucht er zu Hause? Kann er sich allein waschen, Zähne putzen, aufs Klo gehen, ein Brot machen oder was anderes kleines zu essen, wenn er Hunger hat?
  • Wieviel Betreuung braucht er bei den Hausaufgaben?
  • Kann er sein Zimmer aufräumen? Wenigstens ab und zu oder bestimmte Bereiche?
  • Hat er Freunde? Leidet er darunter, wenn er keine, nur wenige oder nur einen Freund hat?
  • Kann er mit anderen spielen - oder gibt es da auch immer wieder Probleme?
  • Kann er sich allein beschäftigen?
  • Wie beeinträchtigt ihn die Hyperaktivität?
  • Wie beeinträchtigen ihn die Stimmungsschwankungen?
    usw.

Bei einem GdB von 50 muss er in allen Bereichen deutlich mehr Unterstützung brauchen als gesunde 10-Jährige.

Die Voraussetzungen für den GdB bei ADHS:
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze fassen alle ADHS-Diagnosen unter der Kategorie „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“ zusammen. Wie hoch der GdB ausfällt, hängt dabei von den sog. sozialen Anpassungsschwierigkeiten ab:

Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor, das heißt es wird auch keine Behinderung festgestellt.

Bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten …
** … ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit: 10-20
** … mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen (z.B. Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen : 30-40
** … mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder umfassende Beaufsichtigung ermöglichen: 50-70
** … mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen: 80-100

Den GdB gibt es nicht für die Diagnose, sondern für die Einschränkungen. Die müsst ihr alle beschreiben, am besten mit Beispielen.

Ich glaube, Du hast da falsche Vorstellungen, was Du mit dem GdB bekommen kannst. Du bekommst einen steuerlichen Pauschbetrag. Das heißt, bei einem GdB von 30 bekommt ihr einen zusätzlichen Freibetrag von 620,- € im Jahr. Bei GdB 50 wären es 1.140,- €. Das heißt aber nicht, dass ihr die 620,- oder 1.140,- € bekommt, sondern nur dass ihr auf diese Beträge Eures Jahreseinkommens keine Steuern zahlen müsst.

Ihr bekommt auch nicht die Kosten für Haushaltshilfe oder Nachhilfe bezahlt. Ihr könnt die Kosten lediglich von der Steuer absetzen - bei einer Haushaltshilfe bis zu einem Betrag von 924,- € im Jahr. Das heißt, dass ihr dann für diese 924,- € Eures Einkommens auch keine Steuern zahlen müsst - aber die Haushaltshilfe müsst ihr trotzdem selbst bezahlen. Für Nachhilfe habe ich gar nichts gefunden.

Wirklich Geld in die Hand oder die Haushaltshilfe bekommst du nur, wenn Euer Sohn einen dafür ausreichenden Pflegegrad bewilligt bekommt. Das hat aber nichts mit dem GdB zu tun.

Von dem was Du bisher beschrieben hast, sehe ich den GdB von 30 als durchaus gerechtfertigt an. Man darf nicht vergessen, dass er eben noch ein Kind ist, was ohnehin Unterstützung der Eltern braucht - auch mit 10 Jahren. Ein gewisses Maß an Unterstützung ist also normal. Den GdB gibt es für die Unterstützung, die über normal hinaus geht.

Nein! Nicht leider, sondern zum Glück!
Ich jedenfalls bin um jede Diagnose froh, die mein Kind nicht hat.

Habt ihr eigentlich mal ein Eltern-Coaching gemacht? Das gehört zur ADHS-Behandlung von Kindern eigentlich dazu. Davon könnt ihr alle profitieren - Euer Sohn und ihr Eltern.

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Ich auch nicht. :upside_down_face:

Ich glaube @Kathy muss mal ein ernstes Wort mit ihrer KI reden oder den Text doch lieber persönlich aufbereiten, wenn es die natürlichen Ressourcen zulassen. :adxs_zwinker:

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Passiert wenn man Text diktiert. Unterwegs geht es aber nicht immer anders. Hoffentlich lernt sie auch dazu seufz

Ich hab da mal ein wenig was zum GdB herausgesucht und auch andere Krankheiten damit vielleicht für @Catasya etwas deutlicher wird wie massiv Einschränkungen sein müssen.

Und das Beschreiben an sich reicht nicht !

Juristisch ist es knall hart, gegal wie du es beschreibst @Catasya du brauchst dann auch Ärzte, die das so empfinden wie du. Sie müssen dies mit Diagnoseschlüsseln, Dokumentation in der Krankenakte und mit der Aufforderung des Versorgungsamtes die Akten herausgeben und dann eine Stellungnahme schreiben. Diese Stellungsnahme wird als Gutachten gewertet. Je mehr Ärzte, was du beschreibst/ schilderst im Antrag/ Widerspruch/ Klageeinreichung muß durch die ärztlichen Stellungnahmen deckungsgleich sein. Diese werden an die Ärzte im Auftrag des Versorgungsamtes weitergeleitet. In der Regel sitzen Versorgungsamt und Gesundheitsamt im selben Gebäude sehr nahe beieinander und diese Ärzte müssen dies auch aus den Alten und Stellungnahmen der Ärzte so erkennen/ herauslesen können. Ist dem nicht so wird es sehr schwierig, selbst mit der Klage.

Je nach dem wie weit dein Empfinden und deine Beschreibung von den Ärztlichen Unterlagen abweicht könnte das Gericht hinweisen, daß es zu weit ist und ein Gutachten aller Wahrscheinlichkeit nach keine anderen Erkenntnisse bringen würde => Klageabweisung

oder das Gericht bestellt einen Gutachter, der sich über die Akten und über ein bis mehrere persönliche Begutachtungs-/ Untersuchungstermine dann hin geht. Deinen Sohn untersucht, Tests und vieles weitere veranlaßt und dann wird das gerichtlich beauftragte Gutachten erstellt und dem Gericht zur Verfügung gestellt. Dieses Gutachten ist dann maßgeblich für die richterliche Entscheidung welche dann in einem Urteil mündet.

Wie gesagt subjektiv und persönlich überfordert zu sein reicht nicht, es wird wirklich nach Fakten und standardisierten Verfahren geprüft.

Grad der Behinderung

GdB bei Hirnschäden

GdB bei Depressionen

GdB bei ALS

GdB bei AdhS

Familienratgeber.de Aktion Mensch Prüfung Versorgungsamt erklärt

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Hallo,

deine Schilderung weist darauf hin, dass die Dosis bzw. der Einnahmeabstand des Medikamentes nicht unbedingt passt.

Ein häufiger Fehler ist, dass mit der Einnahme der Folgedosis zu lange abgewartet wird und so eine Lücke entsteht. Wie auch immer, das kann eventuell noch gut optimiert werden. Ich würde mich nicht damit zufrieden geben, wenn euer Junge trotz Medikament noch so auffällig ist. Er selbst leidet darunter am Meisten.

Am Wochenende, wenn ihr ihn zu Hause erlebt, könnt ihr am Besten beobachten, welche Dosis wie gut wie lange wirkt. Da muss man manchmal ein Bisschen hin und her probieren.

Der Grad der Behinderung scheint mir nicht sein größtes Problem zu sein, sondern die Symptomatik an sich.

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@Kathy Andererseits bekommen Menschen mit Ileostoma (künstlicher Darmausgang, Beutel am Bauch) auch eine Schwerbehinderung und können aber ziemlich alles allein im Alltag machen, sich auch selbst pflegen.

Das ist aber oft dem geschuldet das sie schnell ein Klo brauchen, weil er undicht wird und viele andere Sachen. Wahrscheinlich siehst du nur das und mekst nicht die Jahre lange lekdensgeschichte. So hat eine Freundin vom 7ten Le bensjahr mit Krämpfen, Entzündungen und über 20 Operationen und daraus erfolgten anderen zusätzlichen gesundheitlichen Einbußen zurecht kommen müssen, bis sie diesen besagten Darmausgang bekam. Wie oft es da zu Problemen kam, als wir gemeinsam im Abenendgymnasium die Schulbank drückten. Erst löste sich die Platte, dann lief es aus… sie alle Klamotten alles voll dann die Entzündung an der Haut auf die, die Platte geklebt werden mußte…

Viel Leid und sehr viele Probleme… und dann geht in der Zeit gar nicht viel, obwohl sie Intensivkrankenschwester ist und auch zu diesem Zeitpunkt schon Jahre war und voll im Schichtdienst arbeitete - kommt mir vor wie Behindertenbattle, zumal hier ein nicht ausgewachsenes Kind nicht vergleichbar ist oder der Stuma an sich…

Kund würde wahrscheinlich eh nur zeitlich bedingt mehr bekommen.

Doch Fakt scheint zu sein, daß Elternmeinung wahrscheinlich nicht mit Arztmeinung, Arztberichten und seiner Patientenakte der Auffassung der Eltern entsprech wird.

Schätzt der behandelnde Arzt/ behandelnden Ärzte das ganz anders ein, unbedeutend und nebensächlich wird da weder über das Versorgungsamt noch über das Gericht etwas bewirkt werden können.

Behandelnden Ärzte müssen alle Unterlagen einreichen und Berichte schreiben und Formulare ausfüllen. entsprechendwerden exakt nur diese eingeholten Unterlagen gesichtet, bewertet und dem entsprechenden Amtsarzt vorgelegt => wird dort stehen etwas lebhaftes Kind, in medikamentöser Einstellung ansonsten für das Alter gesund, aufgeschlossen und normal entwickelt. ggf. eine Einschätzungdas es sich geben würde und Eltern dramatisieren/ zu ungeduldig oder was auch immer eäre der Amtsarzt gar nicht in der Lageeine andere Einschätzung/ Bewertung des Zustandes zu tätigen

Ohne Anwalt und Akteneinsicht einfach nur wilde Spekulation.

Die Frage scheint doch eher: Wie kompetent, wie spezialisiert, wie erfahren ist der Arzt? Nimmt er die Eltern ernst? Oder zieht er sein Ding durch. Falls letzteres auch logischerweise keine unterstützende Dokumentation u. Berichte

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